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Quellenangabe:
Verschärfungen für Asylwerbende in Österreich ab 1. November 2017 (vom 22.10.2017),
URL: http://no-racism.net/article/5266/, besucht am 28.03.2024

[22. Oct 2017]

Verschärfungen für Asylwerbende in Österreich ab 1. November 2017

Am 1. November 2017 treten weitere Verschärfungen des Fremdenrechts in Österreich in Kraft, die noch unter der Regierung Kern beschlossen worden sind. Bordercrossing Spielfeld fasste die wichtigsten Änderungen zusammen.

Wer im Zulassungsverfahren einen negativen Bescheid erhält und keine aufschiebende Wirkung zugestanden bekommt, verliert den Anspruch auf Grundversorgung. Diese kann nur gewährt werden, wenn abgelehnte Asylwerber*innen aktiv an der Außerlandesbringung mitwirken.

Abgewiesene Asylwerber*innen müssen sich künftig selbst um die Erlangung der für die Ausreise erforderlichen Dokumente kümmern. Tun sie das nicht, drohen Geldstrafen und Beugehaft.
Zudem können betroffene Personen leichter in Schubhaft genommen werden. Um Abschiebungen zu erleichtern, kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Unterkunft in bestimmten Bundesquartieren vorschreiben.


UND ES WIRD KALT UND IMMER KÄLTER ... VERSCHÄRFUNGEN FÜR ASYLWERBENDE AB 1.11.2017


Der Bericht von :: Facebook:

In einem Interview mit dem Kurier hat Innenminister Sobotka schon angekündigt: "Diejenigen, die kein Bleiberecht bekommen, werden ab November verstärkt kontrolliert und gegebenenfalls aufgegriffen." Daneben soll es nun Geld- bzw. Gefängnisstrafen geben und die Bewegungsfreiheit von Menschen, die sich gegen ihre Ausweisung zur Wehr setzen, wird sukzessive eingeschränkt. Hilfreich ist dabei das neue Fremdenrechtsänderungsgesetz, dessen letzte Teile mit 1. November 2017 in Kraft treten werden.

Hier nur ein kleiner Ausschnitt der neuen Bestimmungen (Das Gesetzt beinhaltet eine Vielfalt von fremdenrechtlichen Bestimmungen, viele die nicht im Zusammenhang mit AsylwerberInnen stehen - Gesamttext siehe Quellenangabe unten).

Keine Grundversorgung mehr bei negativem Bescheid / Nicht-Mitwirkung bei der Außerlandesverbringung kann zu Geld- und Gefängnisstrafen führen

Wer im Zulassungsverfahren einen negativen Bescheid erhält und keine aufschiebende Wirkung zugestanden bekommt, verliert den Anspruch auf Grundversorgung. Diese kann nur gewährt werden, wenn man aktiv an der Außerlandesbringung mitwirkt. Dazu gehört ab jetzt auch, dass man selbst an der Erlangung der Reisepapiere mitwirkt (auch der Papiere des Landes, aus dem man geflüchtet ist). Als Nicht-Mitwirkung gilt auch, dass man einen Termin für die Rückkehrberatung (etwa VMÖ) nicht wahrnimmt. Ferner kann in solchen Fällen eine Geldstrafe (100-1000 Euro) bzw. eine bis zu 4-wöchige Beugehaft verhängt werden.


Schubhaft - Beugehaft und Strafzahlungen

Neu ist darüber hinaus die ausdrückliche Verpflichtung abgewiesener AsylwerberInnen, sich selbst um die Erlangung der für die Ausreise erforderlichen Dokumente zu kümmern. Wer das nicht tut bzw. die Beschaffung von Heimreisedokumenten durch das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) absichtlich vereitelt, dem drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch bis zu vier Wochen Beugehaft. Zudem können betroffene Personen leichter in Schubhaft genommen werden. Ziel der Wohnsitzauflagen und der weiteren vorgesehenen Maßnahmen ist es, die Ausreise unrechtmäßig in Österreich aufhältiger Fremder zu beschleunigen. Um spätere Abschiebungen zu erleichtern (immerhin sind momentan der überwiegende Teil der Außerlandesbringungen nicht-freiwilliger Natur), kann das BFA den Betroffenen auftragen, in bestimmten Bundesquartieren Unterkunft zu nehmen. (Auf bestehende Kontakte, Schulbesuch, ärztliches Umfeld etc, wird nicht Rücksicht genommen.)

Schubhaft kann u.a. auch verhängt werden, wenn Bewilligungen zur Ein- bzw. auch zur Durchreise nicht vorliegen. Die Schubhaft kann unter gewissen Umständen bis auf 18 Monate verlängert werden.
Strafen bei Nicht-Ausreise können von 5000-15.000 Euro reichen; wer sich das nicht leisten kann, kann bis zu 6 Wochen Haftstrafe als Ersatz leisten müssen. Das selbe Strafmaß gilt auch für Menschen, die schon außer Landes waren und illegal wieder einreisen, wobei im Wiederholungfall 6 Wochen Freiheitsstrafe verhängt werden.


Österreich im Spitzenfeld bei Abschiebungen

Der Innenminister will mit diesen neuen Vorschriften die Vorreiterrolle Österreichs ausbauen: "Was Außerlandesbringungen betrifft sind wir schon heute pro Kopf gemessen an der Spitze Europas. Alleine bis Ende September dieses Jahres waren es 8.829 Personen.

Über legale Alternativen für all jene, denen eigentlich Asyl zustehen sollte, hört man weniger: "Erst wenn die illegale Migration völlig unterbunden ist, können wir über legale Zuwanderung sprechen, vorher nicht."

Quellen:
:: Border Crossing Spielfeld (Facebook)
:: nochrichten.net
:: kurier.at
:: ots.at
:: parlament.gv.at