Rassistische Hetze gegen 
      AfrikanerInnen in österreichischen Zeitungen (24.12.2002)  
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      (Aufzeichnungen von der Pressekonferenz des Ausländerbeirats der Stadt 
      Graz am 23.12.2002) 
       
      Schikanen der Polizei 
      Migranten und Migrantinnen wehren sich!  
       
      Am Montag, 23.12.2002, fand in Graz im Sitzungsaal des Ausländerbeirats 
      eine Pressekonferenz zu den letzten Übergriffen auf Menschen mit dunkler-schwarzer 
      Hautfarbe seitens der Polizei, statt. Auf die Reaktionen der bürgerlichen 
      Presse kann mensch gespannt sein, da es ja gerade sie waren, die diese Pressekonferenz 
      nötig gemacht haben  
      Seit die 
        Drogen-SOKO ihre Arbeit in Graz aufnahm, häuften sich (rassistisch 
        motivierte) Übergriffe seitens Exekutivbeamten und -beamtinnen auf 
        Mitmenschen mit dunkler Hautfarbe.  
        Mensch könnte sich die Frage stellen, ob Menschen mit dunkler-schwarzer 
        Hautfarbe in Graz für rechtlos erklärt wurden.  
        Abseits der Meldungen über erfolgreiche Festnahmen und Anzeigen der 
        Polizei gegen Drogendelikte, scheint sich eine neue Front gegen Menschen 
        schwarzer Hautfarbe in Graz zu bilden.  
        Zahlreiche Afrikaner und Afrikanerinnen wurden in den letzten Wochen im 
        Zuge von Ausweiskontrollen von der Polizei schikaniert, gefoltert und 
        rechtswidrig ohne ihre Zustimmung fotografiert.  
        In einem Fall kam es sogar so weit, dass das Opfer Anzeige gegen die Polizei 
        wegen Körperverletzung erstattet hat. 
         
        Im ersten Fall waren 4 Exekutivbeamten und ein Mitmensch mit dunkler Hautfarbe 
        (Niki) daran beteiligt.  
        Zum Tathergang (beschrieben aus der Sicht des Opfers): 
         
        - Am 9.12.2002 um 16.30 Uhr, Parkplatzsuch in der Nähe meiner Wohnung 
         
        - Ich wurde von Exekutivbeamten (Anmerkung: in zivil) aufgehalten Aufforderung 
        zur Ausweiskontrolle. 
        - Ich habe ihre Ausweise sehen wollen. Der Beamte hat seine Brieftasche 
        zu schnell an meinen Augen vorbeigezogen, so dass ich nichts sehen konnte. 
        (Anm.: die zweite Beamtin zeigte auf seine Bitte überhaupt keine 
        Reaktion) Daher war mir nicht möglich festzustellen, ob sie tatsächlich 
        Polizisten sind oder vielleicht von der Bürgerwehr.  
        - Ich habe vorgeschlagen gemeinsam auf das nächste Wachzimmer zu 
        gehen, um dort meine Papiere vorzulegen. Sie sagten, dass ich nicht mit 
        ihnen in ihrem Auto mitfahren darf. 
        - Die Beamten holten per Funk zwei uniformierte Polizisten herbei. Mir 
        ist das Ganze sehr verdächtig vorgekommen, also wollte ich weggehen 
        aber ein Beamter hat mir den Weg mit seiner Hand blockiert.  
        - Die zwei uniformierten Polizisten haben meine Daumen (Hand) zu meinem 
        Rücken gedreht und mich ins Auto hineingestoßen. Dabei haben 
        sich mich Bimbo genannt.  
        - Fahrt zum Wachzimmer am Lendplatz.  
        - Dort habe ich meine Papiere vorgelegt und wurde gegen meinen Willen 
        fotografiert.  
        - Nachdem meine Hand steif und geschwollen war, habe ich um 21.30 Uhr 
        das Wachzimmer am Hauptbahnhof aufgesucht und Anzeige wegen Körperverletzung 
        und Schikanierung erstattet.  
        - Der vom Wachzimmer herbeigeholte Amtsarzt hat mich ins UKH (Unfall-Krankenhaus) 
        überwiesen.  
        - Im UKH wurde eine schwere Sehnenverletzung festgestelt, die behandelt 
        werden musste (Anm.: die Schiene war bei der heutigen Pressekonferenz 
        zu sehen) 
         
        Nikis Taschen wurden außerdem durchsucht. Wegen seiner Zahnschmerzen 
        hatte er ein Päckchen Schmerztabletten (Voltaren) bei sich. Ein Beamter 
        in Zivil hielt im das Päckchen vor die Nase und fragt ihn, ob dies 
        Ecstacy-Pillen seien. 
         
