Quellenangabe:
Freispruch für Polizisten der Imre B. erschoss ist rechtskräftig (vom 06.08.2002),
URL: http://no-racism.net/article/411/,
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[06. Aug 2002]
Staatsanwalt zog Berufung zurück
Imre B. wurde im Mai 2000 in Wien-Penzing bei einer "Drogenrazzia" von einem Polizisten erschossen. Im Juni wurde der Beamte vom Vorwurf der fahrlässiger Tötung freigesprochen. Der Staatsanwalt hat seine Berufung zurückgezogen, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien stützte die Entscheidung des zuständigen Staatsanwalts. Der Polizist sei von zwei Sachverständigen-Gutachten entlastet worden, die Berufung wäre daher von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg gewesen, heißt es von seiten der Oberstaatsanwaltschaft.
Imre B.war am 19. Mai 2000 im Zuge einer "Drogenrazzia" von einem Polizisten in Wien-Penzing erschossen worden. Imre B. hatte vor einem Lokal geparkt, das die Polizei für einen Drogen-Umschlagplatz hielt. Zwei Polizisten, so gaben diese an, wollen das Auto des Ungarn untersuchen. Imre B. soll plötzlich die Tür aufgerissen haben, als ein Polizist mit seiner gezÃŒckten Waffe in der Hand die AutoTür gerade öffnen wollte. Dabei soll sich der tödliche Schuss gelöst haben.