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Quellenangabe:
Briefe vom Amt / Vorladungen (vom 13.10.2003),
URL: http://no-racism.net/article/689/, besucht am 22.12.2024

[13. Oct 2003]

Briefe vom Amt / Vorladungen

ACHTUNG: Dieses Manual ist nicht mehr aktuell - bitte verwendet für aktuelle Fragen entsprechende Seiten aus den :: Rechtshilfe Links.

Was tun, wenn die Polizei mich zur Einvernahme vorlädt?

Rsa-Brief: Mit blauem Kuvert: Ein solches Schreiben darf nur dem/der EmpfaengerIn hoechstpersoenlich oder seinem/ihrem "PostbevollmaechtigteN" (Formular am Postamt) uebergeben werden.

Rsb-Brief: Mit weissem Kuvert: Hier darf die Brieftraegerin den Brief jeder erwachsenen MitbewohnerIn bzw. Der ArbeitgeberIn oder einer ArbeitnehmerIn der EmpfaengerIn aushaendigen. Ist niemand zuhause, hinterlaesst der/die BrieftraegerIn im Briefkasten eine gelbe Hinterlegungsanzeige, Auf der stehen muss, wo, ab wann und wie du den Brief abholen kannst. Hol solche Briefe moeglichst rasch ab, da sonst eventuell wichtige Fristen versaeumt werden. Melde dich bei der Rechtshilfe!

Schau auf der Ladung nach, ob sich eine Androhung einer zwangsweisen Vorfuehrung darin befindet. Du kannst den Termin auch verschieben - du hast halt keine Zei, oder bist krank? (ärtzliches Attest).

Wenn du hingehst, besprich dich vorher mit FreundInnen oder der Rechtshilfe. Denke daran: wir haben in JEDER Gespraechssituation mit der Polizei (oder auch der Justiz) das Recht die Aussage zu verweigern. Als BeschuldigteR, VerdaechtigeR, GeschaedigteR, ZeugIn, etc:

Als ZeugIn oder geschaedigteR hast du ein Entschlagungsrecht, wenn du dich oder nahe Verwandte mit deiner Aussage belasten koenntest. Davon kannst du auch ruhig Gebrauch machen. Denn nicht selten sind Leute zuerst als ZeugInnen oder Geschaedigte einvernommen worden und haben dann eine Anklage bekommen. "Ich mache von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch" und SCHLUSS - AUS ! Wie gehabt. Es reicht, dass du weisst, dass du nichts sagen musst, du musst es nicht begruenden.