Neunte Verhandlung vom Montag, 15.8.2000
Am Montag dem 15. 8. 2000, fand die neunte Verhandlung im "Fall
Traiskirchen" am UVS St. Pölten statt. Acht Stunden lang wurden
3 Beschwerdeführer aus Kongo (von insgesamt 34) und ein bei den Übergriffen
vom 17.1 2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen beteiligter Polizist
befragt.
Der 22-jährige Kongolese B. erzählte, wie um ca. 19:00 des
17.1.2000 zwei Polizisten mit Waffen im Anschlag (u.a. Automatikfeuerwaffen)
sein Zimmer im Lager Traiskirchen stürmten und ihn bedrohten. Daraufhin
kamen weitere 6 Polizisten in voller Montur herein. Ein Polizist, der
gebrochen französisch sprach, weil er angeblich einmal in Burkina
Faso gewesen sei, erklärt ihm, sie suchten Drogen. Da die Polizei
aber keinen Hausdurchsuchungsbefehl hattten, streiten sie dies heute ab.
Sein Zimmerkollege G. aus Ruanda mußte sich entkleiden und wurde
abgetastet, ihre Koffer, Bettwäsche etc. wurden durchwühlt und
auf den Boden geschmissen. Als dabei ein Foto von G.s Frau zum Vorschein
kommt, lachen die Bullen und sagen zu ihm: "Your wife is not beautiful!"
Vier der Polizisten gingen daraufhin durch die Tür ins nächste
Zimmer: jenes, indem sich die Frau mit ihrem Baby befand - wir berichteten
bereits über die Vorfälle, die sich dort dann ereigneten. Auch
besagter Hundeführer samt Köter passierte sein Zimmer und ging
ins Zimmer der Frau. Als der Junge seine Lagerkarte vorwieß, konnte
er einen Augenblick lang ins Zimmer der Frau sehen und beschrieb die Vorfälle
genaus so, wie sie es bereits tat: der Köter stand neben dem nackten
Baby, das schrie und ein Bulle machte das Fenster auf. Inzwischen beschnupperte
der Köter das Baby am Leib. Als die Polizisten B.s Wut merkten, blokierten
sie die Tür und schleppten ihn auf den Gang wo er von einem weiteren
Polizisten völlig grundlos mit einem Gummiküppel am Rücken
und auf die Beine geschlagen wurde. Als er auf english fragte, was los
sei, brüllte ihn der Bulle an: "You are black and a drug-dealer".
Dann mußte auch er sich entkleiden, wurde von oben bis unten abgegriffen
und mit Plastik-Handfesseln gefesselt. Dann zerrten sie ihn in die Waschküche,
am Weg dorthin sah er einen weiteren Hundeführer samt Köter
(die Polizei bestreit, daß es einen 2. gegeben habe). B. fragte
wiederum nach dem Grund dieser Behandlung und der Vorgänge. Die Antwort:
"Du bist Asylwerber. Warum bist Du hergekommen, Du Arschloch?!"
und bekommt einen Rempler den Mittelfinger gezeigt. Wassertrinken wurde
ihm im Waschraum verweigert, anstatt ließ der Hundeführer lachend
die Leine des Köters locker und erschreckte damit die weiteren gefesselten
Männer, die nach und nach in den Waschraum gebracht wurden. Als ein
Mann verlangte, auf die Toilette geführt zu werden, wird ihm auch
das verweigert. Zwei weitere gefesselte Männer öffnen ihm unter
Lachen der anwesenden Polizisten den Hosenschlitz und er uriniert in einen
Kübel. Als die drei Beschwerdeführer dem Vorsitzenden Richter
Marzi diesen Vorfall im Verhandlungssaal vorspielten, findet dieser das
offensichtlich amüsant und kichert vor sich hin. Auch die Polizeivertreter
lachen. Wassertrinken wurde einem weiteren verweigert. Auch B. sagt aus,
er sah ZWEI Polizistinnen - und nicht nur eine, wie die Bullen behaupten.
Als einem Gefangenen schlecht wurde, bat er um Lockerung seiner Handfesseln.
Daraufhin näherte sich ihm ein Polizist und zog diese noch enger
zu. Ein weiterer faßte Mut und fragte, warum sie nicht wenigsten
den alten und kranken Mann freiließen, worauf er einen Faustschlag
ins Gesicht erhielt.
Der Vorsitzende Richter Marzi bittet B. um eine Skizze des Zimmers. Dieser
fertigt sie an, daraufhin der Richter: "Da hat er ja viel gezeichnet
- ah: da steht "Polizei" - das schreibt er ja schon schön
aus." Auch wenn der vorsitzende Richter Marzi, solange Prozeßbeobachter
anwesend sind, versucht, sich mit rassistischen Äußerungen
zurückzuhalten, so kommt es trozdem immerwieder aus ihm herausgerülpst.
Auf die Frage, warum B. in dem Polizeiprotokoll nichts von den Schlägen
und der Verweigerung des Wassertrinkens erwähnt habe, erzählt
dieser, wie er auf dem Komisariat gleich zu anfangs eingeschüchtert
wurde. Seiner Dolmetscherin (die selber zugab, bereits jahrelang nicht
mehr französisch gesprochen zu haben) wurde Kaffee aufgewartet -
als er um ein Glas Wasser bat, erhielt er weder eine Antwort noch das
Wasser. B. hat bereits eine Antwort auf sein Asylansuchen: negativ. Er
hat Beschwerde eingelegt.
Auch der nächste Beschwerdeführer A. beschreibt die Vorfälle
an jenem Tag. Auch er wurde abgegriffen, gefesselt, fotografiert. Als
er erzählt wie der Junge im Waschraum bat, den alten und kranken
Mann freizulassen und der bevor er die Faust im Gesicht hatte mit "Shut
up!" angebrüllt wurde zeigt sich Richter Marzi verwundert: "Finden
Sie persönlich das Wort "Shut up" beleidigend?" Als
ihm A. versucht zu erklären, daß es in dieser Situation natürlich
einschüchternd und bedrohend gemeint war, kann Marzi es immer noch
nicht verstehen und fragt weiter: "Na was war denn rassistisch?"
A. erzählt wie er auf seine Frage: "Warum behandelt Ihr uns
so?" die Antwort erhielt: "Niemand hat Euch gebeten, hierher
zu kommen." Das kann nun auch der Bullenvertreter Hofrat MÜNTZKER
aus der Sicherheitsdirektion nicht verstehen: "Des is oba echt net
rassistisch!" Neben den bereits von B. und anderen BeschwerdeführerInnen
geschilderten Vorgängen erzählt er von den Verletzungen, die
viele von den engen Handfesseln erhielten. Drogen wurden wie gesagt weder
bei ihm noch bei irgendjemand gefunden. A. hat bereits eine Antwort auf
seinen Asylantrag: negativ. Er hat Beschwerde eingelegt.
Nach einer kurzen Pause wurde dann Inspektor Hannes FAUSTMANN, Dienststelle
Bad Vöslau, einvernommen. Dieser, sowie seine Dumpfbacken-Kollegen,
verstrickt sich nur in Widersprüche, sobald er etwas sagt, optiert
daher für´s "Nicht erinnern". Der Richter antwortet
meist für ihn und läßt dies dann gleich protokollieren.
Sein Vorgesetzter sei Hauptmann STÖKL gewesen, der auch mit ihm im
Polizeiwagen zum Cafe Ali fuhr.
Richter: Waren Polizistinnen bei der Einsatzvorbesprechung anwesend?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Um was ging es bei der Vorbesprechung?
F. gibt keine Antwort
Richter insistiert nicht. Später erzählt der Polizist, er wüßte
nur noch, daß Fotos von "Schwarzafrikanern" präsentiert
wurden, die per Haftbefehl gesucht würden.
Richter: Hatten Sie auch einen Gummiknüppel dabei?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Welche Kopfbedeckung trugen Sie?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Welche Aufgaben wurden ihren Kollegen zugewiesen?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Ungefähr um wieviel Uhr fuhren Sie nach der Einsatzbesprechung
los?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Bevor Sie ins Lager Traiskirchen fuhren, hatten Sie einen Einsatz
beim Cafe Ali - waren dort auch Hunde?
F: Kann mich nicht erinnern. Unsere Aufgabe dort war es, die sog. "Streetrunner"
aufzufassen.
Weiters versuchte der Polizist F. dann noch den "vorbildlichen Einsatz"
zu beschreiben, zumindest das, an was er sich erinnern kann... Er habe
natürlich allen, denen die Fesseln zu fest waren, diese sofort gelockert.
Daß es Verletzungen durch die Handfesseln gab, kann er sich erklären:
diese gäbe es immer, auch wenn sie ordungsgemäß angelegt
würden. Niemand der Gefesselten stellte Fragen, alles war total ruhig.
Ob er sich an eine blonde Kollegin aus dem Bzk. Baden erinnern könne?
"Ich kenne nur eine blonde von dort, aber die ist nicht echt, sondern
gefärbt." Der Bullenanwalt lacht und meint: "Das kann man
bei Frauen ja nie wissen, welche Haarfarbe die wirklich haben."
Der dritte Beschwerdeführer, C. aus VR Kongo, schildert die selben
Vorgänge wie seine zwei Kollegen. Er sah auch, wie Polizisten am
Ende des Einsatzes mit einer Zange die Handfesseln aufzwickten und dabei
mehrere Menschen dabei verletzten. Unterbrochen wurde C. von einigen zynischen
Bemerkungen und Fragen des Bullenvertreters und des Vorsitzenden Marzi
("Also als die Polizisten ins Zimmer kamen waren Sie alle wie gefrohren,
schockgefrohren sozusagen (HA HA HA)...").
Bei diesem 9. Verhandlungstag wurde wieder einmal offensichtlich, daß
die Polizeiübergriffe an jenem 17. Jänner nicht unbestraft bleiben
dürfen, und es für den UVS und für die Polizei schwieriger
und schwieriger wird, die Verantwortlichen frei ausgehen lassen zu können.
Am Montag waren leider nur zwei ProzeßbeobachterInnen anwesend,
es ist aber weiterhin wichtig, dort möglichst zahlreich zu erscheinen
und unseren Unmut über rassistische und zynische Bemerkungen kunzutun
und unsere Solidarität mit den Opfern dieses Übergriffs kundzutun,
sowie den Prozeßverlauf zu dokumentieren - also sollte jemand morgen
hinfahren: mitschreiben und veröffentlichen!
...smash austria
e-milio: oekoli_wien@gmx.net
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Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungen vor
dem UVS
Wien, am 28.07.2000/hr Liebe Kolleginnen und Kollegen ! Liebe FreundInnen
und Interessierte !
Bei den bisherigen Verhandlungen vor dem UVS Niederösterreich haben
die belangte Behörde und die beamteten Zeugen den Vorwurf, eigenmächtiger
Anal- bzw. Vaginalvisitationen, als unzutreffend und absurd zurückgewiesen,
weil so etwas a) nicht sein darf, b) aus der Sicht des Beamten, von der
Motivation her, unnachvollziehbar sei, er mache sich -salopp gesagt- nur
schmutzig und es hätte aber niemand etwas davon, weil c) dadurch
gewonnene Beweise ohnedies nur mit Zustimmung des Betroffenen im Strafverfahren
verwertbar seien. Dasselbe wurde auch schon hinsichtlich der Anordnung
vorgebracht, nicht IN sondern NEBEN die WC-Muschel zu urinieren ...
Von Beschwerdeführerseite wurde entgegnet, 1) dass dies keineswegs
die ersten derartigen Vorwürfe ( gegen österreichische Sicherheitskräfte
) seien 2) dass es zB in Wiener PGHs sog. "Schluckerklos" gibt
und der Inhalt der Auffanggitter immer wieder auch in gerichtliche Strafakten
Eingang findet und 3) dass dies durch Vorlage von UVS- oder auch Gerichts-Entscheidungen
bzw- -Aktenstücken belegt werden würde,aus denen dies hervorgeht
bzw. wo dies schon FESTGESTELLT worden sei. (Soweit mir aus den Medienberichten
der vergangenen beiden Jahre erinnerlich, sind derartige Vorwürfe
gegen die Exekutive nichts Neues und wurden z.T. auch schon an den UVS
Wien herangetragen bzw. in Strafverfahren releviert, sodass ich davon
ausgehe, dass es auch schon einschlägige FESTSTELLUNGEN dazu gibt).
Ich darf daher dringend um Bekanntgabe derartiger Fälle (sowie der
UVS- oder Gerichts-Geschäftszahl, des Beschwerdevertreters bzw. Verteidigers,
bzw. der Entscheidungen selbst) ersuchen, bzw. um Hinweise, von welcher/m
Kollegin/en ich derartige Belegstücke erhalten könnte. (Konkret
erinnerlich ist mir zB der Fall eines ostafrikanischen Wirtschaftswissenschafters,
dessen Safttrinken in einer U3-Station das Misstrauen der Exekutivorgane
erregte, wobei es in der Folge am Wachzimmer zu Analvisitationen gekommen
sein soll und u.a.. UVS-Beschwerde erhoben wurde. Ich weiß allerdings
nicht mehr, welcher Kollege diesen Fall vertreten hat und wie die Sache
ausging).
IZm. der Razzia im Lager Traiskirchen findet übrigens die nächste
öffentliche Verhandlung vor dem UVS Niederösterreich am kommenden
Mittwoch, dem 02.08.2000, ab 09.00 Uhr (ganztägig) in St. Pölten,
Wiener Straße 54, 6. Stock, Zi. 621 statt. Auf dem Programm stehen
nach Erörterung des vom medizinischen Sachverständigen (Gynäkologen)
bis kommenden Montag zu erstattenden Gutachtens zu den von den bisher
vernommenen Beschwerdeführerinnen erhobenen Vorwürfen (ua. Vaginalvisitation,
NEBEN statt IN die WC-Muschel - Urinieren bzw. in eine aufgeschnittene
Plastikflasche-Urinieren) die Einvernahme dreier männlicher Beschwerdeführer
aus dem Zimmer 9, wovon zwei Analvisitationen geltend gemacht haben, sowie
auch noch die Vernehmung zweier oder dreier einsatzbeteiligter Beamter.
Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht. Auch der UVS Wien wird sich im
August mit der Polizeirazzia vom 17.02.2000 in der Sonnwendgasse befassen,
allerdings offenbar in getrennten Verhandlungen. Die erste, die Beschwerde
einer zu diesem Zeitpunkt erst drei Monate alten Beschwerdeführerin
(übrigens auch Betroffene des Vorfalles einen Monat zuvor in Traiskirchen)
betreffende Verhandlung wurde für den 24.08.2000, ab 09.00 Uhr in
1190 Wien, Muthgasse 64, Zi. A 2.10 anberaumt. Auch diese Verhandlung
findet öffentlich statt. Zahlreiche Öffentlichkeit erscheint
mir hier ganz besonders im Hinblick darauf notwendig, dass die Mutter
der Beschwerdeführerin schon durch den mehrtägigen Verhandlungsmarathon
in St. Pölten nervlich ziemlich mitgenommen wurde. Ich ersuche um
Verständnis, dass einerseits aus Zeitgründen die Beantwortung
von Einzelanfragen zu den laufenden Verfahren derzeit nur sehr schwer
möglich ist, andererseits die Veröffentlichung von Details aus
den Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt, bevor noch nicht alle Beteiligten
und Zeugen einvernommen sind, nicht unbedingt vorteilhaft für die
weiteren Verfahren sein könnte. Auf die Veröffentlichungen verschiedener
Prozessbeobachter, welce zum Teil sehr treffende Eindrücke von den
Verhandlungen liefern, sei in diesem Zusammenhang verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen. Roland HERMANN c/o Dr. Wolfgang RAINER
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Erzählung eines Jugendlichen, der die Razzia
in Traiskirchen miterlebte:
Also ich hab gewohnt in Traiskirchen und dann in Jänner war, das
sind in der Nacht gekommen so viele Polizisten so Kommandos. Sind in die
Haus von die Afrikaner und alle afrikansichen Leute sind festgenommen
und so mit Hund und mit Waffen haben die die Türen aufgemacht von
die Leute. Zum Beispiel ich, ich war schlafen und habe ich Schmerzen,
weil ich habe Operation gehabt von meine Zyste aber die waren nicht nett
zu uns, viel Angst gemacht und da hatten uns alle festgenommen und wir
sind verpackt worden in eine Küche. So alle Leute sind in Küche
mit Polizei und Hunden, so böse Gesichter von die. Ja ich denke das
war nicht richtig für ein Mensch, das macht mich so sauer.
