Prozessbericht vom Verfahren gegen Sabinus, Gefangener der "Operation Spring"
06.07.2002
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Informationstext von GEMMI:

Prozess gegen Sabinus, Gefangener der "Operation Spring", am 4. Juli 2002





Weitere Informationen zu Prozessen im Rahmen der "Operation Spring" bei GEMMI
 
Prozess gegen Sabinus, Gefangener der "Operation Spring"
Wiedereinsetzungsverfahren

Bericht von GEMMI - Gesellschaft für Menschenrecht von Marginalisierten und MigrantInnen


In den letzten Jahren unzählige Prozesse beobachtet, tausende Formfehler bemerkt, rassistische Äußerungen gehört und katastrophale Urteile. Wenige dieser Urteile wurden vom OGH (Oberster Gerichtshof) nicht akzeptiert und müssen somit in erster Instanz neu "verhandelt" werden, aber die wenigen sollten wir weiter beobachten. Es ist wichtig das Gericht zu kontrollieren um zu zeigen sie können ihre Schweinereien nicht ganz ohne Öffentlichkeit durchziehen und außerdem ist es eine Unterstützung für die Angeklagten.


Kurze Vorgeschichte:

Herr X wurde im Zuge der Operation Spring am 27.5.99, in Graz verhaftet. Ihm wird vorgeworfen einige 100g Heroin & Kokain (Hochrechnung der Staatsanwaltschaft), als Mitglied einer Verbindung in Umlauf gesetzt zu haben.
Beweise dienen dem Gericht folgende: der große Lauschangriff und die Videoüberwachung im Restaurant Willkommen, Handytelefonate und einzig eine Zeugin.
Die Zeugin: bei der Polizeieinvernahme gab sie an 30 g H & K von X gekauft zu haben. Vor Gericht verringerte sich die Menge: "20, 25, soviel war es nicht", weiters widerspricht sie sich bei den Zeiträumen, wann sie von ihm tatsächlich kaufte.
Videoaufnahmen im Restaurant Willkommen: das belastende Video wurde im 1. Verfahren vom Richter abgelehnt, wegen schlechter Qualität, seine Anwesenheit im Restaurant Willkommen war aber Beweis genug dafür, dass er Mitglied einer Bande sei. Beim Wiederaufnahmeverfahren wurde das Video dann doch gezeigt und das schaut so aus: ein Tisch voller Männer und der, der Hr. X sein soll ist leider durch die Schrift der Videoanzeige des TV nicht erkennbar. Bei den weiteren Prozesstagen ist dieses Video weder gezeigt noch erwähnt worden.
Herr X. wurde trotz fehlerhaften und unhaltbaren Beweisen am 9.3.00 zu 5 Jahren verurteilt.
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde wurden gemacht.
Sogar dem OGH sind die vielzähligen Formfehler in diesen Verfahren aufgefallen und der Nichtigkeitsbeschwerde wurde am 21.11.00 stattgegeben.
Das Wiedereinsetzungsverfahren begann am 23.5.01


3. Prozesstag am Donnerstag, 4. Juli 2002

Der Beschuldigte spricht kein ibo, er spricht mandingo und pidgin-englisch!
Er kommt aus Liberia und nicht aus Nigeria! Erstmals in Österreich ein Anonymer Übersetzer??


Der Übersetzer:

