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Quellenangabe:
Todesfälle in Schubhaft (vom 24.10.2019),
URL: http://no-racism.net/article/5562/, besucht am 29.03.2024

[24. Oct 2019]

Todesfälle in Schubhaft

Schubhaft ist grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie dient zwar offiziell der Sicherung der Abschiebung, wird jedoch sehr oft unverhältnismäßig verhängt, selbst wenn klar ist, dass eine Abschiebung nicht durchführbar ist. In den vergangenen zehn Jahren starben mindestens vier Menschen in Wiener Abschiebegefängnissen.

Seit langem steht die Verhängung von Schubhaft in der Kritik. Insbesondere der unverhältnismäßige Vollzug wird in Frage gestellt. Die Haftdauer ist viel zu lange und den Gefangenen stehen kaum Rechtsmittel zur Verfügung. Sie sind der Willkür der Polizei ausgeliefert. Ein deutliches Zeichen dafür ist, dass ab den 1990er Jahren die :: Dauer von Hungerstreiks, die es braucht, bis ein Gefangener wegen Haftunfähigkeit entlassen wird, im Vergleich zu früher viel länger geworden ist.

Zynisch ist eine Information des Innenministeriums an die Gefangenen: "Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie freiwillig ausreisen. Dadurch kann die Dauer der Schubhaft sehr stark verkürzt werden." Menschen sollen durch die Verhängung von Schubhaft oder die Internierung in Abschiebelagern wie jenem am Bürglkopf zur freiwilligen Ausreise gezwungen werden. Auf ihre Gesundheit wird dabei kaum Rücksicht genommen.

In den vergangenen 10 Jahren gab es vier Todesfälle in Wiener Abschiebegefängnissen, die bekannt geworden sind. Das letzte bekannte Opfer der österreichischen Behörden war ein 59jähriger Mann, der :: in der Nacht von 11. auf 12. Juni 2019 im Wiener Schubhäfn Rossauer Lände starb. Ein Rechtsberater besuchte den Gefangenen vor dessen Tod und erkannte deutliche Anzeichen von Haftunfähigkeit. Die darüber in Kenntnis gesetzte Polizei, die Verantwortung für die Inhaftierten trägt, gab am nächsten Tag an, dass sie den Mann am Morgen tot in seinem Bett fanden. Hugerstreikende werden oft in Einzelzellen gesperrt - eine Form der Haftverschärfung.

Ein weiterer Todesfall wegen unzureichender medizinischer Versorgung ereignete sich am 27. September 2012. Der 35-jährige tschetschenische Asylwerber Zelimkhan Isakov erlag im PAZ am Hernalser Gürtel einem Herzinfarkt. Er hatte zuvor über gesundheitliche Probleme geklagt. Immerhin wurden in diesem Fall zwei Amtsärzte im März 2014 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Am Morgen des 14. September 2009 starb der 20jährige :: Gaganpreet Singh K. nach 38 Tagen Hungerstreik im Abschiebegefängnis Hernalser Gürtel. Später wurde als Todesursache ein Herzinfarkt festgestellt - eine Todesursache, die oft festgestellt wird, wenn die Behörden sich die Hände in Unschuld waschen wollen. Auch bei Marcus Omofuma wurde von einem Gutachter als Todesursache ein Herzversagen festgestellt.

Über den vierten Todesfall in einem Wiener Abschiebegefängnis liegen keine genaueren Informationen vor. Die Behörden hüllen sich wie so oft in Schweigen. Umso wichtiger ist es, die Toten durch rassistische Staatsgewalt in Erinnerung zu halten und lückenlose Aufklärung zu fordern.

Eine unvollständige Dokumentation von Todesfällen bei Abschiebungen und in Polizeigewahrsam findet sich unter: http://no-racism.net/racismkills