Quellenangabe:
Under Pressure - Sexarbeiterinnen und ihre Rechte in Europa (vom 15.06.2012),
URL: http://no-racism.net/article/4121/,
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[15. Jun 2012]
Von Wien bis Barcelona und zurück wird über den gesetzlichen Rahmen der Sexarbeit - und damit auch über die Rechte der Arbeiterinnen - diskutiert.
Im internationalen Vergleich wird Sexarbeit, wenig überraschend, ambivalent diskutiert: Was im Zusammenhang mit der EURO 2012 an der Ukraine kritisiert wird, nämlich ein repressiver Umgang mit Prostitution, ist zugleich europaweiter Trend. Selbst in Amsterdam, das bekannt für seinen offenen Umgang mit Sexarbeit war, werden Sexarbeiterinnen aus den Innenstadtbereichen und den bekannten "Fenstern" vertrieben; auch auf nationaler Ebene wird in den Niederlanden über Restriktionen der liberalen Prostitutionsgesetze diskutiert. Ebenso wird in Italien, Frankreich und Spanien an neuen Gesetzen gebastelt - und die Stoßrichtung ist klar zu erkennen: "Eigentlich geht alles in Richtung Abschaffung des Straßenstrichs und mehr Kontrolle - es wird strikter", ist Sophia Shivarova, Streetworkerin bei LEFÖ, überzeugt.
Aktuell können die staatlichen Positionen zu Sexarbeit laut LEFÖ grob in vier Konzepte eingeteilt werden - Prohibition, Abolitionismus, Regulation und Legalisierung. Ein prohibitionistisches Modell, wie es beispielsweise in den USA (mit Ausnahme eines Bundesstaats) praktiziert wird, verbietet Prostitution und bestraft all jene, die sich nicht daran halten. Das in dem Zusammenhang viel zitierte Schweden steht für einen anderen, den abolitionistischen Zugang: Prostitution ist auch hier verboten, bestraft wird allerdings das Kaufen der Dienstleistung. Die Geldstrafe, die Freiern auferlegt wird, scheint weniger als Bußgeld oder Abschreckung zu fungieren, denn als Erziehungsmaßnahme. Dementsprechend werden in jenen Dokumentationen, die die Sinnhaftigkeit des schwedischen Gesetzes unter Beweis stellen sollen, gerne Interviews mit Jugendlichen gezeigt, die ihre moralisch-ethische Ablehnung von Sexarbeit zur Schau stellen. Ob die Bestrafung von Freiern tatsächlich zu "ethischem Umdenken" führt und - viel wichtiger - ob eine moralische Verurteilung von Prostitution überhaupt Ziel sein sollte, sei erst einmal dahingestellt.
1999 trat in Schweden das "Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen" in Kraft. Um Frauen, die sich schon "entgegen ihrer Würde" prostituieren müssen, nicht noch weiter in finanzielle Zwänge zu manövrieren, sieht dieses Gesetz vor, dass nicht das Angebot, sondern der Kauf der Leistung unter Strafe gestellt ist. Dass die Bestrafung der Kunden, also der Freier, aber letztlich auch (ökonomische) Auswirkungen auf die Sexarbeiterinnen hat, wird - trotz aller Offensichtlichkeit - verschwiegen. Schließlich handelt es sich bei der Sexarbeit um "ein beidseitiges Geschäft, eine Dienstleistung zwischen zwei erwachsenen Personen", und damit ist auch klar, so Renate Blum vom Verein LEFÖ, dass Sexarbeiterinnen abhängig von ihren Freiern sind. "Das lässt sich nicht entkoppeln. Das heißt, wenn Freier bestraft werden, wird die Prostitution letztendlich in den Untergrund gehen." Wo keine Käufer_innen, da kein Angebot.
Auch die mit dem Gesetz intendierte Unterbindung des Frauenhandels durch das Verbot von Prostitution und Freierbestrafung ist laut LEFÖ nicht eingetreten. Unter anderem führt die Kriminalisierung der Freier zu weniger Anzeigen bei Verdacht auf Frauenhandel. Für Sophia Shivarova ist das eine logische Konsequenz: "Die Freier sind zu einem großen Teil jene, die die Polizei alarmieren. Wenn sich die Freier jetzt bedroht fühlen, machen sie das nicht mehr."
In zwei europäischen Ländern, nämlich Deutschland und der Schweiz, ist Prostitution offiziell erlaubt und als Erwerbstätigkeit anerkannt. Die Legalisierung stellt eine dritte gesetzliche Option dar. Seit 2002 können Sexarbeiterinnen in Deutschland, ebenso wie andere Dienstleister_innen, Vertragsbeziehungen eingehen und als Angestellte mit der entsprechenden sozialen Absicherung arbeiten. Sexarbeit unterliegt keiner spezifischen "moralischen" Codifizierung (z. B. der sogenannten Sittenwidrigkeit) und es gehen damit auch keine besonderen Kontrollmechanismen einher, wie die oftmals als Schikane empfundene Verpflichtung, wöchentlich zur Gesundheitsuntersuchung auf das Amt gehen zu müssen. Gemäß den allgemeinen (Un-)Möglichkeiten der aktuellen Arbeitsgesellschaft haben Sexarbeiterinnen die "Wahl", ebenso wie der Friseur oder die Tätowiererin, den Dienst an der Person als Selbstständige oder in einem Anstellungsverhältnis zu leisten.
