Quellenangabe:
Nein zur geplanten Charterdeportation nach Togo! (vom 20.04.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1649/,
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[20. Apr 2006]
In Hamburg wird eine heimliche Massen- Abschiebung nach Togo/Westafrika für 24./25. April 2006 geplant. Unklar ist, ob auch andere EU-Staaten involviert sind. Flüchtlingsorganisationen fordern von der Innenbehörde die sofortige Absage des Charterflugs. Ein Bericht mit Hintergrundinformationen.
Mitte 2005 haben die deutschen Innenminister :: beschlossen, alle aus Togo stammenden AsylwerberInnen mit negativen Asylbescheid aus Deutschland abzuschieben. Zahlreiche Leute wurden mittlerweile trotz heftiger Proteste abgeschoben.
Zuletzt veranlassten die :: massiven Proteste, den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Gottfried Timm, am 10. April 2006 (erneut) einen vorübergehneden Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo zu erlassen (siehe :: Presseaussendung der Karawane für die Rechte der Flüchtinge und MigrantInnen vom 11. April 2006, pdf). Die Rückführung von Flüchtlingen nach Togo würde auf der Grundlage des § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für sechs Monate aus humanitären Gründen ausgesetzt.
Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass es nicht gelungen sei, ein klares Bild über die Sicherheitslage in Togo zu gewinnen. Die Situation der bisher deportierten Personen könne nicht zweifelsfrei beurteilt werden. Dieser vorübergehende Abschiebestopp gilt jedoch nur für togoische Flüchtlinge, für die eine Ausländerbehörde des Landes M-V zuständig ist und finde keine Anwendung auf Personen, die eine Straftat im Bundesgebiet begangen hätten.
Für die Behörden in Hamburg stellt der vorübergehnde Abschiebestopp in M-V kein Hindernis dar, eine schon Anfang des Jahres angekündigte Charterdeportation nach Togo durchzuführen. Und die Behörden aus Hamburg sind gerade was die Deportation mit gecharterten Maschinen betrifft, nicht gerade zimperlich. So wurde für die Durchführung einer Massenabschiebungen per Charterflug in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2004 BGS- und der Charterflugbereich des Hamburger Flughafens in eine :: Polizeifestung verwandelt, um die europaweit koordinierte Massenabschiebung von 18 Personen nach Togo und 26 Personen nach Kamerun im Schutze der Dunkelheit heimlich und mit weit über hundert Polizeibeamten durchzuführen.
Eine weitere europaweit koordinierte Sammelabschiebung unter Koordination aus Hamburg fand am 13. September 2004 statt. Dabei wurden 40 Flüchtlingen unter Beteiligung von Behörden aus Deutschland, Belgien und der Schweiz nach nach Coutounou (Benin) und Togo befördert. Doch diese Deportation fand nicht ganz ohne öffentliche Aufmerksamkeit statt. Etwa 30 Menschen :: protestierten in der Abflughalle des Hamburger Flughafens Fuhlsbüttel.
Doch dies sind nur zwei Beispiele für Sammeldeportationen mittels Chartermaschinen. Und in Zukunft soll es noch öfter zu derartigen Abschiebungen kommen. So hat die EU im Jänner 2004 für die gemeinsame Koordination von Deportationen mit Chartermaschinen ein Budget von 30 Millionen Euro beschlossen. Weitere Informationen dazu, zu involvierten Firmen sowie Protesten gegen diesen neuen Geschäftszweig finden sich in den Beiträgen :: charter.deportation.class (29. Jul 2005) und :: "Asylum Airways": EU-Sammeldeportationen mit Chartermaschinen (28. Jul 2005).
Zwei Beispiele für Unternehmen, die mittels Abschiebecharter Geld verdienen, sind das Unternehmen LTU, das heuer schon mehrere Maschinen für Charterdeportationen nach Istanbul und Belgrad zur Verfügung stellte (mehr dazu auf der :: Kampagnenseite Deportation-Airlines) und Aero Flight, das u.a. an der oben genannte Deporation am 13. September 2004 beteiligt war (siehe :: aeroflight.tk).
Auch gegen die nun geplante Charterdeportation regt sich Widerstand. Nachdem es in Deutschalnd in den letzten Monaten zu zahlreichen und zum Teil erfolgreichen Protesten gegen Deportationen nach Togo gekommen ist, werden nun die Behörden zur sofortigen Absage des Charterflugs aufgefordert. Wir dokumentierten dazu drei Pressemitteilungen von der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" und der "Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo anderen afrikanischen Ländern" (mit Terminen) und wollen auf den :: dezentralen Aktionstag für ein bedingungsloses Bleiberecht am 22. April 2006 hinweisen.
