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Prozess gegen die 3 Fremdenpolizisten ... oder doch gegen Marcus Omofuma?
Teil 10
Zehnter Prozesstag 11.04.02
Die Anwesenden:
Richter Fiala, Zweitrichter, 2 Schöffen, 2 ErsatzschöffInnen,
Schriftführerin, Staatsanwalt, Rechtanwalt Zanger als Vertreter des
Bruders, der ein Schriftstück im Namen der ganzen Familie geschickt
hat, woraufhin sich Rechtsanwalt Lansky bis zur Klärung der Vollmachtsverhältnisse
zurückgezogen hat, Rechtanwalt Rifaat, Rechtanwalt Ofner, die Angeklagten
B., R., und K. sowie Presse und Publikum mit Zählkarten. Der Saal
war nicht ganz voll. Trotzdem war das Tageskartenkontingent aufgrund der
zahlreich verteilten Pressekarten, die für den ganzen Prozessverlauf
gelten, schon sehr früh aufgebraucht.
Richter Fiala verliest den von RA Rifaat beantragten Observationsbericht
der Polizei bezüglich der holländischen ZeugInnen. RA Rifaat
hatte gemeint, die ZeugInnen hätten sich mit einem österreichischen
Anwalt bzw. dessen Vertreter abgesprochen und seien daher unglaubwürdig.
Laut verlesenem Observationsbericht haben sie sich jedoch nur mit dem
von ihnen als Vertrauensperson mitgebrachten holländischen Anwalt
und einem holländischen Journalisten getroffen. Warum und auf wessen
Anordnung die Observation überhaupt stattgefunden hat, wird nicht
angesprochen.
Am Vortag haben die beiden zur Todesursache befragten medizinischen Sachverständigen
Prof. Reiter aus Wien und Prof. Brinkmann aus Münster Vorträge
gehalten. Heute geht es weiter mit einer Diskussion der Sachverständigen.
Richter Fiala beginnt damit, jene Punkte zusammenzufassen, die schon gestern
außer Streit gestellt wurden: Es gibt von beiden Seiten keine Einwände
gegen das Gutachten des Neuropathologen Prof. Budka, wonach die Schädigung
des Gehirns auf eine langsame Erstickung über einen Zeitraum von
mindestens 30 Minuten hindeutet. Die Nasenöffnung war laut beiden
Sachverständigen soweit frei, dass eine normale Atmung ohne Anstrengung
möglich gewesen wäre und es gab keine Halskompression.
Bei der Frage der Brustkompression enden die Übereinstimmungen schon.
Brinkmann schätzt, dass die Umwicklung des Brustkorbes mit Klebebändern
zu einer 60-70%igen Beeinträchtigung der Atemlöeistung geführt
hat. Daraufhin befragt, wie er zu dieser Prozentzahl komme, meint Brinkmann,
wenn die Fixierung bei durch Einatmung aufgeblähtem Brustkorb erfolge,
habe die fixierte Person relativ viel Bewegungsspielraum. Bei Tiefer Einatmung
könne von einer Fixierung eigentlich nicht gesprochen werden. Es
sei also allein aufgrund der Zweckmäßigkeit des Handelns der
Beamten davon auszugehen, dasss die Fixierung zumindest in einer Mittelstellung,
also bei halber Aus- oder Einatmung erfolgt sei. Auch die Pathologie der
Lunge spreche für eine solche Brustkorbkompression. Das Lungenemphysem
sei nur geringfügig ausgeprägt gewesen. Richter Fiala vergleicht
die Lunge mit einem Luftballon, der laut Brinkmann in der Mitte zusammengedrückt
werde, und fragt, warum sich die Lunge nicht nach unten ausdehne, wenn
dies seitlich und nach oben nicht möglich sei. Brinkmann antwortet,
dass eine Lungenausdehnung nach unten in ausreichendem Maße nur
dann möglich sei, wenn die Person steht. Im Zustand längeren
Sitzens wie eben im Flugzeug sei der Bauchbereich selbst schon zusammengedrückt,
sodass die Blähbewegungen der Lunge nicht dorthin ausweichen können.
Daher werde auch die Zwerchfellatmung immer unfähiger. Diese würde
alleine im Ruhezustand ausreichen, aber bei körperlicher Anstrengung
sei sie ein zu schwacher Motor. Ein typischer Anhaltspunkt für das
Vorliegen einer Brustkorbkompression sei, dass die Lunge bei Erstickung
normalerweise überbläht sei, was im vorliegenden Fall aber nur
wenig der Fall war. Richter Fiala meint, ein Sachverständiger dürfe
die Beweiswürdigung nicht vorwegnehmen, daher müsse er jetzt
an Brinkmann die Frage stellen, was gewesen wäre, wenn die Brustkorbkompression
nicht so stark gewesen sei. Brinkmann hält entgegen, dass er eh nicht
eine 80-90%ige Vrminderung der Atemleistung angenommen habe, sondern einen
Mittelwert. Wenn die Verschnürung ganz leicht gewesen wäre,
dann hätte sie überhaupt keinen Effekt gehabt. Dann müsste
die Erstickung ganz anders stattgefunden haben, z.B. aufgrund geschlossener
Atemwege. Wenn ein Nasenloch komplett verlegt gewesen wäre, dann
wäre eine andere Ursache möglich. Normalerweise Das Erstickungsstadium
der Bewußtlosigkeit nach anhaltender Atemnot führe dazu, dass
sich der Körper beruhigt, damit auch weniger Sauerstoff brauche und
die Atmung wieder funktioniert. Bei einer Brustkorbkompression sei das
Wiederfunktionieren der Atmung jedoch erschwert. Nach der Krampfphase
sei ein Wiedererwachen des Opfers ohne aktive Wiederbelebung nicht möglich.
