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Quellenangabe:
UVS Wien: Madu T.s Abschiebung nach Mali war völkerrechtswidrig (vom 23.01.2013),
URL: http://no-racism.net/article/4377/, besucht am 21.11.2024

[23. Jan 2013]

UVS Wien: Madu T.s Abschiebung nach Mali war völkerrechtswidrig

Madu T. war am 30. Mai 2012 in einer Blitzaktion nach Mali, Kriegsgebiet, abgeschoben worden. Der "Unabhängige Verwaltungssenat" (UVS) Wien hat jetzt die Unrechtmäßigkeit der Abschiebung festgestellt. Konsequenzen hat das zunächst keine. Jetzt muss Druck auf das Innenministerium her.

Viele haben damals die Proteste gegen die illegale Abschiebung unterstützt! Vielen Dank and dieser Stelle nochmal für euren Support, auch wenn die einzige Reaktion des Innenministeriums (BMI) eine Vogel-Strauß-Taktik war: "Wir wissen von nichts und tragen keine Verantwortung - das hat die Polizei eigenmächtig exkutiert." Nach langer Wartezeit wurde unserer Maßnahmenbeschwerde vom UVS Wien stattgegeben. Er hat die "Festnahme am 28.5.2012 sowie die Abschiebung am 30.5.2012 nach Mali für rechtswidrig erklärt."

Nachdem Gespräche und Proteste ignoriert wurden, richtete Madu T.s Rechtsberater Tim Außerhuber (MigrantInnenverein St. Marx) eine Maßnahmenbeschwerde an die Polizei und in 2. Instanz an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (UVS). Die Prüfung des Tatbestands durch den UVS belegt, dass die Abschiebung völkerrechtswidrig war, weil sie das international geltende Non-Refoulement Gebot missachtete. Dies besagt, dass keine Abschiebungen in Staaten durchgeführt werden dürfen, die dem Flüchtling keinen Schutz bieten (nach Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 3 und der Genfer Flüchtlingskonvention Art. 33).

Die Überprüfung der Sicherheitslage Malis durch den UVS belegt die instabile Lage auch im Südwesten des Landes. Er deckt auf, dass die Polizei keinerlei Prüfung der Sicherheitslage in Mali durchgeführt hat. Die Anweisung des UNHCR, von Abschiebungen nach Mali abzusehen, hatte sie ignoriert und auf der Meinung beharrt, dass nur der nördliche Teil Malis unsicher sei, nicht aber der südliche Teil, in dem sich die Hauptstadt Bamako befindet. Das Abschiebeteam hatte sich zweieinhalb Stunden am Flughafen Bamako aufgehalten und von dieser 'Überprüfung der Sicherheitslage' Folgendes berichtet: "Bemerkt wird dass am Flughafen Bamako keinerlei sichtbare Militärpräsenz und keine übermäßige polizeiliche Tätigkeit, die auf eventuelle Kriegshandlungen schließen lässt, zu bemerken ist."

Der Polizeibedienstete, der die rechtswidrige Verhaftung und Abschiebung veranlasste, hat damit nicht das einzige Mal Menschen in Lebensgefahr gebracht. Er ist auch für die Abschiebung des Tschetschenen Rasambek I. im Dezember 2012 nach Moskau verantwortlich, der direkt nach seiner Ankunkft am Flughafen verhaftet wurde. Was mit ihm geschah und ob er noch am Leben ist, ist nach wie vor unklar. Madu T. hingegen konnte mit viel Glück den Fängen der Flughafenpolizei und dem Krisengebiet Mali entkommen und flüchtete nach Gambia. Seine Heimat sieht er aber in Österreich, wo er acht Jahre gelebt, soziale Beziehungen aufgebaut und mit viel Ausdauer auf ein Leben in Würde gewartet hat - ehe er binnen 30 Stunden abgeschoben wurde.

Das UVS-Urteil hat belegt, dass die Polizei gegen das Grundwesen des Asylwesens verstoßen hat. Doch rechtliche Konsequenzen, etwa in Form einer Wiedereinreiseerlaubnis für Madu T., folgen dem UVS-Urteil leider nicht automatisch. Wollen wir in einem Land leben, in dem sich Polizeiwillkür über international geltende Gesetze stellt? In dem das Innenministerium sich aus der Verantwortung stehlen will durch angebliches Unwissen über die rechtswidrigen Handlungen der ihr untergebenen Exekutive?

Damit dem UVS-Urteil auch Taten Folgen, ist es unsere Aufgabe, diesen Skandal öffentlich zu machen und das BMI zur Verantwortung zu ziehen! Wir fordern eine Revidierung der völkerrechtswidrigen Abschiebung und somit eine Einreiseerlaubnis und einen Neuantrag auf Asyl für Madu T.! Weiters muss es Konsequenzen für den verantwortlichen Polizeibediensteten geben! Wir freuen uns über eure Unterstützung im Kampf für Gerechtigkeit und gegen rassistische Behördenwillkür! Denn wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Eine Freundin von Madu und von :: Familien und FreundInnen gegen Abschiebung