Quellenangabe:
Rassismus Report 2015 (vom 23.03.2016),
URL: http://no-racism.net/article/5060/,
besucht am 23.11.2024
[23. Mar 2016]
Der neue Rassismus Report 2015 von ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit - wurde veröffentlicht. Zahl der Internet- Fälle fast verdoppelt - Hetze gegen Geflüchtete dominiert.
Rassismus Report 2015: Zahl der Internet-Fälle nahezu verdoppelt - Hetze gegen Geflüchtete dominiert
Angefacht von der Debatte um den Verbleib und Umgang mit Geflüchteten hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der von ZARA erfassten rassistischen Vorfälle auf 927 erhöht (+ 133 gegenüber 2014). Dabei ist insbesondere die Zahl der rassistischen Postings, Hetzbotschaften und Feindbildkonstruktionen, die über das Internet verbreitet wurden, in die Höhe geschnellt (s. Tabelle auf S.23/ Rassismus Report 2015). Besonders augenfällig ist die Häufung der rassistischen Online-Inhalte im Kontext zum Thema Flucht: zwei Drittel aller registrierten Internet Fälle stehen im Zusammenhang mit dem Thema Flucht und richten sich gegen Geflüchtete, Einrichtungen sowie deren HelferInnen.
Inhaltlich reichten diese Postings von Gewaltfantasien mit Anleihen im Nationalsozialismus ("Dann zündet den Dreck und das Gesindel an! Damit ist Ruhe und Ordnung, entsorgt ist auch gleich wenn man viel Buchenholz dazu gibt", Fall Nr. 19, S. 24) bis hin zu Falschmeldungen über angeblich von Flüchtlingen begangene Straftaten (Fall Nr. 27, S. 30). In den über Social Media (Facebook, Online Foren etc.) sehr dynamisch verbreiteten Postings wurde zusätzlich mit Falschaussagen über Sozialleistungen Neid gegenüber Flüchtlingen geschürt als auch ein bedrohliches Bild der "Fremden" gezeichnet. Beides hat nachhaltig zur weiteren Verunsicherung, Angst und Ablehnung gegenüber Geflüchteten beigetragen. Diese negativen Botschaften und Stories sind nicht nur von einigen Medien und PolitikerInnen aufgegriffen worden (Fall Nr. 25, S. 28). Sie haben offenbar auch LokalbesitzerInnen und weitere AnbieterInnen von Dienstleistungen veranlasst, Flüchtlinge pauschal von ihren Einrichtungen und Leistungen auszuschließen. So hat beispielsweise ein Arzt per Aushang Flüchtlingen die Behandlung verweigert; einige Bars und Schwimmbäder haben allgemeine Besuchsverbote oder Sonderauflagen für Flüchtlinge verhängt.
Solche rassistisch motivierten und auf eine Gruppe abgestellten Verbote und Sonderauflagen sind rechtswidrig und nach dem Gleichbehandlungsgesetz strafbar.
Dass solche Verbote auch von PolitikerInnen ausgesprochen bzw. unterstützt worden sind, finden wir so wie die meist glimpflichen Konsequenzen für rassistisch agierende PolitikerInnen besonders alarmierend.
Damit scheint Rassismus endgültig ins Spektrum des politischen "Handlungsspielraums" aufgenommen zu sein und wird somit von einer Seite legitimiert, die nicht zuletzt die Gesetze kennen und sich daran halten sollte.