Rassistische Hetze gegen
AfrikanerInnen in österreichischen Zeitungen (24.12.2002)
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(Aufzeichnungen von der Pressekonferenz des Ausländerbeirats der Stadt
Graz am 23.12.2002)
Schikanen der Polizei
Migranten und Migrantinnen wehren sich!
Am Montag, 23.12.2002, fand in Graz im Sitzungsaal des Ausländerbeirats
eine Pressekonferenz zu den letzten Übergriffen auf Menschen mit dunkler-schwarzer
Hautfarbe seitens der Polizei, statt. Auf die Reaktionen der bürgerlichen
Presse kann mensch gespannt sein, da es ja gerade sie waren, die diese Pressekonferenz
nötig gemacht haben
Seit die
Drogen-SOKO ihre Arbeit in Graz aufnahm, häuften sich (rassistisch
motivierte) Übergriffe seitens Exekutivbeamten und -beamtinnen auf
Mitmenschen mit dunkler Hautfarbe.
Mensch könnte sich die Frage stellen, ob Menschen mit dunkler-schwarzer
Hautfarbe in Graz für rechtlos erklärt wurden.
Abseits der Meldungen über erfolgreiche Festnahmen und Anzeigen der
Polizei gegen Drogendelikte, scheint sich eine neue Front gegen Menschen
schwarzer Hautfarbe in Graz zu bilden.
Zahlreiche Afrikaner und Afrikanerinnen wurden in den letzten Wochen im
Zuge von Ausweiskontrollen von der Polizei schikaniert, gefoltert und
rechtswidrig ohne ihre Zustimmung fotografiert.
In einem Fall kam es sogar so weit, dass das Opfer Anzeige gegen die Polizei
wegen Körperverletzung erstattet hat.
Im ersten Fall waren 4 Exekutivbeamten und ein Mitmensch mit dunkler Hautfarbe
(Niki) daran beteiligt.
Zum Tathergang (beschrieben aus der Sicht des Opfers):
- Am 9.12.2002 um 16.30 Uhr, Parkplatzsuch in der Nähe meiner Wohnung
- Ich wurde von Exekutivbeamten (Anmerkung: in zivil) aufgehalten Aufforderung
zur Ausweiskontrolle.
- Ich habe ihre Ausweise sehen wollen. Der Beamte hat seine Brieftasche
zu schnell an meinen Augen vorbeigezogen, so dass ich nichts sehen konnte.
(Anm.: die zweite Beamtin zeigte auf seine Bitte überhaupt keine
Reaktion) Daher war mir nicht möglich festzustellen, ob sie tatsächlich
Polizisten sind oder vielleicht von der Bürgerwehr.
- Ich habe vorgeschlagen gemeinsam auf das nächste Wachzimmer zu
gehen, um dort meine Papiere vorzulegen. Sie sagten, dass ich nicht mit
ihnen in ihrem Auto mitfahren darf.
- Die Beamten holten per Funk zwei uniformierte Polizisten herbei. Mir
ist das Ganze sehr verdächtig vorgekommen, also wollte ich weggehen
aber ein Beamter hat mir den Weg mit seiner Hand blockiert.
- Die zwei uniformierten Polizisten haben meine Daumen (Hand) zu meinem
Rücken gedreht und mich ins Auto hineingestoßen. Dabei haben
sich mich Bimbo genannt.
- Fahrt zum Wachzimmer am Lendplatz.
- Dort habe ich meine Papiere vorgelegt und wurde gegen meinen Willen
fotografiert.
- Nachdem meine Hand steif und geschwollen war, habe ich um 21.30 Uhr
das Wachzimmer am Hauptbahnhof aufgesucht und Anzeige wegen Körperverletzung
und Schikanierung erstattet.
- Der vom Wachzimmer herbeigeholte Amtsarzt hat mich ins UKH (Unfall-Krankenhaus)
überwiesen.
- Im UKH wurde eine schwere Sehnenverletzung festgestelt, die behandelt
werden musste (Anm.: die Schiene war bei der heutigen Pressekonferenz
zu sehen)
Nikis Taschen wurden außerdem durchsucht. Wegen seiner Zahnschmerzen
hatte er ein Päckchen Schmerztabletten (Voltaren) bei sich. Ein Beamter
in Zivil hielt im das Päckchen vor die Nase und fragt ihn, ob dies
Ecstacy-Pillen seien.
Laut dem Rechtsanwalt, der Niki vertritt, war die gesammte Amtshandlung
rechtswidrig. Es fängt mit den Beschimpfungen (=> das Sicherheitspolizeigesetz
untersagt Amtshandlungen, die den Eindruck von Parteilichkeit bzw. Rassismus
erwecken), geht über die Daumenpresse/ Daumenhebel (jeder Mensch
hat das Recht auf köperliche Unversehrheit; dieses Agieren seitens
der Polizei fällt unter das Strafgesetz), und endet bei der erkennungsdienstlichen
Maßnahme (fotografieren).
Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürfen nur dann durchgeführt
werden, wenn es ein Vorliegen einer bestimmten Verdachtslage besteht.
Außerdem ist jeder Polizist verpflichtet, während seiner Amtshandlung
Dienstnummer, -stelle bekanntzugeben.
Es wird eine Maßnahmenbeschwerde beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat)
und eine Richtlinienbeschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde eingereicht
werden. Die Beschwerde ist bereits in Arbeit.
Laut Rechtsanwalt handelt es sich beim beschriebenen Fall um einen Offizialdelikt.
Der zweite aufgezeichnete Fall spielte sich im November 2002 ab.
