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Quellenangabe:
Asylgesetze - die Aberkennung des Menschseins (vom 04.06.2003),
URL: http://no-racism.net/article/439/, besucht am 29.03.2024

[04. Jun 2003]

Asylgesetze - die Aberkennung des Menschseins

Text zur geplanten Asylgesetznovelle 2003 aus der rapidite 06/2003

momentan sind 1/3 aller asylbewerber in bundesbetreuung, was mit den restlich den 2/3 passiert ist ungewiss, die meisten stehen auf der strasse, ohne geld und ohne arbeitsgenehmigung. dieser zustand treibt viele in die illegalit?t und kriminalisiert jede handlung, selbst f?r seinen lebensunterhalt aufzukommen, viele frauen werden gezwungen sich zu prostituieren.

die rechtliche situation von asylbewerberInnen und migrantInnen ist zur zeit schon menschenverachtend genug und soll mit dem neuen asylgesetzvorschlag der regierung noch weiter versch?rft werden. bis ende mai wird der antrag noch gepr?ft, anschliessend soll er wahrscheinlich noch vor sommer im schatten der pensionsreformsdiskussionen beschlossen werden, und j?nner 2004 in kraft treten.

dabei geht es nicht nur um eine erweiterung der polizeibefugnisse, alle asylbewerberinnen und migrantinnen sollen in fl?chtlingslager (?hnlich anhaltezentren in dt) weggesperrt werden.
Geplant sind 2 grosse Lager, dort wird dann in schnellverfahren binnen 2 tagen entschieden ob einem asylantrag stattgegeben wird oder nicht und von dort aus direkt abgeschoben. NGO?s soll kein zugang zu den fl?chtlingslager gew?hrt werden und die betreuung wird in private h?nde, wie die der european homecare, gelegt, das bedeutet willk?r unter ausschluss jeglicher ?ffentlichkeit.

konkret schaut das dann so aus:

nicht nur dass wie bisher, menschen aufgrund ihrer hautfarbe wahllos auf der strasse von sichserheitsorganen aufgegriffen werden, und bei fehlenden papieren in schubhaft ?berstellt werden, wo sie auf ein zumeist erfolgloses asylverfahren warten (ca. 90 % der asylantr?ge wurden 02 als unzul?ssig befunden und die betroffenen menschen in weiterer folge abgeschoben). nach der neuen gesetzes reform sollen Fl?chtling ab jetzt in eine "erstaufnahmestelle" ?berstellt werden, dort binnen 48 stunden ( max. 72) verh?rt und gepr?ft werden, ob ein asylverfahren gerechtfertigt sei. das bedeutet eine abschiebung ist nicht wie bisher an ein asylverfahren gekn?pft das im idealfall vor drei instanzen geht, und innerhalb der fristenregelung angefochten werden kann, sondern eine abschiebung ist innerhalb von zwei tagen m?glich, wenn migrantinnen nicht dem staate ?sterreich, sprich dem bundesasylamt notwendig erscheinende fluchtmotive aufweisen k?nnen. (die vollj?hrigkeit/m?ndigkeit von Asylsuchenden wurde auf 16 heruntergesetzt, nicht wie bisher 19 !)

nicht nur dass in dieser 48 stunden frist keine vertrauens/ rechtsperson beigezogen werden darf ( d.h. sie treten alleine gegen den staat/verfassungsgerichtshof an, aus der flucht resultierende ersch?pfungszust?nde und psychische traumata werden dabei sicher nicht ber?cksichtigt!) der UBAS soll alleine aufgrund der fakten eine entscheidung f?llen, in wie weit diese unterlagen auskunft ?ber die schutzbed?rftigkeit einer person geben k?nnen ist ungewiss, daraus resultierende urteile werden also willk?rlich getroffen! grund eines als unzul?ssig empfundenen asylantrages, ist die sogenannte drittstaaten-sicherheit, damit sind alle zuk?nftigen EU anw?rterl?nder gemeint die an die schengen aussenposten grenzen ( ungarn, tschechien, polen,slowakei, slowenien, ... an der grenze zu polen sind schon zwei fl?chtlingslager geplant).
d.h. nichts anderes als, das fl?chtlinge die auf ihrer flucht durch eines dieser angef?hrten l?nder kommen, oder durch vertraglich festgelegte abkommen mit ?sterreich einem dieser l?nder unterstellt sind, direkt in dieses abgeschoben werden k?nnen, ohne asylverfahren und ohne dass ihre sicherheit in diesem lande gew?hrleistet ist. das kann auch direkt an der grenze erfolgen. sinn dahinter ist die kosten effizienz..

Der UNHCR beschreibt die neuen gesetzestexte als einen verstoss gegen die allgemein g?ltigen menschenrechtskoventionen, als auch gegen die genfer fl?chtlingsabkommen, die Genfer Fl?chtlingskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaaten, Asylsuchenden eine ausf?hrliche Darstellung ihrer Fluchtgr?nde und eine gr?ndliche ?berpr?fung zu bieten. s?mtliche menschenrechtsorganisationen protestieren, fl?chtlingsberatungsstellen bef?rchten eine aufl?sung ihrer selbst im negativen sinne, indem ihnen die m?glichkeit genommen wird migrantinnen zu betreuen und jegliche einflussnahme auf das asylverfahren durch schnellverfahren unm?glich wird. somit wird migrantinnen die m?glichkeit eines legalen status verwehrt und sie werden vermehrt in die illegalit?t gedr?ngt, was das gesch?ft mit dem handel von menschen unterst?tzt.