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Quellenangabe:
Schubhaft abschaffen! (vom 30.01.2004),
URL: http://no-racism.net/article/808/, besucht am 28.03.2024

[30. Jan 2004]

Schubhaft abschaffen!

Flugblatt zur Forderung nach sofortiger Abschaffung der Schubhaft: Informationen zur Schubhaft, Abschottung, Asylverfahren und Kriminalisierung vom Jänner 2004.

Achtung: Mit in Kraft treten der :: Asyl- und Fremdenrechtsnovelle 2005 am 1. Jänner 2006 hat sich einiges geändert - ein aktuellerer Text samt Faltblatt als pdf-download vom Sep 2006 findet sich :: hier

Schubhaft ist eine Freiheitsberaubung, die ausschließlich "Fremden" zuteil werden kann. Sie stellt keine Strafhaft oder richterlich verordnete Haft dar, sondern wird ohne Haftprüfung von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen, um angeblich nötige Abschiebungen routinemäßig und ohne Probleme durchführen zu können. In Schubhaftgefängnissen, die sich meist in sogenannten Polizeianhaltezentren (PAZ) befinden, können Asylsuchende und MigrantInnen bis zu sechs Monate eingesperrt werden.

Von Jänner bis November 2003 wurden in Österreich 10.166 Menschen in Schubhaft gefangen gehalten.

Schubhäftlinge werden oft gar nicht oder in keiner ihnen verständlichen Sprache über den Grund und die Dauer der Schubhaft informiert, rechtliche Beratung bzw. Vertretung gibt es nicht oder kaum. Daran ändert auch die Schubhaftbetreuung im Auftrag des Inneministeriums (BMI) nichts (siehe weiter unten). Gerechtfertigt wird Schubhaft damit, dass Betroffene daran gehindert werden sollen, sich ihrer Abschiebung zu entziehen und diese fremdenpolizeilich vorbereiten zu können. Trotzdem werden viele Menschen in Schubhaft genommen, obwohl ihre Abschiebung nicht möglich ist.

Durch die Ausweglosigkeit der Situation sind Selbstmordversuche, Selbstverstümmelungen oder Hungerstreiks für viele die einzige Chance, der Schubhaft zu entkommen oder auf die Brisanz der eigenen Situation aufmerksam zu machen. Vor allem bei akut drohender Abschiebung ist Hungerstreik die einzige Möglichkeit. Während früher rund 2 Wochen Hungerstreik für die Entlassung ausreichten, sind seit ein paar Jahren durchschnittlich 3 Wochen, was zeigt, dass es den Behörden nicht gerade um die Gesundheit der Häftlinge geht, wenn Hungerstreiks vermieden werden sollen. Willkür ist bei der Erlassung von Aufenthaltsverboten an der Tagesordnung, Gründe wie "illegalisierte Einreise", "illegalisierter Aufenthalt", "Verstoß gegen das Meldegesetz" oder ein Verstoß gegen die Strafgesetzordnung sind ausreichend. Bis Ende 2003 sind insgesamt 84.962 Aufenthaltsverbote, davon allein 34.560 wegen "Mittellosigkeit" und 17.715 wegen "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" aufrecht.


Verschäfte Praxis im Asylverfahren



Da es kaum mehr Möglichkeiten zur legalen Einreise gibt, nutzen immer mehr Menschen das Recht um Asyl anzusuchen, um einen vorläufigen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Asyl wird nur in den seltensten fällen zuerkannt, Fluchtgründe werden von staatlicher Seite nicht anerkannt, Menschen als "Wirtschaftsflüchtlinge" denunziert. AsylwerberInnen sind vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, erhalten aber auch keine staatliche Unterstützung.

Im Jahr 2003 ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Trotzdem begründet das Innenministerium eine Verschärfung des Asylgesetzes damit, dass Fluchtbewegungen in den gesamten EU-Raum stark zugenommen hätten. Die aktuell veröffentlichten Zahlen widersprechen dem. Der Rückgang bei Asylanträgen kann nicht darauf zurückgeführt werden, dass es weniger Fluchtgründe auf der Welt gibt, sondern liegt wohl eher an der restriktiveren Abschottung an den Grenzen der Europäischen Union (EU), die sich immer weiter nach Osten verschieben.