Und ein Polizist hat mein Pflaster weggenommen von meine Gesicht, so
weggerissen und Blut kommt raus. Hab ihn gefragt warum so, was ich hab
getan, und er hat gesagt Du kannst Deine Mund halten, darf man nicht sprechen
und so. Der war so brutal und hab ich auch gesehen mit den Mädchen
zusammen auf die Toilette und schaut zu wie Mädchen so Toilette macht.
Und dort war auch Baby so ich denke 1-2 Monate Baby, machen die Fenster
auf von diese Seite weil sie sehen, daß kalt und wir auch haben
kalt weil niemand nehmen Jacke. Und aber haben wir alle so gefragt, was
haben wir gemacht. (...) wir sind alle Afrikaner wir haben Probleme und
sind geflohen in Österreich und wir denken hier ist nicht wie Afrika,
denken das ist eine demokratische Land aber war nicht so wie wir denken.
Aber wir haben auch dem Anwalt erzählt, das ist gut, und er hat alles
gefragt, was passiert dort und für mich, was ich dort gesehen habe,
ist unglaublich. Ich denke auch in Österreich die können nicht
so aggressiv auf die Österreicher reagieren. Sie haben nur so reagiert
weil sie weiß, das wir sind alle Ausländer, und schwarz. So
war nicht so nett so ich kann nicht glauben, daß das in andere Land
passieren konnte. (...)
Wir waren so ungefähr 30, in verschiedene Raum, jeder Raum hat 10
oder 7 Personen, in meinem Raum waren 7, ich war dort für 2 Monate,
keine Dusche dort nur Toilette. (...) so für mich ich finde das gleiche
Rassismus System, weil wenn nicht ist, kann nicht geben so ein Haus. Niemand
hat mir gesagt, was haben wir gemacht oder was, nur die Anwalt hat Brief
geschrieben und mit Politikern so aber ich weiß noch nicht was kommt
in diese Punkt. Aber das kann die österreichische Leute aufpassen
auf das und sehen was kannst machen wegen das weil ich denke wir sind
in eine demokratische Land und wir sind auch Menschen. Ja wir sind heute
Asylanten weil wir haben auch viele Probleme in unsere Land aber ist nicht
verboten gehen in eine andere Land wenn Du bist Flüchting, Asylantrag
machen aber wenn so ist, ich hoffe, Du kannst über diese Sache denken
und wenn wir haben etwas getan.. aber wir haben nichts gemacht, viele
von uns waren unschuldig und bis jetzt ich weiß noch nicht, was
ist der Grund warum ist das so passiert. In diese Land ist für österr.
Leute können überlegen, wenn das passiert zu ihre Kinder, was
sie tun sollen, wie sie kann reagieren
zurück
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Info aus der Pressemappe der asylkoordination - Pressekonferenz
am 15.6.zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Frank wurde an eine Psychotherapeutin verwiesen, da sein Verhalten im
Franziskushaus auf eine Traumatisierung hinwies. Er wirkte sehr verunsichert
und seit dem Vorfall in Traiskirchen hat er große Angst vor der
Polizei. Er leidet unter massiven Schlaf- und Konzentrationsstörungen,
sowie an psychosomatischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen
und allgemeines Unwohlsein).
Frank berichtet folgendes über Traiskirchen:
An einem Abend kamen mehrere bewaffnete Polizisten mit Hund, stießen
die Tür auf und trieben alle dort lebenden Afrikaner zusammen. Wir
wurden mit Nylonseilen gefesselt und unsere Dokumente wurden kontrolliert.
Anschließend untersuchten sie uns einzeln in der Küche. Ich
mußte mich nackt ausziehen und wurde auch rektal untersucht. Ich
beobachtete, daß die dafür verwendeten Gummihandschuhe scheinbar
nicht gewechselt wurden.Da meine Gelenke schmerzten, bat ich, die Fesselung
zu lockern, worauf die Polizisten diese jedoch noch fester zuzogen. Die
ganze Prozedur dauerte ca. 4 5 Stunden. Während dieser Zeit
durften wir uns nicht bewegen. Seit damals habe ich Angst und fühle
mich in Österreich nicht mehr sicher.
zurück
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Von rassistischen Polizeiübergriffen, kollaborierenden
Richtern, zynischen Medizinern, "sachkundigen Zeugen" und Bullenkötern:
Smash Austria!
Am Montag, dem 10. Juli 2000 fand die erste UVS ("Unabhängiger"
Verwaltungssenat)-Verhandlung im "Fall" Traiskirchen statt.
34 Menschen sind BeschwerdeführerInnen gegen die Polizei. Sie wurden
am 17. Jänner 1999 im Flüchtlingslager Traiskirchen von einer
Horde PolizistInnen und zwei Kötern überraschend überfallen,
beschimpft, durchsucht (u.a. Anal-und Vaginal"visitationen"),
geschlagen, gedemütigt und gefoltert, auch ein zwei Monate altes
Baby wurde nicht verschont. "Suchtgiftrazzia im Zuge der Operation
Herbstblatt" heißt das dann im Polizeijargon, oder "Amtshandlung
der Gendarmerie am 19.1.1999". Von 19:30 bis 24:00 tobten sich die
PolizistInnen aus. Gefunden haben sie
nichts. Sie bestreiten nun alle Vorwürfe.
Der erste Verhandlungstag begann um 9am und endete unterbrochen nur von
kurzen Pausen nach 19:00. Fünf Frauen wurden zu diesem ersten Termin
geladen und mußten sich 10 Stunden lang die Zynismen des Vorsitzenden
Richters, Paul
Marzi, der von ihm konsultierten "sachverständigen" Zeugen
und der PolizistInnen, die sich plötzlich an gar nichts mehr erinnern,
nicht einmal an die eigenen KolegInnen, anhören. Die Frauen sollten
nur kurz und präzise antworten (Marzi: "De soll ma kan Roman
erzöhln: Jo oder Na und aus".) und auch die anfangs zugezogene
Portugiesisch-Dolmetscherin wurde von Marzi kräftig unter Druck gesetzt,
den sie wiederum an die befragten Frauen weitergab. Zum
Glück sprang dann ein Anwesender ein und übersetzte auf Kingala.
Er ließ sich vom Richter nicht unterbrechen und gab den zwei an
diesem Tag vernommenen Frauen genügend Zeit, die Geschehnisse zu
schildern.
Unser Protokoll ist 20 Seiten lang und ist ein Dokument der Grausameiten,
nicht nur des 17. Jänners 1999 sondern auch des Wahnsinns der Verhandlung.
Der Vorsitzende Richter Marzi hatte gegenüber der APA bereits geäußert,
daß sich die "Überprüfung" in Traiskirchen nicht
"auf Luft aufbaue," sondern es "gewichtige Gründe
im Zusammenhang mit Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz" gäbe.
Frau sollte wissen, er kommt selbst aus der Sicherheitsdirektion und sprach
nach der Verhandlung zwei der anwesenden Bullen mit ihren Spitznamen an.
Ständig wurde betont, auch in den verschiedenen Pressemeldungen,
die am Dienstag erschienen, daß "im Zuge der Ausforschung eines
Drogenringes in NÖ sich nun 15 Personen am Landesgericht NÖ
verantworten müssen". Außer dem Rechtsanwalt der 34 BeschwerdeführerInnen,
Dr. Rainer, versuchten jedoch alle zu vertuschen, daß bei den Betroffenen
NICHTS gefunden wurde.
Trozdem durfte der "sachkundiger Zeuge" (Abt. 2.8, Innenministerium)
Gerhard Jouszt ein über eine Stunde dauerndens Referat über
internationalen und nationalen Drogenhandel halten, indem er u.a. versuchte
zu rechtfertigen, was die PolizistInnen abstritten, Eigentor sozusagen:
So erzählte er, daß im Zuge der "Operation Streetrunner",
die gerade läuft, drei Vertrauenseinkäufe
von verdeckten ErmittlerInnen durchgeführt und dabei festgestellt
wurde, daß Drogen mit Wachs isoliert im Mund, im Anal- und im Vaginalbereich
versteckt würden. Auf die Frage, ob es also auch Erfahrungen mit
Dealerinnen gäbe, antwortete er: "Nein, Erfahrungen mit Frauen
haben wir nicht, aber der Genitalbereich eignet sich sehr gut als Versteck."
Er fährt fort: "Normalerweise
führen wir bei Verdacht Röntgen oder Ultraschalluntersuchungen
vor. Das muß von einem Amtsartzt oder von Vertrauensärtzten
der Gendarmerie durchgeführt werden." So wie bei R.Ibekwe???
Motiviert durch die Fragen des Vorsitzenden fährt er fort: "Es
gibt rund um Traiskirchen sozial Schwächere und Flüchtlinge,
die benutzt werden, mit Suchtgift zu handeln. (...) Es gibt auch
internationale Erfahrungswerte und es sind eben v.a. westafrikanische
Leute, die im Straßenverkauf eingesetzt weren." Dr. Rainer
stellt keine Fragen an Jouszt: "Was hat dieser Vortrag überhaupt
mit unserem Fall zu tun?"
Zuerst wird A.A. vernommen. Sie versucht ,das ihr wiederfahrene zu erzählen,
wird dabei öfters von Marzi mit dem Hinweis auf die Wahrheitspflicht
unterbrochen, außerdem "mach ich Sie darauf aufmerksam, daß
erhebliche Unterschiede zwischen Ihren Vorwürfen und den Schilderungen
der Beamten bestehen." Sein insistenter Versuch, A.A. in Widersprüche,
die vom Rechtsanwalt verfaßte Anklageschrift betreffend, schlägt
kärglich fehl. Sie erzählt, wie am 17.1.1999 um ca. 19:30 plötzlich,
ohne vorherige Benachrichtigung, mehrere Polizisten mit Waffen im Anschlag
das Zimmer stürmten, in dem sie sich mit 4 Frauen und 3 Männern
beim Essen befand. Es waren lange Waffen, wie im Krieg, erzählt sie.
Die PolizistInnen hatten auch Messer. Marzi meint abfällig, ob sie
den Bajonetten meine, und erinnert sie wiederum an die Wahrheitspflicht:
"Polizisten und Gendarme führen nur Kleinfeuerwaffen, keine
Messer und schon gar keine Bajonetten". Daß es mehrere Zeugen
dafür gibt, daß dieBeamtInnen mit Sturmgewehren aufrückten,
interessiert ihn nicht. Was nicht sein darf, kann nicht sein. Die Skizze,
die A.A. vom "Messer" anfertigt, ähnelt einem Gummiknüppel.
Der Grund für die Amtshandlung wurde ihnen nie erklärt. A.A.
erzählt, wie sie in eine Plastikflasche urinieren mußte, in
die selbe, die alle benutzen mußten, der Gang zum WC wurde ihr verweigert.
Nur eine Frau durfte später in Begleitung einer Polizistin aufs WC.
Sie erzählt wie sie von männlichen Polizisten untersucht und
begrabscht wurde, wie sie gezwungen wurde, sich
abfotografieren zu lassen, sie erzählt von der Demütigung und
Erniedrigung, die sie verspürte, als sie vor allen in die Flasche
urinieren mußte. Der Vorsitzende daraufhin: "Na Sie hätten
sich ja umdrehen können." Und "Ham´s die Hose jetzt
ganz runter lassen oder nur bis zu den Knien?"
M.L. erzählt, sie habe bereits geschlafen, als ihr Zimmer von 6
männlichen Bullen und einem Köter gestürmt wurde. Auch
sie beschreibt die Sturmgewehre. Das Fenster wurde aufgerissen, das Baby
entkleidet, die Windeln zerissen, das Zimmer auf den Kopf gestellt. Der
Köter schleckte das Baby unter den Lachkrämpfen der Bullen ab.
Obwohl man ihr verboten hatte, daß Kind wieder
anzuziehen, tut sie das nach einiger Zeit. Den Zusammenhang mit der Bronchitis
und dem Fieber, unter der das Kind daraufhin erkrankte, stritt der nächste
"sachkundige Zeuge", ein Gynäkologe, vehement ab. Auch
die Frage des Rechtsanwalts, ob es für ein Baby Qual, Leid oder Unbehagen
bedeute, 4 Stundne lang
ungestillt, brüllend, bei Kälte, von einem Hund beschleckt,
ohne die Umarmung der Mutter, neben einem offenem Fenster im Jänner
zu liegen, antwortet der "Experte" lächelnd mit: "NEIN
(!!!) - es wurde später ja wieder angezogen - frische Luft tut keinem
Säugling weh." M.L. durfte auch nicht aufs WC, sie mußte
in eine Schüssel vor den Augen der 6 Männer, die sich auf 1
Meter Distanz aufpflanzten, urnieren. Auch bei M.L. erntete der Richter
mit seinen
Einschüchterungs - und seinen weiteren Versuchen, sie in Widersprüche
zu verwickeln, keinen Erfolg.
Die weibliche Beamtin, Monika Waldberg, bestritt, daß eine weitere
Polizistin bei der Aktion in Traiskirchen anwesend war (obwohl es ZeugInnen
gibt). Bei ihrem Versuch, die totale Harmonie des Einsatzes zu beschreiben
(alles ging ruhig vor sich, keinen Widerstand, die Frauen ließen
sich freiwillig durchsuchen, sie führte bei Frau C. KEINE Vaginaluntersuchung
vor, alle durften Wasser trinken gehen, alle durften aufs WC, alleine
in die Kabine, sie habe
zwar den Speichel einer Frau die ins Klo spuckte, kontrolliert, das Urin
aber nicht, Warum nicht?: "Das mach ich aus Prinzip nicht."
(?!). Durch die Befragung des Rechtsanwalts und die unzähligen Widersprüch,
in die sie sich verstrickte, konnte sie sich am Ende an gar nichts mehr
erinnern. Obwohl sie bestritt, daß eine weitere Frau bei der Aktion
und auch bei deren Vorbesprechung ("Aktionseinsatzgespräch")
am selben Tag zu Mittag anwesend war, konnte sie nicht einmal schätzen,
wieviele Beamte die "Amtshandlung" durchführten. Der Richter
versuchte ständig, ihr aus der Patsche zu helfen, erinnerte sie kein
einziges Mal an die Wahrheitspflicht. Frau C. beschreibt, wie die Beamtin
die Vaginaluntersuchung durchgeführt hat und wie die männlichen
Beamten durch die geöffnete WC-Türe gafften. Diese bestreitet
alles. Den durchsichtigen Medizinhandschuh habe sie nur zum Abtasten der
Frauen verwendet. Sie habe ihn kurz daraufhin weggeschmissen. Warum dieser
jedoch nicht gefunden wurde, kann sie sich nicht erklären.
Der Hundeführer bestreitet, daß ein zweiter Köter im
Einsatz war. Er kann sich überhaupt an gar nichts erinnern, auch
nicht an das
Aktionseinsatzgespräch. ("Ich weiß nicht, ob Frauen dabei
waren. Ich schau ja nicht extra, ist das jetzt eine Frau oder ein Mann."