        Laut dem Rechtsanwalt, der Niki vertritt, war die gesammte Amtshandlung 
        rechtswidrig. Es fängt mit den Beschimpfungen (=> das Sicherheitspolizeigesetz 
        untersagt Amtshandlungen, die den Eindruck von Parteilichkeit bzw. Rassismus 
        erwecken), geht über die Daumenpresse/ Daumenhebel (jeder Mensch 
        hat das Recht auf köperliche Unversehrheit; dieses Agieren seitens 
        der Polizei fällt unter das Strafgesetz), und endet bei der erkennungsdienstlichen 
        Maßnahme (fotografieren).  
        Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürfen nur dann durchgeführt 
        werden, wenn es ein Vorliegen einer bestimmten Verdachtslage besteht. 
        Außerdem ist jeder Polizist verpflichtet, während seiner Amtshandlung 
        Dienstnummer, -stelle bekanntzugeben.  
        Es wird eine Maßnahmenbeschwerde beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat) 
        und eine Richtlinienbeschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde eingereicht 
        werden. Die Beschwerde ist bereits in Arbeit.  
        Laut Rechtsanwalt handelt es sich beim beschriebenen Fall um einen Offizialdelikt. 
         
         
        Der zweite aufgezeichnete Fall spielte sich im November 2002 ab.  
        Tathergang ( Anm.: "er" ist das Opfer, Arthur):  
        12.11.2002, zwischen 16.00 und 17.00 Uhr, Lendplatz/Graz 
         
        - Er war mit dem Fahrrad gerade auf dem Weg nach Hause. Ein etwa 45jähriger 
        Österreicher attackiert zwei Afrikaner und fordert sie auf ihre Pässe 
        zu zeigen oder zurück nach Afrika zu gehen.  
        - Arthur bleibt stehen und fragte was los sei und ob der Mann ein Polizist 
        sein. Der Mann ließ die zwei anderen los und kam auf ihn zu. Schließlich 
        forderte er auch ihn auf seinen Pass zu zeigen.  
        - Schließlich teilte Arthur dem Mann mit, dass er nicht glaube, 
        dass dieser ein Polizist sei und er ihn in Ruhe lassen sollte. Daraufhin 
        schlug im der Österreicher mit voller Kraft ins Gesicht. Sein Mund 
        war voller Blut.  
        - Eine ältere Dame kam hinzu und meinte, er solle den Mann loslassen, 
        da dieser Österreicher sei. Er fragte daraufhin die Dame, ob es das 
        Gesetz denn erlaube, dass ein Österreicher einen Schwarzen schlagen 
        darf. Die Dame hatte die Polizei gerufen.  
        - Die Polizisten waren auf der Seite des Österreichers und haben 
        Arthur wie einen Schuldigen behandelt. Einer der Polizisten sagte, dass 
        er zurück nach Afrika gehen sollte, wenn es ihm hier in Österreich 
        nicht passe. Währenddessen hat ihn ein anderer Polizist gestoßen 
        und ihm gesagt, dass er verschwinden solle.  
        - Der Österreicher, der ihn geschlagen hatte, stand mit seinen Freunden 
        daneben, zeigte auf ihn und hat gelacht. Die Polizisten haben dem aber 
        nur zugesehen. 
         
        Es wurde von der Bundespolizeidirektion gegen Arthur (!!) eine Anzeige 
        wegen Körperverletzung (Arthur habe den Österreicher verletzt) 
        erstattet. Diese wurde aber wieder zurückgelegt.  
       
