Quellenangabe:
Legitimer Protest für elementare demokratische Rechte erneut unter Strafe gestellt (vom 10.11.2018),
URL: http://no-racism.net/article/5487/,
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[10. Nov 2018]
#DW32: Urteil des Amtsgerichts Augsburg legitimiert massive Polizeigewalt gegen Geflüchtete mit “Generalprävention”– Solidarität und Protest wurden erneut kriminalisiert. Pressemitteilung vom 8. November 2018.
Der Prozess gegen zwei Gambische Geflüchtete aus der EA Donauwörth vor dem Amtsgericht Augsburg am 7. November 2018 war an nebulöser Beweisführung und Generalkriminalisierung kaum zu überbieten. Das Gericht entschied, die Strafbefehle der zwei Gambischen Geflüchteten wegen angeblichem Landfriedensbruch in der EA Donauwörth in der Nacht zum 14. März 2018 zu bestätigen und hat sie zu achtzig und neunzig Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin Asylsuchende als “Gäste”, die sich dementsprechend zu benehmen hätten. Ihr Urteil beschrieb sie als notwendige Generalprävention, ein Maßnahme also, das andere Geflüchtete davon abhalten soll, ihre Rechte zu fordern und die Solidarität zwischen den Geflüchteten grundsätzlich kriminalisiert. Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung der Bewohner*innen des EA Donauwörth in der Nacht zum 14. März 2018 stigmatisierte sie in ihren Kommentaren und Zwischenfragen wiederholt als “Zusammenrottung”.
Den Angeklagten konnte kein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. Der Richterin genügte die bloße Anwesenheit der beiden am Ort des Geschehens zur Verwirklichung eines Landfriedensbruchs. Selbst die Anwesenheit konnte durch die Zeug*innenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die deutlichen Widersprüche und Lücken in den Aussagen der Security-Mitarbeiter*innen, der Malteser und der Polizeibeamten wurden vom Gericht schlicht ignoriert. Stattdessen wurden sie wiederholt zu ihrem subjektiven Empfinden über eine mögliche Bedrohung durch die Bewohner*innen gefragt. Im Besonderen wurde der Fragwürdigkeit der Methoden der Identifizierung, die laut den Anwälten tendenziös und nicht rechtmäßig waren, vom Gericht nicht weiter nachgegangen. Die Darlegungen der Anwälte dazu wurden von der Richterin als nicht ausschlaggebend zurückgewiesen.
Das Amtsgericht Augsburg führte das rassistisches Anvisieren von ausschließlich Gambischen Geflüchteten in der EA Donauwörth, sowie deren ungerechte und systematische Kriminalisierung durch Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent weiter. Wiederholt drückten die vernommenen Security-Mitarbeiter*innen ihren Ärger über die Organisierung der Gambier in der EA Donauwörth aus, die Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten im Lager gefordert hatten. Damit wird klar, dass die eigentliche ‘Bedrohung’ die politische Arbeit der gambischen Community-Organisierung in der EA Donauwörth war.
Eine Auseinandersetzung mit der vorausgegangenen Polizeigewalt gegen die Geflüchteten in Donauwörth blieb aus. Vielmehr wurde deutlich, dass die anschließenden Festnahmen, die Untersuchungshaft, aber auch dieses Gerichtsverfahren allein der Einschüchterung der Geflüchteten und der Legitimierung des gewaltsamen Vorgehens seitens der Polizei diente.
Alle Zeug*innen bestätigten, entgegen der Anklage, dass die Geflüchteten nicht die Abschiebung eines gambischen Flüchtlings verhindern wollten. Es ging ihnen vielmehr darum, ihren Unmut über die unmenschlichen Bedingungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth zum Ausdruck zu bringen; ferner wollten sie sogar freiwillig das Land verlassen.
Die ausführlichen Einlass- und Identitätskontrollen vor dem Gerichtssaal, so wie die anfängliche Verweigerung des Einlasses von Geflüchteten, deren Ausweise von der Ausländerbehörde rechtswidrig als “ungültig” gestempelt worden waren, hat den staatlichen Rassismus nochmal deutlich gemacht. Eine der wichtigen Forderungen der gambischen Community in Donauwörth vor der Polizeirazzia am 14. März war, die tagtäglichen rassistischen Polizeikontrollen von Schwarzen Menschen abzuschaffen und die damit verbundenen Sprüche der Polizei, dass sie nicht im Land sein dürften. Am Amtsgericht Augsburg führte der kontrollierende Polizeibeamte diese Praxis bei der Einlasskontrolle fort: “Den kann man doch dann gleich abschieben!”
Donauwörth ist kein Einzellfall. Ein ähnliches Muster der Kriminalisierung war u.a. in :: Ellwangen und Donaueschingen zu beobachten. Auch in dortigen Prozessen bestätigten die Gerichte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und versäumten es, sich kritisch mit den Einsätzen der Polizei auseinanderzusetzen.
Wir fordern sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Geflüchtete aus Donauwörth und die Beendung der Polizeigewalt und der systemischen Kriminalisierung.
Quelle: :: cultureofdeportation.org, 08. Nov 2018, Fotos :: solidarityandresistance.noblogs.org.