Pressemitteilung
Menschenrechtskomitee Seibane, 20. Oktober 2003
22.10.2003 |
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Menschenrechtskomitee
Seibane zur Aufhebung der Suspendierung des Notarztes Wien,20. Oktober: In der Aufhebung der Suspendierung des Notarztes, der der Festnahme mit Todesfolge von Seibane Wague beiwohnte, sehen die VertreterInnen der Plattform "Menschenrechtskomitee-Gerechtigkeit für Seibani Wague" einen Rückschlag des Rechtsstaates. Wie bekannt, verstarb Seibane Wague während einer Amtshandlung am 15. Juli 2003 am Wiener Heumarkt. Erst das Auftauchen eines Videos bewies, dass die ersten Darstellungen seitens der Polizei keinesfalls dem Tathergang entsprechen können. Neben dem nachweislich vorschriftswidrigen Verhalten der Polizeiorgane, gerieten der Notarzt und sein Team in den Mittelpunkt der Kritik. Der Notarzt hatte zugesehen, wie SanitäterInnen und PolizistInnen teils mit beiden Beinen auf dem Körper des bereits regungslos auf dem Boden liegenden Festgenommen standen, um das Einwirken des Neuroleptikums Haldol abzuwarten. Das Büro für Interne Untersuchungen im Innenministerium erstattete gegen den Notarzt Anzeige, der wiederum durch seinen Anwalt wissen lie©, dass er von der Exekutive behindert worden sei. Nach wie vor ist nicht geklärt, in welcher Weise die Sicherheitskräfte das Notarztteam behinderten. Warum während der Sicherung in Bauchlage nicht einmal annähernd der Versuch unternommen wurde, die Vitalfunktionen oder die Sauerstoffsättigung des Blutes zu überprüfen, kann nicht einfach mit dem Hinweis auf die Behinderung durch die Polizei erklärt werden, hier setzen schwere Verletzungen der ärztlichen Pflicht ein (Paragraph 95 StGB). Es ist dringend notwendig, dass mehr als drei Monate nach dem Tod von Seibani Wague die gerichtsmedizinischen Gutachten in die Oeffentlichkeit gespielt und seitens des Innenministeriums Konsequenzen gezogen werden, und das nicht nur, was den Notarzt, sondern auch was die am Einsatz beteiligten Exekutivbeamten betrifft. Was ist aus der Zeugenaussage von Erfried Malle geworden, in der er beteuert, eindeutig gesehen zu haben, wie ein Polizist Seibani Wague anschrie, "Du Sau du, gibst du noch immer keine Ruhe, Hey?" und danach mit der geballten Faust mindestens 2 Mal auf den Hinterkopf und ein weiterer Polizist ca. 5 Mal in den oberen Rückenbereich schlug? Der Innenminister, der im Verein mit anderen Verantwortlichen von einer lückenlosen Aufklärung des Falles gesprochen hat, ist offensichtlich unfähig, diese Forderung nur annähernd zu erfüllen, vielmehr verteidigt er den Versto© von Erlässen (keine Fixierung in Bauchlage), deren Urheber er selbst ist. Offensichtlich ist es in ÷sterreich noch immer möglich, dass sich Beamte mit beiden Fü©en auf den Körper eines Menschen, dessen Hände auf dem Rücken gefesselt sind, stellen. In anderen Ländern, wie der Bundesrepublik Deutschland und den USA nennt man diese Methode "hogtie" und sie ist verboten. Amnesty International weist in einem Schreiben an den Innenminister Strasser bezugnehmend auf den Tod von Seibane Wague auf den Versto© gegen zwei Artikel der Menschenrechtskonvention hin. Eine Reaktion des Ministers ist nach wie vor ausständig. Was immer auch das gerichtsmedizinische Gutachten erbringen mag, was immer auch die Todesursache für Seibane Wague gewesen sein mag, es darf nicht sein, dass sich Ärzte und Exekutivbeamte für befugt erachten, mit einem bewusstlosen menschlichen Körper wie mit einem erlegten Tier umzugehen und genauso darf es nicht sein, dass Ärzte, die ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzugehen, wieder für den Beruf des Arztes (siehe Ärztegesetz) zugelassen werden, resümieren Das "Menschenrechtskomitee-Gerechtigkeit für Seibane". Appell an die Medien Die Berichterstatung der letzten Tage über den Fall Seibane wirkte emotionalisierend auf verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Die einen sahen in der Rückkehr des Notarztes zur Arbeit eine Nivelierung einen möglichen Fehlverhaltens während des besagten Einsatzes. Die anderen freuten sich über die Rückkehr eines zu Unrecht Vorverurteilten. Das Menschenrechtskomitee-Gerechtigkeit für Seibane richtet einen dringenden Appell an Medienverantwortliche in dieser hochsensiblen Frage sachlich und mit entsprechender Hintergrundinformation über rechtliche Fragen zu berichten. Informationen über die rechtliche Grundlage der Rückkehr des Arztes in den Dienst beispielweise würde im Sinne einer sachlichen Berichtserstattung hilfreich sein. Das Menschenrechtskomitee-Gerechtigkeit für Seibane wurde gegründet um präventiv zu arbeiten, damit tragische Ereignisse wie das von Seibane nicht mehr stattfinden. Das Menschenrechtskomitee-Gerechtigkeit für Seibane Wague sowie weitere 30 NGOís laden zu einer Konzeptpräsentation im Depot, Breite Gasse 3, 1070 Wien, am Freitag, 24. Oktober ab 16:00. Rückfragehinweise: Dr. Ditutu Bukasa Menschenrechtskomitee Seibane Rotenlöwengasse 12-1 1090 Wien Tel/Fax: 01-317 35 61 Handy: 06507609061 |
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