Workshop Rechtliche Implikationen innerbetrieblicher Nichtdiskriminierung,
14.03.03, Wien
Der Workshop wurde im Rahmen der thematischen Vernetzung von der EP INTERkulturLOTSEN
Österreich (IKLÖ) in Zusammenarbeit mit dem Ludwig Boltzmann
Institut für Menschenrechte organisiert. Zum Workshop wurden VertreterInnen
der zwei Netzwerke, an denen die EP IKLÖ beteiligt ist, namentlich
"Netzwerk Antirassismus" und "Summary: Synergien durch
Unterschiede und Ähnlichkeiten – Managing Diversity innovativ
betrachtet" sowie MitarbeiterInnen der beteiligten PartnerInnen eingeladen.
Ort: Bundesgeschäftstelle der Volkshilfe Österreich, Auerspergstr.
4, 1010 Wien
Zeit: 10:00-13:00 Uhr
Referentin: Constanze Pritz, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Einleitung: durch den Projektkoordinator der EP INTERkulturLOTSEN
Österreich, Armin J. Hanschitz. Was sind die Ziele der Netzwerke.
Was ist der Inhalt des IKLÖ-Workshops und wo liegen die Schnittstellen
zwischen den Netzwerken und des Workshops.
Erläuterung der Antidiskriminierungsrichtlinien: durch Constanze
Pritz.
Für nähere Informationen und Erläuterungen siehe die dem
Protokoll beigefügte pfd-Datei, Artikel von Bernhard Perchinig: Schutz
vor rassistischer Diskriminierung in der EU – eine entwicklungsfähige
Agenda.
- Richtlinie 2000/43/EC muss bis 19. Juli 2003, Richtlinie 2000/78/EC
bis 2.
Dezember 2003 umgesetzt werden. Der Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages
selbst ist nicht anwendbar, die Richtlinien müssen deshalb in nationales
Recht umgewandelt werden.
Diskussionsrunde (Fragestellungen, auszugsweise):
- Bespiel Großbritannien: Race Relation Act, siehe auch Artikel
vom WIF unter: http://www.wif.wien.at/gleichstellungs_site/gleichstellung_pages/gleichstellung4-17uk.htm
- Inwieweit ist der Staat verantwortlich bzw. wer trägt die Verantwortlichkeit
z.B. für den rassistischen, diskriminierenden Inhalt mancher Schulbücher
in Österreich? Hier wird die Verantwortlichkeit sehr wahrscheinlich
schwer nachvollziehbar sein und es ist fraglich, ob Ansprüche geltend
gemacht werden können.
- Welche Folgen wird die Säumnis Österreichs haben, sollten
die Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt werden? Rechtsansprüche
können – nach dem 19. Juli 2003 – trotzdem geltend gemacht
werden.
- Wo diese Richtlinien dennoch nicht greifen werden (können), sind
die Bereiche der nationalen Gesetzgebung in Österreich, die an die
österreichische Staatsbürgerschaft gebunden sind. So werden
bei der öffentlichen Hand wahrscheinlich keine allzu großen
Änderungen bzw. Verbesserungen erfolgen, zu hoffen ist, dass es im
Privatrecht positive Entwicklungen zu verzeichnen sein werden.
- Welche politischen Konsequenzen können bzw. sollen daraus gezogen
werden, wenn Österreich seiner Pflicht nicht nachkommt?
o Ankündigungen von Andreas Görg:
- Eine Initiative, die aus dem Zusammenschluss zahlreicher NGOs entstanden
ist, plant im Standard eine Inseratkampagne. Der einseitige Inserat –
Text ist noch nicht ausformuliert worden - wird jeden Monat erscheinen
und soll auf die Säumnis Österreichs aufmerksam machen. Termine:
19. April, 19. Mai, 19. Juni sind bereits fix. Alle NGOs, EP und Privatpersonen
können sich mit 30,- Euro an der Kampagne beteiligen.
- Die EP "open up" wird am 12.-14. Juni 2003 eine Zukunftskonferenz
durchführen. Bei der Zukunftskonferenz soll eine antirassistische
Betriebsvereinbarung ausgearbeitet werden. Nähere Infos folgen noch
auf der Homepage von "open up": www.no-racism.net/openup
- Das Netzwerk "Antirassismus" hat bereits auch eine Homepage,
auf der laufend interessante Textbeiträge gesammelt werden: www.no-racism.net/antirassimusß
Erfahrungen der EP in den Musterbetrieben zum Thema Diskriminierung, Zugang
zu den Ansprechpersonen.
Präsentation des Studienkonzeptes: durch Constanze Pritz.
- Die EP IKLÖ wird in Zusammenarbeit mit dem Ludwig Boltzmann Institut
für
Menschenrechte eine länderübergreifende Studie (Österreich
– Portugal) erstellen, welche unter anderem den gleichheitsrechtlichen
Gehalt des österreichischen AuslBG untersuchen soll. Inwieweit ist
das AuslBG an sich und in sich diskriminierend? Die Studie wird im Modul
4 durchgeführt, der transnationale Partner von IKLÖ, die EP
"Sem Fronteiras", wird die Studie in Portugal – anhand
des in Österreich erstellten Konzeptes – realisieren. Die Studie
wird die österreichische Rechtslage hinsichtlich des Schutzes von
ArbeitnehmerInnen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz im Vergleich zu
jener in Portugal durchleuchten. Das letzte Kapitel der Studie ist international
agierenden Konzernen und deren mögliche menschenrechtliche Verpflichtungen
gewidmet. Das Produkt, welches aus dieser Kooperation entstehen soll,
ist eine Publikation in Deutsch, Portugiesisch, mit einer Zusammenfassung
in Englisch.
Die TeilnehmerInnen diskutieren mögliche Schnittstellen sowohl betreffend
der Studie – auch andere EP werden Studien und Fragebogenerhebungen
durchführen – als auch in anderen relevanten Themenbereichen
wie z.B. in der gemeinsamen Erarbeitung einer antirassistischer Betriebsvereinbarung
(siehe oben).
Die erste Veranstaltung im Rahmen (beider) Netzwerke wurde zum intensiven
fachlichen und organisatorischen Informations- und Erfahrungsaustausch
genutzt. Der Workshop wurde von den TeilnehmerInnen als konstruktiv und
"impulsgebend" wahrgenommen.
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WORKSHOPS
Einer der
wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des thematischen Netzwerks Antirassismus
ist die Erarbeitung von Tools für eine antirassistische Arbeitspraxis.
Dies geschieht im Rahmen von workshops, die teilweise intern und teilweise
öffentlich abgehalten werden. |
WORKSHOPS
bisher
Workshop
Rechtliche Implikationen innerbetrieblicher Nichtdiskriminierung, 14.03.03,
Wien
Workshop
zur antirassistischen Indikatorenbildung, 10./11.04.03, Wien
Workshop
Arbeiten mit der homepage www.no-racism.net/antirassismus, 07.08.03, Wien
Workshop
equality targets, 30.09.03, Graz |
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