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Quellenangabe:
Flugblatt zu den Protestaktionen in Korneuburg (vom 08.04.2002),
URL: http://no-racism.net/article/382/, besucht am 22.11.2024

[08. Apr 2002]

Flugblatt zu den Protestaktionen in Korneuburg

Text des Flugblattes zu den Protestaktionen und pdf zum Ausdrucken.

Rassismus tötet!

Am 15. April 2002 endet voraussichtlich der Prozess gegen drei Fremdenpolizisten am Landesgericht Korneuburg bei Wien. Die Beamten hatten Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 im Zuge einer Abschiebung nach Nigeria gewaltsam mit Klebeband am Sessel des Flugzeuges "fixiert" und geknebelt. Er erstickte "in Gewahrsam" der Polizei.
Die rassistische Abschiebepolitik wird getragen von Polizei, Justiz, Politik, Fluglinien, kommerziellen Medien und weiten Teilen der Bevölkerung. Diese tragen Verantwortung für Abschiebungen mit Todesfolge. Marcus Omofuma ist kein Einzelfall.

Kundgebung zum Abschluss des Prozesses gegen die drei Fremdenpolizisten:

Montag, 15. April 2002, 9:00-14:00 Uhr
vor dem Landesgericht Korneuburg, NÖ (Hauptpl. 1)

An den Verhandlungstagen am 8., 11. und 15. April 2002 finden theatralische Proteste vor dem Landesgericht Korneuburg, Hauptplatz 1 statt, Beginn jeweils 8:30 Uhr

Beobachtet den Prozess - er ist öffentlich - Plätze sind genug vorhanden

Abschiebungen unmöglich machen!
für eine Welt ohne Rassismus

w w w . n o - r a c i s m . n e t / r a c i s m k i l l s


Der Prozess findet im Schwurgerichtssaal des Landesgericht Korneuburg (Hauptplatz 1) statt. Korneuburg liegt ca. 15 km nördlich von Wien an der A22. Via Bahn ist es mit Zügen der S3 erreichbar, die im Halbstundentakt fahren - von Wien Meidling, südbahnhof, Wien Mitte, Floridsdorf, ... Richtung Stockerau/Hollabrunn. (Korneuburg nicht mit Klosterneuburg verwechseln!!)

Knebelungen (Verklebungen) und Fesselungen standen zumindest bis Mai 1999 in Österreich auf der Tagesordnung. Und dies, obwohl es ein rechtskräftiges Urteil des UVS aus dem Jahr 1996 gibt, in dem das Verkleben der Atemwege ausdrücklich verboten wird. Heute stellt sich die Frage: Wie wird jetzt vorgegangen? Welche maßnahmen werden angewandt; insbesondere bei so genannten "Problemabschiebungen", die in Österreich mit Charterflugzeugen des Internationalen Flugrettungsdienstes Austria (IFRA) durchgeführt werden? Dort gibt es keine ZeugInnen, der sogenannte Menschenrechtsbeirat, der zur Behebung von "Missständen" bzw. "Störungen" bei Abschiebungen gegründet wurde, wird in den Abschiebevorgang involviert.

Überprüft wird bloß die Durchführung auf "Menschenrechtskonformität", die Praxis selbst wird nicht in Frage gestellt. Trotz aller Verniedlichung durch einen hie und da zugezogenen "Menschenrechtsbeirat" bleibt doch festzuhalten, dass Abschiebungen unter Zwang niemals menschenrechtskonform verlaufen können, sondern stets einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Menschenrechte darstellen: Nur um eine Person außer Landes zu schaffen, wird die persönliche Freiheit geraubt, wird massiv körperlich bedroht, wird gequält und auch getötet. Schubhaft und Abschiebungen sind im Lichte der Menschenrechte unhaltbar. Im Prozess, bei dem es unter anderem um die Klärung der Todesursache von Marcus Omofuma geht, wird dies deutlich, wenn es lediglich um die Klärung geht, warum die Verklebung nicht rechtzeitig abgenommen wurde.

Die beschuldigten Beamten wussten vom Inhalt des ablehnenden Asylbescheides und ihnen musste klar sein, warum sich Marcus Omofuma wehrte. Der Widerstand kann daher insgesamt als überlebenskampf gesehen werden. Daraus und aus den Schilderungen der Beteiligten an Abschiebungen - sowohl der Angeklagten, als auch der Flughafenpolizisten und der Crew der Balkan Air - wird ersichtlich, dass das Verkleben bewusst durchgeführt wurde und keineswegs einen Einzelfall darstellte.

Jedenfalls wird der weitere Verlauf des Prozesses zeigen, wie weit die staatliche Ausgrenzungs- und Abschiebepolitik gerechtfertigt wird und welche maßnahmen als akzeptabel erachtet werden. Ein Freispruch für die drei Fremdenpolizisten würde nicht nur das Inkaufnehmen von Toten bei Abschiebungen rechtfertigen. Der Prozess wird aufzeigen, welche Praktiken staatlicher Organe von der Mehrheitsbevölkerung gebilligt werden.


Weitere Verhandlungstage (Prozessbeginn jeweils 9:15 Uhr):

08/04/02: Vernehmung von sechs Passagierinnen aus den Niederlanden

10/04/02: Vernehmung von drei medizinischen Sachverständigen (Reiter, Budka und Brinkmann)

11/04/02: Fortsetzung der Verhandlung über die medizinischen Gutachten zur juristischen Klärung der Todesursache Marcus Omofumas

15/04/02: voraussichtlich Vernehmung der Grünen NAbg Theresia Stoisits, Schlussplädoyers und Urteilsfällung

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