Quellenangabe:
Das Imperium schlägt zurück - Rechtshilfe - Selbsthilfe gegenüber dem Rechts (vom 01.03.2000),
URL: http://no-racism.net/article/695/,
besucht am 24.12.2024
[01. Mar 2000]
In den ersten Tagen der Proteste gegen die blauschwarz Regierung im Jänner/Februar 2000 beteiligten sich viele DemonstrantInnen an Aktionen, die nach dem Gesetz Sanktionen nach sich ziehen. Diejenigen DemonstrantInnen, die sich vermummt hatten, werden wohl in Zukunft keine Probleme mit der Staatsgewalt haben. Während der Proteste gab es nur wenige Festnahmen. Es gibt jedoch Hinweise, daß die Behörden anhand von Film- und Fotoaufnahmen GesetzesübertreterInnen ausforschen wollen. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß auch Eierwürfe auf Hausfassaden als Gesetzesübertretungen geahndet werden können.
Sollte eine Person in nächster Zeit von BeamtInnen zu Hause oder an der Arbeitsstelle besucht werden, empfiehlt sich, zuerst einmal keine Aussagen zu machen. Gesetzlich verpflichtend sind in Österreich lediglich Angaben zur Person, d.h. Name, Geburtsdatum und Meldeadresse. Selbst die Rechtsanwaltskammer empfiehlt in solchen fällen den Betroffenen, keine weiteren Angaben zu machen. Auch ein unverfängliches Gespräch mit den BeamtInnen könnte später vor Gericht verwendet werden. Jede Information kann Teil einer Anklagekonstruktion werden, oder es wird einfach Baustein in den Akten, die sie seit Jahren gegen jede Opposition anlegen. Bevor die Behörden keine volle Akteneinsicht gewährt und die Betroffenen einen Rechtsbeistand kontaktiert haben, sollten keine Aussagen gemacht werden. Auch vermeintliche drückende Beweise sollten nicht zu Aussagen verführen.
Auch bei Festnahmen während Demonstrationen oder Aktionen empfiehlt sich diese Vorgangsweise. Bei der Polizei sollte verlangt werden, ein Telefonat zu führen. Falls die Nummer einer Rechtshilfe (in Wien: 0676-77 46 657 - nur während Demonstrationen) bekannt ist, sollte diese angerufen werden, sonst aber können auch FreundInnen angerufen werden, die von aussen dann Druck auf die Polizei ausÃŒben können. Nach der Entlassung ist es von Vorteil ein genaues GedÀchtnisprotokoll anzufertigen, in dem alle Details der Festnahme und der Einvernahme (Zeit, Ort, Umstände, beteiligte Personen) festgehalten werden. Diese Protokolle dienen als GedÀchtnisstütze, falls es später ein Verfahren vor Gericht geben sollte.
Ansonsten viel Spaß bei künftigen Aktionen und hoffentlich werdet ihr diese Hinweise niemals gebrauchen müssen.