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Quellenangabe:
Demo gegen die Festung Europa und das neue Einwanderungsgesetz in Italien (vom 23.02.2002),
URL: http://no-racism.net/article/577/, besucht am 27.12.2024

[23. Feb 2002]

Demo gegen die Festung Europa und das neue Einwanderungsgesetz in Italien

Am 19. Jänner 2002 demonstrierten auf MigrantInnen-Demonstrationen in Rom an die 200.000 Personen. Bereits Tage vor der Großdemonstration kam es zu zahlreichen Aktionen gegen die geplanten Verschärfungen der Asyl- und Einwanderungsgesetze in Italien durch einen Entwurf von Bossi/Fini.

Zahlreich gekommene illegalisierte Leute und Papierlose dominierten die Demonstration, wie in einem übersetzten Artikel aus L Unit" vom 20.01.2001 auf indymedia.de zu lesen ist. (Dort gibts auch einige Bilder von der Demonstration).

Die Gesetzgebung der Segregation

Der Begriff "Segregation" trifft das Wesentliche des Gesetzes Bossi-Fini, das sich auf einer rechtlichen Apartheid gründet, die dazu bestimmt ist, eine Wirkung der Angst zu erzeugen, die die Emigranten in die Verborgenheit treiben wird.
Das neue Gesetz, das am vergangenen 12. Oktober vom Ministerrat verabschiedet wurde, geht nun in die Kammern über. Es besteht die Gefahr eines drastischen Bruchs, nicht nur der verfassungsgesetzlichen Garantien, sondern des bürgerlichen Zusammenlebens und der Verhandlungsspielbreite auf dem Gebiet der Sozial- und Arbeitsrechte.
Das Gesetz impliziert die Unterordnung des Rechtes der Bewegungsfreiheit der Menschen unter die Anforderungen des Marktes. Eingeführt wird der sogenannte "Aufenthaltsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer", der folgendes bedeutet: das Recht, in Italien zu wohnen, ist nicht vorhanden, wenn es nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden ist.
Der Gesetzesentwurf Bossi-Fini gibt den Arbeitgebern eine riesige Macht: sie haben das Schicksal der eingewanderten Arbeitnehmer in der Hand, die somit erpressbar werden.
Wenn man entlassen wird und nicht innerhalb eines halben Jahres eine neue Arbeit findet, verliert man die Aufenthaltsgenehmigung, auch wenn man schon mehrere Jahre in Italien ist.
Die Dauer der begrenzten Aufenthaltsgenehmigung beträgt 1 Jahr. Nach zwei Jahren Saisonarbeit gibt es die Möglichkeit einer dreijährigen Genehmigung für Saisonarbeit (das Visum wird jedes Jahr erlassen).

Das neue Gesetz sieht die Einführung des Deliktes der heimlichen Einwanderung als Straftat vor.

Ein Einwanderer, der zum ersten Mal ohne Aufenthaltsgenehmigung angehalten wird, wird sofort ausgewiesen und an die Grenze begleitet.
Wenn der Einwanderer vor Ablauf des Verbotes wieder einreist, wird er verhaftet und mit einer Haft zwischen 6 Monaten und einem Jahr bestraft; nach Ablauf der Strafe wird er sofort ausgewiesen.
Im Falle einer weiteren Einreise unter Missachtung des Verbotes ist eine Gefängnisstrafe zwischen einem und 4 Jahren vorgesehen, wobei eine Verhaftung auf frischer Tat und eine Festnahme jederzeit erlaubt sind.
Der schwerwiegendste Aspekt des neuen Gesetzes betrifft die Frage der politischen Flüchtlinge, die in unserem Land Asyl erbitten. Menschen, die aus ihren ländern flüchten, weil sie den Tod oder das Zuchthaus riskieren, enden in Italien sofort in einem Zentrum für Gewahrsam.
Dieses Gesetz versteckt den wirklichen Willen der Regierung: das Asylrecht stark einzuschränken.
Schließlich gefährdet dieses Gesetz sämtliche positiven Experimente, die in diesen Jahren von vielen Gemeinden und Freiwilligenvereinigungen durchgeführt wurden, und ersetzt sie durch Zentren für Gewahrsam (auch für Asylanten), zum Nachteil der Einrichtungen für die Aufnahme und soziale Integration.

[Beobachtungsstelle über den Zustand der Demokratie in Italien, 15. November 2001, www.osdem.it]