Auch bei einer 30%igen oder einer 25%igen Einscränkung der Atemleistung
hätte im vorliegenden Fall bei anzunehmender Aufregung und Anstrengung
des Opfers bei entsprechend längerer Dauer der Fesselung ebenfalls
zum Tod geführt. Richter Fiala ist noch immer nicht zufrieden. Er
bringt das Beispiel einer Nassschneelawine, die hart wie Beton sei und
in der Menschen auch mit Schnee im Mund länger als eine Stunde überleben
könnten. Brinkmann antwortet, dass in einem solchen Fall die Unterkühlung
eine ganz wesentliche Rolle spielt, die nachweislich lebensverlängernd
wirkt. Er erwähnt dazu als Beispiel auch die in Eiswasser Ertrinkenden.
Richter Fiala wechselt zu einem anderen Fragenkomplex: Wie sei es möglich,
dass zwei Professoren über die Herzmuskelentzündung so unterschiedlicher
Meinung seien.
Brinkmann beginnt: Der Befundeinschätzung seien dieselben Präparate
zugrundegelegen. Er habe allerdings wesentlich mehr Schnitte als Reiter
von dem Herzgewebe untersucht. In den von ihm gefundenen Entzündungsherden
seien keine Phasern zerstört gewesen und es seien keine typischen
Zelluntergänge zu sehen gewesen. Auch eine Spezialfärbung habe
nichts ergeben. Keine Fresszellen, die krankes Gewebe befallen, keine
Zellwanderung abgestorbener Zellen. Die 3 oder 4 in der Arbeitsmuskulatur
des Herzens gefundenen Entzündingsherde seien alt gewesen, weil da
nur wenige unterbrochene Phasern zu sehen waren. Wenn ein versagensbereites
Herz gegeben gewesen wäre, dann hätte Marcus Omofuma in der
gegebenen Stresssituation sicherlich nicht eine langsame Erstickung über
eine halbe Stunde überstanden, wie sie laut Gutachten von Prof. Budka
unzweifelhaft stattgefunden hat.
Reiter meint, ein Entzündungsherd im Herzen sei vergleichbar mit
einer Rosine im Kuchen. Wenn mit einem Schnitt in den Kuchen gerade eine
Rosine getroffen wurde und die Schnitte daneben keine Rosine mehr träfen,
so sei dies nicht verwunderlich. Es müsse also nicht heissen, dass
nur weil Brinkmann mehr Schnitte gemacht habe, er daher besser ein Nichtvorliegen
einer Herzmuskelentzündung habe feststellen können. Da hätte
es schon 1000e Schnitte gebraucht. Bei nur ein paar Schnitten mehr von
Brinkmann sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass wieder eine Rosine angeschnitten
werde. Die Entzündungsherde, die er gefunden habe, seien nicht alt,
sonder höchstens einige Tage alt gewesen. Im Zentrum gab es nämlich
keine Narbenzellen, was darauf hindeute, dass die Entzündung eben
noch nicht vernarbt und daher noch relativ frisch sei. Daneben seien aber
sehr wohl auch alte vernarbte Herde im Herzen von Marcus Omofuma zu sehen
gewesen. Außerdem sei es im Herzen unerheblich, wieviel Prozent
zerstört seien. Anders als Leber oder Niere sei das Herz nicht in
kleine Bereiche geteilt, deren Ausfall die Gesamtfunktion des Organs nicht
ernsthaft gefährde. Beim Herz sei es wie bei einem Lötschaden
auf einer Schaltfläche: Eine Unterbrechung an einer problematischen
Stelle könne tödlich sein. Wenn der Stromfluss unterbrochen
sei, komme es zu Herzrythmusstörungen. Kleinste Defekte können
das gesamte System lahmlegen. Daher gebe es auch manchmal bei große
Defekten an unproblematischer Stelle Überlebende von handtellergroßen
Herzinfarkten während an problematischer Stelle ein linsengroßer
Infarkt zum Tod führt.
