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Quellenangabe:
Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungen vor dem UVS (vom 28.07.2000),
URL: http://no-racism.net/article/85/, besucht am 20.04.2024

[28. Jul 2000]

Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungen vor dem UVS

Bei den bisherigen Verhandlungen vor dem UVS NiederÖsterreich haben die belangte Behörde und die beamteten Zeugen den Vorwurf, eigenmächtiger Anal- bzw. Vaginalvisitationen, als unzutreffend und absurd zurückgewiesen...

Bei den bisherigen Verhandlungen vor dem UVS NiederÖsterreich haben die belangte Behörde und die beamteten Zeugen den Vorwurf, eigenmächtiger Anal- bzw. Vaginalvisitationen, als unzutreffend und absurd zurückgewiesen, weil so etwas a) nicht sein darf, b) aus der Sicht des Beamten, von der Motivation her, unnachvollziehbar sei, er mache sich -salopp gesagt- nur schmutzig und es hätte aber niemand etwas davon, weil c) dadurch gewonnene Beweise ohnedies nur mit Zustimmung des Betroffenen im Strafverfahren verwertbar seien. Dasselbe wurde auch schon hinsichtlich der Anordnung vorgebracht, nicht IN sondern NEBEN die WC-Muschel zu urinieren ...

Von Beschwerdeführerseite wurde entgegnet, 1) dass dies keineswegs die ersten derartigen Vorwürfe ( gegen Österreichische Sicherheitskräfte ) seien 2) dass es zB in Wiener PGHs sog. "Schluckerklos" gibt und der Inhalt der Auffanggitter immer wieder auch in gerichtliche Strafakten Eingang findet und 3) dass dies durch Vorlage von UVS- oder auch Gerichts-Entscheidungen bzw- -Aktenstücken belegt werden würde,aus denen dies hervorgeht bzw. wo dies schon FESTGESTELLT worden sei. (Soweit mir aus den Medienberichten der vergangenen beiden Jahre erinnerlich, sind derartige Vorwürfe gegen die Exekutive nichts Neues und wurden z.T. auch schon an den UVS Wien herangetragen bzw. in Strafverfahren releviert, sodass ich davon ausgehe, dass es auch schon einschlÀgige FESTSTELLUNGEN dazu gibt).
Ich darf daher dringend um Bekanntgabe derartiger fälle (sowie der UVS- oder Gerichts-Geschäftszahl, des Beschwerdevertreters bzw. Verteidigers, bzw. der Entscheidungen selbst) ersuchen, bzw. um Hinweise, von welcher/m Kollegin/en ich derartige Belegstücke erhalten könnte. (Konkret erinnerlich ist mir zB der Fall eines ostafrikanischen Wirtschaftswissenschafters, dessen Safttrinken in einer U3-Station das Misstrauen der Exekutivorgane erregte, wobei es in der Folge am Wachzimmer zu Analvisitationen gekommen sein soll und u.a.. UVS-Beschwerde erhoben wurde. Ich weiss allerdings nicht mehr, welcher Kollege diesen Fall vertreten hat und wie die Sache ausging).

IZm. der Razzia im Lager Traiskirchen findet übrigens die nächste öffentliche Verhandlung vor dem UVS NiederÖsterreich am kommenden Mittwoch, dem 02.08.2000, ab 09.00 Uhr (ganztägig) in St. PÃŒlten, Wiener strasse 54, 6. Stock, Zi. 621 statt. Auf dem Programm stehen nach ErÃŒrterung des vom medizinischen Sachverständigen (GynÀkologen) bis kommenden Montag zu erstattenden Gutachtens zu den von den bisher vernommenen Beschwerdeführerinnen erhobenen Vorwürfen (ua. Vaginalvisitation, NEBEN statt IN die WC-Muschel - Urinieren bzw. in eine aufgeschnittene Plastikflasche-Urinieren) die Einvernahme dreier männlicher Beschwerdeführer aus dem Zimmer 9, wovon zwei Analvisitationen geltend gemacht haben, sowie auch noch die Vernehmung zweier oder dreier einsatzbeteiligter Beamter. Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht. Auch der UVS Wien wird sich im August mit der Polizeirazzia vom 17.02.2000 in der Sonnwendgasse befassen, allerdings offenbar in getrennten Verhandlungen. Die erste, die Beschwerde einer zu diesem Zeitpunkt erst drei Monate alten Beschwerdeführerin (übrigens auch Betroffene des Vorfalles einen Monat zuvor in Traiskirchen) betreffende Verhandlung wurde für den 24.08.2000, ab 09.00 Uhr in 1190 Wien, Muthgasse 64, Zi. A 2.10 anberaumt. Auch diese Verhandlung findet öffentlich statt. Zahlreiche Öffentlichkeit erscheint mir hier ganz besonders im Hinblick darauf notwendig, dass die Mutter der Beschwerdeführerin schon durch den mehrtägigen Verhandlungsmarathon in St. PÃŒlten nervlich ziemlich mitgenommen wurde. Ich ersuche um Verständnis, dass einerseits aus ZeitGründen die Beantwortung von Einzelanfragen zu den laufenden Verfahren derzeit nur sehr schwer möglich ist, andererseits die Veröffentlichung von Details aus den Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt, bevor noch nicht alle Beteiligten und Zeugen einvernommen sind, nicht unbedingt vorteilhaft für die weiteren Verfahren sein könnte. Auf die Veröffentlichungen verschiedener Prozessbeobachter, welce zum Teil sehr treffende Eindrücke von den Verhandlungen liefern, sei in diesem Zusammenhang verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen. Roland HERMANN c/o Dr. Wolfgang RAINER