Die mit 1. Mai 2004 in Kraft tretenden Asylgesetznovelle 2003 ist Teil der EU-ropäischen Harmonisierung- und Abschottungspolitik auf nationaler Ebene. Die Praxis, dass immer mehr Menschen nicht in das reguläre Asylverfahren aufgenommen werden, wird sich dadurch aller Voraussicht nach verstärken.

Ein Antrag auf Asyl ist denn nur mehr in den noch zu errichtenden Erstaufnahmestellen (EAST) möglich. Dort sollen laut BMI innerhalb von 48, längstens jedoch 72 Stunden "unzulässige und offensichtlich unbegründete Anträge schnell gefiltert" werden.

Leute, die nicht in den EAST einen Antrag stellen, sind von Sicherheitsorganen zu durchsuchen und dort vorzuführen. Das Ziel der ersten Einvernahme ist eine offensichtlich möglichst schnelle Ausweisung. Wird ein Antrag auf Zugang zum Asylverfahren abgelehnt, besteht trotz der Möglichkeit, Einspruch zu erheben, keine weitere Aufenthaltsberechtigung.

Während des Zulassungsverfahrens sind AsylwerberInnen in der Erstaufnahmestelle oder einer angelagerten Betreuungseinrichtung unterzubringen und zu versorgen. Bei "unbegründetem Verlassen" der EAST droht Schubhaft.


Die Grenze ist überall



An der österreichischen EU-Aussengrenze wurden von Jän-Nov 2003 20.856 Zurückweisungen ausgesprochen und den Menschen damit die Möglichkeit verwehrt, einzureisen. Die Anzahl der an den Grenzen aufgegriffenen Personen, die heimlich nach Österreich eingereist sind, ist zurückgegangen, was wohl mit den verschärften Kontrollen an den künftigen EU-aussengrenzen zu tun hat, wo deutlich mehr Aufgriffe als im Vorjahr verzeichnet wurden. Mit der kommenden EU-Erweiterung ist Österreich nur noch EU-Mitgliedsstaaten und den "sicheren Drittstaaten" Schweiz und Liechtenstein umgeben. Dann können Flüchtlinge auf dem Landweg nicht mehr offiziell einreisen.

In den letzten Jahren starben tausende Menschen beim Versuch, die Militärisch gesicherten Mauern der Festung Europa zu überwinden. Die Verantwortung dafür tragen auch Menschen, die mit der herrschenden Praxis von Grenzsicherung, Schubhaft und Abschiebungen einverstanden sind.

Durch den weiteren Ausbau der Polizeikontrollen im Inneren und verstärkte internationale Zusammenarbeit werden neue Grenzen aufgebaut, deren örtlichkeit nicht mehr vorherzusehen ist. Die Grenze ist überall - in der Schubhaft wird sie am deutlichsten sichtbar.

Für Menschen, die nicht über österreichische Papiere verfügen, stellt Schubhaft eine ständige Bedrohung dar. Durch staatliche Gesetze und den rassistischen Konsens der MehrheitsBevölkerung Österreichs leben viele MigrantInnen in unmenschlichen und extrem ausbeuterischen Arbeits- oder Wohnverhältnissen. Der Verlust eines Arbeitsplatzes kann dazu führen, dass Schubhaft verhängt wird. Ein Aufenthaltsstatus über FamilienzusammenFührung und/oder den "Schutz der Ehe" bedeutet abhängigkeit vom/von der EhepartnerIn. Lässt frau sich scheiden, kann das zu Schubhaft und Ausweisung führen.


"Wir sind hier, weil ihr dort seid"



Die Bewegung der papierlosen Menschen in Frankreich, die "Sans Papiers" haben diesen Satz geprägt. Sie weisen darauf hin, dass gerade durch die Politik Europas und anderer Supermächte Migrationsgründe international forciert und Vertreibungen von Menschen aufgrund wirtschaftlicher Interessen in Kauf genommen werden. Oft ist die Entscheidung zu Flucht bzw. Migration eine Reaktion auf Europäische"Interessenwahrnehmung" im Ausland. Doch nur wenige Menschen können weiter als in die benachbarte Region fliehen, insbesonders Frauen.