Brinkmann zählt die Methoden auf, die er angewendet hat, um die von
Reiter behauptete Herzmuskelentzündung nachzuprüfen. Die Herde,
die er gefunden habe, seien nicht destruktiv oder allenfalls minimal destruktiv
gewesen. Wenn überhaupt, könne von einer Border-Borderline-Herzmuskelentzündung
gesprochen werden. Das von Reiter gebrachte Bild mit den Rosinen stimme
in den Relationen nicht. Die gefundenen Entzündungsherde seien im
Verhältnis zum Gesamtherzen um ein Tausendfaches kleiner gewesen
als Rosinen im Verhältnis zu einem Kuchen.
Richter Fiala bringt das Beispiel vom Sekundenherztod von Fußballer
Bruno Pezzey, der am Ende eines Spiels einfach Tod umgefallen ist. Brinkmann
erklärt, dass die Bezeichnugn "Sekundenherztod" nicht zutreffend
sei. Vielmehr gehen auch in solchen Fällen Herzrythmusstörungen
dem Tod voraus, der dann schlagartig eintritt, wie im vorliegenden Fall
am Ende einer sportlichen Leistung. Wenn ein akuter Herd im Reizleitungssystem
vorgelegen hätte, dann hätte das Herz des Fußballers schon
früher aufgehört zu schlagen.
Reiter bestätigt, dass Entzündungsherde von der vorgefundenen
Qualität normalerweise nicht beachtlich sind und sehr viele Leute
mit solchen Herden unbeschadet durchs Leben kommen. Allerdigs komme im
vorliegenden Fall ein verstärkender Effekt duch die Adrenalinausschüttung
hinzu, sodass eine Rythmusstörung möglich sei. Eine Herzrythmusstörung
über eine längere Zeit kann die Pumpleistung des Herzens verringern.
Brinkmann hält entgegen, wenn Marcus Omofuma in der Herzleistung
geschwächt gewesen wäre, dann hätte seine Gegenwehr gleichsam
das Fass zum Überlaufen gebracht und er wäre an einem schnellen
Herztod gestorben oder aber er wäre schnell sehr schwach geworden,
worauf die Zeugenaussagen aber nicht hindeuten.
Richter Fiala fragt Reiter, wie sein Gutachten mit jenem von Budka zusammenpasst,
das er ja nicht bestreitet, wonach das Gehirn die Spuren einer langsamen
Erstickung aufweist. Reiter gesteht ein, dass die Ergebenisse der Gehirnuntersuchung
von Budka wohl darauf hindeuten, dass ein Sauerstoffmangel exogen bewirkt
wurde, der zu einer langsamen massiven und irreversiblen Hirnschädigung
geführt hat. Davon unabhängig habe aber die von ihm konstatierte
Herzerkrankung verstärkt durch die Aufregung rasch zum Tod von Marcus
Omofuma geführt. Richter Fiala sieht darin einen Widerspruch zu Reiters
gestrigen Ausführungen: Wenn das Gehirn durch die Erstickung schon
so geschädigt war, dass Marcus Omofuma auf jeden Fall gestorben wäre,
was hat dann ein Herztod noch für eine Bedeutung? Reiter meint halbherzig,
es stelle sich halt die Frage, ob Marcus Omofuma die Erstickung vielleicht
doch überlebt hätte, um zwei Sätze weiter auf das Gutachten
von Budka zurückzukommen, wonach das Gehirn aufgrund des Sauerstoffmangels
so geschädigt war, dass Marcus Omofuma jedenfalls gestorben wäre.
Reiter kann nur mehr betonen, dass seiner Meinung nach der Herztod ein
eigenständiger Todesmechanismus im vorliegenden Fall gewesen sei,
womit er zugibt, dass die durch Fremdeinwirkung erfolgte Erstickung ebenfalls
ein eigenständiger Grund für das Ableben des Marcus Omofuma
war.
Im weiteren Gesprächsverlauf wird noch die Frage geklärt, warum
der Angeklagte B., wie er behauptet, noch bis zum Ende des Fluges einen
Puls bei Marcus Omofuma fühlen konnte: Das Herz kann nach Eintritt
des irreversiblen Hirntodes noch bis zu 20 Minuten mechanisch weiter schlagen.
Richter Fiala stellt die Frage, ob der in der Flugzeugkabine herabgesetzte
Luftdruck einen Einfluss auf die Erstickung haben konnte. Reiter und Brinkmann
sind sich einig, dass der herabgesetzte Luftdruck die Erstickung allenfalls
wenige Minuten beschleunigt hat.
Nach einer kurzen Pause beendet Richter Fiala seine Befragung und erteilt
RA Zanger das Fragerecht. Dieser will zunächst vom Angeklagten B.
wissen, wie er den Puls von Marcus Omofuma gemessen habe. B. zeigt, wie
er mit seiner rechten Hand den Puls an der linken Hand von Marcus Omofuma
gefühlt hat. RA Zanger will mit der weiteren Befragung darauf hinaus,
dass B. vielleicht in der Aufregung seinen eigenen Puls gemessen haben
könnte, was nach den vorigen Ausführungen der Sachverständigen
keinen wirklichen Sinn mehr macht, nachdem festgestellt wurde, das das
Herz auch nach dem Hirntod noch bis zu 20 Minuten weiter schlagen kann.
