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Quellenangabe:
Innenminister Strasser als kämpfer für restriktiveres EU-Asylrecht (vom 27.11.2002),
URL: http://no-racism.net/article/417/, besucht am 19.04.2024

[27. Nov 2002]

Innenminister Strasser als kämpfer für restriktiveres EU-Asylrecht

Die Festung Europa formiert sich am Donnerstag, 28.11.2002, bei der Sitzung der EU-Innenminister in Brüssel weiter.

Innenminister Ernst Strasser will am Donnerstag, 28.11.2002, bei der Sitzung der EU-Innenminister in Brüssel erreichen, dass die Staaten der EU, die EU-Kandidatenländer ab Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und die Staaten der Europäischen Freihandelszone (Efta) als sichere Drittstaaten gelten, in die AsylwerberInnen abgeschoben werden können.
Schweden, Belgien, Spanien und Portugal sehen dafür keine Notwendigkeit. außerdem hat sich der juristische Dienst des Rats gegen das Vorhaben quer gelegt: Im Verlauf eines legislativen Verfahrens dürfe kein zweites eingeleitet werden, heißt es unter Verweis auf die Richtlinie zur Harmonisierung der Asylverfahren, an der in Brüssel gearbeitet wird.

Österreichs Initiative zielt auf eine Verordnung ab und wäre ein Zwischenschritt zur Richtlinie, deren Verabschiedung noch einige Zeit dauern dürfte. Die EU-Innenminister beraten außerdem einen Vorschlag, der darauf abzielt, die Dauer der zurückschickung in das Eingangsland zu regeln, wenn sich der Asylwerber bereits in einem anderen EU- Land aufhält.

Italien und Griechenland wollen, dass die zurückschickung nicht mehr möglich ist, wenn sich der Flüchtling bereits sechs Monate in einem anderen EU-Land aufgehalten hat. Deutschland plädiert für eine einjährige Frist.

Hintergrund der Debatte ist, dass Eurodac, das Fingerprintsystem der EU, bereits in Kraft ist. Es kann so jederzeit festgestellt werden, aus welchem Land AsylwerberInnen eingereist ist.

Deutschland und Frankreich haben sich für eine engere Zusammenarbeit bei der Justiz- und Innenpolitik in der EU ausgesprochen. Dies sehen Vorschläge der aussenminister Joschka Fischer und Dominique de Villepin vor, die am Mittwoch vom Pariser aussenamt veröffentlicht wurden. Zu den Vorschlägen zählt laut AFP die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, die unter anderem für grenzüberschreitende

Die Polizeibehörde Europol soll neue Zuständigkeiten bekommen. Frankreich und Deutschland schlagen die Schaffung einer gemeinsamen Europäischen Grenzpolizei und eine Harmonisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik vor. Auch das Strafrecht solle EU- weit vereinheitlicht werden. Bei der juristischen Zusammenarbeit sollen zahlreiche zivil- und strafrechtliche Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit der EU-Staaten entschieden werden können.