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Quellenangabe:
Abschiebung verhindert! Tyty aus Schubhaft entlassen (vom 07.07.2004),
URL: http://no-racism.net/article/849/, besucht am 19.04.2024

[07. Jul 2004]

Abschiebung verhindert! Tyty aus Schubhaft entlassen

Am Mittwoch, 07. Juli 2004 wurde Tyty um 10:25 Uhr aus der Schubhaft entlassen. Er war insgesamt 12 Tage in Hunger- (und teilweise Durst-)streik und hat einiges an Gewicht verloren. Die Demo "Abschiebung abschaffen! Freiheit für Tyty!" am Do, 8. Juli in Wien wurde abgesagt und wird nun voraussichtlich am 14. Juli stattfinden.

update 07.07.2004:



Am 14. Juli finden Aktionen in Memopriam Seibane Wagues im Wiener Stadtpark statt. Ab 17:00 (open end) werden alle geladen. Es wird weder eine Bühne noch eine Tonanlage geben. Gefragt sind die Anwesenheit bzw. freie Initiativen. (siehe www.gale.at/)

Darüber hinaus gibt es überlegungen, an diesem Tag eine Demo gegen Schubhaft und Abschiebungen zu veranstalten. Denn nach der Freilassung Tyty"s befinden sich noch immer zahlreiche Leute in Schubhaft, u.a. jener, der gemeinsam mit Tyty verhaftet wurde und ebenfalls in den Kongo deportiert werden soll.

Zur Erinnerung: Im Rahmen eines rassistischen Überfallges auf das EKH durch Magistrat und Polizei am 18.05.2004 im Zuge einer baupolizeilichen Massnahme wurden drei Bewohner verhaftet und in Schubhaft überstellt (siehe Drei Festnahmen im EKH). Einer kam bald raus, die beiden anderen saßen seither in Schubhaft, akut von der Abschiebung in die DR Kongo bedroht, wo seit Jahren bürgerkriegsähnliche Zustände vorherrschen.

Tyty, für den bereits ein Heimreisezertifikat ausgestellt und die Tickets für ihn und drei begleitende Beamte bestellt waren, sah keine andere Möglichkeit mehr, als durch Hungerstreik Haftuntauglichkeit zu erreichen. Mit seiner Freilassung ist die Gefahr einer Deportation jedoch nicht gebannt, da er jederzeit wieder verhaftet werden kann.

für jenen Bewohner aus dem EKH, der weiterhin in Schubhaft gehalten wird (im PAZ Rossauer lände 7-9, 1090 Wien), wurde noch kein Heimreisezertifikat ausgestellt, aber auch er ist weiterhin akut von der Abschiebung bedroht.

Schubhaft abschaffen!


update 05.07.2004:



Madimba Mubenga, mit Spitznamen "Tyty", ist in Schubhaft und soll in den nächsten Tagen abgeschoben werden !!! Seit 26. Juni befindet er sich in Hunger- und Durststreik!!! und er ist in Einzelhaft.

Madimba ist seit September letzten Jahres verlobt, doch die Behörden sind seither der Eheschließung im Weg gestanden. Verhindert seine Abschiebung! Interveniert bei den Abschiebebehörden!

Madimba ist in Schubhaft und soll in den nächsten Tagen abgeschoben werden, das Heimreisezertifikat liegt bereits vor, die Tickets für ihn und seine polizeiliche Begleitung sind bereits bestellt!!! Dabei ist die Menschenrechtssituation in der DR Kongo äußerst dramatisch, erst kürzlich gab es einen neuerlichen Putschversuch!

update 04.07.2004:


Madimba befindet sich seit 9 Tagen in Hunger- und Durststreik! Seine gesundheitliche Situation verschlechtert sich zusehends.

aktuell: 28.6.2004:


Durch den gestrigen sonntäglichen Besuch der Verlobten Madimbas wurde bekannt, dass er seit 3 Tagen in Hunger- und Durststreik ist !!!
Sie hat ihm gesagt, dass er Wasser trinken muss, weil das sonst zu gefährlich für ihn wird. Er war schon sehr geschwÀcht und hat gemeint, dass er hofft, bald heraussen zu sein. Verschärfend in seiner Situation wirkt sich aus, dass er sich wieder in Einzelhaft befindet. Die Sorge der Verlobten betrifft die Verständigung eines Arztes, falls Madimba aufgrund seiner körperlichen SchwÀche bewusstlos werden sollte, denn es ist ja keine andere Person anwesend, die ärztliche Hilfe anfordern könnte.


Abschiebung in kürze?


