Quellenangabe:
Prozessbericht 5. Tag (vom 20.07.2000),
URL: http://no-racism.net/article/76/,
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[20. Jul 2000]
Fünfter Tag - 20. Juli 2000
Einvernahme des Major BÃŒck. Er hat ein Protokoll mit zwei der Angeklagten aufgenommen. Die Texte werden verlesen. Der Richter holt aus einem Kouvert ein anderes Protokoll hervor, dass mit rotem Strich durchgestrichen wurde. Major BÃŒck hat dieses Protokoll unterschrieben. "Das ist aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt", meint der Zeuge. Der Richter klärt ihn auf, dass das in einem Prozess nicht möglich ist. Der Zeuge wiederholt sich und erklärt, "Dieses Protokoll dient nur zur Information für Richter und StaatsanwÀlte". Schließlich kommt der Kriminalbeamte noch auf die Idee, der Inhalt könnte gefährlich sein. Warum? "Dazu will ich mich jetzt nicht äußern", erklärt der Major. "Wir wollen ja keine Geheimjustiz"., erklärt der Richter schließlich und schließt das Protokoll aus dem Verfahren aus. Major BÃŒck wird nun von anwältinnen befragt, ob den ZeugInnen oder auch den hier Angeklagten Geld und Vergünstigungen geboten wurden damit sie Aussagen machen und andere belasten sollen. Bei keiner Kooperation drohte die Polizei mit Anzeigen.
Aufgrund der Anschuldigungen gegen die Beamten die von einigen der Gefangenen gemacht wurden werden die Anklagen nun auch noch ausgedehnt. Die Betroffenen bleiben trotzdem bei ihren Aussagen, dass sie geschlagen wurden, und dass ihnen Versprechungen gemacht wurden wenn sie Aussagen machen würden, die andere belasten.
Schließlich werden noch eine ganze Reihe von Aktenteilen verlesen. hauptsächlich handelt es sich hierbei um die Protokolle der Rufdatenüberwachung. Das heißt alle Telefonate die von den beschlagnahmten Handys aktiv und passiv geführt wurden. Selbst dem Richter fällt hier auf, dass "man mit so einem Handy dauernd völlig überwacht werden kann".
Das Beweisverfahren wurde damit abgeschlossen.
Morgen, 21.7.00 ist der letzte Tag dieses Verfahrens. Um 9.00 Uhr werden die SchlußplÀdoyers von den anwältinnen gehalten. Nach einigen Stunden Pause soll dann das Urteil gefällt werden.