Die Richtigkeit der Pulsmessungsmethode wird denn auch von beiden Sachverständigen
bestätigt.
RA Zanger fragt B., ob er erkennen konnte, dass Marcus Omofuma Krämpfe
habe. B. antwortet, das seien aus seiner Sicht keine Krämpfe gewesen.
Auf die Frage, wie er Krämpfe hätte als solche erkennen können,
meint B. nur, dass es aus seiner Sicht keine Krämpfe waren und dass
er nie befürchtet habe, es könne Marcus Omofuma ein Gesundheitsschaden
entstehen.
Während der Befragung durch RA Zanger telephoniert Reiter mit dem
gerichtsmedizinischen Institut. Dort lagern Reste von den Klebebändern,
mit denen Marcus Omofuma an den Flugzeugsitz geklebt wurde. Diese sollen
dem Gericht übergeben werden. Auffällig ist, dass Reiter bei
dem Telephonat auf Frage der Person am anderen Ende eine Auswahl trifft,
was dem Gericht übermittelt werden soll und was nicht. RA Zanger
wird in der nächsten Pause darauf angesprochen, weigert sich aber,
eine klärende Frage an Reiter zu stellen, was da jetzt noch im gerichtsmedizinischen
Institut an Stücken verblieben sei.
RA Zanger wendet sich an Reiter, der in seinem Gutachten den Ausdruck
"qualvoller Zustand" verwendet hat. Reiter meint, dass er sich
eh die Frage gestellt habe, ob er nicht anregen sollte einen Psychiater
zur Gerichtsverhandlung zuzuziehen. Er habe aber dann darauf verzichtet,
denn jeder Mensch sollte beurteilen können, was Qualen sind. Der
Sauerstoffmangel löse jedenfalls wie jeder Mensch an sich selbst
probieren könne, massive Bedrohungsgefühle aus, daher habe er
den Ausdruck "qualvoll" verwendet.
RA Zanger stellt noch einige Fragen nach den Klebespuren an der Nasenscheidewand
und nach der Meinung von Reiter zu den Wahrnehmungen von Prof. Radanov,
bis es Richter Fiala reicht und er eine Frage nicht zulässt, weil
sie eigentlich nur Prof. Radanov selbst beantworten könnte. Daraufhin
meint RA Zanger, dass er auf die Frage verzichte, weil sie nicht so wichtig
sei, woraufhin Richter Fiala vernehmbar murmelt, dass er nicht glaubt,
das irgendeine der von Zanger gerade gestellten Fragen wichtig sei.
RA Zanger fragt weiter in Richtung Typizität des Erstickungstodes
aufgrund der Tatsache, dass Marcus Omofuma im Todeskampf Urin, Stuhl und
Sperma gelassen hat, völlig unbeeindruckt davon, dass die Todesursache
Erstickung schon durch die Befragung von Richter Fiala herausgearbeitet
wurde. Eine unbedingte Spezifität von Urin-, Stuhl- und Spermaabgang
für den Erstickungstod wird von beiden Sachverständigen verneint,
wohl aber seien sie laut Brinkmann ein Indiz für den Erstickungstod.
Es folgt ein Geplänkel zur nicht stattgefundenen Blutgasanalyse.
Reiter hatte gemeint, in Bulgarien hätte ein Vergleich der Blutgase
des Blutes aus der rechten und der linken Herzkammer gemacht werden müssen.
Er habe unveröffentlichte Forschungsergebnisse, wonach aus diesem
Vergleich etwas Wichtiges abzulesen sei, was Brinkmann jedoch mit Hinweis
auf den postmortalen Blutkreislauf und dem fortgesetzten Blutaustausch
zwischen rechter und linker Herzkammer bezweifelt. Richter Fiala unterbricht
schließlich mit dem Hinweis, dass dieser Disput rein akademisch
und sinnlos sei, weil die Blutgasanalyse eben nicht stattgefunden habe.
RA Rifaat setzt die Befragung fort. Er hebt hervor, dass auch Prof. Radanov
meine, die Herzmuskelentzündung könne am tödlichen Ausgang
beteiligt gewesen sein. Dies korrigiert Brinkmann dahingehend, dass Prof.
Radanov von einzelnen Entzündungszellen und nicht von einer ausgeprägten
Herzmuskelentzündung gesprochen habe. Außerdem habe Prof. Radanov
bei der Erstellung seines Gutachtens nicht von dem nachfolgenden neurologischen
Gutachten und der darin festgehaltenen Länge des Erstickungstodes
gewußt. Ein schnell eingetretener Herztod im Zeitraum von 5 bis
10 Minuten sei angesichts dieser Ergebnisse jedenfalls eine Fehleinschätzung.
RA Rifaat fragt noch wegen der nichtvorliegenden Strangulation und der
Eingrenzung des Todeszeitpunkts. Brinkmann meint, dass der Tod von Marcus
Omofuma wahrscheinlich in der Sinkflugphase eingetreten sei. Am frühesten
könne der Tod laut Brinkmann nach einem Drittel des Fluges eingetreten
sein. Auf die Frage, ob Marcus Omofuma durch die eigene Gegenwehr in Bewußtlosigkeit
gefallen sein könnte, meint Brinkmann, dass dies extrem unwahrscheinlich
sei. Es müsse eine weitere Behinderung der Atmung vorgelegen haben.