        Der dritte Fall spielte sich auch im November 2002 in Graz ab.  
        Tatherhang (wiederum aus der Sicht des Opfers; "er" = Opfer): 
         
        - November, Nähe Lendplatz an einer Bushaltestelle.  
        - Ee war zu Fuß unterwegs und hat telefoniert; wurde dann grundlos 
        von drei bis vier Polizisten (zwei davon in Uniform) aufgehalten. Von 
        einem der Polizisten kannte er den Vater.  
        - Ein Polizist sagte dann in gutem Englisch zu ihm, dasss er das Telefonat 
        beenden soll und fragte auch mit wem er telefonierte.  
        - Daraufhin haben sie seinen Ausweis verlangt und nach seiner Telefonnummer 
        gefragt. Er hat beides ausgehändigt. Die Polizisten haben dann seine 
        Handynummer gewählt um zu sehen ob sie stimmt.  
        - Sie wollten auch ein Foto von ihm machen. Als er nach dem Grund gefragt 
        hat, wurde ihm mitgeteilt, dass er sich fotografieren lassen solle, oder 
        er solle zurück in sein Heimatland.  
        - Er hatte den Eindruck, dass sie aggressiv geworden wären, wenn 
        er sich geweigert hätte sich fotografieren zu lassen. Er wurde schließlich 
        gegen seinen Willen fotografiert.  
        - Der Vorfall wurde auch von anderen Passanten tatenlos beobachtet.  
        - Eine Woche später wurde er erneut aufgehalten. Einer der Polizisten 
        war auch schon das letzte mal dabei. Auch diesmal verlangten sie wieder 
        einen Ausweis und wollten ein Foto von ihm machen. Er teilte ihnen mit, 
        dass er bereits eine Woche zuvor ohne Grund aufgehalten und fotografiert 
        wurde. 
         
        Danach meldete sich eine Afroamerikanerin zu Wort und schilderte uns einen 
        Autounfall und die Missbedienung in einigen teuren Geschäften in 
        Graz. Bei dem von ihr geschilderten Autounfall war sie verletzt worden 
        und hätte eine Erste-Hilfe Behandlung nötig gehabt. Eine weiße 
        Frau verweigerte ihr aber die Hilfe mit dem Kommentar, dass sie es nicht 
        wert sei (Anm.: Unterlassung von Ersten-Hilfe Leistung ist strafbar!!) 
         
        Als die oben genannte Afroamerikanerin mit ihrer Freundin in einigen teuren 
        Geschäften in Graz einkaufen wollte, ignorierten sie die Geschäfstbediensteten. 
         
         
        Der Ausländerbeirat fordert die sofortige Einstellung dieser fragwürdigen 
        und diskriminierenden Methoden, sowie Konsequenzen für die Verantwortlichen, 
        die mit ihrer Praxis außerhalb der für sie geltenden Richtlinien 
        operieren.  
        Weiters appelliert die Mitglieder an Frau Landeshauptfrau Klasnic und 
        Herrn Bürgermeister Stingl, zu verhindern, dass in Graz eine ganze 
        Gruppe von Menschen schikaniert, gebrandmarkt und stigamtisiert wird. 
         
        Außerdem soll der Sicherheitsdirektor Josef Klamminger der Öffentlichkeit 
        erklären, warum es zu diesem massivem Eingriff in die Grundrechte 
        dieser Menschen in Graz gekommen ist, anstatt sich am Telefon und abseits 
        der öffentlichen Meinung bei einem der Opfer zu entschuldigen.  
        Der Ausländerbeirat wird nicht hinnehmen, dass Profilierungsversuche 
        einiger Polizeibeamten auf Kosten und hinter den Rücken der Migranten 
        und Migrantinnen in Graz ausgetragen werden.  
        Die steirische Landeshauptstadt wird 2003 Kulturhauptstadt und Menschenrechtsstadt 
        Europas. Der Auslänerbeirat fragt sich, ob Graz dieses Prädikat 
        auch tatsächlich verdient, sollten diese Methoden der Polizei fortgesetzt 
        werden.  
       
         
       
        
         
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