Quellenangabe:
Österreich: Unseriöse Prüfung von Asylanträgen ist kein Einzelfall (vom 27.08.2018),
URL: http://no-racism.net/article/5442/,
besucht am 22.12.2024
[27. Aug 2018]
„Ein strukturelles Problem, das auch nicht mit der Ablöse eines einzelnen Beamten gelöst ist.“
Weil ein homosexueller Asylwerber nicht den Klischees der Behörden entspricht, wird sein Antrag abgelehnt – und das ist kein Einzelfall: Österreichische Behörden verweigern einer Vielzahl an schutzbedürftigen Menschen mit absurden Argumenten Asyl, berichtet die Wochenzeitung Falter in ihrer aktuellen Ausgabe. Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagte dazu:
„Die menschenverachtende Sprache in den Asylbescheiden entspricht nicht den Anforderungen eines fairen, rechtstaatlichen Verfahrens. Besonders schutzbedürftige Menschen wie Homosexuelle, Minderjährige oder Menschen, die beispielsweise vom Islam zu Christentum wechseln, sind davon immer wieder betroffen. Vor allem bei besonders schutzbedürftige Gruppen fällt immer wieder ein unsensibler und unprofessioneller Umgang mit den Betroffenen auf, der für eine seriöse Prüfung eines Asylantrags völlig ungeeignet ist."
"Es handelt sich hierbei um keine Einzelfälle. Es ist ein strukturelles Problem, das auch nicht mit der Ablöse eines einzelnen Beamten gelöst ist. Die Qualität dieser Bescheide ist eines Staates, der Menschenrechte ernst nimmt, vollkommen unwürdig. Professionelle und faire Verfahren sind etwas, worauf sich jeder Mensch in Österreich verlassen können muss", sagte Annemarie Schlack, und weiter:
"Wir fordern vom zuständigen Ministerium, dem Innenministerium, rasch eine bessere Qualitätssicherung. Darunter fällt, dass ausgestellte Bescheide regelmäßig evaluiert und gegebenen Falls von der Behörde selbst aufgehoben werden. Beamt*innen und Übersetzer*innen müssen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen laufend geschult werden. Ein Mehraugenprinzip muss strikt eingehalten werden, um das Risiko von Fehlentscheidungen zu minimieren.“
Presseaussendung von amnesty international vom 21. August 2018, :: amnesty.at.