RA Rifaat fragt Reiter, ob das Verhalten im Rahmen eines Erstickungsvorgangs,
wenn er stattgefunden hätte, zu unterscheiden gewesen wäre von
einer aggressiven Gegenwehr. Reiter meitn dazu, ein Todeskampf könne
sich sehr unterschiedlich gestalten. Ein Laie könne Krämpfe
mit Abwehr und Widerstand verwechseln, aber im gegenständlichen Fall
müsse es gar nicht zu einem Krampf gekommen sei.
Noch nicht ganz fertig vor der Mittagspause
Nach der Mittagspause ab 13:30
Dr. Rifaat rekapituliert, dass der Tod Marcus Omofumas durch eine Sauerstoffunterversorgung
des Gehirns hervorgerufen wurde. Bei dem Verstorbenen lag seiner Meinung
anch eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) vor. Ein plötzlicher
Herztod tritt oft nicht plötzlich auf, er beginnt meist mit Herzrhythmusstörungen.
Auch Prof. Budka habe gemeint, dass eine Gehirnstörung durch eine
mangelhafte Leistung des Herzens entstehen könne. Prof. Reiter antwortet,
eine Myokarditis verursache eine Leistungsschwäche des Herzens, und
die Sauerstoffunter- versorgung des Gehirns könne die Folge einer
Rhythmusstörung sein. Rifaat fragt weiter: Die Sauerstoffunterversorgung
wurde mindestens 30 Minuten überlebt, dazu kam eine Herzrhythmusstörung.
Wenn nun bei Sauerstoffmangelzuständen nach nur wenigen Minuten massivste
Hirnschäden auftreten und eine kurze massive Herzleistungsschwäche
zu einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns führt - könnte
dies zu einem gleichen Bild ohne Erstickung führen? Reiter meint,
dies könne sein. Rifaat wendet sich an Prof. Brinkmann: Könnte
ein solcher Befund dadurch entstanden sein, dass es durch die Myokarditis
in Zusammenhang mit der Adrenalinausschüttung zu einer massiven Herzrhythmusstörung
gekommen war? Brinkmann antwortet, eine längere Herzrhythmusstörung
führe nicht zu einer Perfusion(?) des Gehirns. Ein nicht mit Sauerstoff
versorgtes Herz versage den Dienst.
Er meint, man befinde sich hier aber auf einer hypothetischen Spielwiese,
da man eine Herzrhythmusstörung unterstelle, die zu Sauerstoffmangel
im Gehirn und somit zum Absterben des Gehirns geführt hätte.
Wenn man annimmt, das Herz hätte sich erholt, müsste nach einer
Erholung Blut mit Sauerstoff gesättigt ins Herz, nicht aber ins Gehirn
gelangen. Bei Marcus Omofuma wäre ohne ärztliche Hilfe das Gehirn
abgekoppelt vor sich hingestorben; das Herz müsste sich selbst erholt
haben - für Brinkmann ist dies in einer Intensivstation durchführbar
- ohne ärztliche Hilfe ist es aber hypothetisch. Das Herz könne
sich nach einer primären Störung nicht erholen - Brinkmann hält
dies für ausgeschlossen! Reiter widerspricht: "Ich halte es
für realistisch." Der Richter wiederholt Budkas Feststellung,
dass es nach mehr als 30 Minuten zu einer derartigen Störung des
Gehirns komme. Dem kann Reiter sich anschließen. Der Richter will
wissen, ob bei einer Herzrhythmusstörung bei herabgesetzter Pumpleistung
kein Sauerstoff ins Herz und ins Gehirn gelangen könne. Reiter antwortet,
bei einem unkoordiniert arbeitenden Herzen sei die Durchblutung schlecht,
aber doch vorhanden - im Gehirn jedoch nicht. Der Richter meint, dass
der Weg aber lange sei - von der Lunge zum Herz und wieder zur Lunge.
Reiter erwidert, eine Herzrhythmusstörung beeinträchtige Herz
und Hirn, im Herz käme es zum Umspringen; im Befund waren milde Zeichen
eines Sauerstoffmangels zu erkennen - Schwellungen etc; das Herz hatte
generell einen leichten Schaden. Der Richter erwähnt, man könne
keine Hinweise auf Herzflimmern feststellen. Laut Reiter ist "alles
möglich". Brinkmann bezeichnet dies alles als spekulativ. Er
meint, das Herz reagiere empfindlich - wenn es nicht oder wenig mit Blut
versorgt wird, ist es nicht vorstellbar, dass es ohne fremde Hilfe wieder
anspringen kann, da ja zusätzlich Sauerstoffmangel bestand. Man müsse
Fachleute fragen. Der Richter fragt, ob sich das Herz bei dem laut Budka
länger als 30 Minuten dauernden Mangel selbst hätte aktivieren
können.