(?!) Daß es KEINEN Hausdurchsuchungsbefehl gab, wußte er natürlich
auch nicht. Er hat nichts gehört und nichts gesehen, sei während
der 4 Stunden in einer Nische gestanden, von wo aus man nur den Eingang
des Waschraumes sehe, ob es drinnen zu Analvisitationen kam, könne
er aber auch nicht sagen, er sah nur die Tür. Was war dann seine
Aufgabe während des Einsatzes? "Beamtensicherung." Weitere
Fragen des Rechtsanwaltes, ob Beamtensicherungen immer SO durchgeführt
würden, wurden vom Vertreter der Behörde, Oberstleutnant Franz
Polzer (Landesgendarmeriekommando NÖ, Kriminalabteilung) mit dem
Verweis auf polizeitaktische Geheimnisse abgewiesen. Er war auch nie im
Zimmer des Babys. Außerdem habe sein Hund "im Dienst noch
nie jemanden abgeschleckt." Das wenige, daß aus ihm herausgelockt
werden konnte, reicht aus, um zu beweisen, daß seine Aussagen und
die seiner Kolegin im Widerspruch stehen. Bullen sind zum Glück sogar
zu blöd, sich abzusprechen
bzw. ihre Konstruktionen aufrechtzuerhalten.
ÖKOLI
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Anzeige der Opfer der Polizeirazzia in Traiskirchen
am 17.1.2000
Die Anzeiger wurden wie den beiliegenden Beschwerden an den Unabhängigen
Verwaltungssenat für Niederösterreich entnommen werden kann
am 17.01.2000 allesamt Opfer einer Haus- und Personsdurchsuchung
im Block 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen.
Die Haus- und Personsdurchsuchung erfolgte ohne strafgesetzliche Grundlage.
Es existierte kein Hausdurchsuchungsbefehl für die gegenständlichen
Örtlichkeiten, noch waren die Angezeigten im Rahmen des SPG dazu
befugt, Haus- und Personsdurchsuchungen vorzunehmen.
Beweis: Akt 32 Vr 10/00 des LG Wr. Neustadt,
Die Angezeigten haben offenkundig aus eigener Macht diese
Amtshandlungen vorgenommen, sie waren bzw sind allesamt Beamte.
Beweis: Bericht der Organe im Akt 32 Vr 10/00 des LG Wr. Neustadt
Beim Einsatz haben u.a. auch Hunde teilgenommen, nicht allerdings um nach
verbotenen Suchtgiften etwa nach dem SMG zu suchen, sondern ausschließlich
um die Anzeiger * in Schach zu halten * bzw einzuschüchtern. Ein
Hund wurde nicht daran gehindert, die auf dem Bett liegende mj. Valencia
L., die zum Vorfallstag nicht ganz 2 Monate alt war ( Säugling ),
die nicht zu ihrer Mutter durfte bzw die Mutter von der Kontaktaufnahme
mit dem Säugling abgehalten wurde,
zu beschnüffeln und anschließend über das gesamte Gesicht
abzulecken ( vor allem § 92 StGB ).
Die mj. Valencia L. wurde ( von Ihrer Mutter getrennt ) auf einem Bett
für die Dauer von ca. einer Stunde bei offenem Fenster belassen.
Durch die Weigerung, dass die Mutter den Säugling an sich nimmt,
wurde das mj Kind in eine hilfslose Lage gebracht und im Stich gelassen.
Durch das geöffnete Fenster ( Minusgrade ) und die gleichzeitig geöffnet
gehaltenen Türen, herrschte im Zimmer X Zugluft, die geeignet war,
das Leben der mj. Valencia Lucinda zu gefährden ( § 82 StGB
).
Dem Anzeiger K. wurden anlässlich der Amtshandlung ( mit gespreizten
Beinen und Armen an der Wand stehen ) von einem Beamten
die Hände mit Gewalt an die Wand gedrückt und anschließend
vermutlich mit der Faust auf die ausgespreizten Finger geschlagen,
wobei er eine Fingerquetschung erlitt ( § 83, 84 StGB )
Diese hatte eine länger andauernde Gesundheitsschädigung zur
Folge, die anschließend ärztlich behandelt wurde ( § 84
StGB)
Verschiedene Anzeiger wurden mit Schlagstöcken geschlagen und gestoßen.
Einige Anzeiger wurden so fest mit Plastikfesseln gefesselt, dass sie
im Bereich der Handgelenke Einschnitte erlitten ( §§ 83, 88
StGB).
Der Anzeiger K. wurde auf seine Bitte hin, man möge die schmerzhafte
Art der Handfesselung ( Plastikbänder ) ein wenig lockern, von einem
Beamten zu sich gewunken. Er ging in der Hoffnung, dieser würde
die Fesslung lockern oder ganz aufheben ( in dem die Fesseln entfernt
würden ) zu ihm hin. Der Beamte zog die Fesseln noch fester zu, sodass
der Anzeiger vor Schmerzen laut aufschrie. Die Plastikfesseln schnitten
in die Handgelenke ( §§ 83, 92, 93 StGB). Er wurde von den umstehende
Beamten mit höhnischem Gelächter bedacht. Niemand schritt ein
oder gewährte ihm Hilfe, niemand unterband das offenkundig auf Schmerzzufügen
ausgerichtete Festerziehen der Fesseln. Der betreffende Beamte ist Vorsatztäter
, die anderen Mittäter in mehrfacher Hinsicht.
Die männlichen Anzeiger wurden allesamt mit Plastikfesseln gefesselt.
Sie durften sich ebenso wie die weiblichen Anzeiger, nach ihrer Konfinierung
nicht vom zugewiesenen Ort weg bewegen. Ihnen wurde allesamt die Bitte,
Wasser zu trinken oder /und auf die Toilette zu gehen, verwehrt. Die Amtshandlung
dauerte 4 ½ Stunden.
( § 99 StGB ). Die Verweigerung des Aufsuchens der Toilette ( zum
Urinieren ) und der Wasseraufnahme ( Trinken ) war besonders qualvoll
und unmenschlich .
Teilweise durften weibliche Gefangene auf die Toilette gehen, teilweise
nicht. Die, die nicht gehen durften , konnten den Harndrang nicht mehr
zurückhalten und urinierten sich selber an. Einige, denen das Aufsuchen
der Toilette gestattet wurde, durften die Notdurft nur im Beisein von
Beamten ( weiblich und männliche ) verrichten, was besonders entwürdigend
war. Die Notdurft durfte aber nicht in die dafür vorgesehen Klomuschel
vorgenommen werden, sondern musste neben der Klomuschel erfolgen und dabei
wurden die Anzeigerinnen beobachtet. Zum Teil gelang es ihnen daher nicht,
ohne sich selbst zu benässen oder die hinuntergezogene Unterwäsche
oder Hosen zu beschmutzen , die Notdurft zu verrichten. diese erfolgte
unter ständigem Beisein von Beamten und unter deren höhnischem
Gelächter ( §§ 92,93,115, 312 StGB ) ( K.; Maria L. ).
Das sich selbst Anurinieren wurde mit zynischem und verächtlichem
Lachen und *Wortspenden * bedacht. Dies war besonders entwürdigend.
In keinem einzigen Fall wurden die Anzeiger über die Amtshandlung
in Kenntnis gesetzt noch sie über ihre Rechte belehrt. Die Hausdurchsuchung
erfolgte ohne richterlichen Befehl ( § 109 StGB) Die Anzeiger erteilen
die Ermächtigung zur Verfolgung der Täter!!!
Dem Anzeiger K. wurde der Koffer aufgebrochen und beschädigt. Der
Koffer ist kaputt ( § 125 StGB ).
Die Behandlung der Anzeiger durch die Angezeigten erfolgte z.T. menschunwürdig.
Die Angezeigten behandelten die Anzeiger z.T. wie Vieh. Sie wurden höhnisch
ausgelacht und teilweise mit Schimpfwörtern belegt wie + shut up
+ * you have not right to speak, we are the police.* you are not humans
* Einzelne Beamte bedachten die Anzeiger mit Worten wie * Kusch! Ruhe!
Stop!! etc *
Den Angezeigten war z.T. daran gelegen, die Anzeiger lächerlich zu
machen , insbesondere als einige männliche Anzeiger sich coram publcio
nackt ausziehen und dort verharren mussten, an ihnen Analvisitation etc
vorgenommen wurden oder auch nur der Anus für eine längere Zeit
hindurch wiederum vor den Augen aller Anwesenden - betrachtet wurde(
§ 115 StGB). Dies erfolgte in einer die Menschenwürde verletzenden
Art und Weise. Die notwenige Ermächtigung zur Verfolgung der Täter
wird hiermit erteilt.
Einige männliche Anzeiger mussten sich ebenfalls coram publico
- einer Analvisitation unterziehen. Dabei wurde ein und derselbe Handschuh
bei verschieden Anzeigern verwendet. Der Beamte trug Handschuhe, die er
aber nicht wechselte. Nach dem er den Finger in den Anus des einen einführte
, im Anus herumbohrte und denFinger wieder aus dem Anus herauszog, geschah
diese auch bei der darauffolgenden Person in der selben Weise . ( N.,
K. zweimal !!!)
Es bestand und besteht die Gefahr, dass damit die Verbreitung einer übertragbaren
Krankheit herbeigeführt wurde( § 178 StGB bzw § 179 StGB).
Ebenso geschah dies bei einer weiblichen Anzeigerin, als bei ihr eine
Vaginalvisitation durchgeführt wurde. Eine weibliche Beamtin bohrte
in der Vagina herum und zog dann den Finger aus der Vagina wieder zurück
.
Es besteht hier der dringende Verdacht der Begehung einer strafbaren Tat
nach §§ 201 bzw 202 StGB, weil das Einführen eines Fingers
in den Anus bzw in die Vagina, noch dazu in dem Zustand, dass der Anzeiger
mit den Händen auf dem Rücken gefesselt war und sich daher nicht
wehren konnte, Gewaltanwendung darstellt und die Handlung eine dem Beischlaf
gleichzusetzende geschlechtliche Handlung darstellt bzw eine durch Gewalt
ausgeübte Duldung einer geschlechtlichen Handlung angewendet wurde.
Dadurch dass die Handlungen auch öffentlich vorgenommen wurden, und
das Verhalten der Beamten geeignet war, bei den übrigen Betrachtern
allesamt ein berechtigtes Ärgernis zu erregen, kommt auch die Strafbestimmung
des § 218 StGB in Betracht.
Es scheint aber auch § 286 StGB verwirklicht zu sein, da die an den
strafbaren Handlungen nicht beteiligten Beamten es unterließen,
die mit Strafe bedrohte Handlung, die schon begonnen hatte, zu verhindern.
Die Beamten sind insbesonders geschult und wissen daher exakt, was eine
strafbare Handlung darstellt und was nicht.
Sie können auch insbesonders wurden sie dazu ausgebildet
unterscheiden ob eine Straftat unmittelbar bevorsteht, oder schon begonnen
wurde ( Analvisitation mit ein und dem selben Handschuh , Vaginalvisitation,
Verweigerung der Aufnahme von Wasser; Verweigerung der Aufsuchung der
Toilette, um die Notdurft zu verrichten etc.).
Die Angezeigten haben alle im Rahmen ihrer Berufsausübung und sohin
als Beamte gehandelt. Sie sind daher besonders geschulte Organe und als
solche im Rahmen der Strafrechtspflege aufgetreten. Sie haben daher ihre
Amtsgewalt wissentlich missbraucht, weil sie ohne konkreten Tatverdacht
und ohne die formellen Voraussetzungen dazu nach der Hausrechtsverletzung
die Personsdurchsuchungen und Körpervisitation durchgeführt
haben. Die Hausdurchsuchung war iS § 303 StGB rechtswidrig. Die anschließenden
Handlungen waren ebenfalls gesetzeslos . Sie verstoßen darüber
hinaus gegen die genannten Strafrechtsbestimmungen ( §§ 302,303
StGB)
Alle Angezeigten haben durch eigene Initiative oder durch das kritiklose
Gewährenlassen einiger Beamter teils als unmittelbare Täter,
teils als Mit- bzw Beitragstäter, teils durch aktives Tun, teils
durch Unterlassung, sowie teilweise durch Bestimmungstäterschaft
oder in Form des Versuches, teilweise wissentlich, teilweise vorsätzlich
oder fahrlässig die strafbaren Handlungen begangen . Daher ist §
313 StGB mit zu berücksichtigen. Rücktritt vom Versuch ist in
keinem Falle anzunehmen, auch nicht Notwehr oder Nothilfe bzw Rechtsirrtum
oder Putativnotwehr.
Bei den Angezeigten ist insbesonders als erschwerend anzuführen,
dass teilweise die Strafschärfungsgründe des § 34 StGB
greifen so die mehreren strafbaren Handlungen gem. Zif 1, die Verführung
von anderen zu strafbaren Handlungen nach Zif 3, die Urheberschaft oder
Anstiftung bzw. führende Beteiligung nach Zif. 4, die rassistisch,
fremdenfeindlichen oder sonst aus verwerflichen Gründen motivierte
Tatbegehung gem. Zif 5, die z.T grausamen und für die Opfer qualvolle
Begehensweise nach Zif 6 und letztlich die Begehung der Straftaten an
Wehr- und Hilflosen gem. Zif 7 leg. cit.
Dies wird hiermit zur
Anzeige
gebracht.
Auf die beiliegenden Beschwerdeschriftsätze, die an den UVS NÖ
gegangen sind , wird hingewiesen, insbesonders auf die darin angebotenen
Beweismittel der Einvernahme der jeweiligen Anzeiger etc.
Zum Beweis wird auch die Einholung des Berichtes des LGK NÖ, - zuständig
Oberstleutnant POLZER, LGKNÖ - den Einsatz betreffend, angeführt,
sowie die Bekanntmachung der Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Dienstgrade
der Angezeigten.
Die Angezeigten entstammen dem LGK NÖ, der Sondereinsatzgruppe des
BMI und der Gendarmerieposten Traiskirchen sowie Trumau.
Wie die Anzeiger bereits durch ihren Vertreter informiert sind, hat das
LGK NÖ bereits vom Gericht den Auftrag erhalten, Erhebungen gegen
die bis dato unbekannten Beamten durchzuführen. zu
diesem Zweck hat sich das LGK NÖ, Insp. Ringhofer , bereits an den
Vertreter der Anzeiger gewandt, um Name und Adresse für eine Einvernahme
zu erfahren. Namen und Anschriften der Anzeiger wurden dem genannten Beamten
bereits übergeben.
Nach dem derzeitigen Wissenstand hat das LGK NÖ bzw das BMI bereits
eine Untersuchungskommission in dieser Sache eingerichtet, die den strafrechtlichen
und dienstrechtlichen ( disziplinarrechtlichen ) Vorwurf zu überprüfen
hat ( Ansprechperson Obstlt. POLZER,LGK NÖ , Gen. Strohmeier , GenDion
f. öffentliche Sicherheit, BMI, 1010 Wien.)
Die Einvernahme dieser Personen als Zeugen wird hiermit angeregt!!!
Privatbeteiligtenanschluss
Die Anzeiger schließen sich hiermit dem einzuleitenden Strafverfahren
als Privatbeteiligte an und zwar vorläufig mit einem Schadensbetrag
von jeweils ÖS 100.000,-- für die erwachsene Unbill bzw für
die menschenunwürdige Behandlung während der gesetzeslosen Amtshandlung.
Ue wird , gestützt auf § 47 Abs 2 Zif 2 StPO gestellt der A
n t r a g, den Anzeigern die Akteneinsichtnahme zu gewähren und deren
Vertreter davon fernmündlich in Kenntnis zu setzen.