Rechtlich ist die geplante Abschiebung naTürlich gedeckt, Matimbas Asylverfahren wurde in der ersten Instanz rechtskräftig entschieden, ein Aufenthaltsverbot wegen Mittellosigkeit und fehlendem Aufenthalt ist aufrecht. Trotzdem und aller Amtslogik zum Trotz hat Madimba M. einen wichtigen Grund hier zu leben: Er ist seit September letzten Jahres mit seiner Freundin verlobt, doch die unterschiedlichsten Behörden sind seither der Eheschließung im Weg gestanden. wäre er bereits verheiratet, hätte er ein Aufenthaltsrecht und könnte legal hier gemeinsam mit seiner Frau leben und als Koch arbeiten, Fussball spielen und sich weiterhin für die Rechte Illegalisierter einsetzen.

Madimba M. aus der DR Kongo wurden am 18.05.2004 im Zuge des Einsatzes der WEGA im EKH (Ernst Kirchweger Haus) in der Wielandgasse zum Zwecke der Durchsetzung eines baupolizeilichen Bescheides im Flüchtlingsbereich nach einer Personenkontrolle festgenommen.

Madimba M. sitzt nun im Polizeigefangenenhaus Hernalser Gürtel in Schubhaft. Da eine Abschiebung ohne Reisedokumente nicht möglich ist, beantragte die Fremdenpolizei durch seinen Referenten Herrn Tschank ein Heimreisezertifikat bei der kongolesischen Botschaft in Bonn. Dieses wurde am 09.06.2004 ausgestellt und ist bis 02.12.2004 gültig!

Am 17.06.2004 suchte Herr Tschank beim Hauptreferat der Wiener Fremdenpolizei um die Ausstellung eines Flugticket Wien - Kinshasa an sowie für drei weitere für begleitende Polizisten.

Abgekürztes Asylverfahren


Madimbas Asylverfahren wurde am 18.01.2002 in erster Instanz negativ beschieden. Es war ihm nicht möglich gegen den in Amtsdeutsch abgefassten Bescheid innerhalb der zweiwÃŒchigen Frist zu berufen. Auch der Wiedereinsetzungsantrag wurde negativ beschieden.

Seine Asylgründe wurden inhaltlich daher NUR in erster Instanz geprüft, die für ihre derartigen Entscheidungen bekannt ist. In den weitaus meisten fällen wird Asyl erst durch die zweite Instanz, den UBAS gewährt. Sein Asylantrag wurde im grossen und ganzen abgelehnt, da sein Vorbringen als nicht glaubhaft bewertet wurde und seine Herkunft aus der DR Kongo bestritten wurde - Die Abschiebung in dieses Land wurde jedoch nie in Frage gestellt.

Laufende Verfahren


Nun hat Madimba M. aus der Schubhaft einen neuerlichen Asylantrag eingebracht, da ein neuer Fakt die Beweislage ändert: Die Botschaft der DR Kongo in Bonn hat für seine geplante Abschiebung ein Heimreisezertifikat, ein Passersatzpapier, ausgestellt. Dies beweist seine Herkunft aus der DR Kongo.
Dieser zweite Asylantrag wurde zwar in erster Instanz wegen "entschiedener Sache" abgewiesen, doch das Verfahren ist derzeit im Berufungsstadium.
Auch eine Schubhaftbeschwerde wurde eingebraucht und diese befindet sich nun im Berufungsstadium beim VwGH.

Madimba soll also trotz laufender Verfahren und seiner geplanten Eheschliessung abgeschoben werden. Seine Verlobte ist tief betroffen und setzt alles daran, ihr Recht auf Heirat, das ja in der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch der Österreichischen Verfassung abgesichert ist, umzusetzen!!!
Sie ist bereit auf die geplanten Hochzeitsfeierlichkeiten zu verzichten und ihn auch in Schubhaft zu heiraten, doch das kann zu lange dauern.

Mittellos + illegalisiert = Aufenthaltsverbot !?


Seit 18.03.2002 liegt ein rechtskräftiges und durchsetzbares Aufenthaltsverbot vor, das aufgrund Mittellosigkeit und illegalem Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt erteilt wurde.
Da er aufgrund seines Status keiner Beschäftigung nachgehen durfte, war er mittellos, doch ist diese seine Schuld? Er konnte zwar immer wieder gering bezahlte Arbeiten bei der Caritas erledigen, doch er hatte gesetzlich abgesichert gar keine Chance auf einen legalen Arbeitsplatz.
Sein illegalisierter Aufenthaltsstatus erklärt sich durch das abgekürzte Asylverfahren, doch auch dies zeigt lediglich systemimmanente MÀngel im "Asylwesen" auf.