Reiter überlegt, dass der Strom im Herzen sich wieder stabilisieren
lässt. Wenn ein Sauerstoffschaden am Gehirn nach einigen Minuten
Sauerstoffmangel überlebt wird, kommt es am Herzmuskel zu einem leicht
degenerativen Befund.
Rifaat stellt Überlegungen über den Zeitpunkt des Todes an.
Der Richter meint, dieser habe nicht während des Fluges eintreten
können, sonst wäre Marcus Omofuma schon nach Beginn des Fluges
hirntot gewesen. Das passe nicht. Rifaat fragt: Kann es bei einer Herzrhythmusstörung
und somit stark reduzierten Herzleistung und arhythmischen Pumpleistung
inzwischen zu einer Schädigung des Gehirns gekommen sein? Brinkmann
meint: Es gelangte zu wenig Sauerstoff ins Gehirn. Das Zentralnervensystem
sorgt noch 30 Minuten für eine Durchblutung. Bei einem Durchblutungsstop
von 5 Minuten wäre ein Schaden nicht manifestiert. Laut Budkas Befund
dauerte der Sauerstoffmangel im Gehirn aber mindestens 30 Minuten. Es
ist völlig unmöglich, dass ein Herz (mit der Vorbedingung, dass
es geschädigt ist) sich eine halbe Stunde lang selbst versorgt, wenn
das Gehirn dabei aber nicht durchblutet wird! Reiter hält dies jedoch
für realistisch! Die Antwort Reiters, dass das denkbar wäre,
ist für den Richter
Nicht die Antwort eines Wissenschaftlers. Reiter meint, er stütze
sich auf seine eigenen Beobachtungen und Erfahrungen, nicht auf Literatur.
Der Richter fragt Brinkmann nach seinen Anhaltspunkten. Dessen medizinische
Begründung für die Beschlussfolgerung ist, dass er keinen Fall
kennt, wo das so gewesen ist.
Nun beginnt Ofner mit der Befragung der Gutachter. Er kommt wieder auf
die stumpfe Gewalteinwirkung - einen Schlag - zu sprechen und auf Blutungen
in diesem Bereich. Es war ja auch von einem Schlag ins Gesicht die Rede
gewesen. K. hatte bei seiner Einvernahme auch angegeben, Marcus Omofuma
habe offensichtlich in der Absicht, sich selbst zu verletzen, mit dem
Kopf heftig gegen die Scheibe gestoßen. Auch im Flugzeug konnte
er sich bewegen und versuchte immer wieder, sich selbst zu verletzen,
so stieß er z.B. gegen eine Vorrichtung. Ofner will nun wissen,
ob diese Stöße und Schläge die in den Gutachten erwähnten
Blutungen hätten hervorrufen können.
Reiter antwortet, er sei wertfrei vorgegangen. Die flächenhaften
Blutungen in der Augenbindehaut seien nur links vorhanden - punktförmige
Blutungen seien zusammengeflossen - die Anordnung sei asymmetrisch. Diese
Blutung müsse nicht unbedingt eine Stauungsblutung sein - Blutungen
unter der weißen Augenhaut könnten auch durch stumpfe Gewalt
entstehen. Reiter hält stumpfe Gewalt als Ursache für die Blutung
für durchaus möglich. Da bei Marcus Omofuma die Augenhöhlenumrandung
nicht verletzt ist, ist ein Schlagen gegen eine Scheibe oder ein Objekt
als Ursache für die Blutung unwahrscheinlich. Einen Schlag mit der
Hand zieht er aber in Erwägung.
Der Richter meint bezüglich der Blutung im inneren Bereich des Auges,
dass bei einem Schlag mit der flachen Hand keine Verletzung möglich
sei, außer wenn ein Finger in den Augenbereich komme. Es müssten
auch am inneren Augenwinkel Spuren zu finden sein.
Reiter entgegnet, dass das nur eine Denkvariante gewesen sei. Woher die
Dunkelverfärbung der Haut am Oberlid, die auf dem Obduktionsfoto
zu sehen ist, stammt, weiß er nicht, es könnten Stauungsblutungen
sein oder die Spur eines regionalen Traumas.
Brinkmann kommt nun auf die Asymmetrie zu sprechen. Reiter meint, sie
komme bei einem asymmetrischen Angriff auf den Hals zustande. Die Flecken
können punktförmig oder flächenhaft sein. Die Dunkelverfärbung
auf den Bildern könne eine Blutung sein.
