Quellenangabe:
Sachsen forciert Abschiebungen nach Nordafrika (vom 18.05.2016),
URL: http://no-racism.net/article/5114/,
besucht am 21.11.2024
[18. May 2016]
Am 13. Mai 2016 stimmte der deutsche Bundestag mehrheitlich einer Regierungs- vorlage zu, der zufolge Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten erklärt werden. Schon bevor dieses Gestez beschlossen ist, steigt die Anzahl der Abschiebungen massiv an.
Im folgenden dokumentieren wir einen Artikel der :: Alternativen Dresden News, der darlegt, welche Motivation hinter dieser Gesetzesinitiative liegt: Zahl der Abschiebungen weiter zu steigern!
Nach dem :: Bundestags-Beschluss, Algerien, :: Marokko und Tunesien ungeachtet der :: Kritik von Menschenrechtsorganisationen und :: Sozialverbänden als so genannte :: "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, dürfte auch in Sachsen die Zahl der Abschiebungen in den nächsten Wochen und Monaten weiter ansteigen. Bereits im April hatte Sachsen Innenminister :: Markus Ulbig (CDU) anlässlich einer nächtlichen Abschiebeaktion :: angekündigt, "Menschen ohne Bleiberecht zwangsweise in ihre Heimatländer zurückzuschicken" und die Zahl der Abschiebungen weiter zu steigern. Während im gesamten vergangenen Jahr noch 1.725 Menschen aus Sachsen abgeschoben wurden, lag diese Zahl im ersten Quartal dieses Jahres schon bei 1.177 Menschen. Insgesamt befanden sich unter den Ende März 6.754 "vollziehbar ausreisepflichtigen" Asylsuchenden in Sachsen, 954 Personen aus den nordafrikanischen :: Maghreb-Staaten.
Am Freitag, 13. Mai hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. Lediglich die Abgeordneten der Linken und Grünen hatten geschlossen dagegen gestimmt. Das Gesetz, welches noch vom :: Bundesrat beschlossen werden muss, sieht eine Beschleunigung bei der Bearbeitung der Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten vor. In der Debatte hatte Bundesinnenminister :: Thomas de Maizière (CDU) noch einmal das Vorhaben :: verteidigt: Allein durch die "abstrakte Androhung einer Todesstrafe und die abstrakte Strafbarkeit von Homosexualität" ergebe sich seiner Auffassung weder ein Asylgrund, noch ein Schutz nach der :: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Nach :: Angaben des :: Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei die Gesamtschutzquote von Menschen aus Algerien, Marokko und Tunesien von 2,1% (2015) auf 0,7% im ersten Quartal 2016 gefallen.
Der Generalsekretär der sächsischen CDU, :: Michael Kretschmer, :: begrüßte das Gesetz: "Mit der Einstufung als 'sicherer Herkunftsstaat' ist im Asylverfahren eine Beweislastumkehr und eine Beschleunigung der Verfahren verbunden. Mit den besonderen Aufnahmeeinrichtungen und der Residenzpflicht haben wir Voraussetzungen für eine schnelle Abschiebung geschaffen." Im Freistaat hatten sich in den zurückliegenden Monaten immer wieder Politiker aus den Reihen der CDU Forderungen von :: PEGIDA angeschlossen und nicht nur für eine Beschleunigung der Asylverfahren für Menschen aus den Maghreb-Staaten eingesetzt, sondern auch eine raschere Abschiebung gefordert. Bereits Anfang April waren die ersten abgelehnten Asylsuchenden vom :: Flughafen Leipzig/Halle aus mit einem Charterflug nach Tunesien :: abgeschoben worden. Der Freistaat Sachsen ist neben Baden-Württemberg für die Aufnahme von Asylsuchenden aus Tunesien zuständig.
Als Reaktion auf die drohenden Abschiebungen hat das "Internationalistische Zentrum" (IZ) zur Unterstützung der Betroffenen für kommenden Donnerstag um 19 Uhr zu einem Stadtteilspaziergang eingeladen. Vom Albertplatz aus soll es durch die :: Äußere Neustadt und das angrenzende :: Hechtviertel gehen. In :: ihrem Aufruf erinnerte das IZ an die Zustände in den Ländern Nordafrikas: "In allen diesen Staaten wurden auch dieses Jahr Journalist*Innen, politische Dissident*innen und Angehörige von Minderheiten verfolgt, gefoltert und ohne Gerichtsprozess inhaftiert." Dennoch wird Menschen, "die Belege über ihre Verfolgung, Verhaftung und Folter vorweisen können, […] in Deutschland das Asyl verweigert - oft wurden ihre Unterlagen noch nicht einmal angesehen." Angesichts der Belege dafür, dass viele der Menschen nach der Ankunft in ihren "sicheren Herkunftsländern" für mindestens sechs Monate inhaftiert wurden, forderte das IZ ein Ende von Diskriminierung und Abschiebung.
Artikel zuerst veröffentlicht am 14. Mai 2016 auf :: addn.me.