Quellenangabe:
Bleiberechtsplattform im Burgenland gegründet (vom 17.12.2011),
URL: http://no-racism.net/article/3983/,
besucht am 21.11.2024
[17. Dec 2011]
Anfang Dezember 2011 hat sich im Burgenland eine partei- und konfessions- übergreifende Plattform zum Schutz von langzeit- integrierten Asylwerber- Innen gegründet.
Aufgrund der zahlreichen durchgeführten Abschiebungen von Familien und Einzelpersonen, die schon seit Jahren bestens im Burgenland integriert sind versucht die Plattform in Zukunft diese als grausam und gnadenlos empfundenen Abschiebungen zu verhindern und für ein Bleiberecht für Langzeit - AsylwerberInnen zu mobilisieren.
Als Ziel wird festgehalten, dass alle AsylwerberInnen, die hier im Burgenland eine neue Heimat gefunden haben, nach 5 Jahren Aufenthalt automatisch ein Bleiberecht erhalten sollen (Meldezettel genügt). Jene die bereits mehr als 3 Jahre auf den Ausgang des Asylverfahren warten, soll es ermöglicht werden einen Antrag auf Bleiberecht / Niederlassung aus humanitären Gründen zu stellen (Prüfung der Integration etc.) Damit wäre es in Zukunft nicht mehr möglich eine Familie nach 20 jähriger Flucht aus Österreich abzuschieben (siehe aktuelles Beispiel in der Anlage).
Die Mitglieder der Plattform kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten: ArbeiterInnen, ÄrztInnen, KünstlerInnen und SteuerberaterInnen, Angestellte, PensionistInnen, Arbeitslose etc. Damit hoffen wir, dass die Arbeit von SOS-Mitmensch Bgld. auf eine breitere Basis gestellt wird und der Widerstand gegen geplante Abschiebungen erfolgreicher wird.
Zur Erinnerung 2 Artikel der Menschenrechtskonvention:
Art. 13: (Freizügigkeit): Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Art. 14: (Asyl) Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Die Menschenrechte sind keine Weihnachtsgeschenke. Sie wurden in Jahrhunderte währenden Kämpfen durchgesetzt. Mit der Gründung der "Bleiberechtsplattform" hoffen wir, dass das Menschenrecht auf Asyl in Zukunft eher geschützt werden kann als bisher.
Die kurdische Familie K. aus Armenien soll abgeschoben werden.
Im Jahr 1992 wurde die Familie von bewaffneten Einheiten überfallen. Im Zuge der Verfolgung von muslimischen Kurden wurden der Vater und der Onkel von Herrn K. ermordet. 300 Schafen und 50 Kühe wurden der Familie weggenommen. Aufgrund der ethnischen Konflikte in Armenien war die Familie zur Flucht gezwungen.
Flucht aus Armenien in die Russische Föderation. Arbeit auf eine Kolchose, Weiterflucht nach Österreich 2003.
28.10.2003 Einreise nach Österreich und Antrag auf Asyl beim Bundesasylamt. Anschließend Weiterreise nach Deutschland. Rücküberstellung nach Österreich im Zuge des Dublin - Verfahrens.
2004 die ersten Einvernahmen am BAA.
10.8.2004 negativer Bescheid des BAA. Das BAA sieht keine Fluchtgründe. Anschließend Beschwerde in der die tatsächliche Verfolgung als ethnische Minorität nochmals begründet wird und der fehlende staatliche Schutz dokumentiert wird.
6.12.2011 Die Beschwerde der Familie K. wird vom Asylgerichtshof ohne persönliche Einvernahme in nichtöffentlicher Sitzung abgelehnt. Die Asylwerber sind in den Augen des Asylgerichtshofes "nicht
glaubwürdig" und eine " asylrelevante Verfolgungsgefahr" wird nicht gesehen. Die Familie "wird aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen".
Anfang Dezember 2011 Antrag auf Aufschub der Abschiebung und Antrag auf Bleiberecht aus humanitären Gründen bei der BH-Oberwart.
Presseaussendung von SOS Mitmensch Burgenland, 05. Dez 2012.