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Gesprächsprotokolle mit den Betroffenen der Polizeirazzia
Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. M, Schüler, geb. 1982 in Huambo, Angola
Ich wohne nicht in Block 3, sondern im Zimmer Nr. X in Block 1. Am 17.01.2000
abends war ich aber gemeinsam mit X aus Angola, der im selben Zimmer
wohnt wie ich- in Block 3, Zimmer Nr. X, zum Essen eingeladen. Wir befanden
wir uns beim Essen. Andere spielten Dame. Insgesamt waren dort 12 Personen,
davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen
gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen
könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele
Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken
bzw. einer mit einer Pistole. Dahinter war auch ein großer Hund.
Sie riefen uns etwas zu. Aus dem Verhalten der anderen erkannte ich, daß
wir weder reden noch uns bewegen durften. Wir hörten auf zu essen
und rührten uns nicht. Keiner sagte etwas.
Nachdem wir so ungefähr eine Stunde zugebracht hatten, wurden wir
nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Jeder, der hinauskam, wurde von
mehreren Beamten mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden Wand aufgestellt,
seine Hände über den Kopf und seine Beine durch Tritte auseinandergedrückt.
Dann wurde er abgetastet, mußte seine Lagerkarte herzeigen oder
auch die Jacke ablegen bzw. die Hose hinuterziehen und wurde vorne und
hinten in die Unterwäsche geschaut. Seine Hände wurden am Rücken
gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und nach rechts in den Korridor
weitergeschoben.
Ich war ungefähr in der Mitte der Gruppe. Vor mir wurde N., der Mann
von L., hinausgewunken. Er mußte sich dort vor aller Augen, insbesondere
vor uns, die wir sehen konnten, darunter seine eigene Frau, völlig
nackt ausziehen, und ein Polizist bohrte ihm mit den Finger in den Anus.
Dieser Polizist unterschied sich nicht von den anderen, er trug Gummihandschuhe.
Mit denselben Handschuhen hat er gleich darauf auch mich angefaßt.
Als ich hinaus auf den Korridor kam, wurde zuerst ein Foto von mir gemacht,
dann mußte ich die Hände heben und wurde abgetastet. Sie öffneten
meine Hose und zogen sie hinunter. Der Beamte mit den Gummihandschuhen
sah vorne und hinten in meine Unterhose. Ich durfte dann die Hose wieder
hinaufziehen, mußte meine Lagerkarte vorweisen und erhielt die Hände
am Rücken gefesselt, wobei mir der Beamte, der meine Karte hatte,
diese in meine Jacke zurücksteckte.
Ein Beamter nahm mich dann am Arm, ich spürte seinen Schlagstock
im Rücken, und übergab mich mehreren Beamten, die mit einem
Hund vor der Küche standen. Ein großer, dicker Beamter mit
schwarzem Schnurbart packte mich (Anm. Mdt. ist eher kleinwüchsig,
kindlich) hob mich an beiden Armen etwas in die Höhe, wobei mir die
Fesseln sehr weh taten, und schoß mich in die Küche.
Ich konnte mich aber auf den Beinen halten.
In der Küche war ich dann rund zweieinhalb Stunden. Wir waren sicher
über 20 Leute, alle gefesselt.
Dann wurden wir einzeln mit unseren Namen aus der Küche gerufen.
Mein Gesicht wurde mit dem vorher angefertigten Polaroid verglichen, dann
wurde etwas aufgeschrieben und mit einer Zange meine Fessel durchgeschnitten.
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Konf. vom 20.01.2000, mit Hr. K., geb. .1967 in Angola
Ich bin am X.12.1999 nach Österreich gekommen und wohne seit X.12.1999
im Lager Traiskirchen, uzw. im Block 3, Zimmer X. Zu Beginn des Vorfalles
befanden wir uns beim Essen. Andere spielten Dame. Insgesamt waren dort
12 Personen, davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde
von außen gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein
Mann öffnen könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen
waren viele Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken
bzw. einer mit einer Pistole. Sie riefen uns etwas zu. Aus dem Verhalten
der anderen erkannte ich, daß wir weder reden noch uns bewegen durften.
Wir hörten auf zu essen und rührten uns nicht. Keiner sagte
etwas. So verbrachten wir circa eine Stunde. Ich leide an Gastritis und
hätte dringend Wasser benötigt sowie aufs WC gemußt. Das
ging aber nicht. Auch später in der Küche konnte ich nichts
trinken, weil wir alle gefesselt waren und keiner von uns den Wasserhahn
erreichen konnte.
Dann wurden wir nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Jeder, der hinauskam,
wurde von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden
Wand aufgestellt, seine Hände über den Kopf und seine Beine
durch Tritte auseinandergedrückt. Dann wurde er abgetastet, mußte
seine Lagerkarte herzeigen oder auch die Jacke ablegen bzw. die Hose hinuterziehen
und wurde vorne und hinten in die Unterwäsche geschaut. Seine Hände
wurden am Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und
nach rechts in den Korridor weitergeschoben.
Ich war einer der ersten, die aus dem Zimmer gewunken wurden, und mußte
mich dort vor aller Augen, insbesondere vor meinen Zimmerkollegen, die
alles sehen konnten, vor den beiden Frauen und vor einer Polisistin, die
am Korridor war, völlig nackt ausziehen. Polizisten, die ein paar
Meter entfernt standen, lachten und scherzten.
Während ich mich wieder anzog, kam ein Mann aus DR Kongo an die Reihe.
Ihn zogen die Beamten völlig nackt aus, während er mit erhobenen
Händen an der Wand stand, und ein Polizist mit Handschuhen meiner
Meinung nach kein Arzt- bohrte ihm den Finger in den Anus. Ein Beamter
sah, daß ich hinsah, und drehte mich weg, in Richtung Küche.
Ich wurde fotografiert, mit den Händen am Rücken gefesselt und
weggebracht.
Vor der Küche waren viele Polizisten und ein Hund, der von ihnen
gereizt wurde, sodaß er ständig bellte. Ein großer Polizist
mit schwarzem, nach oben gezwirbelten Schnurbart stand bei der Tür
und schubste jeden, der kam, brutal wie ein Stück Vieh hinein. Er
schrie herum bzw. machte Bemerkungen zu seinen Kollegen, ich verstand
nur das Wort Scheiße.
Zweimal ist er auch auf gefesselte Männer losgegangen. Der eine glaublich
Angolaner- beklagte sich bei ihm auf Französisch über die Fesselung,
woraufhin dieser Polizist ihn zu sich winkte und die Fesseln unter Gelächter
noch enger zog, sodaß der Mann schrie. Ein zweites Mal wurde ein
englischssprechender Mann, der immer zurückredete, von
ihm an der Brust gepackt und geschüttelt und dann zurück ins
Zimmer auf einen anderen Mann gestoßen. Es wurde immer lauter, alle
klagten über Schmerzen wegen der Fesseln. Es gab keine Sitzgelegenheiten.
Wenn das Schreien der Polizisten nichts half, schickten sie den Hund ein
Stück ins Zimmer, sodaß alle zurückwichen Uns wurde zu
keinem Zeitpunkt gesagt, wieso das alles mit uns passiert und wir wie
Kriminelle behandelt werden Dreimal wurden Männer Nigerianer
bzw. glaublich ein Sudanese- beim Namen aus der Küche gerufen.
Nach langer Zeit wurden wir einzeln aus der Küche gerufen. Mein Gesicht
wurde mit dem vorher angefertigten Polaroid verglichen, dann wurde etwas
aufgeschrieben und mit einer Zange meine Fessel durchgeschnitten. In unserem
Zimmer war alles durcheinander. Von meinen Sachen fehlte nichts Ich habe
nur eine Polizeibeamtin gesehen, uzw. im Korridor, mit der einen Angolanerin.
Zivilpersonen außer uns Hausbewohnern- habe ich nicht gesehen.
Langwaffen habe ich nicht gesehen.Ich habe nur den Hund vor der Küche
gesehen.
An der anschließenden Reinigung von Korridor und WC war ich nicht
beteiligt. Ich habe keine Gummihandschuhe herumliegen sehen, erinnere
mich aber, daß viele Polizisten solche Handschuhe trugen. Der Polizist
vor der Küche hat sie sich sogar extra angezogen, bevor er den englischsprechenden
Mann (ich glaube aus Sierra Leone) packte und schlug. Dieser Polizist
ist korpulent.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Fr. K., Schülerin, geb. 1979 in Kinshasa,
DR Kongo
Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X/Untergeschoß. Ich kann alles,
was sich im Zimmer Nr. X zugetragen hat, so wie es K. erzählt hat,
bestätigen. Es entspricht meinen eigenen Beobachtungen und Erlebnissen.
Ich habe auch gesehen, wie sich einer unserer angolanischen Gäste
am Korridor ganz ausziehen mußte.
Auch ich durfte, wie gesagt, nach F.aufs WC gehen. Allerdings wollte ich
nicht mehr, als ich sah, daß ich in Gegenwart der Beamtin und vor
den Beamten mein Geschäft erledigen sollte. Die Beamtin deutete mir
aber sehr resolut, meine Hose und den Slip hinunterzuziehen. Als ich so
vor ihr stand (besser gesagt stand sie seitlich von mir, vor dem WC-Abteil
und direkt im Blickfeld der Beamten vor der Tür), steckte sie mir
einen Finger in die Vagina und bohrte darin herum. Sie trug Gummihandschuhe.
Ich mußte dabei urinieren und habe jedenfalls meine Beine und Unterkleidung
dabei genäßt, vielleicht auch die Beamtin. Die Beamten vor
dem WC, die das sahen, riefen ihrer Kollegin etwas zu, dem Tonfall nach
etwas sehr Vulgäres, weil sie auch ziemlich schmutzig lachten (ich
habe sie nicht angesehen, weil ich mich so schämte).Die Beamtin hat
mich dann meine nassen Sachen wieder anziehen lassen und mich zurück
ins Zimmer gebracht. Sie hat ihre Handschuhe nicht gewechselt, vielleicht
hatte sie keine anderen. Mir liefen die Tränen über das Gesicht.
Ich habe auch alles andere gesehen, was F. bereits erzählt hat.
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Konf. vom 20.01.2000, mit Fr. L., geb. 1976 in Angola
Ich bin mit meinem Gatten N am X. 12.1999 nach Österreich gekommen
und wohnen wir seit X.12.1999 im Lager Traiskirchen, uzw. im Block 3,
Zimmer X. Normalerweise wohnen dort drei Paare, am 17.01.2000 aber nur
wir beide. Zu Beginn des Vorfalles befanden wir uns in Zimmer X, wo wir
mit Angolanern aßen. Insgesamt waren dort 12 Personen, davon zwei
Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen gegen die
Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen könnte,
flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele Polizisten,
drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken bzw. einer
mit einer Pistole, die er aber gleich in den Gürtel zurücksteckte.
Sie riefen uns etwas zu. Aus dem Verhalten der anderen erkannte ich, daß
wir weder reden noch uns bewegen durften. Wir hörten auf zu essen
und rührten uns nicht. Keiner sagte etwas. Meine Freundin S aus Angola
wollte gehen, die Beamtin deuteten ihr aber, da zu bleiben, und sagten
auch etwas. Auch wenn jemand aufstehen wollte, deuteten sie auf ihn und
sagten etwas. Wenn jemand redete, riefen sie Shut up ! und
nahmen Drohgebärden ein.
So verbrachten wir circa eine Stunde, dann wurden wir nach und nach aus
dem Zimmer gewunken. Von meinem Platz aus konnte ich sehen, daß
jeder, der hinauskam, von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden
Wand gestellt, seine Hände über den Kopf und seine Beine durch
Tritte auseinandergedrückt wurden. Dann wurde er abgetastet, mußte
seine Lagerkarte herzeigen oder auch die Jacke ablegen. Seine Hände
wurden am Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und
nach rechts in den Korridor weitergeschoben.
Vor mir, nahe der Tür, stand mein Mann . Vor ihm war noch ein anderer
Mann, der sich völlig ausziehen mußte, dann herumdrehen und
nach vorbeugen, und einer der Polizisten, der Gummihandschuhe trug, machte
sich von hinten am Anus dieses Mannes zu schaffen.
Mit meinem Mann geschah das gleiche, noch während sich der andere
Mann wieder anzog und gefesselt und fotografiert wurde. Ich begann zu
schreien und zu weinen und wurde von den Beamten auf den Korridor gezogen
und links neben der Tür zur Wand gestellt. Mein Mann Tostao wurde
so wie die anderen mit Schlagstöcken zur Küche getrieben und
hineingestoßen, es folgten noch die übrigen Männer aus
unserem Zimmer. Vor der Küche waren viele Polizisten und ein Hund,
der von ihnen gereizt wurde, sodaß er ständig bellte. Ein großer
Polizist schrie ständig etwas in die Küche hinein und ging auch
ein paar Mal hinein, auch der Hund wurde ab und zu hineingelassen. Es
war sehr laut.
Meine Freundin S kam dann mit einer Polizistin zu mir. Die Polizistin
brachte mich zum WC, wo ich neben der Kloschüssel mein Geschäft
erledigen mußte, während sie dabeistand. Als ich fertig war,
trat sie neben mich und sah nach, was ich gemacht hatte. Vor dem WC standen
mehrere Polizisten, die mir zusahen und anzügliche Bemerkungen austauschten
und lachten. Ich wurde zu S zurückgebracht. Wir weinten. Ich wußte
nicht, was mit Tostao in der Küche passiert. Die Polizistin und andere
Beamte versuchten uns zu trösten. Zwei oder dreimal wurden einzelne
Männer aus der Küche gerufen und an uns vorbei hinausgeführt.
Ich glaube schon, daß ich fotografiert wurde. Ich weiß aber
nicht mehr, ob das gleich beim Verlassen des Zimmers war oder erst danach.
Nach langer Zeit wurden irgendwelche Papiere gebracht und die Männer
einzeln aus der Küche gerufen. Viele schrien, als gleich mehrere
Polizisten auf einmal mit einem Messer ihre Fesseln öffnen wollten.
Dann brachte ein Polizist von unten eine Zange. Alle gingen an uns vorbei
in ihre Zimmer, die Polizisten gingen weg.
In unserem Zimmer war alles durcheinander. Es war nichts kaputt und fehlte
nur das Handy, das mir Tostao gegeben hatte, als ich in Baden im Krankenhaus
war. Dieses mußten wir am 18.01.2000 vom Gendarmerieposten holen.
Ich habe nur eine Polizeibeamtin gesehen, uzw. im Korridor. Zivilpersonen
außer uns Hausbewohnern- habe ich nicht gesehen. Langwaffen
habe ich nicht gesehen. Ich habe nur einen Hund gesehen, den vor der Küche,
der war immer dort. An der anschließenden Reinigung von Korridor
und WC war ich nicht beteiligt. Ich habe keine Gummihandschuhe herumliegen
sehen
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Konf. vom 21.01.2000, mit Fr. L, Witwe, ohne Beruf, geb..1968 in Luanda,
Angola + Tochter L. , geb. X.11.1999
Ich bewohne im Block Nr. 3, Obergeschoß, das Zimmer Nr. X. In dieses
gelangt man nur durch das vorgelagerte Zimmer Nr. X, in dem Männer
wohnen. Neben mir und meiner Tochter wohnte am 17.01.2000 noch eine Frau
aus Ruanda im Zimmer Nr. X.
Ich war bereits eingeschlafen, hatte aber das Licht im Zimmer angelassen,
da ich mich immer wieder in der Nacht um meine Tochter kümmern muß.
