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letzte
Änderung:
15.03.2002
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Prozessbericht Donnerstag, 14. März 2002 |
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Der Prozess |
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Prozess gegen die 3 Fremdenpolizisten ... oder doch gegen Marcus Omofuma? 6. Prozesstag 14.3.2002
Nach Ex-Innenminister Franz Löschnak (SPÖ), ist an diesem 6. Prozesstag ein weiterer ehemaliger Innenminister als Zeuge geladen: Caspar Einem (ebenfalls SPÖ). Er war von April 1995 bis Ende Jänner 1997 Innenminister Österreichs. Schwerpunkt
der Befragung war, inwieweit Einem von der Praxis des Mundverklebens bei
sogenannten "Problemabschiebungen" wusste. Laut Einem wurde der Bericht des Antifolterkommitees auch im Innenministerium besprochen. Seiner Meinung nach war die Benützung von Klebebändern zum Fesseln erlaubt, jedoch nicht zum Mundverkleben. "Ich hätte es nicht als Notwehrmaßnahme akzeptiert". Es erfolgten keine Handlungen, da der einzige konkrete Fall aus dem Jahr 1993 stammte. "Man ist als Herr über 33.000 Beamte nicht in der Lage, alles zu recherchieren". Einem räumte ein, dass während seiner Amtszeit keine Vorschriften für "Problemabschiebungen" existierten. "Mir war das nicht bewusst" (gemeint war die Praxis des Mundverklebens). Es wäre nötig gewesen, Vorschriften aufzustellen, in der Grundausbildung seien auch Hinweise auf die Menschenrechtskonvention notwendig. "Polizisten haben kein Handbuch bei sich, dass für alle Eventualfälle gilt". Die innere Kultur der jeweiligen Fachbereiche sei unterschiedlich. Ein weiteres Grundproblem sei das Alleingelassen-Werden. Bei Problemlösungen könnten Maßnahmen auf die einzelnen Beamten zurückfallen. Ein Beamter der Fremdenpolizei hatte ausgesagt, dass Einem Anfang 95 ein Bild vorgelegt worden war, das einen Schwarzafrikaner mit verklebtem Mund zeigte. Einem konnte dies nicht bestätigen. Zur Rechtssprechung
der Bundesasylämter meinte Einem: "Die Frage ist, wie man überhaupt
zu Abschiebungen steht - eine falsche Asylentscheidung kann zum Tod führen.
Das Bundesasylamt muss sachgerecht und sensibel entscheiden". Er
gab an, dass er dies durch Personalentscheidungen zu unterstützen
versucht hatte. Rechtsanwalt Zanger fragte den Zeugen, ob es Schwierigkeiten beim Informationsfluss im Innenministerium gegeben hatte. Einem gab an, dass manche im Innenressort Schwierigkeiten hatten, sich auf ihn umzustellen, ein Hauptproblem sei der "Umgang mit Ausländern" gewesen. Weiters sei politisches Bewusstsein im Land wichtig, dass nicht jedeR der/die komme "ein Gauner" sei. Abschiebungen müssten bei Straffälligkeit oder Ablehnung des Asylantrages durchgeführt werden. Erst nach seiner Amtszeit hätte er erfahren, dass ihm wegen seiner anderen Amtsauffassung einige Informationen nicht zugeführt worden waren. Rechtsanwalt
Rifaat: "Wann sind sie zum ersten Mal mit dem Begriff Problemabschiebung
in Berührung gekommen?". Einem: den Begriff "Problemabschiebung"
hätte es damals noch nicht gegeben. Frage: "Was waren schwierige
Abschiebungen für Sie?". Einem: wenn Staaten ihre StaatsbürgerInnen
nicht "zurücknehmen", wenn Dokumente verweigert würden.
"Gegenwehr, Handgreiflichkeiten, Bisse, Kratzen, Spucken". Rechtsanwalt
Ofner zitierte aus dem Bericht des Menschenrechtsbeirats zu sogenannten
"Problemabschiebungen". Darin wurde die Frage gestellt, warum
es keine Richtlinien für Abschiebungen gegeben hatte. Ofner wollte dann wieder seine Diffamierungsversuche gegen Marcus Omofuma loswerden ("zwei Identitäten, unterschiedliche Angaben zur Staatsbürgerschaft"), Richter Fiala ließ ihn nicht zu Wort kommen. Zum Schluss gab der Richter die durchschnittlichen Kosten für Abschiebungen bekannt: ca. 4.400,-- Euro für "normale" Abschiebungen, ca. 47.000 Euro für sogenannte "Problemabschiebungen". Ende des Prozesstages: 10 Uhr 30 |
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