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Quellenangabe:
Deutschland: Gericht erschwert Abschiebungen (vom 27.06.2008),
URL: http://no-racism.net/article/2610/, besucht am 21.11.2024

[27. Jun 2008]

Deutschland: Gericht erschwert Abschiebungen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Entscheid vom 24. Juni 2008 den Schutz von AusländerInnen vor einer Abschiebung in Kriegsregionen verbessert.

Die Widerrufsverfahren gegen Irakische Flüchtlinge in Deutschland waren nach einem Erkenntnis des Bayerische Verwaltungsgerichtshofes vollständig gestoppt worden, was mit bereits eröffneten :: Widerrufsverfahen passieren sollte war unklar. Auch die Anerkennungszahlen für irakische Flüchtlinge sind in seit Start der Kampagne :: Aufenthalt Jetzt! Irak-Abschiebungen stoppen!, die von mehreren Unterstützungsgruppen initiiert wurde, in die Höhe geschnellt.

Nach Angaben des Bundesamts stieg die Gesamtschutzquote (= positive Bundesamtsentscheidungen bezogen auf Asyl nach Art. 16a GG, Flüchtlingsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und subsidiären Schutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) für Asylbewerber aus dem Irak erheblich an.

Im Jahr 2006 lag die Gesamtschutzquote noch bei 8,3 %.
Vom 01.01. bis 18.05.2007 erfolgte ein Anstieg auf 14,2 %.
Anschließend, nach der vorgenannten Änderung der Entscheidungspraxis, stieg die Gesamtschutzquote im Zeitraum vom 19.05. bis 30.09.2007 auf durchschnittlich 90,4 % an. (:: Quelle: BAMF)

Trotzdem ist die Situation weiterhin dramatisch: Bereits 14.000 IrakerInnen wurden aufgefordert, Deutschland zu verlassen - Sie leben seither mit einer :: Duldung, massiven rechtlichen Einschränkungen und in permanenter :: Angst vor der Abschiebung. (:: vgl. Flüchtlingsrat Bayern). Als weiteres Problem kommt hinzu das viele Ankommende IrakerInnen über :: Griechenland einreisten und im Rahmen von EU-Regelungen direkt wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden wo ihnen Obdach- und Versorgungslosigkeit, Gewalt sowie die illegale Abschiebung droht. (:: vgl. Tagesschau)

Doch für zahlreiche in Deutschland "geduldete" Flüchtlinge aus dem Irak könnte sich jetzt eine Änderung ergeben. Am 24. Juni 2008 konnten die Anwältinnen Lex & Scheer vor dem BVerwG einen großartigen Erfolg erzielen. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass es im Irak keinen landesweiten Krieg gebe, korrigierte das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsauffassung. Es reiche aus, wenn ein bürgerkriegsähnlicher Konflikt den Flüchtling "ernsthaft individuell bedroht" und er sichere Regionen in seinem Heimatland nicht erreichen kann. In letzer Konsequenz bedeutet dies für alle geduldeten IrakerInnen die nicht aus dem Nordirak stammen, dass nun gute Chancen auf ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7, Satz 2 AufenthG und damit auf eine Aufenthaltserlaubnis bestehen.

Der :: Bayerische Flüchtlingsrat führt derzeit eine Online-Petition gegen Abschiebungen in den Irak und für eine Aufenthaltserlaubnis für irakische Flüchtlinge durch. Diese kann :: hier unterzeichnet werden.

Quellen :: fluechtlingsrat-bayern.de/irak.html, :: irak.antira.info