Exakt um 19.45 Uhr ich hatte eine Uhr neben mir- wachte ich auf,
weil aus dem Zimmer unter meinem (Nr. X) Lärm nach oben drang. Die
Decke zwischen Zimmer X und meinem ist sehr dünn, man hört jedes
laute Wort. Dieser Lärm hörte sich nach einer Zimmerkontrolle
an, wie sie zweimal wöchentlich stattfindet. Ich wunderte mich zwar,
daß diesmal keine Zimmerkontrolle angekündigt worden war, hatte
aber ohnedies meine Lagerkarte auf den Sessel neben mich gelegt, und stört
man mich daher bei den Zimmerkontrollen auch nicht weiter. Ich dachte
mir also nichts wegen des Lärms und wollte weiterschlafen. Ich trug
zum Schlafen ein Nachthemd und lange Hosen. Meine Tochter schlief nahe
bei mir in einem anderen Bett.
Plötzlich, ich war noch nicht richtig eingeschlafen, wurde es fürchterlich
kalt im Zimmer. Ich sah, daß das Fenster sperrangelweit offen stand.
Erst dann sah ich, daß sechs Uniformierte mit einem Hund im Zimmer
standen. Diese fragten nach meiner Lagerkarte, die ich ihnen gab. Der
Hund, der sehr groß war, stand beim Bett meiner Tochter und leckte
diese ab. Die Beamten taten nichts dagegen, obwohl sie mein Entsetzen
sahen. Ich dachte, jetzt habe ich nur noch mein Kind und das soll nun
ein Hundespielzeug sein ! Meine Tochter begann zu schreien, ich durfte
aber nicht zu ihr.
Drei Beamte und der Hund blieben im Raum. Die Männer redeten und
lachten über mich. Ich wurde in Ruhe gelassen, man machte nur ein
Foto von mir. Ich durfte aber nicht von meinem Bett weg und auch nicht
das Fenster zumachen, obwohl es sehr kalt war und alle Türen offen
waren, sodaß es stark zog.
Ich hatte starke Unterleibsschmerzen von einer Operation und weil ich
dringend aufs WC müssen hätte. Ich durfte aber nicht aufstehen
und die Beamten verstanden mich nicht. Erst nach ungefähr einer Stunde
erlaubten mir die Beamten, das Baby, das noch immer schrie, an mich zu
nehmen und das Fenster zu schließen. Ich durfte meine Tochter stillen,
mich dabei aber nicht von den Beamten, die sehr amüsiert waren, wegdrehen.
Erst gegen Mitternacht gingen die Beamten wieder. Rund eine Stunde danach,
es war circa 1 Uhr nachts, bekam meine Tochter hohe Temperatur und brachte
ich sie daher zur Krankenstation. Über seinen Zustand wurden dort
Aufzeichnungen gemacht. Es gibt über jeden Lagerbewohner ein Patientenblatt.
Meine Tochter war sehr krank. Sie ist noch immer verkühlt, ihre Nase
läuft ständig.
Ich habe keine Beamtin gesehen. Ich erfuhr auch erst später von den
Leuten aus dem Nebenzimmer, daß die Polizei hier war, um Drogen
zu suchen. Was meine ruandische Mitbewohnerin die ganze Zeit über
gemacht hat, weiß ich nicht. Ich war zusehr mit mir selbst und mit
dem Baby beschäftigt. Ich kann nicht einmal sagen, ob sie ebenfalls
im Zimmer war oder nicht. Wir haben auch danach nicht über den Vorfall
gesprochen. Wir können uns kaum verständigen.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. L., Chauffeur, geb. 1966 in Uige, Angola
Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X Am 17.01.2000 abends lag ich schon
im Bett. Mehrere Leute waren beim Essen. Insgesamt waren dort 12 Personen,
davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen
gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen
könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele
Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken
bzw. einer mit einer Pistole. Sie riefen uns etwas zu. Ich wollte aufstehen,
aber ein Beamter sagte etwas zu mir und deutete, ich solle so bleiben
wie ich bin. Keiner sagte etwas. Immer wenn jemand laut redete oder aufstehen
wollte oder zur Tür gehen wollte, sagten die Beamten vor der Tür
etwas und fuchtelten mit den Schlagstöcken herum.
Nachdem wir so ungefähr eine Stunde zugebracht hatten, wurden wir
nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Ich konnte sehen, daß jeder,
der hinauskam, mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden Wand aufgestellt,
seine Hände über den Kopf und seine Beine durch Tritte auseinandergedrückt
wurden. Dann wurde er abgetastet, mußte seine Lagerkarte herzeigen
oder auch die Jacke ablegen bzw. die Hose hinuterziehen und wurde vorne
und hinten in die Unterwäsche geschaut. Seine Hände wurden am
Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und nach rechts
in den Korridor weitergeschoben.
Ich war ungefähr in der Mitte der Gruppe. Als ich hinaus auf den
Korridor kam, wurde zuerst ein Foto von mir gemacht, dann mußte
ich die Hände heben und wurde abgetastet. Mir ekelte vor dem Beamten,
der das tat, weil er mich mit denselben dreckigen Handschuhen anfaßte,
mit denen er vorher schon Kollegen in den Anus gebohrt hatte. Ich mußte
mich nicht ausziehen, wahrscheinlich, weil ich aus dem Bett kam und nur
leicht bekleidet war. Ich mußte nur meine Lagerkarte vorweisen und
erhielt die Hände am Rücken gefesselt, wobei mir der Beamte,
der meine Karte hatte, diese in die Hose zurücksteckte. Die Beamten
brachten mich dann zur Küche, wo neben anderen und einem Hund-
ein großer, dicker Beamter mit schwarzem Schnurbart stand, der mir
einen Stoß in den Rücken gab, sodaß ich in die Küche
ging
In der Küche war ich dann rund zweieinhalb Stunden. Wir waren rund
25 Leute, alle gefesselt, wobei mit der Zeit insgesamt drei ausgesondert
wurden. Diese glaublich Nigerianer- habe ich seither nicht mehr
gesehen. Zum Schluß wurden wir einzeln mit unseren Namen aus der
Küche gerufen. Mein Gesicht wurde mit dem vorher angefertigten Polaroid
verglichen, dann wurde etwas aufgeschrieben und mit einer Zange meine
Fessel durchgeschnitten. Ein Beamter wies auf die Zimmer und ging ich
in meines, wo ich meinen Koffer vorfand, der kaputt war. Alle meine Sachen
lagen herum, letztlich fehlte aber nichts.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. M., Jura-Student, geb. .1974 in Kinshasa,
DR Kongo
Ich befand mich mit anderen Personen im Block Nr. 3, Obergeschoß,
Zimmer Nr. X, beim Essen. Im Raum waren die sieben Bewohner, zwei Angolanerinnen,
drei Angolaner und zwei Kinder (15/16-jährige Jungen). Plötzlich
gab es einen lauten Schlag gegen die Tür, ein Mann wollte öffnen
und flog ihm jedoch auch schon die Türe entgegen. Ein einzelner Beamter
mit einer Pistole trat in die Tür und sagte wörtlich Dont
move ! Police !. Hinter ihm waren drei bis vier andere Beamten.
Einer hatte eine Art Freisprecheinrichtung. Alle hatten Pistolen gezogen,
die sie dann aber gegen Schlagstöcke eintauschten.
Ich wollte aufstehen und mir die Hände waschen gehen, da wir mit
den Fingern gegessen haben. Auch andere wollten irgendetwas tun, aufstehen,
sich auf ein Bett setzen, eine Frau wollte an den Beamten vorbei zur Tür
hinaus. Die Beamten riefen Stop ! Dont move ! Stay there !.
Ich fragte auf Englisch, was los ist (ich wagte nicht, deutsch zu sprechen).
Die Antwort war: Shut up ! You have no right to speak. We are the
police !
Wir mußten also alle, so wie wir gerade standen oder saßen,
bleiben. Die Beamten standen vor der Tür bzw. lehnten an der gegenüberliegenden
Wand und schauten, daß sich keiner von uns bewegte. Keiner von uns
sagte etwas. Im Korridor liefen viele Polizisten hin und her. Auf Ihren
Uniformen/Kappen stand SEG.
Eine Frau wollte aufs WC gehen ich deutete auf sie und rief den
Beamten zu WC- sie durfte nicht. Die andere wollte Wasser
trinken, durfte aber auch nicht. Niemand sagte uns, was überhaupt
los ist. Wir wagten auch nicht mehr, zu fragen. Unser Essen stand vor
uns, aber niemand aß mehr. So saßen wir circa eine Stunde,
alle zur Tür gewandt. Am Korridor liefen Polizisten auf und ab. Nach
und nach wurden alle Bewohner der Zimmern X, X und X nach rechts vorbeigeführt.
Sie waren zum Teil barfuß. Es war ziemlich laut, in der Nähe
der Küche bellte ein Hund.
Dann wurde einer nach dem anderen von uns hinausgewunken. Am Gang wurden
sie von mehreren Beamten in Empfang genommen, die sie nach ihrer Lagerkarte
fragten, sie durchsuchten, sich aus- und wieder anzuziehen hießen,
fesselten, fotografierten. Es ging wie am Fließband. Zwei bis drei
Beamte waren auf einmal mit einer Person beschäftigt. Während
sich einer wieder anzog, mußte sich der nächste ausziehen.
Die beiden Frauen haben dies gesehen ebenso wie eine Polizistin, die dabei
war, auch die beiden Jungen. Ein Beamter trug Gummihandschuhe und führte
seinen Finger in den Anus von Männern ein. Er wechselte diesen Handschuh
nicht. Als ich draußen mit erhobenen Händen an der Wand stand,
wollte ich sehen, was neben mir mit K. und K passierte, wurde aber von
den Beamten geohrfeigt, sodaß ich nur die Wand ansehen konnte. Ich
mußte mich nicht ausziehen, auch KI, der nach mir herauskam nicht,
schon aber K, bei dem eine ziemlich lange Analuntersuchung durchgeführt
wurde. Es gab Handgreiflichkeiten, weil er sich dagegen wehren wollte.
Meine Kleidung wurde abgeklopft, die Arme wurden mir heruntergerissen,
sodaß ich mit dem Kopf an die Mauer schlug, und wurden mir hinter
dem Rücken mit einer Plastikschnur gefesselt. Ich wurde herumgedreht
und fotografiert. Alles ging ziemlich schnell, ich fühlte mich wie
Vieh in einer Fleischfabrik. Gleich nach dem Foto brachten mich Beamte
in die Küche. Sie stießen mich mit ihren Schlagstöcken
vor sich her. Vor der Küche standen circa fünf Beamte mit einem
Hund. Ein ziemlich großer Beamter stand bei der Küchentür
und gab jedem, der hineingehen sollte, einen Stoß mit. Obwohl ich
schon darauf gefaßt war, hat er auch mich noch erwischt. Ich drehte
mich zu ihm und sagte Excuse me, I have a question. Er brüllte
mich an Shut up ! You dont have right to talk ! Nobody wants
you here !
In der Küche waren wir dann um die 25 Leute. Es war sehr laut. Der
große Beamte er hatte einen schwarzen, nach oben gedrehten
Bart und einen großen Bauch- brüllte herum und machte abfällige
Bemerkungen. Einen Mann schlug er auf die Brust, weil dieser zu nahe bei
der Tür war und nicht stillsein wollte. Er wollte irgendetwas von
den Beamten, ich weiß nicht, was, weil ich hinten beim Fenster stand.
Andere protestierten wegen dieser Attacke und drängten zur Türe,
woraufhin die Beamten den Hund an die Türe ließen. Der Hund
bellte und stellte sich auf. Er wäre auf die Leute gesprungen, wenn
er nicht gehalten worden wäre.
Auch K hat der besagte Beamte auf den Kopf geschlagen. Der hatte sich
über seine engen Fesseln beklagt. Der Beamte winkte ihn zu sich,
es sah so aus, als ob er ihm die Fesseln lockern wollte. Aber stattdessen
zog er sie ihm so fest nach, daß der Mann laut schrie, und gab ihm
beim Wegstoßen noch einen Schlag auf den Kopf. Die meisten im Zimmer
schrien wild durcheinander. Es ging zu wie in einem Kochtopf. Drei Leute
Nigerianer- wurden beim Namen aus der Küche gerufen. Wir anderen
mußten ziemlich lange dort warten. Die Fesseln schnitten sich uns
ins Fleisch. Kurz bevor alles vorbei war, sah ich vom Fenster aus, daß
ein Polizeiwagen mit Papieren kam. Diese Papiere unsere Polaroidfotos
waren dabei- hatten sie dann in der Hand, als wir einer nach dem anderen
beim Namen aus der Küche gerufen wurden. Ein Beamter verglich mein
Gesicht mit einem Foto, ein anderer schrieb etwas, ein anderer schnitt
meine Fesseln mit einer Zange durch. Ich war nur froh, wegzukommen und
ging in mein Zimmer
Aus dem Küchenfenster habe ich viele Polizeiautos und minibusse
gesehen, keine Zivilfahrzeuge. Ich habe nur eine Beamtin gesehen, die
links vor dem Zimmer X bei den beiden Frauen stand, als ich kontrolliert
wurde. Ich habe beim Aufräumen mitgemacht. Wir haben die herumliegenden
Fesseln eingesammelt und auch einen verschmutzten Gummihandschuh gefunden,
sonst keine (obwohl viele Beamten welche angehabt hatten). Offensichtlich
haben alle Beamten ihre Handschuhe anbehalten, nur der Beamte, welcher
sich an den Anus der Kollegen zu schaffen machte, dürfte seinen schmutzigen
Handschuh danach weggeworfen haben. Keiner von uns wollte den anrühren,
wo er hingekommen ist, weiß ich nicht. Dieser Beamte sah nicht aus
wie ein Arzt. Zivilpersonen außer uns Hausbewohnern- habe
ich nicht gesehen. Ich habe, als ich aus dem Zimmer geholt wurde, einen
Beamten mit einer Maschinenpistole vor Zimmer 12, dh. beim Treppenabgang,
stehen sehen.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. K. , Musiker, geb. 1969 in Kinshasa, DR
Kongo
Ich war glaublich der dritte oder vierte Mann, der aus dem Zimmer Nr.
9 gerufen wurde. Ich wurde ziemlich brutal gepackt, von mehreren Beamten
gleichzeitig, und habe mich dem widersetzt. Daraufhin packte je ein Polizist
einen meiner Arme und schleuderten sie mich mit den Händen förmlich
an die Wand. Dabei habe ich mich an einem Finger verletzt. Dieser ist
dann ziemlich angeschwollen und hat sehr weh getan. Ich habe am nächsten
Tag das Krankenhaus Baden aufgesucht. Es wurde ein Röntgen gemacht
und wurde mir gesagt, daß nichts gebrochen sei.
Ich mußte so an der Wand stehenbleiben und die Beamten zogen mir
Hose und Shorts hinunter, sodaß ich unten herum völlig nackt
war. Ein Beamter, der Gummihandschuhe trug und nicht wie ein Arzt aussah,
steckte seinen Finger in meinen Anus und bohrte darin herum. Als er ihn
herausgezogen hatte, sagte ein anderer Beamter etwas zu ihm, und er führte
das ganze nocheinmal durch.
Das ganze geschah direkt vor dem Zimmer. Alle, die noch im Zimmer waren,
konnten dabei zusehen. Eine Angolanerin war noch im Zimmer. Als ich hinausgeführt
worden war, sah ich links bei der Tür auch noch die andere Angolanerin
und eine Polizistin stehen. Auf dem Korridor befanden sich auch noch viele
andere Polizisten.
Ich durfte mich dann wieder anziehen, es wurde ein Foto von mir gemacht,
dann wurden mir die Hände am Rücken gefesselt. Ich hatte mich
wieder etwas gefaßt und sprach den mir am nächsten stehenden
Beamten an, der auf deutsch wild auf mich einredete (Anm.: laut M. unter
anderem mehrmals Halt die Klappe !)
