Quellenangabe:
Omofuma Stein auf bleibenden, öffentlichen Standort (vom 05.12.2003),
URL: http://no-racism.net/article/703/,
besucht am 27.12.2024
[05. Dec 2003]
Omofuma Stein auf bleibenden, öffentlichen Standort
Der 10. Oktober 2003 ohne Genehmigung vor der Wiener Staatsoper aufgestellte Marcus Omofuma Gedenkstein bekam einen einen bleibenden Platz in der Öffentlichkeit. Im Zuge einer kleinen Gedenkfeier wurde er am Montag, 17. November 2003 vor dem Museumsquartier in der Wiener Mariahilferstrasse aufgestellt.
Die Bildhauerin Ulrike Truger zur bleibenden Aufstellung am 17. November 2003:
"durch die öffentliche aufstellung des MARCUS OMOFUMA STEINs wird dem bedauern über den tragischen tod des marcus omofuma ausdruck verliehen und ein anstoß zu einer integrativen und humanen sichtweise gegeben."
MARCUS OMOFUMA STEIN
der stachel
den stachel hinein treiben
ins warme, satte fleisch
ich nicht
wir nicht
haben nicht gewollt
werden nicht dulden
das wegschauen, das vergessen
weitere Infos zur bleibenden Aufstellung:
members.aon.at/a41/omofuma.htm
und im
Standard vom 16.11.2003.
Die Wächterin
Ein weiteres Denkmal der Bildhauerin Ulrike Truger, das ohne Genehmigung aufgestellt wurde, ist die Wächterin vor dem Burgtheater in Wien - ein Zeichen für die "Wachsamkeit gegenüber den politischen Vernderungen in österreich". Die Zukunft der Wächterin ist ungewiss. So wie der Omofuma Gedenkstein, soll auch dieses Denkmal an einem genehmigten Ort aufgestellt werden. Der zwischenzeitlich vorgesehene Platz in der Bruno-Kreisky-Gasse, direkt neben dem Regierungssitz im Bundeskanzleramt (Ballhausplatz), wurde von der ÃVP-Bezirksvorstehung im 1. Wiener Gemeindebezirk beeinsprucht. Von Seiten der zuständigen Magistratsabteilungen MA 28 (Strassenverwaltung und -bau) und MA 19 (Stadtgestaltung) gebe es keine Bedenken gegen den auch von der Künstlerin gutgeheißenen Standort am Ballhausplatz. Nun soll ein Rechtsgutachten erstellt werden, auf dessen Grundlage die Baupolizei über die Relevanz des Einspruches entscheiden soll. (Quelle: Standard, 02.12.2003)