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Quellenangabe:
Grundversorgung doch nicht für alle AsylwerberInnen! (vom 04.10.2004),
URL: http://no-racism.net/article/970/, besucht am 25.04.2024

[04. Oct 2004]

Grundversorgung doch nicht für alle AsylwerberInnen!

Die"Grundversorgung" sollte alle hilfsbedürftigen AsylwerberInnen unterstützen, doch nach den ersten Monaten zeigt sich, dass immer mehr Menschen keinen Anspruch haben oder zwischen den Bundesländern herumgeschoben werden - ein Einblick in Wiener verhältnisse.

Das frühere System der "Bundesbetreuung" wurde zur "Grundversorgung" geändert. Ziel ist, dass alle hilfsbedürftigen Asylwerber und Asylwerberinnen und andere vom regulären Sozialsystem ausgeschlossene, aber nicht abschiebbare "Fremde" versorgt werden.
Nach den ersten Monaten zeigt sich jedoch, dass es immer mehr Menschen gibt, die doch keinen Anspruch haben oder zwischen den Bundesländern herumgeschoben werden - ein Einblick in Wiener Verhältnisse.

Das Spektrum der Anspruchsberechtigung für die Grundversorgung auf Basis individueller Unterkunft wird enger: Als Konsequenz der Säumigkeit anderer Bundesländer wurde als Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung in Wien zunächst das Kriterium eingeführt, dass man bereits vor dem 1.5. in Wien gemeldet sein musste. Nun kommt hinzu, dass ein sogenannter Obdachlosenmeldezettel nicht mehr ausreicht, sondern es muss ein regulärer Wohnsitz nachgewiesen werden. Alternativ wird ein Heimplatz angeboten, den jedoch viele, die bisher "individuell" gewohnt haben, nicht annehmen.

Fazit: Es gibt zwei Hürden, die vor allem AsylwerberInnen treffen, die bisher mit wenig staatlicher Unterstützung, sondern mit Hilfe ihrer communities durchgekommen sind :

Hürde Nr. 1: Wer lieber mit Obdachlosenmeldezettel bei FreundInnen, Verwandten oder Bekannten schlÀft als mit Meldezettel im Flüchtlingsheim, hat Pech.

Hürde Nr. 2: Pech hat auch, wer bereits vor dem ersten Mai obdachlos war und nicht das Glück hatte in einer der beiden Wiener Beratungsstellen, die Obdachlosenmeldezettel ausstellten, Klient zu sein. Diese AsylwerberInnen haben nun keinen Nachweis, dass sie bereits zum Stichtag 1.5. in Wien lebten. Meistens gibt es auch keine Belege für andere Bundesländer.
Dadurch kreisen erneut viele AsylwerberInnen im Orbit und können nur dann "landen", wenn sich nach zahlreichen Interventionen doch ein Bundesland zuständig fühlt.

Dieses zeitliche Kriterium ist insofern das größere Problem, als hier keine Ersatzlösung angeboten wird und es sich um ein reines Formalkriterium handelt, das mit der Hilfsbedürftigkeit nichts zu tun hat.

Kommentar der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung Wien, veröffentlicht am 1.10.2004