Brinkmann fragt Reiter, ob er Fälle kenne, bei denen es durch die
Einwirkung stumpfer Gewalt in einem Auge zu feinpunktförmigen Blutungen
gekommen sei. Radanov habe auf beiden Augen punktförmige Blutungen
gesehen. Reiter meint, dass nebenbei stumpfe Gewalt eingewirkt haben könne.
Für Brinkmann sind punktförmige Blutungen stauungsbedingt. Er
hält eine längere Erstickungsphase als Ursache für die
Blutung für fast 100% wahrscheinlicher als die Einwirkung stumpfer
Gewalt. Er bietet auch eine Erklärung für die dunklen Verfärbungen:
an diesen Stellen wurde in die Augenlider hineingeschnitten - hier kam
es dann schneller zu einem Fäulnisprozess. Der Fäulnisprozess
färbt dunkel und beginnt im Bereich der Schnitte. Die durchtrennten
Stellen sind auf den bulgarischen Fotos gut zu erkennen. Die meisten Schnittflächen
sind erkennbar; sie sind frei von Unterblutung. Radanov übersah also
die Blutung sicher nicht!
Reiter meint, dem könne er sich anschließen.
Zanger hält Reiter sein eigenes Gutachten vor: "Es fand eine
stumpfe Gewalteinwirkung gegen das linke Auge statt."
Reiter antwortet:"Das war überformuliert. Das gebe ich zu."
Zanger möchte wissen, ob Reiter sich auf Fotos von an Myokarditis
Verstorbenen bezog. Reiter meint, er habe die Verstorbenen selbst obduziert.
Auf Zangers Frage, ob er bei ihnen punktförmige Blutungen gefunden
habe, antwortet Reiter: "Nein."
Als Zanger nach dem Zusammenhang von Gewalteinwirkung und Lungenfettembolie
fragt, meint Reiter: "Das halte ich nicht mehr aufrecht."
Zanger wendet sich an Reiter: Radanov habe die Einschwemmung von Fettsubstanzen
ausgeschlossen; Reiter fand mehr Ausgüsse, Brinkmann weniger. Zanger
fragt, ob dies durch eine fehlerhafte histologische Technik bei Radanov
passiert sei. Reiter meint, er habe es nachweisen können, Radanov
wegen einer fehlerhaften Technik aber nicht. Er selber mache immer Kontrollschnitte.
Zanger fragt nun Brinkmann, ob der Beschuldigte Krämpfe hätte
feststellen können oder nicht. Brinkmann antwortet, Krämpfe
seien oft minimal (z.B beim Erhängen). Besonders die Extremitäten
würden bewegt. Der Unterschied zwischen Krampf und Aktivität
sei für einen Laien oft schwer erkennbar.
Nun möchte Zanger wissen, ob - wenn jemand nach einem Sauerstoffmangel
wieder zu sich komme - die Bewegungen der Aufwachphase für die Beamten
wie eine Abwehrhaltung wirken könnten. Brinkmann erwidert: je ungezielter
eine Bewegung sei, desto eher sei erkennbar, dass es sich um eine Verwirrung
handle und nicht um eine gezielte Abwehr.
Zanger fragt, ob Radanov eine fehlerhafte histologische Färbung angewendet
habe. Brinkmann meint dazu, auch Radanov habe Kontrollpräparate gehabt
und Fetteinlagerungen festgestellt. Brinkmann klärt nun auf, warum
Reiter und Radanov solch widersprüchliche Aussagen treffen konnten:
Radanov hielt die Fetteinlagerungen für so gering, dass er von "nichts"
sprach. Brinkmann teilt Reiters Meinung. Reiter zeigt Fettpröpfe
- es handle sich nur um graduelle Unterschiede, keine fehlerhafte Technik.
Zanger meint nun, Brinkmann schließe die Lungenembolie aus und fragt,
warum es zu so eklatanten Widersprüchen zwischen Reiter und Brinkmann
kommen könne. Brinkmann meint, er könne die Andersartigkeit
der Aussagen Reiters nicht nachvollziehen.
Rifaat fragt Reiter nun nach seiner Anfrage an Aretz in Boston. Aretz
habe Reiter rechtgegeben, meint dieser - Myokarditis könne zum Tod
führen. Reiter meint auch, es seien zwei Gerichtsmediziner mit unterschiedlichen
Lebenserfahrungen anwesend. Brinkmann sei kompetent für den Erstickungstod.
Er selbst habe aber mehr natürliche Todesfälle untersucht, 7000
- 8000, und zwar 23 Jahre lang. Er sah viele Myokarditisfälle; er
sah vieles, das Brinkmann nicht gesehen hatte. Reiter meint auch, dass
er, als er den Widerspruch zwischen Radanovs und seinem eigenen Gutachten
bemerkt hatte, Aretz als Gutachter beantragt habe. Darauf meint der Staatsanwalt,
dass man von Aretz keine Antwort erhalten habe.
Zanger fragt sich nun, ob die Kompetenz Brinkmanns in Frage gestellt werde.