In der Küche waren wir dann um die 25 Leute. Es war sehr laut. Der
große Beamte er hatte einen schwarzen, nach oben gedrehten
Bart und einen großen Bauch- brüllte herum und machte abfällige
Bemerkungen. Einen Mann schlug er auf die Brust, weil dieser zu nahe bei
der Tür war und nicht stillsein wollte. Er wollte irgendetwas von
den Beamten, ich weiß nicht, was, weil ich hinten beim Fenster stand.
Andere protestierten wegen dieser Attacke und drängten zur Türe,
woraufhin die Beamten den Hund hereinließen, sodaß sich alle
zurückzogen.
Ich habe auch gesehen, wie dieser Beamte K.malträtierte Glaublich
zwei Stunden später wurden wir einer nach dem anderen aus der Küche
gerufen. Ein Beamter verglich mein Gesicht mit einem Foto, ein anderer
schrieb etwas, ein anderer schnitt meine Fesseln mit einer Zange durch.
Ich ging in mein Zimmer. Meine Sachen waren im Zimmer verstreut. Wir mußten
lange aussortieren, was wem gehört. Mein Koffer ist kaputt. Er läßt
sich nicht mehr schließen.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. K., Maschinist, geb.1970 in Kinshasa, DR
Kongo,
Ich war der letzte, der von uns noch in Zimmer Nr. 9 war. Noch während
ich im Zimmer war, kamen Beamte bereits herein und wurde ich Zeuge, wie
diese den Koffer von Charle KITENGEE aufbrachen und dabei zerstörten.
Ich schrie daher laut K. K.!, woraufhin ein weiterer Beamter
hereinkam und mich anschrie Shut up! und hinausbrachte. Am
Korridor wurde ich von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur Wand, erhobenen
Händen und gespreizten Beinen hingestellt, abgetastet, fotografiert,
mit den Händen am Rücken gefesselt und in die Küche gebracht.
In der Küche waren wir dann um die 25 Leute. Es war sehr laut. Der
große Beamte er hatte einen schwarzen, nach oben gedrehten
Bart und einen großen Bauch- brüllte herum und machte abfällige
Bemerkungen. Einen Mann schlug er auf die Brust, weil dieser zu nahe bei
der Tür war und nicht stillsein wollte. Er wollte irgendetwas von
den Beamten, ich weiß nicht, was, weil ich hinten beim Fenster stand.
Andere protestierten wegen dieser Attacke und drängten zur Türe,
woraufhin die Beamten den Hund an die Türe ließen. Der Hund
bellte und stellte sich auf. Er wäre auf die Leute gesprungen, wenn
er nicht gehalten worden wäre.
Ich litt sehr unter den Fesseln und ging schon herum, weil die Schmerzen
so groß war. Ich konnte kaum ruhig stehen und verzerrte das Gesicht.
Der besagte Beamte muß das bemerkt haben und winkte mich zu sich.
Ich dachte, daß er mir die Fessel lockern will und drehte ihm den
Rücken zu. Er zog die Fessel aber lachend noch fester und ich schrie
laut. Man kann die Einschnitte heute noch sehen (Anm. feine, frisch vernarbte
Linien an den Innenseiten beider Handgelenke, je zwei kleine dunkel verfärbte
Druckstellen in der Breite der Plastikbänder oberhalb der Handwurzelknochen).
Gleichzeitig stieß mich der Beamte zurück ins Zimmer, wobei
er mich mit der flachen Hand auf den Hinterkopf schlug
Nach mir endlos erscheinender Zeit ich konnte vor Schmerzen an nichts
anderes mehr denken- wurden wir einer nach dem anderen aus der Küche
gerufen. Ein Beamter verglich mein Gesicht mit einem Foto, ein anderer
schrieb etwas, ein anderer schnitt meine Fesseln mit einer Zange durch.
Ich ging in mein Zimmer.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. K. , geb. 1974 in Uige, Angola
Der 17.01.2000 war mein erster Tag im Lager Traiskirchen. Zu Beginn des
Vorfalles befand ich mich mit D zu Besuch im Zimmer Nr. X/Untergeschoß.
Es ist dies ein Frauenzimmer. Wir beide waren noch nicht im Block Nr.
3 einquartiert, sondern im sogenannten Transitraum im Block
Nr. 1, der von dieser Polizeiaktion nicht betroffen war Plötzlich
wurde die Türe aufgestoßen und es standen drei Gendarmen da.
Ich habe mehrere Pistolen, ein Funkgerät, eine Maschinenpistole sowie
Schlagstöcke bei ihnen gesehen. Sie riefen irgendetwas wie Stop,
Niemand rührt sich oder so und packten einen Mann, der
gerade mit einem Mobiltelefon in der Hand neben der Tür gestanden
und uns Anwesende gefragt hatte, wem dies gehöre ( Anm. d.i. P).
Ich glaube nicht, daß es sein Handy war, eben weil er uns gerade
gefragt hatte. Wo er es herhatte, weiß ich nicht.
Dieser Mann wurde hinausgezogen, ein Polizist nahm ihm das Handy ab, und
er wurde von 4 5 Polizisten auf einmal auf den Boden am Korridor
gedrückt. Er wurde am Boden liegend überall abgetastet, wieder
heraufgezogen und fotografiert. Zwei Polizisten brachten ihn dann den
Korridor hinunter.
Wir anderen im Raum waren wie gelähmt, rührten uns nicht und
wagten nichts zu sagen. Die Beamten bedeuteten uns, die Hände zu
heben. Sie sagten auch etwas, das verstand ich aber nicht. Nach ein paar
Minuten wurde ich als erster auf den Korridor hinausgewunken. Ich mußte
mich an der Ecke zwischen Zimmer 5 und der dortigen Korridortür mit
dem Gesicht zur Wand aufstellen, meine Kleider wurden von einem Beamten
abgeklopft, ob etwas darin sei, meine Lagerkarte wurde aus der Tasche
genommen und dann mußte ich mich nach und nach völlig entkleiden
und nach vorne beugen, wobei ein Beamter sich hinter mich hockte und meinen
Anus begutachtete. Im Korridor waren viele Beamten, es war viel Bewegung,
aber ich befand mich im Blickfeld der Frauen und auch zweier Polizistinnen.
Ich durfte mich dann wieder anziehen, wurde mit dem Gesicht zu den Beamten
gedreht und fotografiert (Sofortbildkamera). Dann packte ein Beamter meine
Arme und fesselte sie am Rücken und wurde ich den Korridor hinuntergeführt
ins Zimmer Nr. 3, wo sich bereits ein paar andere Leute aufhielten, die
so wie ich gefesselt waren (darunter D).
Wir sollten uns zunächst auf den Boden setzen, standen dann aber
nach und nach auf, weil dies Schmerzen bereitete. Sitzgelegenheiten gab
es nicht, auf die Betten durften wir uns nicht setzen. So standen wir
alle. Wir konnten uns miteinander unterhalten, die Beamten vor der Tür
gaben nur Acht, daß sich niemand auf ein Bett setzte oder zu nahe
zur Tür kam. Dann gaben sie irgendwelche Befehle auf Englisch und
machten dazu Gesten mit den Händen oder mit ihren Schlagstöcken.
D mußte zur Toilette und ging mit zusammengepreßten Oberschenkeln
zur Tür und fragte Toilette, toilette ? Ein Beamter deutete
ihm nur, wieder ins Zimmer zurückzugehen. Im Zimmer Nr. 3 waren wir
am Ende circa 15 Personen.
Nachdem wir mindestens zwei, wenn nicht drei Stunden so gestanden hatten,
wurden wir einzeln beim Namen in den Korridor gerufen. Dort wurde mein
Gesicht mit dem zuvor gemachten Foto verglichen und ein Beamter schrieb
etwas, während ein anderer mit einer Zange die Fessel durchschnitt
und wieder ein anderer deutete, daß ich weggehen soll. Es muß
gegen Mitternacht gewesen sein, bis alles vorbeiwar. Ich habe zwei Hunde
gesehen. Einer davon wurde immer im Korridor vor Zimmer 3 auf- und abgeführt.
Der andere verließ ungefähr zur gleichen Zeit wie ich das Gebäude.
Draußen waren noch andere Hunde und viele Polizeiautos und minibusse,
keine Zivilfahrzeuge. Ich habe zwei Beamtinnen gesehen, beide waren zunächst
vor Zimmer Nr. 6, eine davon hat zwei Frauen am Zimmer vorbei zum Badezimmer
geführt (getrennt voneinander). An der Reinigung der Zimmer, Korridore
und WCs nach der Aktion war ich nicht beteiligt, weil ich gleich danach
in den Transitraum zurückging.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Fr. K, Informatikerin, geb.1971 in Kongolo,
DR Kongo
Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X/Untergeschoß. Wir sind dort vier
Frauen, zwei aus Angola (S, A) und zwei aus DR Kongo ( K und ich). Zu
Beginn des Vorfalles waren wir nur drei Frauen, S war nach oben gegangen,
um einen Freund zum Essen einzuladen. Außerdem waren noch fünf
Männer, alle Angolaner, bei uns. Plötzlich flog die Tür
auf und erschienen fünf Uniformierte, dahinter noch eine Beamtin.
Drei davon nahmen sich gleich einen jungen Angolaner vor, der neben der
Tür gestanden hatte und ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Sie nahmen
im das Telefon aus der Hand und zerrten ihn hinaus vor die Türe.
Ich konnte nicht alles sehen, weil soviele Beamten im und vor dem Zimmer
waren. Er mußte aber seine Oberkleidung ablegen, durfte sich dann
wieder anziehen, wurde gefesselt (Hände am Rücken) und in den
Korridor hinuntergeführt. Ähnlich erging es auch den anderen
vier Männern. Einer davon mußte sich vor aller Augen im Korridor
völlig ausziehen.
Von uns wurden die Lagerkarten verlangt und daß wir uns Socken und
Schuhe ausziehen. Wir mußten aber dort bleiben, wo wir waren, und
warten. Ans Reden dachte keiner von uns. Die Beamten sprachen uns nicht
an, sie redeten nur miteinander, was ich nicht verstand. Ungefähr
nach 20 Uhr machte ich die Polizistin auf mich aufmerksam, daß ich
aufs WC wollte. (Im Korridor gab es noch eine andere Polizistin. Diese
kam später mit S ins Zimmer, um deren Lagerkarte zu holen.) Diese
Beamtin begleitete mich dann aufs WC, das ungefähr dort liegt, wo
sich oben das Badezimmer befindet. Sie ließ sowohl die Türe
zum WC offen, obwohl draußen Beamten standen, die zuschauten, als
auch die Tür zum WC-Abteil, wo sie sich auf die eine Seite der Klomuschel
stellte und mir deutete, daß ich auf die andere Seite der Muschel,
auf den Boden machen sollte, was ich tat. Die Polizisten vor der Türe
amüsierte sich darüber, ich schämte mich, weil ich die
Hose ganz hinunterziehen mußte, um mich nicht zu beschmutzen, und
die Beamten alles sehen konnten. Die Polizistin sah sich dann mein Geschäft
an, wobei sie hinter mir im WC-Abteil stand, und mich hinter mir
gehend- an den Beamten vorbei wieder ins Zimmer führte. Im Korridor
sah ich zwei Hunde und viele Polizisten.
Zurück im Zimmer, waren dort gerade vier Beamten damit beschäftigt,
unsere Sachen zu durchwühlen. Auch K wurde gleich nach mir von der
Beamtin aufs WC geführt, sie kam weinend und mit nasser Hose zurück.
Dann, es war ungefähr eine Stunde seit Beginn vergangen, kam die
zweite Polizistin mit S ins Zimmer. Die erste Beamtin war nicht da, und
die Beamten erlaubten A nicht, auch aufs WC zu gehen. Sie deuteten ihr,
daß sie in einer Ecke ihr Geschäft erledigen sollte. Das tat
sie dann, weinend, wobei sie auch sich selbst mit Urin beschmutzte. Keine
von uns redete, ich glaube, daß wir das gar nicht gedurft hätten.
Von den Beamten redete auch niemand mit uns.Es dauerte noch mindestens
zwei Stunden, bis alles vorbei war. Zwei Frauen hatten vom Urin beschmutzte
Hosen, es roch fürchterlich. Den Beamten war das aber egal. Die ersten
Beamten, die ins Zimmer gekommen waren, hatten Schlagstöcke, Walkie-Talkies,
Pistolen im Gürtel. Einer weiter hinten hatte eine Maschinenpistole
im Anschlag.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. I., Elektroingenieur, geb. .1969 in Kinshasa,
DR Kongo
Ich war der dritte, der aus dem Zimmer gewunken wurde, also hinter Albert
NGBILIMA. Ich konnte aber nicht sehen, was am Korridor mit ihm passierte.
Er wurde gerade weggeführt, als ich hinauskam. Ich habe versucht,
ihm nachzusehen bzw. zu sehen, was sich vor der Küche abspielte,
wurde aber jedesmal wenn ich den Kopf drehte, auf die Wange geschlagen.
Anders als N habe ich nur einen Hund gesehen, vor der Küche. Sonst
habe ich alles so erlebt wie von ihm erzählt.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. D., Schüler, geb.1982 in Monrovia,
Liberia,
Ich wohne im Block Nr. 3, Obergeschoß, Zimmer X. Zu Beginn des Vorfalles
waren wir zu elft im Zimmer. Einige saßen auf Sesseln oder auf den
Betten, ein paar spielten. Plötzlich ging die Türe auf und stand
ein Beamter, glaublich mit einer Maschinenpistole in der Hand, dort. Dahinter
waren viele andere. Uns wurde befohlen Dont move ! Police!
Keiner rührte sich. Jeder blieb so sitzen oder stehen, wie er war.
Es stand dann immer mindestens ein Beamter an der Tür oder lehnte
gegenüber, wo er alle im Auge hatte und sofort etwas rief bzw. Zeichen
gab, wenn jemand aufstehen wollte etc. Miteinander reden durften wir dann
schon.
Nach circa 45 Minuten wurden wir, einer nach dem anderen, hinausgewunken,
aber immer erst, wenn sie mit dem vorherigen fertig waren und ihn gefesselt
in Richtung Küche wegführten. Ich war glaublich der sechste
aus unserem Zimmer. Draußen gruppierten sich drei bis fünf
Beamte um mich. Einer fragte mich nach der Lagerkarte. Nachdem ich sie
ihm gegeben hatte, rissen zwei Beamte meine Arme in die Höhe und
schoben mich so mit dem Gesicht zur Wand. Meine Beine wurden auseinandergedrückt,
ich wurde durchsucht, mußte aber nichts ausziehen. Dann wurden meine
Hände wieder heruntergenommen und auf dem Rücken gefesselt,
ich wurde umgedreht, fotografiert und weggeführt.
Vor der Küche standen fünf Beamte mit einem Hund. Ein Beamter
groß mit einem sehr charakteristischen Oberlippenbart- war
offenbar der Anführer dieser Beamten und stieß mich in die
Küche hinein, wo schon viele Leute waren. Am Ende waren es circa
25 Leute.
Ich erinnere mich, daß der genannte Beamte einen Mann, der sich
wegen seiner Fesseln beschwerte ich glaube, es war ein Kongolese-
zu sich hinwinkte. Es schien, als wollte er ihm die Fesseln lockern. Stattdessen
aber zog er ihm die Fesseln unter Gelächter noch fester an, sodaß
der Mann laut schrie. Ein anderes Mal wollte ein anderer Mann glaublich
Sudanese- nicht aufhören, sich bei den Beamten über seine Behandlung
zu beschweren (er sprach englisch). Der eine Beamte sagte immer Shut
up ! Nobody asked you to come here !, und als der Mann nicht aufhörte,
zu reden, ging er auf ihn zu, packte ihn an der Oberbekleidung und schüttelte
ihn ein paar Mal vor und zurück.
