Quellenangabe:
Prozessbericht Zohmanngasse (vom 20.06.2000),
URL: http://no-racism.net/article/71/,
besucht am 26.12.2024
[20. Jun 2000]
Österreichische rassistische Klassenjustiz verurteilte Jugendliche zu Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren.
Ottakringer Bezirksinspektor Hottowy schlug mit seinem anonymen Zeugen erfolgreich rundum.
diese woche fanden in der jugendunrechtsanstalt ruedengasse weitere schauprozesse gegen mutmassliche afrikanische drogendealer statt. aufgrund der "krise in der sich die altersforschung derzeit befindet", zitat rechter NORBERT GERSTBERGER , (schlechtachter SILVASY musste mitsamt seinen gutachten ungetaner dinge nachhause geschickt werden), benannte der unrichter GERSTBERGER einfach selbstgerecht fuenf der sieben angeklagten, ehemaligen bewohner des lehrlingsheims zoomanngasse, fuer volljaehrig und verurteilte sie
zu haftstrafen zwischen 3 und 6 jahren unbedingter haft., die diese in oesterreich absitzen muessen, um danach abgeschoben zu werden. der ganze prozess strotze mit seinen nach goodwill bei gelegenheit bruchteile des prozessgeschehens uebersetztenden dolmetscherinnen nur so von rassistischer willkuer, polizeilichen mafiajaegerfantasien und gereimten aber sich mehrfachst widersprechenden zeugInnenaussagen.
die sieben jungen angeklagten wurden schlussendlich wegen 22,5 gramm drogen, die in 1!em zimmer in dem zwei der angeklagten wohnten gefunden worden waren, und vor allem wegen dem von HOTTOWI gedeckten anonymen zeugen 1, der mit seinen sich widersprechenden unwahren aussagen schon einige menschen hinter gitter gebracht hatte, wegen drogenhandel verurteilt. aus den 22,5 gramm gefundener drogen -bei fuenf der verurteilten wurde ueberhaupt nichts gefunden- wurden aufgrund der zeugenaussagen von "kunden"-kein einziger dieser angeblichen kunden war waehrend des gesamten prozesses in der lage die angeklagten zu identifizieren-;wurden nach hochrechnungen der rassistischen staatsanwaltschaft insgesamt 2060 gramm kokain und heroin, die die vervorurteilten in umlauf gebracht haben sollen. aufgrund mangelnder beweise stuetze sich das urteil allein auf die zeugenaussagen, die so voll von ungenauigkeiten und widerspruechen waren, dass selbst den rechtern GERSTENBERGER und HANLER und ihren schoeffen, alle, inklusive anonymer zeugen 2 und 4 (3 hat sich vor kurzem enttarnt), bis auf eine zeugin, als voellig unglaugwuerdig erschienen. anonymen zeugen 1 wurde geglaubt, da sonst erstens alle anderen schauprozesse zur operation spring, deren urteile sich grossteils auf AZ 1 bezogen, neuaufgerollt werden muessten, und zweitens weil sonst der extrem dicke, dunkelhaarige ungefaehr 45 jaehrige ottakringer bezirksinspektor HOTTOWI (traegt seine rutschenden hosen unter seinem bauch und sein schulterlanges haar angeklatscht mit schmalzlocke), und seine kollegen major JOSEF BOECK (kriminalabteilung), sowie bezirksinspektor in ottakring KULEWA (rund 52 jahre,kurzes braunes haar, dicker schnauzbart, eher gross, kraeftig, nicht dick), boese waeren.
(nachdem diese so dienstbefliessen, wohl nach zu vielen schlechten amerikanischen mafiafilmen ihrer jugend, nach einem nichtzustandegekommenen 2kg kokaindeal, von dem sie zufaellig im mai letzten jahres erfahren haben, das ganze nigerianische drogenmafiakonstrukt aufzubauen begonnen hatten. so schoene, teils schon in haft befindlichen, teils ebenfalls angeklagte, teils suechtige zeugen augestellt haben. ununterschriebene bei nacht verfasste, rot durchgestrichenen protokolle ueber die vernehmung von angeklagten, mit hinweis, streng vertraulich, nur fuer rechter und rassistenstaatsanwaeltin bestimmt, versendet haben. und ihre aussagen so toll auswendig konnten, b.z.w. waldheimreif an gedaechtnisschwund litten, wenn der richter ihnen zu verstehen gab, an ihrer stelle wuerde er jetzt nichts mehr sagen.) der anklagepunkt, dass die jungen mitglieder einer kriminellen organisation gewesen waeren, wurde uebrigens fallengelassen, und am umstand dass es in oesterreich pruegelpolizisten gibt, lies auch der richter keinen zweifel. einer zeugin wurde noch geglaubt, obwohl sie beim prozess gar nicht anwesend war, und nur ihr polizeiprotokoll verlesen wurde, weil sie irgendwann zur polizei gesagt haette, ein angeklagter haette ihr gesagt er waere zwischen 22 und 25 jahre alt. der unrichter GERSTENBERGER gab sich ja unheimlich menschlich und wollte seine altersgutachten nicht allein auf luft aufbauen. einige andere, zeugen der verteidigung widerum wurden kurzerhand, sicherheitshalber, schon vor prozessbeginn ABGESCHOBEN.
nachdem die angeklagten von misshandlungen hinter gittern berichteten, einem gefangenen wurden von justizwachebeamten HOETSCH in der justizanstalt josefstadt (2er landl), mit einem holzstock die hoden zerquetscht, erweiterte die faschistenstaatsanwaeltin SANDER weisungsgebunden(?), die anklage noch um verleumdung der polizei. von dieser wurden die angeklagten allerdings freigesprochen mit der "begruendung"von unrichter GERSTBERGER, "da die beschuldigten ja aus staaten kaemen (sich in einem staat befinden anm.d.r.), in
denen menschenrechtsverletzungen an der tagesordnung sind, konnten sie nicht davon ausgehen, dass die beamten gerichtlich belangt wuerden", insofern fiele der fuer verleumdung notwendige vorsatz weg. ob der, fuer einen pflichtverteidiger ehrlich engagierte verteidiger auch mit einer verleumdungsklage rechnen muss wissen wir nicht. dieser meinte naemlich alle ihm zu verfuegung stehenden rechtlichen schritte einzuleiten, nachdem er beobachtet hatte, wie nach der urteilsverkuendung, ein verurteilter beim verlassen des saals weinend am boden zusammenbrach, und daraufhin von polizisten, den gang entlang, ueber zwei stiegen hinunter und einen weiteren gang entlang bis zum ausgang geschleift wurde.
(VERFLUCHT DIE FOLTERKNECHTE DER NATION!) gesagt sei ausserdem, dass einige fluechtlingsheime im vorfeld der operation spring und vor allem seit der operation spring in regelmaessigen abstaenden von selbstherrlichen polizeilichen razzien heimgesucht werden.
dass der oesterreicher der mit ueber hundert kilo drogen in schwechat aufgegriffen wurde auch nicht mit hoeheren strafen, wie die sieben jungen wegen 22,5gramm verurteilten, zu rechnen hat. dass die von den haareschneidenden und strassenkehrenden fluechtlingen angeblich verkaufte menge an drogen einem millionenumsatz gebracht haette, der wohl jedes visum fuer eine jede weniger rassistische gesellschaft finanzieren haette koennen. dass dies nur einer von vielen rassistischen klassenaburteilungen war.
! GETTOATTACK BEFORE IT"S TOO LATE !