Tathergang ( Anm.: "er" ist das Opfer, Arthur):
12.11.2002, zwischen 16.00 und 17.00 Uhr, Lendplatz/Graz
- Er war mit dem Fahrrad gerade auf dem Weg nach Hause. Ein etwa 45jähriger
Österreicher attackiert zwei Afrikaner und fordert sie auf ihre Pässe
zu zeigen oder zurück nach Afrika zu gehen.
- Arthur bleibt stehen und fragte was los sei und ob der Mann ein Polizist
sein. Der Mann ließ die zwei anderen los und kam auf ihn zu. Schließlich
forderte er auch ihn auf seinen Pass zu zeigen.
- Schließlich teilte Arthur dem Mann mit, dass er nicht glaube,
dass dieser ein Polizist sei und er ihn in Ruhe lassen sollte. Daraufhin
schlug im der Österreicher mit voller Kraft ins Gesicht. Sein Mund
war voller Blut.
- Eine ältere Dame kam hinzu und meinte, er solle den Mann loslassen,
da dieser Österreicher sei. Er fragte daraufhin die Dame, ob es das
Gesetz denn erlaube, dass ein Österreicher einen Schwarzen schlagen
darf. Die Dame hatte die Polizei gerufen.
- Die Polizisten waren auf der Seite des Österreichers und haben
Arthur wie einen Schuldigen behandelt. Einer der Polizisten sagte, dass
er zurück nach Afrika gehen sollte, wenn es ihm hier in Österreich
nicht passe. Währenddessen hat ihn ein anderer Polizist gestoßen
und ihm gesagt, dass er verschwinden solle.
- Der Österreicher, der ihn geschlagen hatte, stand mit seinen Freunden
daneben, zeigte auf ihn und hat gelacht. Die Polizisten haben dem aber
nur zugesehen.
Es wurde von der Bundespolizeidirektion gegen Arthur (!!) eine Anzeige
wegen Körperverletzung (Arthur habe den Österreicher verletzt)
erstattet. Diese wurde aber wieder zurückgelegt.
Der dritte Fall spielte sich auch im November 2002 in Graz ab.
Tatherhang (wiederum aus der Sicht des Opfers; "er" = Opfer):
- November, Nähe Lendplatz an einer Bushaltestelle.
- Ee war zu Fuß unterwegs und hat telefoniert; wurde dann grundlos
von drei bis vier Polizisten (zwei davon in Uniform) aufgehalten. Von
einem der Polizisten kannte er den Vater.
- Ein Polizist sagte dann in gutem Englisch zu ihm, dasss er das Telefonat
beenden soll und fragte auch mit wem er telefonierte.
- Daraufhin haben sie seinen Ausweis verlangt und nach seiner Telefonnummer
gefragt. Er hat beides ausgehändigt. Die Polizisten haben dann seine
Handynummer gewählt um zu sehen ob sie stimmt.
- Sie wollten auch ein Foto von ihm machen. Als er nach dem Grund gefragt
hat, wurde ihm mitgeteilt, dass er sich fotografieren lassen solle, oder
er solle zurück in sein Heimatland.
- Er hatte den Eindruck, dass sie aggressiv geworden wären, wenn
er sich geweigert hätte sich fotografieren zu lassen. Er wurde schließlich
gegen seinen Willen fotografiert.
- Der Vorfall wurde auch von anderen Passanten tatenlos beobachtet.
- Eine Woche später wurde er erneut aufgehalten. Einer der Polizisten
war auch schon das letzte mal dabei. Auch diesmal verlangten sie wieder
einen Ausweis und wollten ein Foto von ihm machen. Er teilte ihnen mit,
dass er bereits eine Woche zuvor ohne Grund aufgehalten und fotografiert
wurde.
Danach meldete sich eine Afroamerikanerin zu Wort und schilderte uns einen
Autounfall und die Missbedienung in einigen teuren Geschäften in
Graz. Bei dem von ihr geschilderten Autounfall war sie verletzt worden
und hätte eine Erste-Hilfe Behandlung nötig gehabt. Eine weiße
Frau verweigerte ihr aber die Hilfe mit dem Kommentar, dass sie es nicht
wert sei (Anm.: Unterlassung von Ersten-Hilfe Leistung ist strafbar!!)
Als die oben genannte Afroamerikanerin mit ihrer Freundin in einigen teuren
Geschäften in Graz einkaufen wollte, ignorierten sie die Geschäfstbediensteten.
Der Ausländerbeirat fordert die sofortige Einstellung dieser fragwürdigen
und diskriminierenden Methoden, sowie Konsequenzen für die Verantwortlichen,
die mit ihrer Praxis außerhalb der für sie geltenden Richtlinien
operieren.
Weiters appelliert die Mitglieder an Frau Landeshauptfrau Klasnic und
Herrn Bürgermeister Stingl, zu verhindern, dass in Graz eine ganze
Gruppe von Menschen schikaniert, gebrandmarkt und stigamtisiert wird.
Außerdem soll der Sicherheitsdirektor Josef Klamminger der Öffentlichkeit
erklären, warum es zu diesem massivem Eingriff in die Grundrechte
dieser Menschen in Graz gekommen ist, anstatt sich am Telefon und abseits
der öffentlichen Meinung bei einem der Opfer zu entschuldigen.
Der Ausländerbeirat wird nicht hinnehmen, dass Profilierungsversuche
einiger Polizeibeamten auf Kosten und hinter den Rücken der Migranten
und Migrantinnen in Graz ausgetragen werden.
Die steirische Landeshauptstadt wird 2003 Kulturhauptstadt und Menschenrechtsstadt
Europas. Der Auslänerbeirat fragt sich, ob Graz dieses Prädikat
auch tatsächlich verdient, sollten diese Methoden der Polizei fortgesetzt
werden.
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