Nach endlos langer Zeit wurden wir dann namentlich aufgerufen. Wir mußten
einzeln an dem Hund vorbei aus der Küche gehen, wo sie uns mit dem
Polaroidfoto verglichen und etwas schrieben. Dann schnitten sie die Fesseln
durch, wobei sie zuerst nur ein Messer hatten. Bei mir bemühten sich
gleich zwei oder drei Beamte, die Fessel mit dem Messer durchzuschneiden,
was ziemlich weh tat, weil die Fesseln ohnehin schon sehr eng waren. Es
gelang ihnen nicht bzw. kam dann ein Beamter mit einer Zange dazu, und
war ich frei.
Ich habe nur den einen Hund in der Küche gesehen. Aus dem Küchenfenster
konnte ich aber sehen, daß vor dem Haus mehrere Hunde waren. Ich
habe nur einen Beamten mit einer Langwaffe gesehen. Das war der erste
Polizist, der ins Zimmer trat. Ich habe nur eine Beamtin gesehen, die
am Korridor stand. Zivilpersonen habe ich nicht gesehen. Viele Beamten
trugen Gummihandschuhe. Der eine große vor der Küche zog sie
sich extra an, bevor er auf den Sudanesen losging. Ich habe dann aber
im Korridor keine Handschuhe herumliegen sehen, nur Fesseln.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. B. Medizinstudent, geb. 1978 in Brazzaville,
Kongo
Ich wohne in Block 3, Obergeschoß, Zimmer Nr. X. Am 17.01.2000 wohnten
dort nur ich und S aus Ruanda. Es ist dies jenes Zimmer, durch welches
man gehen muß, um zum Zimmer Nr. 13 zu gelangen, wo am 17.01.2000
nur zwei Frauen und ein Baby wohnten. Es war 19.30 Uhr, als plötzlich
die Türe aufging und zwölf Polizisten mit einem Hund hereinstürmten.
Diese riefen Police ! Dont move ! Stay where you are !.
Sechs von den Polizisten und der Hund gingen weiter ins Zimmer Nr. 13.
Bei diesen war keine Frau dabei. Es begann dann das Baby im Zimmer Nr.
13 zu schreien.
Die verbliebenen sechs Polizisten verlangten unsere Lagerkarten. Dann
forderten sie uns auf Englisch auf, alles was mir gehörte, hierhin,
und alles was Georges gehörte, dorthin auf einen Haufen zu legen.
Ich verstehe Englisch, aber nicht gut. Die Beamten konnten, glaube ich,
auch nur ein paar Worte. Ich wurde nach meinem Namen gefragt und dann
aus dem Zimmer gebracht, wo ich an der Ecke zwischen der Tür von
Zimmer 11 und der Durchgangstür im Korridor hingestellt wurde. Ich
mußte mit erhobenen Händen und Gesicht zur Wand dortstehen
und wurde überall abgetastet. Ein Beamter fesselte mir die Hände
am Rücken, ein anderer fotografierte mich und der erstere bachte
mich in die Küche, wobei er etwas mit seinem Schlagstock nachhalf.
Ich war der erste dort. Nach mir ist Gaspard hingekommen. Es wurden dann
immer mehr Leute in der Küche. Drei wurden wieder hinausgeholt, glaublich
Nigerianer. Sie habe ich nicht mehr gesehen. Am Ende war die Küche
voller Leute. Alle mußten stehen. Ich erinnere mich, daß ein
Mann er sprach glaublich Französisch- sich beim Chef der Beamten
vor der Küche wegen seiner Fesseln beschwerte und sie von ihm dann
unter Gelächter noch fester angezogen erhielt, bis er schrie. Es
ging in der Küche ziemlich zu, manche schrien, manche jammerten.
Wenn der Tumult zu groß war, ließen die Beamten einen Hund
ins Zimmer, sodaß sich alle zurückdrängten. Wir wurden
dann nach ziemlich langer Zeit einzeln aus der Küche gerufen, mit
den Polaroids verglichen und freigelassen
Ich habe nur eine Polizistin gesehen. Diese befand sich am Korridor, als
ich in die Küche gebracht wurde. Ich habe keine Langwaffen gesehen.
Der erste Trupp, der in unser Zimmer kam, hatte neben Schlagstöcken
auch Pistolen, die sie aber dann gleich versorgten. Meiner Meinung nach
trugen nur manche Beamten Gummihandschuhe. Ich habe mich an den Aufräumarbeiten
im Korridor nicht beteiligt, weil unser eigenes Zimmer ziemlich chaotisch
aussah. Ich kann daher auch nicht sagen, ob gebrauchte Gummihanschuhe
herumlagen. Ich habe auf meinem Weg zurück ins Zimmer keine gesehen.
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Konf. vom 20.01.2000, mit Hr. B, geb. 1978 in Angola,
Ich bin seit X.11.1999 in Österreich und hatte noch kein Asylinterview.
Ich wohne in Block 3, im Obergeschoß, im Zimmer Nr. X. Gerade als
alles anfing, hatten wir schon zu essen begonnen und wollte ich in die
Küche Wasser holen gehen. Von außen wurde gegen die Tür
geschlagen, ich wollte gerade die Tür aufmachen und wurde diese aber
von außen zugezogen. Schließlich ging die Tür auf, und
ein Polizist mit der Aufschrift SG auf der Kappe stand vor
mir. Er zeigte mir, daß ich stehenbleiben soll. Alle anderen waren
sehr überrascht. Eine Frau wollte am Polizisten vorbei hinaus, mußte
aber im Zimmer bleiben.
Wir mußten dann einer nach dem anderen hinaus auf den Korridor.
Ich wurde mit einer Sofortbildkamera fotografiert, durchsucht, mußte
die Hose hinunterziehen, die Hände hochnehmen, durfte die Hose wieder
hinaufziehen und erhielt die Hände am Rücken mit einem Plastikband
gefesselt. Niemand sagte etwas zu uns, außer Befehlen, wie wir uns
verhalten sollten. Wir wurden dann in die Küche gebracht. Dort waren
nur Männer, keine Frauen. Wir konnten nicht sitzen. Es gab nichts
zum Sitzen.Ich erinnere mich, daß ein junger Mann, ich glaube aus
Sierra Leone, von einem Beamten etwas wollte und deshalb geschlagen wurde.
Vor der Küche wurde ich dann mit einer Farbkopie meines Polaroidfotos
verglichen und durfte ohne Fessel wieder zurück ins Zimmer. Wir haben
in den Zimmern keine Kästen, nur unsere Koffer und Taschen.
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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. A., Fußballer, geb. 1983 in Malakal,
Sudan
Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X/Obergeschoß. Zu Beginn des Vorfalles
waren rund 8 Personen im Zimmer. Ich spielte mit einem Kollegen Dame.
Es wird wohl so nach 19.00 Uhr gewesen sein, als plötzlich die Tür
aufgestoßen wurde und drei Polizisten mit Schlagstöcken, einer
auch mit einer Pistole, in der Tür standen. Wir waren alle vor Schreck
erstarrt, keiner rührte sich oder sagte etwas. Zwei Beamten blieben
in der Tür stehen, einer ging weg. Dahinter waren viele andere Beamten
zu sehen, die hin- und herliefen. Da die Tür offen war und auch ein
Fenster gekippt, fröstelte mich ziemlich, obwohl ich meine Jacke
anhatte. Wir konnten uns nicht entspannen, weil jedem, der sich bewegte,
sofort etwas zugerufen wurde, meist auf Englisch (Stop ! Stay where you
are ! Dont move !).
Es mag wohl über eine halbe Stunde vergangen sein, als sie begannen,
uns einen nach dem anderen auf den Korridor zu winken. Ich war der erste
und mußte mich bis auf die Jeans ausziehen. Neben vielen anderen
Beamten stand auch eine Polizistin am Korridor, zwischen Zimmer 10 und
Zimmer 9. Frauen aus Zimmer 9 habe ich nicht gesehen, obwohl bereits auch
damit begonnen worden war, die Leute aus diesem Zimmer herauszuholen.
Mit entblößtem Oberkörper mußte ich mich, Gesicht
und die erhobenen Hände zur Wand, aufstellen, meine Beine wurden
von hinten auseinandergerückt und ein Beamter klopfte mich an den
Hosen ab. Ich habe nicht gehört, daß sich Beamten über
mich oder andere lustig gemacht hätten. Ich wurde dann nach meiner
Karte gefragt und mußte sie aus meiner Jacke, die am Boden lag,
herausnehmen. Irgendwie haben die Beamten meine Karte in der Mitte auseinandergebrochen,
ich bekam sie in zwei Teilen zurück und verwende sie so nach wie
vor.
Ich glaube, daß bis zu sieben Beamte auf einmal mit den Checks vor
unserem Zimmer beschäftigt waren. Auch vor Zimmer 9 hatten sie schon
begonnen. Ich schätze, daß sich um die 25 Beamten im Korridor
aufhielten. Ein Beamter packte von hinten meine Arme und legte eine Fessel
um die Handgelenke. Er brüllte mich an und zerrte die Arme nach unten,
weil ich mich verkrampfte. Er zog die Fessel dann sehr fest an. Als ich
den Korridor hinunter zur Küche geführt wurde, sah ich vor dem
Zimmer 9, wie ein Beamter mit einem Gummihandschuh eine Analvisitation
bei einem völlig nackten, größeren Mann durchführte.
Dieser Beamter sah nicht aus wie ein Arzt, sondern so wie alle Beamten.
Wo die Polizisten zu dem Zeitpunkt war bzw. ob schon Frauen aus Zimmer
9 am Korridor gestanden hatten, kann ich nicht sagen. Ich habe aber eine
Frau schreien hören, als ich an der Analvisitation vorbeigeführt
wurde.
Zwei Beamte stießen mich von hinten in die Küche, vor der insgesamt
fünf Beamte und ein bellender Hund standen. Zum Schluß waren
wir wohl 25 Personen in der Küche. Ich war sicher drei Stunden lang
dort. Mir traten die Tränen in die Augen, weil die Fesseln weh taten,
egal ob ich die Arme ruhig hielt oder bewegte. Ich versuchte deshalb einen
großen, dicken Polizisten anzusprechen, der offenbar vor der Küche
Chef war. Er schrie mich nur an, fiel mir ins Wort und hörte nicht,
was ich wollte. Er sagte unter anderem: Nobody invited you to come
here and seek asyl. You have to shut your mouth. Schließlich
ging er ziemlich schnell auf mich zu, packte mich an der Schulter und
schüttelte mich vor und zurück. Dann stieß er mich gegen
die Brust, sodaß ich zurück auf die anderen Kollegen fiel.
Viele Kollegen protestierten und gingen auf die Tür zu, woraufhin
die Polizisten den Hund an der Leine ins Zimmer ließen und ihn anfeuerten,
sodaß er sich fast überschlug vor Wut.
Ich hatte Angst, besonders vor dem großen Polizisten und dem Hund,
und zog mich daher zum hinteren Fenster zurück. Zweimal wurden Leute
aus unserer Gruppe geholt und weggebracht. Ich habe vom Fenster aus auch
zweimal gesehen, daß jemand in Polizeifahrzeugen weggebracht wurde.
Ich kann aber nicht sagen, ob einer davon ein junger Angolaner war.
Zum Schluß wurden wir dann alle, einer nach dem anderen, beim Namen
aus der Küche gerufen. Mein Gesicht wurde mit dem zuvor angefertigten
Polaroid verglichen, ein Beamter schrieb etwas und ein anderer zwickte
mit einer Zange die Fesseln durch. Ich blieb stehen und rieb meine Handgelenke.
Direkt hinter mir schrie ein Beamter Schwarz raus ! und stieß
mich am Hinterkopf, sodaß ich nach vorne geschleudert wurde und
mich gerade noch an der Uniform eines Beamten halten konnte, sonst wäre
ich hingefallen. Mehrere Beamten lachten oder grinsten zumindest, als
ich an Ihnen vorbei ins Zimmer X zurückging. Das Zimmer war verwüstet.
Wir mußten eine Zeitlang suchen, was uns und was jemand anderem
gehörte. Im Endeffekt fehlte aber nichts. Ich sah nur den einen Hund
vor der Küche. Ich sah auch nur einen Beamten mit einer Langwaffe
in der Hand am Korridor. Zivilbeamte sah ich nicht, auch keine Zivilfahrzeuge
vom Küchenfenster aus. An der Reinigung des Korridors habe ich mich
nicht mehr beteiligt. Ich habe keine Handschuhe herumliegen sehen, wohl
aber dort, wo ich freigelassen wurde, viele Fesseln.
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Anzeige in Verbindung mit dem Vorfall am 17.1.00
An die
Staatsanwaltschaft beim
Landesgericht Wiener Neustadt
Maria Theresien-Ring 5
2700 Wiener Neustadt Wien, am 24.03.2000/hr
per Telefax 02622 21510 272
Anzeiger : L
Angezeigte : unbekannte Täter (Beamte) des Landes-
gendarmeriekommandos Niederösterreich und
des Bundesministeriums für Inneres, sowie diesen
nachgeordneter Dienststellen
wegen : §§ 15, 83, 88, 92, 99, 115, 286, 302, 303, 313 StGB
S A C H V E R H A L T S D A R S T E L L U N G
Der Anzeiger hielt sich zu Beginn der bereits am 05.03.2000 von den Anzeigern
A.ua. gegen dieselbe Tätergruppe zur Kenntnis gebrachten Vorfälle
vom 17.01.2000 im Bereich des Flüchtlingslagers Traiskirchen am Lokalbahnhof
Traiskirchen auf, wo er eine Zugverbindung nach seinem Wohnort Wien abwartete.
Als er gegen 19.00 Uhr den Bahnsteig betrat, wurde er einer Gruppe von
sechs bis sieben Uniformierten gewahr, welche soeben eine schwarzafrikanische
Person beamtshandelten.
Der Anzeiger wollte deshalb den Bahnsteig wiederum verlassen, wurde jedoch
von einem Uniformierten aus der genannten Gruppe, welcher ihm nacheilte,
durch Zurufe zum Stehenbleiben aufgefordert.
Der Beamte, der dem Anzeiger trotz Verlangens (auf Französisch, Englisch
und Deutsch) keinerlei Auskunft über den Grund des Einschreitens
nannte, packte diesen an den Armen und fesselte ihm diese mittels eines
Plastikbandes am Rücken, wobei die verwendeten Fesseln sich tief
einschnitten. Anschließend wurde dem Anzeiger die Kleidung abgeklopft
und erhielt er dabei Stöße in die Rippen und offenbar
weil er nicht aufhörte, nach dem Grund dieser Behandlung zu fragen-
Ohrfeigen.
Gemeinsam mit dem bereits zuvor beamtshandelten Schwarzafrikaner wurde
der Anzeiger dann von Beamten mit den Worten Gemma, gemma !
von der Lokalbahnstation weg in Richtung des Flüchtlingslagers Traiskirchen
gebracht.
Alldies geschah vor den Augen mehrerer unbeteiligter Fahrgäste.
Offenbar weil er dem ihn führenden Beamten klarmachen konnte, daß
er nicht im Lager Traiskirchen wohnte, sondern in Wien, hielt dieser Rücksprache
mit einem Kollegen und schnitt dem Anzeiger die Fesseln durch. Die Anhaltung
hatte insgesamt rund 20 bis 30 Minuten gedauert.
Der Anzeiger ist in der Lage, die eingeschrittenen Uniformierten wie auch
den vor bzw. gleichzeitig mit ihm beamtshandelten Schwarzafrikaner
im Rahmen einer Gegenüberstellung zu erkennen.
