Quellenangabe:
Antidiskriminierungsrichtlinien: EU-Kommission geht vor Europäischen Gerichtshof (vom 20.07.2004),
URL: http://no-racism.net/article/888/,
besucht am 24.12.2024
[20. Jul 2004]
Die Richtlinien der Europäischen Union gegen Diskriminierung werden von der Republik Österreich und anderen EU-Staaten noch immer nicht umgesetzt. Deshalb könnte es nun zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen.
"Da bis Montag bei der EU noch keine Meldung Österreichs eingetroffen ist, dass die Richtlinien implementiert worden sind, droht die EU der Republik mit einer Klage", erklärte ein Kommissionssprecher am Montag. Neben Österreich sind auch Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg in punkto Antidiskriminierung sÀumig.
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission eine Stellungnahme für das Versäumnis zu liefern. Falls die Antwort Österreichs die Kommission nicht zufrieden stellt, ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die Republik der nächste Schritt.
Dieter Schindlauer, Jurist und Obmann des Vereins Zara (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) in Wien rechnet, dass die Sache für Österreich in jedem Fall noch nicht erledigt ist. Wenn die EU inhaltlich das Österreichische Antidiskriminierungsgesetz prüfe, würde sie schnell bemerken, dass "nichts für Behinderte getan wurde". Die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung sei aber explizit Teil der EU-Vorgabe.
Weiters rechnet Schindlauer, dass die EU bei Details wie den Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes oder der aus seiner Sicht mangelnden Zusammenarbeit mit den NGOs doch noch Klage gegen Österreich führen könnte.
Die EU-Richtlinie muss auch auf länderebene Eingang finden. OberÖsterreich und Wien haben sie bereits gesetzlich verankert. In den anderen Bundesländern sind zum Teil Vorarbeiten im Gange - beschlossen wurde bisher jedoch nichts.
Die Richtlinien, die Diskriminierung "aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientierung" untersagen, waren bis vergangenes Jahr in nationales Recht umzusetzen. Es sei jedoch kritisch angemerkt, dass durch das Festhalten der EU am Konstrukt "Rasse" auch die Richtlinien selbst Rassismus prolongieren und die Einteilung der Menschen in Rassen an sich schon rassistisch ist.
Quelle:
www.derstandard.at