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Quellenangabe:
Mindestsicherung für Schutzberechtigte beibehalten (vom 15.06.2016),
URL: http://no-racism.net/article/5144/, besucht am 20.04.2024

[15. Jun 2016]

Mindestsicherung für Schutzberechtigte beibehalten

Aussendung der asylkoordination zur Abstimmung im oö Landtag am 16. Juni 2016 über eine massive Einschränkung der Mindestsicherung für Schutzberechtigte.

Die asylkoordination österreich appelliert an die Abgeordneten, die geplante Kürzung nicht zu beschließen.

Die geplante Änderung sieht vor, die Mindestsicherung für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte auf 365 Euro für eine erwachsene Einzelperson zu kürzen. Nur wer gewisse Auflagen erfüllt, kann weitere 155 Euro, den sogenannten "Integrationsbonus" erhalten. Familien sollen für Kinder zusätzliche Leistungen erhalten.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich beträgt bis zu 914 Euro, Flüchtlinge sollen in Zukunft jedoch nur 520,- Euro bekommen. "Es ist nicht erklärbar, warum schutzberechtigte Personen erheblich weniger für ihren Wohnaufwand und Lebensunterhalt benötigen sollten als StaatsbürgerInnen, wenn ihre soziale Notlage vergleichbar ist, kritisiert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination. Durch die vorgesehene Kürzung würde die Unterstützung deutlich unter die Armutsgrenze fallen.

Die geplante Gesetzesänderung unterstellt Schutzberechtigten Personen, sie würden sich nicht bemühen, Deutsch zu lernen und eine Arbeit aufzunehmen. Das Gegenteil ist bei den meisten Flüchtlingen der Fall: Sie wollen möglichst rasch auf eigenen Beinen stehen. Wichtig wäre daher Integrationsmaßnahmen bald nach der Ankunft in Österreich anzubieten. Dazu gehört, Flüchtlingen bereits im laufenden Asylverfahren den Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen. und flächendeckend Deutschkurse anzubieten. Würde der EU-rechtswidrige Bartenstein-Erlass außer Kraft gesetzt werden und Asylsuchende nicht jahrelang untätig abwarten und von der öffentlichen Hand versorgt werden müssen, könnte auch ein erhebliches Einsparungspotential erzielt werden.

Durch die massiven Kürzungen bei der Mindestsicherung wird es für Schutzberechtigte immer schwieriger werden, aus den organisierten Quartieren der Grundversorgung, die für Asylsuchende konzipiert sind, den Sprung in die Selbständigkeit zu schaffen.

Die geplante Kürzung verletzt EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Statusrichtlinie haben Flüchtlinge Anspruch auf Sozialleistungen wie österreichische Staatsangehörige.

Die asylkoordination österreich hofft, dass den Landtagsabgeordneten die Integration der Flüchtlinge tatsächlich ein Anliegen ist und sie daher keine Kürzung der Mindestsicherung vornehmen, sondern auf geeignete völkerrechtskonforme Maßnahmen zur Integration setzen.

Presseaussendung der asylkoordination österreich vom 15. Juni 2016, :: asyl.at.