MUSTER PROTESTBRIEF ZUR FREILASSUNG DER GEFANGENEN DES REFUGEE PROTEST CAMP IN WIEN UND DIE ERFÜLLUNG DER FORDERUNGEN: Folgender Brief - oder ein eigener - kann an diese Adressen geschickt werden: johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, pressestelle@bmi.gv.at, buergerservice@bmi.gv.at, bpdw.frb@polizei.gv.at, bpd-w-frb@polizei.gv.at, ministerbuero@bmi.gv.at, gerhard.reischer@bmi.gv.at, Gernot.Resinger@bmi.gv.at ---------------- Freilassung der gefangenen Refugee-Aktivisten! Sehr geehrte Fr. Innenministerin, sehr geehrte Fr. Ginter, sehr geehrte Damen und Herren der Fremdenpolizei, im Namen hunderter UnterstützerInnen richte ich einen eindringlichen Appell an Sie: *Wir fordern die Freilassung der vier seit Samstag, 12.01.2013 gefangenen Refugee-Aktivisten! 4 Personen befinden sich bis zum jetzigen Zeitpunkt in Haft,* nach letztem Informationsstand im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel. Gegen 3 pakistanische Staatsangehörige wurde nachweislich Schubhaft verhängt, der Verbleib eines algerischen Staatsbürgers ist bislang ungeklärt. Bevor Sie diese Männer in Haft behalten oder abschieben, *prüfen Sie bitte dringend nochmals deren Asylgründe*, die aktuelle Menschenrechtslage in ihren Herkunftsländern, ihren *Gesundheitszustand, der zur Zeit des Treffens mit UnterstützerInnen beunruhigend war,* und ob sie überhaupt transportfähig sind. Vertrauenswürdigen Informationen zahlreicher Zeugen zu Folge befanden sich zahlreiche Flüchtlinge der Protestbewegung am 12.Jänner im Hungerstreik. *Dürfen die 4 Inhaftierten in diesem Fall überhaupt ausgeflogen werden?* Wir fordern Aufklärung über den Gesundheitszustand der gefangenen Flüchtlinge und *Zugang zu sämtlichen Vertrauenspersonen*, die sie besuchen möchten, unabhängig davon, ob die Gefangenen diesen Wunsch auf Deutsch oder Englisch artikulieren können. Es muss auch jeweils ein/e ÜbersetzerIn Zutritt erhalten. Keine Isolation, sondern menschliche Behandlung! *Wir fordern weiters Unterlassung polizeilicher Einschüchterungsmaßnahmen* der Protestbewegung gegenüber, die BMI-Sprecher Grundboeck als demokratisch rechtmäßig - auch für Asylwerber - bezeichnet hat und die mit behördlichen Anmeldungen und friedlichem Protest vorgeht. Es stellt einen Wortbruch dar, dass zahlreichen Protest-Campern ihre AIS-Karten und damit der Nachweis ihres Aufenthaltstatus und Grundversorgungsplatzes polizeilich abgenommen wurde! *Außerdem haben zahlreiche Protestteilnehmer die Einspruchsfrist nach negativem Asylbescheid verpasst, weil das Lager Traiskirchen ihnen Zugang verwehrt hat,* auch zu ihren Dokumenten. *Auch dies widerspricht dem Versprechen des BMI,* für die Teilnahme am Protestcamp werde es keine Sanktionen oder Entzug der Grundversorgung geben. *Die unverschuldet Illegalisierten haben ein Recht auf eine kostenfreie Verfahrens(wieder-)aufnahme!* Die Versprechen des BMI haben sonst ihre Glaubwürdigkeit verloren. Die Zerstörung des durchgehend angemeldeten Protestcamps und sämtlichen Materials war unverhältnismäßig und muss rechtlich geprüft werden - leider nachträglich, was die Unverantwortlichkeit dieser polizeilichen Maßnahme deutlich macht. Weder eigenmächtiges Vorgehen der Polizei ist in der Demokratie Österreich akzeptabel, noch HIntergehen der Grünen durch ihren Partner SPÖ in der Wiener Stadtregierung. Deshalb unsere dringliche Frage an Sie: *Hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und auf welcher Rechtsgrundlage?* *Wir appellieren an Sie: Die Gefangenen müssen sofort freigelassen werden!* In Erwartung Ihrer Antwort auf diese Fragen verbleibe ich hochachtungsvoll ......................... (Datum und Name)