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Quellenangabe:
Kaiserschmarrn in Salzburg: Wie die EU Menschenrechte versemmelt (vom 20.09.2018),
URL: http://no-racism.net/article/5467/, besucht am 22.12.2024

[20. Sep 2018]

Kaiserschmarrn in Salzburg: Wie die EU Menschenrechte versemmelt

Bei Suppe, Salzburger Rindfleisch und Kaiserschmarrn diskutierten am Abend des 19. September 2018 die Staats- und Regierungschefs der EU u.a. die neuen Kommissionsvorschläge. Brüssel will die Rechtspopulist*innen mit deren eigenen Konzepten bekämpfen: Mehr Frontex, mehr Haft, mehr Lager und mehr Abschiebungen.

In seiner :: »Rede zur Lage der Union« legte Kommissionchef Juncker mehrere Initiativen vor, durch die Inhaftierung von abgelehnten Asylsuchenden leichter gemacht und Abschiebung beschleunigt werden. Ganz zentral: Frontex soll massiv gestärkt werden. Bereits im Juli 2018 hat die Kommission eine zentralen Auftrag der :: EU-Staats- und Regierungschefs vom 28. Juni 2018 erfüllt. Sie legte ein :: Konzept zur Einrichtung von »Kontrollierten Zentren« auf EU-Territorium und »Regionalen Ausschiffungsplattformen« außerhalb der EU vor.

Vorschläge für die Ausweitung von Haft und beschleunigte Abschiebungen


Die Brüsseler Initiativen müssen als Gesamtpaket gelesen werden. Bei dem massiv verschärften Rückführungsrichtlinienvorschlag zeigt sich, wie sich der Fokus der EU verschoben hat: Im Jahr 2014 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 großzügig anzuwenden. Im Jahr 2017 empfahl sie, sie so streng wie möglich anzuwenden. Um die Hürden für die strengere Anwendung abzubauen, hat die Kommission nun einen :: Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorgelegt.

Zur effektiveren Durchsetzung der Abschiebung sollen die Betroffenen inhaftiert und mit Einreiseverboten belegt werden.


Neues Grenzverfahren, mehr Inhaftierung


Für Personen, »deren Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren (!) abgelehnt wurden«, gelten :: vereinfachte Rückführungsverfahren mit kürzeren Fristen für Rechtsmittel. Dadurch wird erreicht, dass Rückführungsentscheidungen rasch rechtskräftig werden, Abschiebungen an der Grenze oder aus möglichen »Kontrollierten Zentren« schnell vollzogen werden, ohne dass effektiver Rechtsschutz in der Praxis garantiert wird.

Brüssel will :: verschärfte Vorschriften für die Inhaftierung abgelehnter Asylsuchender: Die Ausweitung der Kriterien für die Bestimmung der »Fluchtgefahr« soll dazu beitragen, die Möglichkeit der Inhaftnahme während des Rückkehrverfahrens besser zu nutzen. Was die EU Kommission unter »Fluchtgefahr« versteht, hält sie in Artikel 6 – einer »unvollständige Aufzählung« mit 16 Unterpunkten – fest:

Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, eine »anfängliche Haftdauer von mindestens drei Monaten« vorzusehen.


Mehr Geld, mehr Einsatzkräfte und mehr Befugnisse für Frontex


Bezüglich der :: EU Grenz- und Küstenwache »Frontex« plädiert die Kommission für mehr Befugnisse, eine eigene Ausrüstung und wesentlich mehr Geld. Die Agentur soll über eine ständige Reserve von 10.000 Einsatzkräften ab 2020 verfügen und sowohl stationär als auch ad-hoc in Mitgliedsstaaten präsent sein.

Der Reformvorschlag zur Neuerung der Frontex-Verordnung sieht vor, die EU-Agentur zum zentralen Agenten bei Abschiebungen machen. Nach Vorstellungen der Kommission soll Frontex künftig Personen ohne Aufenthaltserlaubnis ermitteln, Reisedokumente beschaffen und Rückführungsentscheidungen vorbereiten.

Frontex soll »zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z.B. Identitätskontrollen, die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an den Grenzen sein.«

Derzeit ist das Einsatzgebiet von Frontex auf die EU und direkte Nachbarländer begrenzt. Die :: EU-Kommission unter Kommissionschef Juncker fordert nun: »Die Agentur wird unter ihrem neuen Mandat (…) Bedienstete sogar in andere Drittstaaten als Nachbarstaaten der EU entsenden können, um das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung sowie Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen zu unterstützen.«


Das EU-Rückbernahmeabkommen

»Die EU mobilisiert alle auf nationaler und EU-Ebene verfügbaren Anreize und Einflussmöglichkeiten, einschließlich abgestimmter Visummaßnahmen, um die Zusammenarbeit [mit Drittstaaten] bei der Rückführung und Rückübernahme zu verbessern«, verlautet die EU Kommission stolz. Das Ergebnis lässt sich aus ihrer Sicht sehen.




Schaulaufen der Festungsbauer in Salzburg


In Salzburg werden keine Beschlüsse gefasst. Informelle Gipfel bieten vor allem die Möglichkeit, dass alle politisch Verantwortlichen ihre jeweiligen »Konzepte« – Asylverfahren auf Schiffen, Lager in Nordafrika, »Kontrollierte Zentren«, etc. – medial verkaufen können. Kommissionschef Juncker wird auch an dem Treffen teilnehmen und für die neuen Kommissionsvorschläge werben.

Ein Gemeinsames europäisches Asylsystem, das diesen Namen verdient, bleibt in weiter Ferne.

Unsere allgemeine Befürchtung: Der neue Frontex-Verordnungsvorschlag wird mit einigen Veränderungen relativ schnell von Rat und Parlament angenommen. Ein Gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS), das diesen Namen verdient, bleibt in weiter Ferne. Bei dem Vorschlag zur Rückführungsrichtlinien, besteht die vage Hoffnung, dass sich das Europäische Parlament dem avisierten exzessiven Inhaftierungsprogramm verweigert.

Der breite zivilgesellschaftliche Protest in Salzburg, Deutschland und in Europa für die Seenotrettung, für das Recht auf Leben, für den uneingeschränkten Flüchtlingsschutz, gegen die Abschottungspolitik zeigt, dass immer mehr Menschen sich der zynischen und moralisch bankrotten EU-Flüchtlingspolitik widersetzen.

Artikel von Pro Asyl, zuerst veröffentlicht am 19. Sep 2018 auf :: proasyl.de.