Quellenangabe:
Refugees vom Protest Camp Vienna gegen die Abschiebung Nyatta J.'s (vom 01.12.2013),
URL: http://no-racism.net/article/4582/,
besucht am 21.11.2024
[01. Dec 2013]
Nyatta J. sollte am 18.11.2013 nach Gambia abgeschoben werden. Nach Protesten wurde die Abschiebung abgebrochen. Zur Zeit befindet sich J. wieder in Schubhaft, Protest ist weiter erforderlich!
Nyatta J.'s Abschiebung nach Gambia wurde am Montag, 18.11., durch Proteste und die Solidarität des Piloten im Abschiebeflug verhindert. Die Polizei brachte ihn zurück in die Schubhaft und droht, ihn trotzdem bald abzuschieben. Nyatta lebt schon seit 10 Jahren legal in Österreich, hat immer gearbeitet und sich hier ein Leben aufgebaut. Er war fünf Jahre verheiratet und erhielt somit als Ehemann einer Österreicherin ein Visum, aber leider nicht mehr, als die Ehe in die Brüche ging. Nyatta ist psychisch äußerst labil und gesundheitlich angeschlagen. "Nyatta hat ein Drittel seines Lebens in Österreich gelebt, aber immer noch keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten. Nun soll er in das Land zurückgeschoben werden, von wo er flüchten musste!", schüttelt Wazir, ein weiterer Refugee, den Kopf.
Abdullah A. zeigt auf: "Auch wenn Österreich behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, sind die Asylverfahren häufig nicht fair. Wie könnte es sonst sein, dass nur rund 1 % der pakistanischen Asylanträge eine Chance haben? Wie könnte es sonst einen 1.000-Kopf-Deal für Rückschiebungen nach Nigeria geben, in dessen Rahmen auch Dienstag, den 19.11. wieder 9 Menschen ohne rechtmäßige Verständigung verhaftet wurden und in einem Abschiebeflieger verschwanden?"
Nyatta's Verfahren ist noch offen. Sein Antrag wurde in 1. Instanz abgewiesen, der Asylgerichtshof hat auf die eingebrachte Beschwerde noch nicht reagiert. Ebensowenig wurde geprüft, ob Nyatta J. die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt. Der Asylgerichtshof muss endlich aufschiebende Wirkung gewähren, denn Nyatta darf nicht nach Gambia abgeschoben werden, so die Forderung der Refugee AktivistInnen. Nyatta hat kein Aufenthaltsverbot und will in Österreich bleiben.
Mustafa N.: "Als Asylwerber haben wir keine Arbeitserlaubnis und dürfen ein eingeschränktes Gebiet nicht verlassen, wir wollen aber Arbeit finden und uns integrieren!" "So hat auch Nyatta jahrelang gearbeitet und die B1-Prüfung abgelegt, also Deutsch auf Maturaniveau. Der bisherige Arbeitgeber würde Nyatta sofort anstellen, hätte er die Arbeitserlaubnis, so dass er sich selbst erhalten könnte." ergänzt Wazir. Es spricht nichts dagegen, Nyatta ein Visum auszustellen.
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Es wird zu Protest beim Innenministerium und der Fremdenpolizei aufgerufen: Für Menschenrechte und Bewegungsfreiheit und gegen Abschiebungen und Rassismus!
Weitere Infos:
www.facebook.com/Nyatta.muss.bleiben
http://familienundfreundinnengegenabschiebung.wordpress.com