Mit der Legalisierung sind aber selbstverständlich nicht auf einen Schlag alle Probleme gelöst. Blum betont, dass der durch den hohen Anteil von Migrantinnen in diesem Arbeitsfeld gegebene enge Zusammenhang zwischen Prostitutions- und Migrationsgesetzen bestehen bleibt und der Situation von Migrantinnen in der Sexarbeit weiterhin wenig Beachtung geschenkt wird. Und ein Anstellungsverhältnis allein schafft natürlich auch keinen fairen Umgang: Es braucht die zivilgesellschaftliche Kontrolle durch Feministinnen, NGOs und auch Gewerkschaften, so Blum, um einerseits einen gewissen Standard an Arbeitsrechten zu etablieren, zu definieren, was Rechte und Pflichten sind, wozu ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch "verpflichten" kann (Arbeitszeit z. B.), und was in jedem Fall in der Hand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bleiben hat (z. B. das konkrete Angebot); und andererseits dessen Umsetzung und Einhaltung im Blick zu behalten. Dennoch: "Deutschland ist unserer Meinung nach durch die Legalisierung auf einem guten Weg", denn "Sexarbeit per se wurde rechtlich in einen besseren Rahmen gestellt; toll sind z. B. die Gewerkschaften, die durch die Legalisierung entstehen konnten" und die eine Organisations- und Kontrollfunktion einnehmen, so Renate Blum von LEFÖ.
Die Gesetzeslage in Österreich und auch die einzelnen Prostitutionsgesetze der Bundesländer lassen sich einer vierten Kategorie zuordnen, der der Regulation. Prostitution ist weder verboten noch erlaubt; ihre Ausübung wird toleriert, allerdings möglichst unter Kontrolle zu halten versucht: durch staatliche "Ordnungsmaßnahmen" wie Auflagen zur Gesundheitskontrolle oder polizeiliche Registrierungspflicht ebenso wie durch die erzwungene Zentrierung auf bestimmte, überschaubare und überwachbare Plätze. Prostitution hat dort zu geschehen, wo sie außer den Kontrollorganen keine_r sehen kann. Diese rechtliche Lage ist vor allem durch ihre Graubereiche gekennzeichnet: Die Staaten trauen sich einerseits nicht, Prostitution zu verbieten, weil die Folgen sowie die (Un-)Möglichkeiten der Um- und Durchsetzung schwer abzuschätzen sind und davon ausgegangen werden kann, dass einige Angst davor besteht, durch die Illegalisierung auch alle Möglichkeiten der Kontrolle völlig zu verlieren. Legalisieren andererseits steht aber auch nicht zur Diskussion.
Dieses Modell entspricht dem generellen Trend in Europa, "Sexarbeit wird nicht per se verboten, aber die Rahmenbedingungen werden so gestaltet, dass Sexarbeit auszuüben so gut wie unmöglich wird" (Blum). Die Bestrafung von Freiern wie im schwedischen Modell findet dabei immer weitere Verbreitung. So liest sich das in diesem MALMOE-Schwerpunkt diskutierte neue Wiener Prostitutionsgesetz genauso wie die neue Regelung, die in Barcelona in Kraft treten soll. Wie in Österreich ist auch in Spanien landesweit nur der allgemeine Status der Prostitution geregelt. Und so wie in Österreich der Bund den allgemeinen Status der Prostitution regelt (er definiert sie als "sittenwidrig") und damit einen Rahmen vorgibt, aber in der konkreten Handhabe den einzelnen Bundesländern viel Spielraum lässt, hat sich auch das Madrider Parlament weder zu einer Anerkennung der Prostitution als Erwerbstätigkeit noch zu einem Verbot durchringen können.
Die konkreten Umsetzungen obliegen nun den einzelnen Kommunen und den jeweils herrschenden politischen Mehrheitsverhältnissen. Und so wird künftig in Barcelona im gesamten Stadtgebiet der Straßenstrich verboten sein, Freier und Sexarbeiterinnen, die sich nicht daran halten, werden bestraft. Zuvor war das katalanische Modell weitaus liberaler: Außer in bestimmten Schutzzonen war die Straßenprostitution erlaubt, und auch durfte die Polizei erst bei wiederholten Verstößen bestrafen: Ohne Verwarnung durfte nicht kassiert werden. Neue Gesetze stehen außerdem in Italien und Frankreich an: In Italien wird schon seit Jahrzehnten über die Einrichtung sogenannter Rotlicht-Viertel in den Städten diskutiert. Aktuell gibt es den Vorstoß von der norditalienischen Stadt Bologna, Sexarbeiterinnen zu besteuern bzw. infolge in einer "Aktion scharf" gegen Steuerhinterziehung von Sexarbeiterinnen vorzugehen. Frankreich will sich in Zukunft sogar am schwedischen Modell orientieren und noch dieses Jahr die Sexarbeit gesetzlich verbieten.
Auch innerhalb Österreichs sind diesbezüglich wenig Überraschungen zu erwarten: In Kärnten steht gerade eine Novellierung zur Diskussion; der Gesetzesentwurf sieht die Errichtung einer 300-Meter-Schutzzone z. B. rund um Schulen und öffentliche Gebäude vor. In Salzburg wiederum wird gleich über die Abschaffung des Straßenstrichs debattiert - die massiven Polizei-Kontrollen in den letzten Monaten haben aber de facto jetzt schon zum Verschwinden des Straßenstrichs beigetragen.
Dieser Artikel erschien in der MALMOE 59 und wurde von no-racism.net mit freundlicher Genehmigung der Redaktion (geringfügig überarbeitet) übernommen.