Erreichen MigrantInnen Schengenland, treffen sie auf Militärisch gesicherte Grenzen, werden illegalisiert, zu einer "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" erklärt, in Schubhaft gesperrt und oft deportiert. Im medialen und politischen Diskurs wird von WirtschaftsFlüchtlingen geredet, die nichts andere im Sinn hätten, als auf Kosten der MehrheitsBevölkerung zu leben. Gleichzeitig ist es aber gerade die Wirtschaft, die von den zahlreichen billigen und oft entrechteten Arbeitskräften profitiert. Und es sind Angehörige der MehrheitsBevölkerung, die von den billigen Arbeitskräften - z.B. beim Putzen der Wohnung - und den billigen Waren aus anderen Teilen der Welt profitieren.

Fliehen Frauen, weil sie aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt und aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, z.B. durch die Verweigerung des Rechts auf Bildung, werden sie wieder zurück geschickt. Asylrechtliche sind ihre Gründe nicht "relevant". Frauenspezifische Fluchtgründe wie Vergewaltigung werden oft selbst dann nicht anerkannt, wenn Vergewaltigung als gezielte Waffe in Kriegen eingesetzt wird. Oft werden Frauen durch staatliche Institutionen gezielt verfolgt, um Druck auf politische Oppositionelle auszuÃŒben. In gängigen Argumentationen bei Ablehnungen im Asylverfahren heißt es, die Vergewaltigung richte sich nicht gegen die Frauen als Person, sondern gegen deren Ehemann oder Vater.

Aber auch für Menschen, die keinen Schutz vor Verfolgung suchen, muss es möglich sein, sich hier niederzulassen. Es muss das Recht jedes Menschen sein, sich einen Ort zum Leben zu suchen, ohne Behinderungen durch reglementierende Institutionen wie den Staat. Dieser will bestimmen, in welchem Ausmaß, mit welcher Begründung und unter welchen Bedingungen Menschen hier leben.


Kriminalisierung



Der Abschiebekonsens in der Österreichischen MehrheitsBevölkerung setzt "illegal" mit "kriminell" gleich. Massenmedien und Aussagen von PolitikerInnen stellen diese Verbindung immer wieder her und bestärken dadurch den rassistischen Konsens der MehrheitsBevölkerung. Nach vorherrschender Meinung handelt es sich bei Schubhäftlingen um "Kriminelle", wie z.B. als Dealer stigmatisierte AfrikanerInnen. Diese Kriminalisierung führt zu steigenden Zahlen von Häftlingen. Immer mehr Menschen ohne EU-Pass befinden sich in U-Haft. Um diese zu verhängen, reichen Verdachtsmomente, wie der Aufenthalt in einer U-Bahnstation. Nicht selten werden die Inhaftierten nach einem Freispruch oder dem Absitzen einer mehrjährigen Haftstrafe direkt in Schubhaft überstellt und abgeschoben. Ein Beispiel für die rassistische Rechtssprechung ist ein Urteil des Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS) Linz vom Jänner 2004: Bei Menschen schwarzer Hautfarbe handle es sich um "Personen, die auf den ersten Blick - also rein äußerlich und oberflächlich betrachtet - als Drogendealer in Betracht kommen könnten", so die Urteilsbegründung.

"Echte ÖsterreicherInnen" sollen sich laut "ihrer" Regierung und "ihrer" Medien in "ihrem" Staat sicher fühlen. Ein Hoch auf "ihre" innere Sicherheit! Mit Denunziationen und rassistischem Handeln wird jedeR zur TäterIn. Populistisch werden Konstrukte wie nigerianische "Drogenringe" oder die "Rumänenbanden" verkauft und von den echten und Anständigen ÖsterreicherInnen gierig aufgenommen.


Abschiebung ist Folter - Abschiebung ist Mord



Der Fall von Marcus Omofuma hat gezeigt, dass Mord in der Struktur dieses Staates und seiner Praktiken liegt. In der Diskussion darf es nicht darum gehen, ob sein Tod nach herrschender Justiz als Mord klassifiziert wird, sondern dass Mord eine politische Kategorie ist. Durch Gesetze und durchgeführte Praxis werden Morde jederzeit in Kauf genommen.

