Innenminister
Strasser als Kämpfer für restriktiveres EU-Asylrecht
27.11.2002 |
no-racism.net | Rassismus und Festung Europa |
Asyl- und Abschiebeschnellverfahren a la Innenminister Strasser (10.11.2002) |
Innenminister Ernst Strasser will am Donnerstag, 28.11.2002, bei der
Sitzung der EU-Innenminister in Brüssel erreichen, dass die Staaten
der EU, die EU-Kandidatenländer ab Unterzeichnung des Beitrittsvertrags
und die Staaten der Europäischen Freihandelszone (Efta) als sichere
Drittstaaten gelten, in die AsylwerberInnen abgeschoben werden können.
Österreichs Initiative zielt auf eine Verordnung ab und wäre ein Zwischenschritt zur Richtlinie, deren Verabschiedung noch einige Zeit dauern dürfte. Die EU-Innenminister beraten außerdem einen Vorschlag, der darauf abzielt, die Dauer der Zurückschickung in das Eingangsland zu regeln, wenn sich der Asylwerber bereits in einem anderen EU- Land aufhält. Italien und Griechenland wollen, dass die Zurückschickung nicht mehr möglich ist, wenn sich der Flüchtling bereits sechs Monate in einem anderen EU-Land aufgehalten hat. Deutschland plädiert für eine einjährige Frist. Hintergrund der Debatte ist, dass Eurodac, das Fingerprintsystem der EU, bereits in Kraft ist. Es kann so jederzeit festgestellt werden, aus welchem Land AsylwerberInnen eingereist ist. Deutschland und Frankreich haben sich für eine engere Zusammenarbeit bei der Justiz- und Innenpolitik in der EU ausgesprochen. Dies sehen Vorschläge der Außenminister Joschka Fischer und Dominique de Villepin vor, die am Mittwoch vom Pariser Außenamt veröffentlicht wurden. Zu den Vorschlägen zählt laut AFP die Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft, die unter anderem für grenzüberschreitende Die Polizeibehörde Europol soll neue Zuständigkeiten bekommen.
Frankreich und Deutschland schlagen die Schaffung einer gemeinsamen europäischen
Grenzpolizei und eine Harmonisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik
vor. Auch das Strafrecht solle EU- weit vereinheitlicht werden. Bei der
juristischen Zusammenarbeit sollen zahlreiche zivil- und strafrechtliche
Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit der EU-Staaten entschieden
werden können. |
||
www.no-racism.net
|