Quellenangabe:
Arbeitsgrundlage zur weiteren Diskussion über das Anti-Diskriminierungs-Paket gemäß Artikel 7 der (vom 24.10.2001),
URL: http://no-racism.net/article/535/,
besucht am 22.11.2024
[24. Oct 2001]
Forderungen für eine echte Integration /
Anti-Diskriminierungs-Paket
1.) Expertise der MigrantInnenorganisationen
Die Organisationen der MigrantInnen sind hervorragende ExpertInnen in Sachen Integration. Die Wiener Integrationskonferenz bedauert, dass weder die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen bisher auf diese Expertise zurückgegriffen haben und fordert dazu auf, die folgenden Forderungen in die Formulierung der künftigen Integrationspolitik einfließen zu lassen.
Auf der ersten Wiener Integrationskonferenz 1999 wurde eine Arbeitsgruppe "rechtliche Rahmenbedingungen" eingesetzt, die sich die Ausarbeitung eines umfassenden Anti-Diskriminierungs-Pakets unter Einbeziehung des Entwurfes für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz einiger NGOs unter FederFührung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte zum Ziel gesetzt hat. Dieses Paket geht allerdings weit über das Anti-Diskriminierungs-Gesetz hinaus, v.a. auf verfassungsgesetzlicher und einfachgesetzlicher Ebene, und umfasst auch außerrechtliche maßnahmen.
2.) Änderung der Bundesverfassung
Das Anti-Diskriminierungs-Paket umfasst auf Verfassungsebene v.a. 3 Punkte:
(a) Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 7 der Bundesverfassung lautet: "Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich." Die Wiener Integrationskonferenz fordert gemeinsam mit der Kampagne "Österreich für Alle gleich" eine Änderung des Artikels 7 der Österreichischen Bundesverfassung. Dieser soll lauten: "Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor dem Gesetz gleich."
(b) Staatszielbestimmung zur Gleichstellung
Die formale Gleichheit vor dem Gesetz alleine droht die reale Ungleichheit in der Gesellschaft zu zementieren. Um die rechtliche, politische und soziale Gleichstellung aller Menschen in diesem Land zu erreichen, soll in Artikel 7 der Bundesverfassung auch folgende Staatszielbestimmung verankert werden: "Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem Streben nach Gleichstellung aller Menschen unter Einbeziehung ihrer besonderen Bedürfnisse getragen sein." Diese Staatszielbestimmung soll den Staat zu positiver Diskriminierung verpflichten und eine gleichstellungsorientierte Auslegung des Gleichheitssatzes durch den Verfassungsgerichtshof (statt der konservativen Orientierung am "allgemeinen Sachlichkeitsgebot") bewirken.
(c) Wahlrecht
Auf Verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene muss auch der Ausschluss der MigrantInnen von den politischen Mitbestimmungsrechten beendet werden. Die Wiener Integrationskonferenz fordert das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht für alle Menschen in diesem Land, vom Kommunal- bis zum Parlamentswahlrecht sowie bei den Wahlen zu den Interessenvertretungen (Betriebsrat, Kammern, ÖH). Österreich ist keine Demokratie, solange weite Teile der Bevölkerung - Österreichweit ca. 650.000 Menschen - den Gesetzen unterworfen sind, ohne an deren Entstehung teilzuhaben. Die Diktatur der bürgerInnen muss beendet werden.
3.) Aufhebung der gesetzlichen Diskriminierung
Es gibt Hunderte Gesetze und Verordnungen im einfachen Bundes- und Landesrecht, die in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Teil der systematischen Diskriminierung der MigrantInnen in allen Lebensbereichen ausmachen. Ein Anti-Diskriminierungs-Paket muss daher den Rechtsbestand laufend durchforsten und die Diskriminierungen von MigrantInnen in den verschiedenen Einzelgesetzen aufheben. Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Aufhebung der gesetzlichen Diskriminierungen. Dieser Teil des Anti-Diskriminierungs-Pakets orientiert sich an einem Konzept der Wohnbürgerschaft und umfasst insbesondere:
(a) Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Koppelung von Niederlassungsrecht mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt
(b) Aufhebung aller Ausschlüsse von Sozialleistungen (z.B. bei der Familienbeihilfe)
(c) quotenfreie FamilienzusammenFührung
(d) Abschaffung von Illegalisierung, Abschiebung und Schubhaft, (stattdessen Schaffung eines einfachen Bleiberechts) sowie Entschädigung von Abschiebungsopfern und Personen, die durch die Ausweisung einen Schaden erlitten haben, (Entschädigung der Opfer des Aufenthaltsgesetzes 1993)
(e) faires Asylverfahren mit gesichertem Aufenthalt und sozialer Grundsicherung (Bundesbetreuung)
(f) schnellere und billigere EinbürgerungsMöglichkeit
(g) Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft
