Freispruch
für den Polizisten, der Imre B. erschoss
11.06.2002 |
no-racism.net | Rassismus und Festung Europa |
Am Dienstag, 4. Juni 2002 fand der Prozess gegen den Polizisten statt, der am 19. Mai 2002 Imre B. erschoss. Nach zweistündiger Verhandlung und Befragung von zwei Zeugen wurde der beschuldigte Polizist schließlich vom Vorwurf der "fahrlässigen Tötung" von Richterin Anja Zisak am Bezirksgericht Fünfhaus in Wien freigesprochen. Der Staatsanwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Richterin erwähnte bei ihrer Urteilsverkündung, dass die
Beamten sich in einer Suchtgiftamtshandlung befanden (Anm: weder bei dem
Toten noch in seinem Auto wurde Suchtgift gefunden) und erwähnte
noch mal die Anklage, in der festgehalten wird, dass der Beamte den Finger
fahrlässig am Abzug gehalten hätte. Eingen Angaben zufolge -
es gibt keine weiteren ZeugInnen - hätte der Beamte, der Imre B.
erschoss, den gekrümmten Finger nicht am Abzug gehabt, sondern die
Waffe mit gestrecktem Finger gehalten. Es könne jedenfalls nicht
nachgewiesen werden, dass der Finger am Abzug war. Als Begründuing für den Freispruch gab die Richterin an, dass die Strafprozessordnung (StPO) eine strenge Beweislast verlange. Wenn nicht ohne Zweifel entschieden werden könne, bliebe nur ein Freispruch. Lediglich der Umstand, dass der Angeklagte Imre B. nicht mit der Dienstwaffe, sondern mit seiner Privatwaffe erschossen hat, zeige einen "nicht ganz sorgfältigen Gebrauch mit Waffen."
Die Kinder von Imre B. (11 und 13 Jahre) schlossen sich als Privatbeteiligten
der Klage gegen den Beamten mit einer Forderung von 1.000 Euro Schmerzensgeld
und Unterhaltsleistungen an. Ihr Vater Imre B. war zur Unterhaltleistung
verpflichtet und kam dieser bis zu seinem Tod auch nach. |
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