Quellenangabe:
Prozess wegen Teilnahme an Aktionen gegen Abschiebungspolitik (vom 09.03.2002),
URL: http://no-racism.net/article/493/,
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[09. Mar 2002]
Am 19. März 2002 werden 18 AktivistInnen des "Kollektiv gegen Abschiebungen", wegen Teilnahme an 5 Aktionen, die im Jahr 1998 stattgefunden haben, vor Gericht stehen. In zwei Anklagedossiers werden 22 Anklagepunkte auf die 18 Personen verteilt, wobei einige wenige in besonders vielen Punkten angeklagt sind.
Kollektiv gegen Abschiebungen (Collectif contre les expulsions):
Prozess wegen Teilnahme an Aktionen gegen Abschiebungspolitik
Am 18.3. tritt die Chambre du conseil (Ratskammer) zusammen, um zu entscheiden, ob gegen 7 Gendarmen, darunter 3 Offizieren, die den Tod von Semira Adamu am 22. September 1998 zu verantworten haben, einen Prozess geben soll. Ähnlich wie Marcus Omofuma in österreich, war sie im Zuge ihrer Abschiebung nach Nigeria im Flugzeug gestorben, erstickt durch ein Kissen, mit dem ihre Begleiter ihre Schreie unterdrücken wollten.
Am Tag darauf, dem 19. März 2002, werden 18 AktivistInnen des "Kollektiv gegen Abschiebungen", wegen Teilnahme an 5 Aktionen, die im Jahr 1998 stattgefunden haben, vor Gericht stehen. In den beiden Anklagedossiers werden 22 Anklagepunkte auf die 18 Personen verteilt, wobei einige wenige in besonders vielen Punkten angeklagt sind.
Am 29. Juni 1998 war ein Gefangenenwagen blockiert worden, in dem ein Minderjähriger aus Somalia zum Flughafen gebracht und abgeschoben werden sollte. 12 Personen sind in der Folge wegen Zerstörung von beweglichem Eigentum und mutwilliger Verkehrsbehinderung angeklagt.
Am 21. Juli konnten nach einer Kundgebung zur Unterstätzung von Semira Adamu 25 Inhaftierte aus dem geschlossenen Zentrum in Steenokkerzeel fliehen. 8 Personen wird die Zerstörung eines Drahtgitters, Beihilfe zur Flucht, körperliche Bedrohung und versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Ebenso 8 Leute und einer der Inhaftierter sind zudem wegen Körperverletzung angeklagt.
Am 18. August wurde wiederum ein Gefangenenwagen blockiert. Darin befand sich ein junges Mädchen aus der Gruppe der am 21. Juli geflüchteten. Während der Blockade wurden mit Farbe gefüllte Eier auf den Wagen geworfen. Die Anklagepunkte lauten: mutwillige Verkehrsbehinderung (3 Personen), Zerstörung von beweglichem Eigentum (3) und Aufstand (1 Person).
Am 14. Oktober fand vor dem geschlossenen Zentrum in Steenokkerzeel eine Demonstration gegen Abschiebungen und geschlossene Haft statt. 3 AktivistInnen wurden in der Folge wegen gewalttätigem Aufstand bzw. Zerstörung eines Drahtgitters angeklagt.
Am 10. Dezember gab es eine Aktion vor dem Parlament aus Anlass des 50-Jahr-Jubiläums der Menschenrechtserklärtung. Anklagepunkte: bewaffneter Aufstand (2 Personen), gewalttätiger Aufstand (4 Personen), Körperverletzung bei einem Beamten (1 Person), illegaler Waffenbesitz (1 Person) und Beamtenbeleidigung (3 Personen).
Dazu kommen verschiedene Demonstrationen in der "neutralen Zone" (23 und 24. September (= die zwei Tage nach Adamus Tod), 10. Dezember), davon eine vom 2. Juli 1997 im Rahmen einer Aktion der "ilt Stevin".
Das markanteste beim Lesen der mehr als 1000 Seiten umfassenden Dossiers ist laut dem "Kollektiv gegen Abschiebungen" die Anhäufung von zurückgehaltenen Anklagepunkten und das Bild einer organisierten und gewaltbereiten Gruppe. (Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Aktionen von einer organisierten Gruppe ausgeführt wurden und vorher geplant waren.) Auch dass im Text Beweise durchwegs fehlen, stimmt die AktivistInnen wenig optimistisch.
Besonders kritisiert wird ausserdem, dass die Aktionen des Kollektivs aus dem politischen Rahmen entfernt und in einen rein rechtlichen Zusammenhang gestellt werden. Dadurch werden sie ihrer Sinnhaftigkeit beraubt und die von den AktivistInnen aufgeworfenen Fragen beiseite geschoben.