Krisenregion Kongo


Die Menschenrechtlage in der DR Kongo ist - nach Recherche und Analyse verschiedener Menschenrechtsberichte - jetzt, in der Vergangenheit und wohl auch in der Zukunft sehr bedenklich.
Madimba kommt aus Kinshasa, wo es im Juni Putschversuche gegen den präsident und Regierungschef Joseph Kabila, den Sohn des ehemaligen präsidenten Laurent Kabila, gab und Schiesserein auf den Strassen bereits zur Tagesordnung gehören, auch wenn die hiesigen Medien kaum darüber berichteten.

Madimba M. war in der JMPR (einer Jugendorganisation der MPR) politisch aktiv. Sein Onkel war in den Putsch und in die Ermordung des Diktators Laurent Kabila 2001 involviert, weswegen auch er unter Verdacht daher unter Hausarrest stand, er wurde von Regierungssoldaten in seinem Haus festgehalten und bewacht, bis durch seinen in London lebenden Bruders die Flucht unter Mithilfe von ihn bewachenden Soldaten organisiert wurde.
Informationen eines Exil-Kongolesen zufolge wird der Name Mubenga mit dem Putsch gegen Kabila in Verbindung gebracht!
Der auch nach dem Putsch vom Juni 2004 neuerlich im Amt verbliebene Sohn Kabilas setzt viel daran, den damaligen Putsch und den Mord seines Vaters sowie deren Urheber restlos aufzuklären. Nicht zulsetzt deswegen wäre Madimba Mubenga im Fall seiner Abschiebung massiv gefährdet.

Selbstorganisation der "sans papiers"


Madimba hat in Österreich eine Gruppe selbstorganisierter MigrantInnen und illegalisierter, sog. "sans papiers" mitgegründet und war in einigen Projekten massgeblich beteiligt.

Bei der Präsentation der Österreichischen "sans papiers" in Hallein beim Austrian Social Forum oder bei der Organisation des festes der sans papiers zur "Sichtbarmachung der Unsichtbaren" spielte er eine wichtige Rolle.

"FC Sans Papiers - Die Bunten"


Madimba ist im Fussballverein "FC Sans Papiers - Die Bunten" aktiv und hat mit dieser Mannschaft bereits viele erfolgreiche Matches gespielt.
Ironischerweise spielt der "FC Sans Papiers - Die Bunten" am 23. Juni gegen den Fußballverein der Wiener Polizei. Innenminister Ernst Strasser wird das Spiel eröffnen. Während drei der Spieler in Schubhaft sitzen, wird unter dem Titel "Fair&Sensibel Fußball-Cup" eine heile Welt vorgespielt.
Um die Realität aufzuzeigen werden die "FC Sans Papiers - Die Bunten" ohne ihren Torwart spielen, der auch inhaftiert ist. Die Forderung lautet: Sofortige Freilassung aller inhaftierter Illegalisierten!

Kann Liebe Gefängnismauern überwinden?


Madimba hat im März 2003 eine junge Magistra der Ethnologie kennengelernt. Ihre beidseitige Offenheit und Interesse an anderen Lebensweisen hat sie zu einer intensiven persönlichen Beziehung geführt, die schließlich in der Verlobung im September mündete. Seither waren sie weniger in ihren Lieblingslokalen als gemeinsam bei den zahlreichen "Amtsterminen".

Die Eheschließung ist für Menschen ohne Aufenthaltsstatus besonders erschwert. Alle Dokumente müssen übersetzt und vom amtlich beglaubigt werden und dürfen teilweise nicht Àlter als 6 Monate sein.
Madimba hat alle notwendigen Dokumente wie das Ehefähigkeitszeugnis oder die Geburtsurkunde aus dem Kongo angefordert, diese sind nach etlichen Wochen dann auch eingetroffen. Bis die Dokumente jedoch amtlich legalisiert wurden, war ihre Gültigkeit bereits überschritten.

Nun hat Madimba erneut um die Dokumente angesucht, die mittlerweile eingetroffen sind, einer Heirat würde also nichts mehr im Wege stehen. Die letzten Sonntage konnten sie in der Besuchszeit der Schubhaft eine halbe Stunde unter Beobachtung miteinander verbringen, viel zu wenig sind beide überzeugt.
Die Verlobte Madimbas verlangt ihr Recht auf Ehe! Sie hat das Recht, den Mann zu heiraten, den sie liebt!