Es besteht daher der Verdacht, daß die gegen den Anzeiger eingeschrittenen
Beamten sich durch die dargestellten Verhaltensweisen der (versuchten)
Körperverletzung nach §§ 15, 83, 88 StGB, des (versuchten)
Quälens eines Gefangenen nach §§ 15, 92 StGB, der rechtsgrundlosen
Freiheitsentziehung (§§ 99, 303 StGB), der (tätlichen)
Beleidigung (§ 115 StGB) und des Mißbrauchs der Amtsgewalt
(§ 302 StGB) strafbar gemacht haben.
Es scheint aber auch hinsichtlich der bloß anwesend gewesenen, an
der Beamtshandlung des Anzeigers selbst unbeteiligten Beamten der Tatbestand
nach § 286 StGB verwirklicht, da diese es unterließen, die
obenangeführten strafbaren Handlungen, die schon begonnen hatten,
zu verhindern. Sie waren ebenso wie die Täter selbst besonders geschult
und wußten daher exakt um die Strafgesetzwidrigkeit der vom Anzeiger
zu erduldenden Handlungen.
Alle Angezeigten haben durch eigene Initiative oder durch das kritiklose
Gewährenlassen anderer Beamter teils als unmittelbare Täter,
teils als Mit- bzw. Beitragstäter, teils durch aktives Tun, teils
durch Unterlassung, teils in Form des Versuches, jedenfalls wissentlich,
teilweise vorsätzlich, teils zumindest fahrlässig die angeführten
strafbaren Handlungen begangen. § 313 StGB ist mitzuberücksichtigen.
Rücktritt vom Versuch ist in keinem Faktum anzunehmen, auch nicht
Notwehr, Nothilfe, Rechtsirrtum oder Putativnotwehr.
Erschwerend kommen noch Strafverschärfungsgründe nach §
34 StGB hinzu, so daß mehrere strafbare Handlungen verwirklicht
wurden (Z.1), die allein auf den Umstand der Hautfarbe und Herkunft des
Anzeigers und damit auf rassistische, fremdenfeindliche oder sonst verwerfliche
Gründe aufbauende Tatmotivation (Z.5), die für das Opfer qualvolle
Begehensweise (Z.6) sowie die Begehung an einem Wehr- und Hilflosen (Z.7).
Dies alles wird hiermit zur
A N Z E I G E
gebracht, wobei der Anzeiger soweit zur strafrechtlichen Verfolgung
der Angezeigten erforderlich- die Verfolgungsermächtigung erteilt.
Weiters
e r k l ä r t
der Anzeiger, sich dem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligter
mit einem vorläufigen Schadensbetrag von öS 10.000,00 für
die erwachsene Unbill und menschenunwürdige Behandlung anläßlich
des dargestellten Vorfalles anzuschließen, und stellt gleichzeitig
gemäß § 47 Abs.2 Z.2 StPO den
A n t r a g
auf Gewährung der Akteneinsicht.
L.
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Schreiben vom 15.03.2000 an den Vorsitzenden des
Menschenrechtsbeirates.
Herrn
SC Univ. Doz Dr. Gerhart Holzinger
Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates
Bundesministerium f. Inneres
Bräunerstraße 5
1014 Wien Wien.15.3.2000
Sehr geehrter Herr Sektionschef!
Besten Dank für Ihr Antwortschreiben vom 9. dM.
Die in meinem Schreiben aufgezeigte Problematik ist so bin ich
überzeugt kein Einzelfall. Es herrschen strukturelle Mängel
bei der Beachtung der Menschenrechte durch Sicherheitsbehörden und
Exekutivorgane vor, die dringend beseitigt werden müssen. Der Vorfall
vom 17.1.2000 im Lager Traiskirchen ist einer von vielen gleich oder ähnlich
gelagerter Fälle
Wie Sie den in Kopien beiliegenden Antrag auf Akteneinsichtnahme an den
Jugendgerichtshof Wien und Schreiben an den Herrn Bundesminister für
Inneres entnehmen können, fand am 17.2.2000 im Kolpingheim 1100 Wien,
Sonnwendgasse, wiederum ein rechtlich bedenklicher - Vorfall statt
Besonders markant daran ist , dass infolge Anordnung des BMI Abt
III/14 - drei Personen, darunter eine Mutter mit ihrem 3 monatigem Säugling,
vom Lager Traiskirchen in das Kolpingheim Wien verlegt wurden, welche
bereits Opfer des Vorfalls in Traiskirchen am 17.01.2000 waren. Sie wurden
erneut Opfer eines menschenrechtswidrigen Einsatzes.
Ich bin überzeugt, dass der gesetzes- und rechtsgrundlose Einsatz
am 17.2.2000 ebenfalls keinen Einzelfall darstellt
Organe versuchen hier - besonders bei Personen schwarzafrikanischer Herkunft
derart dramatisch unrechtmäßig vorzugehen, um hier offenbar
einen Abschreckungseffekt erzielen zu wollen. Diese Vorgehensweise halte
ich nicht nur für unzulässig sonder auch für äußerst
bedenklich.
Strukturell scheint auch ein rassistisch angelegter, xenophober Grundtenor
vorzuherrschen. Besonders rüde und unfreundlich, menschenrechts-
und einfach gesetzwidrig sowie SPG- Richtlinien verletzend werden Personen
schwarzafrikanischer Herkunft behandelt.
Ich habe daher die Europäische Stelle zu Beobachtung von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) von diesen beiden Vorfällen in Kenntnis
gesetzt.
ME werden die Rechtsvorschriften u.a. auch deswegen nicht eingehalten
und missachtet, weil offen damit spekuliert wird , dass sich das Erheben
von Beschwerden an unabhängige Verwaltungssenate in Grenzen hält
und beschuldigte Organe
im Gegenzug mit Verleumdungsanzeigen reagieren, wozu noch kommt,
dass nach wie vor Erhebungen gegen Organe durch die jeweilige
Dienstbehörde selbst durchgeführt werden.
Dieses Rechtsdefizit ist Gegenstand jahrelanger Beratungen, aber außer
Beratungen sind soweit ersichtlich keine Fortschritte in
legistischer Hinsicht bisher erzielt worden.
Im Feber 1997 erfolgte in einem ähnlich gelagerten Fall eine rechtswidrige
und ungesetzliche Hausdurchsuchung des Flüchtlingsheimes 1070 Wien,
Neustiftgasse, das von der Caritas der Erzdiözese Wien betreut wurde.
Hier dauerte das Verfahren rund 3 Jahre, nachdem zunächst die Behörde
( BPDion Wien ) alles bestritt und sich der UVS Wien zunächst pauschal
( in 25 Schimmelbescheiden ) für unzuständig erklärte.
Erst nachdem durch den VwGH klar ausgesprochen wurde, dass ( auch bei
einem gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehl ) der Verwaltungsexzess der
Behörde zuzurechnen ist, fand ein umfangreiches Beweiserhebungsverfahren
statt. In der Folge musste dann der UVS Wien diverse Rechtsverletzungen
im zweiten Rechtsgang feststellen.
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass die belangte Behörde
im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien bis zuletzt
beinahe alles und jedes bestritt.
Ich darf Ihnen im Hinblick auf Ihre nächste Sitzung des Menschenrechtsbeirates
am 4.4.2000 die oa Unterlagen zur Verfügung stellen und wäre
dankbar, wenn Sie mich über die Beratungsergebnisse und fortschritte
informieren könnten.
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Schreiben an den Innenminister Strasser vom 6.3.2000
Herrn
Dr. Ernst STRASSER
Bundesminister für Inneres
persönlich
Herrengasse 7
1014 Wien Wien, am 06.03.2000/hr
Betrifft : Opfer- und Zeugenschutz für Betroffene der
Razzia vom 17.01.2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen
Sehr geehrter Herr Bundesminister !
Ich vertrete rechtsfreundlich 32 Betroffene der am Abend des 17.01.2000
von Beamten des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich im Haus
Nr. 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen durchgeführten Razzia.
Aus Anlaß dieses Einsatzes wurden von meinen Klienten übereinstimmend
und mEn. in völlig glaubhafter Weise schwerwiegende Vorwürfe
gegen die eingeschrittenen Organe erhoben. Meine Kanzlei hat rund 40 getrennte
Einzelinterviews durchgeführt. Die Betroffenen stammen aus verschiedenen
Sprach- und Kulturkreisen Afrikas, waren bzw. sind miteinander nicht bekannt
und halte ich vorherige Absprachen nicht zuletzt deshalb für ausgeschlossen.
Die Vorwürfe reichen vom offensichtlich rassistisch motivierten Einschreiten
einzelner Beamter, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen, Mißhandlungen
und Körperverletzungen, über das vorsätzliche Quälen
von Gefangenen bis hin zu völlig anlaß- und rechtsgrundlosen
sowie jeweils coram publico durchgeführten Entkleidungen und Anal-
bzw. Vaginalvisitationen.
Zum Näheren darf ich auf das Vorbringen in den in Kopie beiliegenden
Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerden verweisen, welche ich auftrags
meiner Mandanten beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich
eingebracht habe. Wiederholt hatten meine Mandanten auch Gelegenheit dazu,
ihre Erlebnisse via Presse, Hörfunk und Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit
zu schildern.
Dem Landesgericht für Strafsachen Wiener Neustadt sind diese Sachverhalte
bereits im Rahmen von § 113 StPO-Beschwerden Anfang Februar bekanntgeworden.
Inzwischen wurde mir auch vom Landesgendarmiekommando Niederösterreich
mitgeteilt, daß bereits Vorerhebungen gegen die eingeschrittenen
Organe im Gange seien. Auftrags meiner Klienten habe ich daher die UVS-Beschwerden
gemeinsam mit einer Sachverhaltsdarstellung auch noch an die Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt gesandt und den Privatbeteiligtenanschluß meiner
Klienten im einzuleitenden Straf-verfahren erklärt (vgl. die beiliegende
Strafanzeige).
Meine Klienten verfügen als Asylwerber derzeit soferne überhaupt-
lediglich über einen ungesicherten, vorläufigen Aufenthaltsstatus.
Mindestens zwei davon Herr Joseph O. sowie Herr.J. befinden sich
nach negativer erstinstanzlicher Erledigung ihrer Asylverfahren bereits
seit Anfang Februar auf Veranlassung der Bezirkshauptmannschaft Baden
in Schubhaft.
Da im Sinne einer gründlichen und rückhaltlosen Aufklärung
der Geschehnisse die Vernehmungen aller Betroffenen als Parteien bzw.
als Zeugen sowohl vor dem UVS, als auch im Strafverfahren, als auch nach
Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Geschehnisse in zivilgerichtlichen
Entschädigungsverfahren erforderlich sein werden und dies durch die
drohenden bzw. zum Teil bereits in Angriff genommenen Aufenthaltsbeendigungen
erheblich gefährdet wird, darf ich mich namens meiner Mandanten an
Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, wenden mit dem Ersuchen, alle
erforderlichen Veranlassungen zu treffen, um meinen Mandanten die uneingeschränkte
Teilnahme an diesen Verfahren zu ermöglichen.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf § 10 Abs.4 letzter Satz FrG verweisen,
wonach der Gesetzgeber die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis als
Maßnahme zum Zeugen- bzw. Opferschutz in Zusammenhang mit strafrechtlichen
Erhebungen wegen Menschenhandels ausdrücklich normiert hat. Umso
mehr wird ein Anlaß zur Gewährung von Opfer- und Zeugenschutz
in Form eines gesicherten Aufenthaltsstatus in einem Fall wie diesem als
gegeben anzunehmen sein müssen, wo schwerwiegende strafrechtliche
Vorwürfe gegen Organe der Rechtspflege selbst erhoben wurden.
Es böte sich hier aber auch noch die Gewährung vorläufigen
Abschiebungsschutzes, zB nach § 40 Abs.1 bzw. § 56 Abs.2 FrG,
als adäquates Mittel an, um eine verfrühte Abschiebung meiner
Mandanten, noch bevor die anhängigen Verfahren abgeschlossen sind,
hintanzuhalten.
Der Großteil meiner Klienten befinden sich derzeit noch in Bundesbetreuung.
Dem Vernehmen nach wären jedoch der Evangelische Flüchtlingsdienst
und auch die Caritas, nach Ausschöpfung der gesetzlich möglichen
Höchstdauer der Bundesbetreuung, zur Unterkunftsgewährung und
Versorgung, einschließlich der Vermittlung kostenloser medizinischer
Versorgung über ein vorhandenes Netzwerk von Ärzten bzw. Privatspitälern,
bereit.
Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, daher um dringliche Prüfung
des Anliegens meiner Mandanten, aufenthaltsrechtlichen Zeugen- und Opferschutz
für die Dauer der anhängigen Verfahren eingeräumt zu erhalten,
ersuchen, und darf Ihrer möglichst zeitnahen- Rückäußerung
hierzu mit Interesse entgegensehen.
Insbesondere wäre Ihre dringende Intervention zugunsten der bereits
in Schubhaft befindlichen Betroffenen zB der Herren O. und J.- erforderlich,
deren Außerlandesschaffung bereits vorbereitet wird.
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Artikel aus dem Standard vom 25.1.2000:
65 Beschwerden nach Drogenrazzia.Gendarmerie: "Erfundene Geschichten"
von Michael Simoner
Wien/Traiskirchen - "Wir können mutmaßliche Verbrecher
nicht mit Samthandschuhen anfassen. Jeder hat natürlich das Recht,
sich über die Exekutive zu beschweren." Dieser Empfehlung der
Sicherheitsdirektion Niederösterreich folgen dieser Tage gleich 65
Menschen auf einmal. Alle sind Asylwerber aus Afrika, die Montag vergangener
Woche eine Drogenrazzia im Flüchtlingslager Traiskirchen miterlebt
hatten. Wie DER STANDARD berichtete, behaupten Betroffene, dass einige
der 130 eingesetzten Gendarmen äußerst brutal vorgegangen seien.
Bei der Razzia - Codename: "Streetrunner" - waren 80 Menschen
überprüft, 15 davon wegen Verdachts auf Drogenhandel verhaftet
worden. Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Rainer wird im Namen jener 65
Asylwerber, gegen die nichts Strafrechtliches vorliegt, eine Beschwerde
beim Unabhängigen Verwaltungssenat einbringen. Seine Mandanten, darunter
auch alte und kranke Menschen, seien "vorsorglich" mit Plastikbändern
gefesselt und dabei auch verletzt worden. Zudem habe es anale Leibesvisitationen
ohne Handschuhwechsel im Beisein zahlreicher Personen gegeben.
Der Rechtsanwalt sieht in dem Vorgehen der Beamten eine Verletzung des
Rechts auf Unversehrtheit des Körpers und der Menschenwürde.
Rainer zum STANDARD: "Egal, ob Verdächtiger oder nicht, jeder
Mensch hat ein Recht auf menschenwürdige und korrekte Behandlung."
Er überlege auch Strafanzeigen gegen einzelne Beamte.
Bei der federführenden Kriminalabteilung Niederösterreich spricht
man hingegen von "Verleumdung" und "erfundenen Geschichten".
Rektaluntersuchungen seien gar nicht üblich. "Wenn wir den Verdacht
haben, dass jemand in Kügelchen verpacktes Suchtgift im Körper
versteckt hat, warten wir, bis es von selbst zum Vorschein kommt",
so ein Sprecher der Kriminalabteilung. Dafür gebe es spezielle Toiletten,
die mit einem Sieb ausgestattet seien
NGOs als Beobachter
Die Razzia war vom Landesgericht Wiener Neustadt per Haussuchungsbefehl
abgesegnet, doch die sichergestellte Menge Suchtgift mit 75 Gramm eher
gering. "Da stellt sich für mich auch die Frage der Verhältnismäßigkeit",
meint Rechtsanwalt Rainer. Er fordert bei derartigen Amtshandlungen die
Anwesenheit von Rechtsanwälten. Was im Innenministerium "prinzipiell
vorstellbar" ist; als unabhängige Beobachter seien aber nichtstaatliche
Organisationen (NGOs) sinnvoller.
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