(h) Zugang von NichtstaatsbürgerInnen zu Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst
4.) Aufhebung der Diskriminierung in der Privatwirtschaftsverwaltung
Bund, länder und Gemeinden agieren auch als trägerInnen von Privatrechten und nehmen als solche im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zentrale öffentliche Aufgaben wahr. Auch in diesem wichtigen Bereich werden MigrantInnen systematisch diskriminiert, weshalb ein Anti-Diskriminierungs-Paket auch hier ansetzen muss. Die Wiener Integrationskonferenz fordert von der Gemeinde Wien insbesondere
(a) Freier Zugang zum Gemeindebau für NichtstaatsbürgerInnen
(b) faktische Gleichstellung bei der Wohnbeihilfe und beim Zugang zu Genossenschaftswohnungen (Abschaffung von speziellen Fristen und Vormerkscheinregelungen für NichtstaatsbürgerInnen)
5.) maßnahmen gegen Diskriminierung durch BeamtInnen u.a. Staatsbedienstete
Nicht nur durch die Rechtsnormen wird systematische Diskriminierung produziert, sondern vielfach auch durch das Verhalten der vollziehenden BeamtInnen bzw. Vertragsbediensteten. Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher insbesondere
(a) Schadenersatz durch die Behörde, wenn in ihrem Bereich Diskriminierungen gesetzt wurden
(b) Einrichtung einer Beschwerdestelle mit ärztlicher und psychologischer Betreuung insbesondere auch für Opfer von Polizeiübergriffen
6.) maßnahmen gegen Diskriminierung unter Privaten
Nicht nur im verhältnis zwischen MigrantInnen und dem Staat soll durch die Abschaffung von diskriminierendem Recht und diskriminierendem Staatshandeln der Boden für eine gelungene wechselseitige Integration bereitet werden. Auch von privaten Rechtssubjekten werden MigrantInnen vielfach diskriminiert. Die Wiener Integrationskonferenz fordert insbesondere
(a) arbeitsrechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen durch ArbeitgeberInnen sowohl im Betrieb (Gehaltsschema, BeFörderung, Weiterbildung) als auch bei der Arbeitssuche/ Stellenbewerbung (gilt auch für Bund, länder und Gemeinden als ArbeitgeberInnen)
(b) Schutz und effektive gerichtliche maßnahmen gegen Mobbing, rassistische Ehrverletzungen und Angriffe im Alltag durch Aussagen und Taten sowie gegenüber Medien, die Rassismus verbreiten
(c) Verbot und effektive gerichtliche Anfechtbarkeit von diskriminierenden Verträgen (z.B. Mietwucher, überhöhte Kredit- und Versicherungsraten)
7.) Einrichtung von Ombudsstellen gegen Diskriminierung
Oft sind MigrantInnen aufgrund von Rechtsunkenntnis oder Sprachproblemen nicht in der Lage, sich gegen Diskriminierungen unter den Voraussetzungen von Fairness und "Waffengleichheit" mit den Diskriminierenden auseinanderzusetzen. Daher fordert die Wiener Intergrationskonferenz die Einrichtung von Ombudsstellen in allen Bundesländern. Diese Ombudsstellen sollen die Diskriminierten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche bei den Schlichtungsstellen und Gerichten unterstützen.
8.) Durchsetzung gegen Diskriminierung
Der Weg zu Gericht zur Durchsetzung gegen Diskriminierungen ist ein riskantes weil möglicherweise sehr kostenintensives Unterfangen. Um die effektive Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Dikriminierungen zu gewährleisten, fordert die Wiener Integrationskonferenz daher insbesondere folgende organisatorische und verfahrenstechnische maßnahmen:
(a) Einrichtung von Schlichtungsstellen bei den Oberlandesgerichten, welche von den Diskriminierten vor dem Gang zu Gericht angerufen werden können
(b) Beweiserleichterung: Diskriminierte brauchen den Diskriminierungstatbestand nur glaubhaft machen, dann muss die Gegenseite den Beweis antreten, dass sie nicht diskriminiert hat.
(c) Verstärkte Informationspflichten des Staates über institutionelle Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zu wehren, damit diese auch wahrgenomen werden (z.B. die Möglichkeit der überPrüfung von Sonderschulzuweisungen durch eine unabhängige ExpertInnenkommission).
9.) Einrichtung einer Forschungsstelle gegen Diskriminierung
Diskriminierungen ändern sich laufend. Es werden laufend neue Gesetze geschaffen und oft zeigen sich die diskriminierenden Auswirkungen erst in der Rechtspraxis. Ebenso ändern sich die Diskriminierungsdiskurse. Umgekehrt müssen auch effektive maßnahmen gegen Diskriminierungen und für gesellschaftliche Gleichstellung von benachteiligten Gruppen laufend neu entwickelt werden. Daher fordert die Wiener Integrationskonferenz die Einrichtung einer Forschungsstelle gegen Diskriminierung, welche auch die Aufgabe hat, international nach best practice zu suchen und das Wissen über Diskriminierung und effektive Gegenmaßnahmen zu verbreiten. Diese Forschungsstelle muss mit entsprechenden finanziellen und personnellen Mitteln aus öffentlicher Hand ausgestattet werden.
