Stellungnahme
der Austrian Cockpit Association (ACA) zu einer Anfrage bezüglich Abschiebungen
per Flugzeug
13.6.2001 |
no-racism.net | deportatiNO |
Internationale
Rechtsgrundlagen bei Abschiebungen per Flugzeug Parlamentarische Anfrage zu "Problemabschiebungen" Stellungnahme der deutschen "Vereinigung Cockpit" zu Abschiebungen per Flugzeug |
An die Die endgültige
Entscheidung, ob ein Deportee mitgenommen wird, obliegt dem Kapitän des
Fluges. Er muss vor dem Flug darüber informiert werden, dass sich ein
Schubhäftling unter den Passagieren befindet. Als Grundsatz gilt, dass
durch den Transport eines Deportees keinerlei Risiko für die Sicherheit
des Fluges entstehen darf! Gefesselte oder gar geknebelte Deportees werden
in keinem Fall befördert! Ein, sich bereits an Bord eines Flugzeuges befindlicher
und den Anordnungen des Kapitäns widersetzender Passagier, begeht ein
schwerwiegendes strafrechtliches Delikt. Weiters möchten wir ergänzen,
dass entgegen ihrer Annahme der österreichische Pilotenverband zum "Fall
Omofuma" keinerlei öffentliche Stellungnahme abgegeben hat. Wir verfolgen
dieses laufende Verfahren mit größtem Interesse und werden gegebenenfalls
auch entsprechend reagieren.
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AUSTRIAN
COCKPIT ASSOCIATION Verband Österreichischer Verkehrspiloten A-1300 Flughafen
Wien
Tel:+43 (0) 1 7007 65799 Fax:+43 (0) 1 7007 65798 E-Mail: info@aca.or.at Internet: www.aca.or.at |
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