Quellenangabe:
Hausdurchsuchung (vom 09.10.2003),
URL: http://no-racism.net/article/692/,
besucht am 30.03.2025
[09. Oct 2003]
ACHTUNG: Dieses Manual ist nicht mehr aktuell - bitte verwendet für aktuelle Fragen entsprechende Seiten aus den :: Rechtshilfe Links.
Keine Panik! - Hier findest du u.a. eine Checkliste fuer den Fall eine Hausdurchsuchung.
Fuer Hausdurchsuchungen sind prinzipiell Hausdurchsuchungsbefehle, die von einem/einer UntersuchungsrichterIn untrschrieben sein muessen notwendig. Ausnahme: Gefahr im Verzug, Anwesenheit von mindestens vier Menschen ohne oesterreichischem Pass, Verdacht auf Anwesenheit einer Person ohne Aufenthaltsbewilligung.
Die BewohnerInnen duerfen bei der Hausdurchsuchung anwesend sein: versuche (moeglichst bevor du die Tuer oeffnest) eineN Nachbarin, FreundIn u/o eineN AnwaeltIn zu erreichen. Lass dir jeden noch so kleinen Gegenstand, den die Polizei mitnimmt protokollieren.
Unterschreibe das Protokoll nur, wenn du wirklich sicher bist, dass sonst nichts mitgenommen wurde und alles aufgelistet ist, dich die aufgelisteten Sachen nicht belasten (wofuer auch immer) und wenn auch sonst keine belastenden Dinge dort stehen. Niemand MUSS etwas unterschreiben.
Tagebuecher sind zu versiegeln und duerfen nur von der/dem UntersuchungsrichterIn geoeffnet werden: "Will der Inhaber von Papieren deren Durchsuchung nicht gestatten, so sind diese versiegelt bei gericht zu hinterlegen; auch ist sofort die Entscheidung der Ratskammer einzuholen ob sie durchsucht oder zurueckgegeben werden sollen." (StPO § 145 (2))
Es duerfen nur Gegenstaende beschlagnahmt werden die auf dem Hausdurchsuchungsbefehl aufgefuehrt sind. Wenn angefuehrt ist, dass Schriftstuecke gesucht werden, dann darf die Exekutive nicht den Computer mitnehmen, weil der ist eindeutig kein Schriftstueck.
In Wohngemeinschaften duerfen nur jene Raeume durchsucht werden, welche die Person, auf die der Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt ist, benutzt.