Quellenangabe:
Freispruch von J.A.I.B. im Unibrennt-Prozess (vom 27.07.2012),
URL: http://no-racism.net/article/4141/,
besucht am 22.12.2024
[27. Jul 2012]
Zweiter Prozesstag: Zu wenige Beweise - Staatsan- wältin meldet Berufung an, Urteil nicht rechtskräftig.
Von derstandard.at
Der Prozess gegen vier Kunststudierende, denen versuchte Brandstiftung an einer Filiale des Arbeitmarktservice (AMS) in Wien vorgeworfen wurde, ist heute mit einem Freispruch zu Ende gegangen.
Ursprünglich waren die vier Studierenden der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt worden. Dieser Vorwurf wurde in der Anklage dann aber fallengelassen. Die Angeklagten erhoben den Vorwurf, nur wegen ihres Engagements in der Unibrennt-Bewegung ins Visier der Verfassungsschützer gekommen zu sein. Die Anklage hingegen berief sich auf ein "Bekennervideo", das kurz nach der Brandstiftung auf mehreren Internet-Plattformen zu sehen war.
Die Studierenden wurden als Terrorverdächtige jahrelang observiert. Auch im EU-weit verbreiteten Europol-Bericht 2011 kommt der AMS-Brand vor. Im Fall einer Verurteilung hätten den Beschuldigten bis zu zehn Jahre Haft gedroht.
Richter Gerald Wagner sah die Beweislage als nicht ausreichend an. Am Tatvideo sei keine Person zu erkennen, die Logfiles ließen nicht den Schluss zu, dass eine_r der Angeklagten das Video gepostet hätte, und auch die Rufdatenerfassung belege nicht, dass die Angeklagten sich zur Tatzeit am Tatort befunden hätten. "Daher spreche ich im Zweifel frei", so Wagner.
Staatsanwältin Nina Mayrgündter will den Freispruch der Zweit-, Dritt- und Viertangeklagten bekämpfen, den Freispruch des Erstangeklagten aber in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde ausnehmen. Eine Vorgangsweise, die Verteidigerin Anja Oberkofler für "absolut nicht nachvollziehbar" hält.
zuerst erschienen auf derstandard.at am 27. Juli 2012 - bearbeitet von no-racism.net