- Pressemitteilung, Hamburg, 18.04.2006
- Pressemitteilung (Aufruf zur Prozeßbeobachtung), Hamburg, 18.04.2006
- Pressemitteilungn, Hamburg, 21.04.2006 (Achtung! Prozeßtermin fällt aus)
* Heimliche Massenabschiebung nach Togo/Westafrika von Hamburg für kommende Woche geplant
* Flüchtlingsorganisationen fordern von der Innenbehörde die sofortige Absage des Charterflugs
Die Hamburger Innenbehörde organisiert in der nächsten Woche eine erneute "Nacht und Nebel" Sammeldeportation. Aller Voraussicht nach bereits in der Nacht vom 24. auf den 25. April gegen Mitternacht wollen die Hamburger Behörden eine bundesweite (evt. in Kooperation mit anderen europäischen Ländern) Charterabschiebung nach Westafirka und insbesondere Togo durchführen.
Ein Skandal angesichts des gerade in Mecklenburg-Vorpommern erklärten sechsmonatigen Abschiebestops in die togoische Diktatur.
Nachdem mehrere Sachverständige am 29 März vor dem Schweriner Landtag zur Situation in Togo aussagten und übereinstimmend erklärten, daß Abschiebungen nach Togo nicht stattfinden dürfen. In dem Land, das die Diktatur vom Vater auf den Sohn vererbt hat, kann niemand seines Lebens sicher sein. Es gibt keine Anzeichen für eine Veränderung bezüglich der katastrophalen Menschenrechtslage und der massiven Unterdrückung von RegimegegnerInnen. Der togoische Oppositionelle Alassane Mousbaou, der im Januar trotz massiver Proteste und nicht abgeschlossenen Asylverfahren abgeschoben wurde, war umgehend erneuter Verfolgung ausgesetzt und muß sich seitdem in Westafrika versteckt halten. Am 24.04.06 wird sein Verfahren nun in seiner Abwesenheit vor dem Schweriner Verwaltungsgericht verhandelt.
Die Abschiebungen nach Togo verstoßen gegen nationales und internationales Recht und stellen eine schwere Verletzung der Menschenrechte dar.
Wir fordern die Hamburger Innenbehörde auf, die Unterstützung der togoischen Diktatur einzustellen und den Charterflug umgehend abzusagen.
Wir rufen alle Organisationen, Vereine und Initiativen sowie alle Menschen, die die Wahrung der Menschenrechte für geboten halten, auf, öffentlichen Druck aufzubauen, um das kriminelle Geschäft mit den nächtlichen Massendeportationen zu stoppen.
Weitere Informationen zur "Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen Ländern" unter: www.thecaravan.org
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Sektion Nord / Koordinationskreis Hamburg
c/o Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg
Tel: 0049-(0)40-43 18 90 37
Fax: 0049-(0)40-43 18 90 38
mail: free2move (at) nadir.org
http://www.thecaravan.org
Asylentscheidung nach Abschiebung in die togoische Diktatur
Montag, 24.04.2006 um 9.30 vor dem Schweriner Verwaltungsgericht
Der togoische Oppositionelle und Aktivist der "Internationalen Kampagne" Alassane Mousbaou wurde in einer Nacht und Nebel Aktion am 31.01.2005 aus der Krankenstation der JVA Bützow abgeholt und unter Geheimhaltung nach Togo abgeschoben. Er befand sich seit 13 Tagen im Hungerstreik und eine breite Öffentlichkeit hatte für seine Freilassung gekämpft. Das UNHCR hatte eine dringende Überprüfung des Asylverfahrens angeraten. Die Klage im Asylfolgeverfahren war noch nicht verhandelt worden.
Unmittelbar nach seiner Ankunft in Lomé, die mit dreifacher Polizeibegleitung und einem Arzt stattfand, wurde der Diktaturflüchtling mit seinen exilpolitischen Aktivitäten konfrontriert und bedroht. Nur durch Intervention der Togoischen Menschenrechtsliga kam er frei. Bereits einen Tag später suchten die Kärfte des Regimes nach ihm. Als sie ihn nicht auffinden konnten, wurde sein Freund, der am Flughafen für ihn bürgen mußte, bedroht. Beide waren gezwungen nach Ghana zu fliehen, wo sie seitdem versteckt und unter sehr prekären Bedingungen leben.
Nach diesen Ereignissen und massivem öffentlichen Druck hat der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns einen sechsmonatigen Abschiebestop nach Togo erlassen. Auf Ebene des Bundestags ist eine Petition für einen bundesweiten Abschiebestop nach Togo anhängig.
Die Rechtsanwältin Daniela Nötzel aus Kiel streitet weiter für die Asylanerkennung des Regimegegners Alassane Mousbaou. Die "Internationale Kampagne" fordert seine sichere Rückkehr sowie die seines Freundes, der wegen der deutschen Abschiebepraxis in die togoische Diktatur seine Familie und seine Arbeitsplatz verlor.