Die drei Fremdenpolizisten, die Marcus Omofuma umbrachten, wurden zwar vor dem Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen verhältnissen schuldig gesprochen. Das Strafmaß von acht Monaten bedingt auf drei Jahre hat keinerlei Konsequenzen für die Angeklagten zur Folge und erscheint wie ein Freispruch. Die Anwendung von Zwangsgewalt bei Deportationen wurde für rechtens erklärt, eine grundsätzliche Änderungen der Abschiebepraxis nicht in Erwägung gezogen. Gleichzeitig wurde Marcus Omofuma für (mit)schuldig erklärt, weil er Widerstand leistete und bis zuletzt um sein Leben kämpfte.


Die Zustände verbessern?



Mord liegt auch dann in der Struktur, wenn Gesetze "verbessert" und Zustände "humaner" werden. In der Schubhaft zeigt sich dies besonders drastisch. Durch soziale Betreuung in Schubhaft ist neben einer Verbesserung der Situation von Gefangenen vor allem eine Erleichterung für die abschiebende Behörde eingetreten. In Verträgen zwischen dem Innenministerium und NGO"s, die vom BMI bezahlte Schubhaftbetreuung durchführen, ist vertraglich festgelegt, dass BetreuerInnen keine Rechtsmittel einbringen dürfen. So genannte "präventive maßnahmen" dienen vor allem dazu, Konfliktpotentiale zu minimieren und den Inhaftierten die Vorzüge einer Deportation schmackhaft zu machen (Rückkehrberatung). Angemerkt muss jedenfalls werden, dass zahlreiche Personen und Organisationen - auch ohne Verträge mit dem BMI - Leute in Schubhaft unterstützen und sich nicht vorschreiben lassen, wie weit ihre Unterstützung gehen darf.

Wenn Leute vor allem sozialbearbeitet werden, damit sie keinen Widerstand leisten oder auf einen Hungerstreik verzichten, wird jeder Widerstand im Keim erstickt. Gleichzeitig werden jene Stimmen immer seltener, die für eine radikale Veränderung der herrschenden rassistischen Ordnung eintreten. Vielen fällt es leichter, für karitative Zwecke zu spenden, als sich aktiv gegen rassistische Handlungen zu stellen. Viele Forderungen wie die Abschaffung der Schubhaft kommen nicht mehr in den Sinn oder erscheinen mit der alltäglichen (sozialen) Arbeit unvereinbar. Werden sie jedoch nicht gestellt, wird das System von Schubhaft und Deportationen legitimiert. Der herrschenden Politik greift dies unterstützend unter die Arme.

Alle Menschen sollen gleiche politische und soziale Rechte haben - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sozialem Status und Geschlecht. Differenzierende Instrumente wie Schubhaft und Abschiebung, rassistische Gesetze und Praxen, können nicht verbessert sondern nur verhindert und abgeschafft werden. Sie sorgen dafür, dass Menschen rassistisch ausgegrenzt werden und andere davon profitieren. Rassismus liegt ihnen existenziell zu Grunde. Abschiebungen unmöglich zu machen und MigrantInnen aktiv zu unterstützen, ist praktische solidarität und ziviler Ungehorsam gegen institutionalisierte Rassismen. Wir rufen dazu auf, Flüchtlinge und MigrantInnen bei der Ein- und Weiterreise zu unterstützen.


für Legalisierung. Gegen Schubhaft und Abschiebungen
Gegen Rassismus und Ausgrenzung
Gegen die herrschende Ordnung
Wir rufen dazu auf, Flüchtlinge und MigrantInnen bei der Ein- und Weiterreise zu unterstützen
FÜR EINE WELT OHNE RASSISMEN UND SEXISMEN

Dieser Text entstand im Herbst 1999 im Rahmen einer Kampagne zur "Sofortigen Abschaffung der Schubhaft". Er wurde seither mehrmals upgedatet. Die Version vom April 2001 findet sich :: hier.

Anlässlich eines :: europaweiten Aktionstages am 31. Jänner 2004 wurde er neu überarbeitet.

Mit in Kraft treten der :: Asyl- und Fremdenrechtsnovelle 2005 am 1. Jänner 2006 hat sich einiges geändert - ein aktuellerer Text samt Faltblatt als pdf-download vom Sep 2006 findet sich :: hier