10.) Equality-targets
Ein Anti-Diskriminierungs-Paket umfasst auch maßnahmen, mit denen eine systematische GegenstrÃŒmung zur gesellschaftlich systematischen Diskriminierung geschaffen wird. Equality-targets stellen (im Gegensatz zu starren Quotenregelungen) eine geeignete flexible maßnahme der positiven Diskriminierung dar. Sich Equality-targets (übersetzt etwa: Gleichstellungsziele) setzen, bedeutet für eine Organisation (und auch für Einzelpersonen), die eigenen Vergabeentscheidungen (bezüglich Arbeitsplätzen, Bildungschancen, AufstiegsMöglichkeiten, Aufträgen, Konsumverhalten, Repräsentationsfunktionen, Kompetenzverteilungen, usw.) bewußt zu Gleichstellungsentscheidungen zu machen. Equality-targets zielen auf die bewußte Verwendung von Ressourcen zugunsten von Diskriminierten. Gesellschaftliche Gleichstellung wird so zu einer Priorität beim Ressourcentransfer.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher die staatlichen Stellen ebenso wie Firmen und NGOs dazu auf, sich im eigenen Einflussbereich Equality-targets zu setzen und somit proaktiv zur gesellschaftlichen Gleichstellung von diskriminierten Gruppen durch eine Summe von zumeist "kleinen" maßnahmen beizutragen.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert auch die in ihr vertretenen Vereine dazu auf, solidarisch mit anderen diskriminierten Gruppen in der Gesellschaft zu sein. Wenn die Vereine der MigrantInnen Gleichstellung anstreben, dann dürfen sie sich nicht nur mit Rassismus auseinandersetzen. Sie müssen auch mit Sexismus, Homophobie, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Behinderung, sowie der Diskriminierung von Kranken, Alten, Jungen und autochthonen Minderheiten umgehen und sich selbst Equality-targets setzen.
11.) Teilhabe an der Öffentlichkeit
In Werbebroschören und auf Plakaten kommen die Bilder von Diskriminierten höchstens als sprachlose Opfer vor. In öffentlichen Auftritten und in den Medien findet nur sehr selten ein Dialog zwischen den MigrantInnen und den anderen Gruppen in dieser Gesellschaft statt. Ein solcher Dialog voller Respekt und Akzeptanz als GesprächspartnerInnen auf derselben Ebene ist jedoch notwendig, um die Diskriminierung aus den Köpfen zu vertreiben. Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher die Verantwortlichen in der Politik, in den Medien und in den Werbefirmen auf, einem gleichberechtigten Dialog mit den MigrantInnen gebührenden Platz einzuräumen und im Gegenzug auf die Inszenierung von Opfern und auf das Sprechen über die MigrantInnen hinweg zu verzichten.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Vereine dazu auf, verstärkt die Teilhabe an der Öffentlichkeit in dieser Gesellschaft zu suchen und wenn es sein muss auch für diese Teilhabe zu streiten. Parallel dazu sollen die Vereine ihre Kräfte zum Aufbau von eigenen Medien zusammenlegen.
12.) Empowerment
Der Unterschied zwischen Integration und Assimilation besteht darin, dass Integration nicht nur ein Aufgehen in der bestehenden Gesellschaft meint. Vielmehr kommt es durch die wechselseitige Integration der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu einer Transformation der Gesamtgesellschaft. Eine gelungene Integration verlangt daher auch nach Möglichkeiten, neue Perspektiven zu schaffen, neue räume zu erschließen und eigene Wege gehen zu können. Dazu ist Empowerment von diskriminierten Gruppen notwendig. Empowerment bedeutet Steigerung der selbständigen und selbstverantwortlichen Handlungsfähigkeit. Dies wird zum Teil durch den Abbau der Diskriminierungen erreicht. Teilweise kann ein Transfer von Ressourcen, die notwendig sind, um sich in dieser Gesellschaft durchzusetzen, aber auch eigenständig durch Organisationsarbeit, Selbsthilfe, Weiterbildung und Vernetzung zur Verfolgung der eigenen Ziele gewährleistet werden.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Organisationen auf, ihre Kräfte verstärkt auf die Vernetzung und gegenseitige Unterstützung zu richten und solchermaßen Empowerment gezielt zu betreiben.
13.) Politisches Engagement
Die gesellschaftlich systematischen Diskriminierungen verschwinden nicht von alleine. Die Wiener Integrationskonferenz fordert die MigrantInnen dazu auf, stärker als bisher an den politischen Auseinandersetzungen teilzunehmen, sich in Allianzen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zusammenzuschließen, um in der Zukunft Mehrheiten für die Abschaffung der Diskriminierungen zu gewinnen. Die politische Aufbauarbeit erfordert den verstärkten Austausch zwischen den Vereinen und Communities sowie die Kooperation darüber hinaus. Die MigrantInnen sollen zu einem ernstzunehmenden politischen Faktor in diesem Land werden, damit künftige Regierungen nicht wieder einseitige "Integrationsverträge" abschließen.
"Integrationsvertrag"? ... Nicht mit uns!