Am 24.04.2006 um 9.30 wird vor dem Schweriner Verwaltungsgericht (Wismarer Strasse 323a, 2. OG, Saal V) die Klage in seine Verfahren verhandelt. Der Sprecher der "Internationalen Kampagne" Herr Tchedre wird als Zeuge gehört. Die Asylanerkennung dürfte nach nationalem und internationalem Recht zu erwarten sein, die bisherige Entscheidungspraxis vor dem VG gibt allerdings Anlaß zum Zweifel.
Am gleichen Tag um 15.00 Uhr wird ein weitere Verhandlung stattfinden. Der Mitstreiter Mousbaous, Adzrakou Komi Anani, der nach 23 Tagen Hungerstreik am 07.02.06 aus der Haft entlassen wurde, wird erneut angehört. Herr Anani war ebenfalls nach politischer Verfolgung aus Togo geflohen und sucht in Deutschland Asyl.
Wir laden Sie herzlich ein, den Prozeß zu verfolgen und die Öffentlichkeit zu informieren.
Weitere Termine u. Meldungen:
Prozeß am 24.04.06 vor dem VG Schwerin fällt aus
Bundesinnenministerium schickt Agenten nach Togo
Gestern teilte teilte das Verwaltungsgericht Schwerin mit, daß die Verhandlung im Asylfolgeverfahren des abgeschobenen togoischen Regimegegners Alassane Mousbaou auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
Hintergund dessen ist ein Schreiben des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge in dem es heißt, daß ein Mitarbeiter des Bundesamts zur personellen Unterstützung der deutschen Botschaft in Lomé nach Togo geschickt wurde. Dieser soll "hinsichtlich des Klägers (Alassane Mousbaou) vor Ort recherchieren und anschließend einen Bericht übermitteln, der noch in das Verfahren eingebracht werden soll."
Nach unserer Einschätzung hat die Entsendung eines Agenten des Bundesministeriums des Innern primär einen anderen Anlaß. In der nächsten Woche organisiert die Hamburger Innenbehörde einen Großcharterflug zur Abschiebung nach Togo. Bereits vor mehreren Wochen teilte die deutsche Botschaft in Togo mit, daß es aufgrund des Personalstands zukünftig nicht möglich sei, im Fall von Abschiebungen nach Togo einen Mitarbeiter bei Ankunft des Flugs zum Flughafen zu schicken.
Intensive Öffentlichkeitsarbeit über die kriminellen Machenschaften mit den Abschiebungen von Oppositionellen in die togoische Diktatur hatte am 14.04.06 zu einem Abschiebestop im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern geführt. Ungeachtet dessen und der bundesweiten Proteste gegen die Fortsetzung der Abschiebungen nach Togo aus anderen Bundesländern wird eine nächtliche Massendeportation vom Hamburger Flughafen vorbereitet. Mutmaßlich um zu vermeiden, daß die abgeschobenen Regimegegner direkt bei der Ankunft in Togo festgenommen und bedroht werden (wie es im Fall von Alassane Mousbaou im Januar 2006 geschehen ist), soll der Agent der deutschen Behörden in Kooperation mit den staatlichen Verfolgern der RPT die Ankunft der abgeschobenen Diktaturflüchtlinge überwachen, damit das Auswärtige Amt später berichten kann: - Mission erfüllt -Alles planmäßig abgelaufen - keine Erkenntnisse über Verfolgung nach Abschiebung - und das tödliche Geschäft mit den Deportationen in die RPT-Diktatur in Togo weitergehen kann.
Während der Sachverständigenanhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, die schließlich zum Abschiebestop führte, hatten die geladenen Experten erklärt, daß es bezüglich der Verfolgung Oppositioneller absolut keine Beweiskraft hat, ob es direkt am Flughafen zu Maßnahmen des RPT-Regimes kommt. Da alle Ankommenden registriert werden und eine konkrete Wohnortangabe machen müssen, hat der Geheimdienst und die Milizen alle Zeit, ihre Verfolgungsmaßnahmen, wann immer sie es möchten, vorzubereiten und durchzuführen.
Wir wehren uns entschieden gegen das Vorgehen der deutschen Behörden, das nicht dem Schutz der Flüchtlinge sondern der Asylrechtsverweigerung dient. Abschiebungen in die Diktatur Togo verletzen die Menschenrechte und spielen mit dem Leben von Menschen. Wir fordern erneut die Kollaboration mit der togoischen Diktatur einzustellen und bundesweit einen Abschiebestop zu erlassen.
Darüberhinaus fordern wir, daß Alassane Mousbaou nach Deutschland zurückkehrt und der sichere Aufenthalt gemäß des Asylrechts garantiert wird. Es ist absolut inakzeptabel, daß er sich weiterhin in sehr prekärer Lage vor seinen Verfolgern versteckt halten muß, während sein Prozeß über die Asylentscheidung in Deutschland weiter verzögert wird.
Internationalen Kampagne
gegen die Diktatur in Togo anderen afrikanischen Ländern
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