Brinkmann meint, Kompetenz entstehe nicht durch Quantität. Er sei
versiert, die Diagnostik sei nicht so kompliziert. Aretz hätte eine
umfangreichere Information benötigt, er kannte das Gesamtkonzept
nicht - seine Stellungnahme sei ein grober Kunstfehler, da eine globale
Information gefehlt hätte!
Rifaat stellt fest, dass die Unterschiedlichkeit beider Gutachter sich
in wesentlichen Punkten zuspitze - und zwar bezüglich einer akuten
bzw. überstandenen Myokarditis. Reiter sei der Meinung, dass die
Myokarditis bei Wegdenken der Fixierung geeignet gewesen sei, den Tod
von Marcus Omofuma herbeizuführen. Brinkmann stelle dies in Abrede;
eine akute Myokarditis habe nicht mehr bestanden und sei daher nicht ursächlich
und mitursächlich. Radanov wiederum meine, die Myokarditis sei Hintergrund
und Mitursache des Todeseintritts. Ob am 1. 5. 1999 bei Marcus Omofuma
eine todesursächliche Myokarditis vorlag oder nicht - diese Frage
sei relevant, da andere Todesursachen dann auszuschließen wären.
Da keiner der Gutachter Spezialist auf dem Gebiet der Herzpathologie sei,
beantrage er die Einholung eines ergänzenden Gutachtens eines Herzpathologen.
Da sowohl Reiter als auch Brinkmann auf Prof. Aretz hingewiesen hätten,
beantragt Rifaat die Bestellung von Prof. Aretz zum Sachverständigen,
da dieser auch erklärt habe, für eine weitere Aufklärung
zur Verfügung zu stehen. Man möge ihm die Unterlagen übermitteln,
damit er feststellen könne, ob eine todesursächliche Myokarditis
vorgelegen habe oder nicht.
Ofner weist darauf hin, dass Zeugen behauptet hatten, man habe Marcus
Omofuma mit einem Koffergurt am Oberkörper festgezurrt. Die Angeklagten
behaupteten, dies wäre auf Höhe der Beine geschehen. Am Oberkörper
sei nur ein Klebeband gewesen, und somit könne kein Zug stattgefunden
haben. Ofner beantragt, das herbeigeschaffte Bandmaterial in Relation
zur Kleidung kriminologisch zu untersuchen. Materialgegenüberstellungen
würden dies möglich machen. Er beantragt auch, die Kleidungsstücke
bzw. adäquate Stoffproben aus Bulgarien herbeizuschaffen, zum Beweis,
dass kein Gurt am Oberkörper zum Festzurren verwendet worden war.
Riffat schließt sich dem Antrag an.
Prof Reiter legt seine Power Point Präsentation vor.
Der Richter meint, dass Marcus Omofuma in aktiven Phasen mehr Sauerstoff
verbraucht habe. Daraufhin sei eine Ruhephase gefolgt. Dies sei wie eine
Welle auf und ab gegangen. Laut Zeugenaussage habe man immer wieder -
bzw. 2 bis 3 mal, wenn Marcus Omofuma stöhnte, neue Klebestreifen
um den Oberkörper gewickelt. Es sei zu einem Wechsel von Erschlaffen
und Aktivität gekommen, wobei die Aktivitäten immer schwächer
geworden waren; man muss sich fragen, ob neue Umwicklungen eher fester
oder schwächer gesessen seien.
Brinkmann meint dazu, dies sei aus den Befunden nicht erkennbar. Ein neues
Anzurren müsse aber fester als das vorhergehende sein, außer
das andere Klebeband wäre zerrissen.
Der Richter vermutet, jede neue Umschlingung müsse bei nachlassender
Resistenz immer enger gewesen sein.
Reiter schließt sich dem an.
Nun gibt der Staatsanwalt eine Stellungnahme ab: Er spricht sich gegen
das Fasergutachten aus, da der Gurt nur kurz am Oberkörper gewesen
und durch ein Gutachten nichts zu gewinnen sei. Brinkmann habe gemeint,
die 60 - 70%ige Atemeinschränkung sei durch die Klebebänder
allein erfolgt. Ein Fasergutachten sei also nicht entscheidungs- wesentlich.
Brinkmanns Gutachten sei überzeugend und lebensnah gewesen, während
Reiter hypothetisch war. Sollte es zur Bestellung eines neuen Gutachters
kommen, spreche er sich vehement gegen Aretz aus, da dieser auf nicht
wissenschaftliche und seriöse Weise präjudiziert habe.
Fortsetzung des Prozesses am Montag / 15. April 2002 / 9:15
Mehr Info: Medizinisches Gutachten von Prof. Brinkmann http://www.8ung.at/gutachten
Ende des Prozesstages ca. 14.45 Uhr 30 Weiterer Verhandlungstag, 15.4.,
zur Vernehmung der Abgeordneten Therisia Stoisits und wahrscheinlich Urteilsfällung.
Mehr Info: Medizinisches Gutachten von Prof. Brinkmann http://www.8ung.at/gutachten
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