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letzte
Änderung:
27.02.2002
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Rechtsmedizinisches Gutachten zur Frage nach der Todesursache Marcus Omofumas von Obergutachter Prof. Dr. med. B. Brinkmann (Münster) |
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Die Gutachten Das
Obergutachten bestätigt den Erstickungstod Marcus Omofumas. Konsequenzen
für die Verantwortlichen blieben bis heute aus. Das Obergutachten
ist vollständig einzusehen unter www.8ung.at/gutachten
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ZUSAMMENFASSUNG Der Tod des Markus Omofuma am 01.05.1999 in Sofia war die Folge eines Erstickungsvorganges, bei dem eine restriktive Komponente (Brustkorbkompression) und eine obstruktive Komponente (partieller Verschluß der Atemöffnungen durch Klebeband) zusammenwirkten. Der Vorgang ist als protrahierter Prozeß zu verstehen, der mit einem über zumindest 20 bis vielleicht 60 Minuten bestehenden Sauerstoffmangel verbunden war. Der Ersickungsvorgang wurde durch einen gesteigerten Sauerstoffbedarf infolge Erregungszustand und körperlicher Aktivität begünstigt. Die vorbestehende Herzschädigung kann auch bei Nachweis einzelner Lymphozytenhäufchen nicht als floride Herzmuskelentzündung bewertet werden. Ein Einfluss des leicht vorgeschädigten Herzens auf die Sterbephase im Sinne eines begünstigenden Faktors ist bei der Qualität und Quantität dieses Befundes nicht plausibel. Ein primäres, plötzliches Herzversagen als Todesursache kann aufgrund der ausgedehnten Schocksymptomatik und der Beweise für eine langzeitig bestehende "Vis a tergo" ausgeschlossen werden. Der im Vorgutachten
beschriebenen Lungenfettembolie kann aufgrund ihrer Quantität und
ihres Entstehungsmechanismus keine eigenständige pathophysiologische
Bedeutung beigemessen werden. Sie ist vielmehr als Befund bei restriktiver
Asphyxie (Thoraxkompression) mit Knochenmarksembolie zu bewerten ebenfalls
veröffentlicht auf: www.ballhausplatz.at,
19.06.2001 Das Gutachten zur Todesursache von Marcus Omofuma ist unter der Adresse www.8ung.at/gutachten im Internet einzusehen.
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