Sonderbare Bilanzen - Asylstatistik 2001
(26.01.2002)
Neuigkeiten aus der österreichischen
Asylstatistik 2002 (Stand 31.07.2002) |
|
Recht
muß Recht bleiben
Michael Genner - Asyl in Not
Innenminister Strasser will Schnellverfahren einführen. Für
den Leiter der Bundesasylamtes, Taucher, stellt sich nicht die Frage nach
der Genfer Flüchtlingskonvention
Herr
Strasser hat angekündigt, daß er die Asylverfahren beschleunigen
und eine Art Vorverfahren einführen will, wo innerhalb kürzester
Zeit (die Rede war von zwei oder drei Tagen !) entschieden werden soll,
wer überhaupt Zugang zum Verfahren erhält. Die anderen sollen
abgeschoben werden. Weil sie, wie Herr Strasser meinte, die Prozedur
aufhalten und den wirklichen" Flüchtlingen den Platz
wegnehmen.
Dieses beschleunigte Vorfahren ist eine Verhöhnung des Rechtsstaates.
Wir haben keinerlei Vertrauen zum Bundesasylamt als Institution. Wir wissen,
daß diese Behörde alles tun wird, um der großen Mehrzahl
der Flüchtlinge den Zugang zum Recht zu versperren.
Dabei wissen wir genau, daß manche Beamte dort guten Willens sind
und sich redlich bemühen. Sie sind aber die Minderheit. Sie setzen
sich nicht durch. Ihnen werden wir den Rücken stärken. Unsere
Aufgabe ist es, Spreu vom Weizen zu scheiden in der Beamtenschaft. Wir
arbeiten daran.
Herr Strasser plant auch, die Flüchtlinge während dieses Vorverfahrens
inAufnahmezentren (richtig: Anhaltelagern) zu konzentrieren.
Zu befürchten ist, daß den NGOs der Zugang zu diesen Lagern
erschwert oder verweigert wird, sodaß Rechtsmittelfristen nicht
eingehalten werden können. Ohne Kontrolle durch die Öffentlichkeit
werden die Beamten dort mit den Flüchtlingen umspringen, wie es ihnen
passt.
Flüchtlingen, die die Aufnahmezentren verlassen, wird die Einstellung
ihres Asylverfahrens angedroht. Herr Taucher, Leiter des Bundesasylamts,
zum Einwand der Caritas, diese Vorgangsweise widerspreche der Genfer Flüchtlingskonvention:
Die Frage nach Übereinstimmung mit der Flüchtlingskonvention
stellt sich gar nicht. Ein Asylantrag, so Taucher, sei nämlich
ein wichtiger Schritt". Soweit Taucher zur Begründung,
warum das Verfahren eingestellt wird. (Der Standard, 28.8.2002).
Herr Taucher wird lernen müssen, daß völkerrechtliche
Verträge wie die Genfer Konvention auch und gerade in wichtigen
Angelegenheiten einzuhalten sind.
Herr Strasser wird lernen müssen, daß es in einem Rechtsstaat
ein Recht auf ein faires Verfahren gibt. Er wird daran zu erinnern sein,
daß der Verfassungsgerichtshof schon einmal die Verfassungswidrigkeit
derart verkürzter Fristen festgestellt hat: Gegen die Abweisung von
Asylanträgen als offensichtlich unbegründet (§
6 Asylgesetz) konnte zunächst nur binnen 48 Stunden Berufung erhoben
werden. Diese Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof auf Antrag des
UBAS behoben.
Wir haben Herrn Strasser in der Vergangenheit gelobt, weil er die Schubhaft
für Asylwerber eingeschränkt und rassistische Maßnahmen
seines Vorgängers Schlögl aufgehoben hat. So werden Flüchtlingsfamilien
nicht mehr auseinandergerissen, wie es unter Schlögl üblich
war (der Vater in Schubhaft, Frauen und Kinder im "gelinderen Mittel");
diesen Mißstand hat Strasser abgeschafft.
Ehre, wem Ehre gebührt. Aber was er jetzt plant, ist schlimmer als
alles, was Löschnak und Schlögl zusammen auf dem Gewissen haben.
Nun, wir haben schon etliche Minister kommen und gehen gesehen. Asyl in
Not ist immer noch da.
|
Asyl in Not
Währingerstrasse 59
1090 Wien
Telefon +43/1/408 42 10
Fax +43/1/405 28 88
email: office@asyl-in-not.org
http://asyl-in-not.org
Beratungszeiten:
Montag von 9 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13 bis 18 Uhr
|