Geboren in Nigeria und lebt jetzt in Deutschland, studierte Germanistik, beendete es in Deutschland, daher seine guten Deutschkenntnisse. Er ist in die österreichische Dolmetschliste nicht eingetragen, wurde aber am 24.5.02 in Wien gerichtlich beeidet, er ist jetzt das zweitemal in Wien vorher hat er in der Schweiz und in Deutschland dem Gericht als Dolmetscher gedient. Er beantragte ein Schutzprogramm, also wurde er anonymisiert - das sah so aus: hinter der Schriftführerin und der Schöffin stand eine mobile Zwischenwand, hinter der er saß und sprach.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten forderte die Deanonymisierung des Dolmetsch um seine Qualifikationen überprüfen zu können. Abgelehnt! Der Rechtsanwalt schlug vor, man solle ihm einen Paragraphen-Absatz aus der Strafprozessordnung zum Übersetzen geben und das überprüfen lassen. Abgelehnt!
Anstatt wörtlich zu übersetzen interpretierte er Wörter und fasste sinngemäß zusammen. Genau im selben Kontext, wie Polizei und Staatsanwaltschaft es hören wollen und bestätigte damit die Voreingenommenheit dieser Institutionen und auch seine eigene. Ein anwesender Zeuge, dessen Muttersprache ibo ist, klärte das Gericht auf: es werde in verschiedenen afrikanischen Landesteilen ibo gesprochen, ein ibo das oft sehr unterschiedlich ist und nicht von allen verstanden wird. Das hohe Gericht war davon nicht beeindruckt. Dieser Zeuge funktionierte dann auch als Dolmetsch.
Das Ganze lief dann so ab: ein Telefonat von 2 Männern, sprachlich gemischt: pidgin-englisch und ibo. Wie vorher schon gesagt, der offizielle Dolmetsch interpretierte, der nicht offizielle Dolmetsch, also eigentlich der Zeuge übersetzte Wort für Wort. Was sich dann ganz oft anders anhörte, wie z.B.: die 2 Männer sprechen von einer Kontrolle die einer hatte, was wörtlich übersetzt heißt: sie wurden von einer Schlange kontrolliert, wo der offizielle Übersetzer sagte: sie wurden von der Polizei kontrolliert.
Unvoreingenommenheit???
Die Aufgabe eines Übersetzers ist es wortwörtlich zu übersetzen und die Beweiswürdigung ist Sache des Gerichtes. Außerdem muss noch bemerkt werden, dass eigentlich der Zeuge das Honorar kriegen sollte.

Telefongespräch:

Die 2 Männer am Telefon sagten: "wir treffen uns jetzt schon ein Jahr", was von beiden Dolmetschern bestätigt wurde.
Der Rechtsanwalt rechnete nach und warf des öfteren ein, dass der Beschuldigte in diesen Zeitraum im Gefängnis war, also konnte er sich gar nicht mit einem
von den beiden seit einem Jahr treffen.
Der Richter ignorierte es!
Die Übersetzerei endete damit, dass der Richter dem offiziellen Dolmetsch eine Diskette geben wird und er die Telefonate schriftlich übersetzt. Aber was wird dabei rauskommen?


Zur Stimmenauswertung des großen Lauschangriffs im Restaurant Willkommen (erinnert ihr euch?) gibt es jetzt vom Institut für Schallforschung den Bericht: es sei nicht möglich die Stimmen zu erforschen, weil zu viele Hintergrundgeräusche zu hören sind.

Die drei anderen ZeugInnen erschienen nicht, der Prozess wurde vertagt auf:
Dienstag, 3. September 2002, 2. Stock, Saal 203
9 Uhr, Landesgericht 1, Wickenburggasse 18 - 20, 1080 Wien

Der Beschuldigte, der für ein faires Verfahren kämpft, wie mit der Forderung nach einer Stimmanalyse und ordentliche Übersetzungen muss zur Strafe jetzt noch mal 2 Monate auf einen weiteren Prozesstermin warten. Zugleich kommt uns vor, dass der Rechtsanwalt mitbestraft wird, weil auch er ein faires Verfahren für den Mandanten will.

GEMMI, 5. Juli 2002


Ein weiterer Prozesstermin bei einem Wiedereinsetzungsverfahren:

11. Juli 2002 um 9 Uhr 30, 2. Stock, Saal 201, LG 1, Wickenburggasse 18 - 20, 1080 Wien



Nächster Termin im Prozess gegen Sabinus:

Dienstag,. 3. September 2002
9 Uhr, 2. Stock, Saal 203
Landesgericht 1
Wickenburggasse 18 - 20 1080 Wien
   
 

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