Das Ergebnis der Obduktion von Cheibane Wague aus Mauretanien, der am 15.
Juli 2003 im Zuge eines Polizeieinsatzes gestorben war, lautet wenig aussagekräftig
auf "Herztod". Polizei und Gericht haben sich vorläufig
auf diese Sprachregelung geeinigt. Warum, begründete Karlheinz Ruisz
vom Wiener Kriminalkommissariat Zentrum-Ost am Freitag, 18.7. so: "Ein
schriftlicher Obduktionsbericht liegt noch nicht vor, Folgeuntersuchungen
werden laut Gerichtsmedizin noch zwei Wochen dauern."
Nach dem Tod des 33-jährigen Cheibane Wague im Wiener Afrika-Kulturdorf
im Stadtpark sind auch schwere Vorwürfe gegen die Rettung aufgetaucht.
Auf einem Video, das der Stadtzeitung "Falter" vorliegt, sei
klar zu sehen, dass der Mann bereits mindestens fünf Minuten regungslos
am Boden gelegen ist, bevor er in den Rettungswagen transferiert wurde.
Die an dem Einsatz beteiligten Personen hätten keinerlei Erste-Hilfe-Maßnahmen
gesetzt.
Die Beschuldigten - die selber angaben, erst im Wagen mit der Reanimation
begonnen zu haben - wurden am Freitag, 18. Juli, vom Dienst suspendiert.
Das sechsminütige Video zeigt dem "Falter" zufolge erschütternde
Szenen:
Die Sanitäter seien mit beiden Beinen auf dem Mann gestanden, der
zuständige Arzt habe das Geschehen teilnahmslos "mit den Händen
in den Taschen" verfolgt. "Später ist er ihnen sogar von
der Tragbahre gefallen", berichtete ein Redakteur der Zeitung.
Die gerichtsmedizinischen Folgeuntersuchung soll nun klären: Kann
das verabreichte Neurolepticum Haldol in Verbindung mit der Herzerkrankung
den Tod verursacht haben? Hat alles zusammen tödlichen Stress verursacht?
Untersucht soll auch werden, ob Cheibane Wague unter Drogeneinfluss stand.
Nach Zeugenaussagen wurde Cheibane Wague außerdem bei seiner Verhaftung
von BeamtInnen der Polizei massiv auf den Hinterkopf geschlagen. Diese
Vorwürfe werden vorerst polizeiintern untersucht, die Staatsanwaltschaft
erwartet eine Sachverhaltsdarstellung.
Der Chefarzt der Wiener Rettung, Dr. Alfred Kaff hat aufgrund von Ungereimtheiten
und Widersprüchen in den Aussagen der am Einsatz beteiligten Personen
Konsequenzen gezogen. Bis zur Aufklärung des Vorfalls werden die
betroffenen MitarbeiterInnen vom Dienst frei gestellt. Auf Grund des derzeit
vorliegenden Informationsstandes wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet
und eine magistratsinterne Überprüfung eingeleitet.
Auch bezüglich des Todes von Marcus Omofuma hatte die Wiener Gerichtsmedizin
als mögliche Todesursache Herzversagen festgestellt. Ein deutscher
Gutachter kam allerdings zu dem Ergebnis, dass der Mann aus Nigeria erstickt
sei. Omofuma war am 1. Mai 1999 während seiner Abschiebung verstorben,
nachdem er von drei Polizisten gefesselt und geknebelt worden war. Die
Beamten wurden im April 2002 zu je acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger
Tötung verurteilt.
(Quellen: derstandard.at, orf.at)