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Quellenangabe:
Protestbrief: Rechtswidrige Abschiebung nach Mali rückgängig machen! (vom 23.06.2012),
URL: http://no-racism.net/article/4134/, besucht am 22.12.2024

[23. Jun 2012]

Protestbrief: Rechtswidrige Abschiebung nach Mali rückgängig machen!

Für die Rückkehr von Madu T. nach Österreich! Setzt euch ein für Madu und für Menschenrechte, schickt einen Protestbrief an die Innenministerin und leitet diese Info weiter!

Sehr geehrte Frau Mikl-Leitner!

Am 30. 5. 2012 wurde Madu Trawele nach acht Jahren in Österreich entgegen der Anordnung des Flüchtlingshochkommissariat UNHCR nach Mali
abgeschoben. In ein Land, das sich seit dem seit dem Putsch vom 22. März in einem kriegsähnlichen Zustand befindet. Mit einer weiterer Eskalation der Kämpfe muss leider gerechnet werden. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat hat Mali als nicht sicher befunden wurde und lehnt Abschiebungen in dieses Land ausdrücklich ab. Die Fremdenpolizei hat sich der Anweisung des UNHCR die illegale Abschiebung zu stoppen widersetzt. Wir lassen uns aber mit dieser unrechtmäßigen und vorschnellen Vorgangsweise nicht vor vollendete Tatsachen stellen! Frau Innenministerin, wer hätte das gedacht, dass wir Sie gerade an Ihren Lieblingssatz erinnern müssen? 'Recht muss Recht bleiben!' Das gilt auch für grundlegende Menschenrechte, Frau Mikl-Leitner!

Mit der Behauptung, von der Abschiebung erst nach Vollzug erfahren zu
haben, kann sich das Innenministerium (BMI) nicht aus der Verantwortung stehlen! Sowohl die Forderungen des UNHCR nach einer Stellungnahme zu der rechtswidrigen Deportation als auch die diesbezügliche parlamentarische Anfrage der Grünen wurde bisher ignoriert. Wir nehmen das BMI in die Verantwortung für die Gefährdung unseres Freundes, der ein Drittel seines Lebens in Österreich verbracht hat und nun wieder zum Flüchtling gemacht wurde!
Darum verlangen wir die sofortige Überprüfung und Revidierung dieser
massiven Fehlhandlung!

Oder können Sie als RepräsentantInnen des Innenministeriums vertreten, dass in Österreich polizeiliche Willkür statt international geltendes Recht über Menschenleben bestimmt? Wie können Sie rechtfertigen, dass die österreichische Fremdenpolizei die Sicherheitslage in einem fernen Land besser einschätzen kann als das UNHCR? In einer Stellungnahme zu der Abschiebung von Herrn Trawele erläutert das u.a. in Mali und Österreich tätige Netzwerk 'Afrique Europe Interact' (http://www.afrique-europe-interact.net/) die gefährliche Lage in Mali:

'In den letzten Monaten mussten zwischen 200.000 und 500.000 Menschen
aus Mali fliehen. Im Norden des Landes, der seit März von verschiedenen bewaffneten Rebellengruppen kontrolliert wird, herrscht eine Hungersnot – hervorgerufen sowohl durch die Kriegssituation als auch durch ausgefallene Ernten, zusammengebrochene Versorgungsinfrastruktur und enorm gestiegene Lebensmittelpreise. Die Menschen werden durch Vergewaltigungen und Plünderungen terrorisiert. In mehreren Städten haben islamistische Gruppen die Macht übernommen, die der Bevölkerung mit Waffengewalt das Sharia-Recht aufzwingen. Aber auch im Süden von Mali ist die Situation, entgegen der Behauptungen des österreichischen Innenministeriums, alles andere als sicher und stabil: Die Versorgungslage und die Lebensmittelpreise sind auch hier prekär. Es gibt immer mehr Binnenflüchtlinge ohne Existenzgrundlage. Wir müssen befürchten, dass der Krieg weiter eskaliert, und es kann sein, dass benachbarte Staaten mit europäischer Rückendeckung eine Militärintervention in Mali starten oder dass islamistische Gruppen versuchen, ihre Macht auf andere Landesteile auszuweiten.'

Einen Menschen in eine solche Situation abzuschieben ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung!!!
Wir fordern von den Verantwortlichen eindringlich, diesen groben Fehler rückgängig zu machen und die notwendigen Schritte für eine
Rückkehr von Madu Trawele zu veranlassen!

Mit freundlichen Grüßen,