Tschetschenische Flüchtlinge in Tschechien gefunden: Sie wurden trotz Asylanträgen nach Tschechien zurück geschoben! Asyl in Not erstattet Strafanzeige gegen Innenminister Strasser wegen Amtsmissbrauchs
Die tschetschenischen Flüchtlinge, die Herr Strasser und seine Grenzbeamten "zur Rückkehr eingeladen" hatten, wurden nun vom "Falter" in Flüchtlingslagern drÃŒben in Tschechien aufgefunden. Sie hatten in Österreich klar und deutlich gesagt, daß sie Asylanträge stellen wollen. Diese Anträge wurden von den Grenzorganen nicht an das Bundesasylamt weitergeleitet. Die Flüchtlinge erhielten Aufenthaltsverbote und wurden nach Tschechien zurückgeschoben. Dort können sie keine neuen Asylanträge stellen, weil sie vorher durch Tschechien durchgereist sind und schon in Österreich waren. In Tschechien droht ihnen sechs Monate Schubhaft und die Weiterschiebung - ins Ungewisse.
Mit Recht hat der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß Tschechien kein sicherer Drittstaat ist. Österreichs Fernsehzuschauer erinnern sich nur zu gut an Strasser zynisches Wort: "Wir haben sie eingeladen, zurückzukehren." zurück - nach nirgendwo.
Herr Strasser und seine Beamten haben wissentlich das Asylgesetz gebrochen. Sie mussten wissen, daß ein Asylantrag gestellt ist, wenn Fremde auf welche Weise immer gegenüber einer Sicherheitsbehörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu erkennen geben, daß sie in Österreich Schutz vor Verfolgung suchen (§ 3 Abs 2 Asylgesetz). Die Anträge wurden "nicht einmal ignoriert". Die verzweifelten, schutzsuchenden Menschen wurden unter Anwendung staatlicher Zwangsgewalt zurückgeschoben.
Asyl in Not erstattet daher gegen Ernst Strasser und (einstweilen noch) unbekannte MitTäter in der Beamtenschaft die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs, NÃŒtigung und unterlassener Hilfeleistung.
Strasser muß weg.
Und wir werden alles tun, damit diese Menschen wieder nach Österreich einreisen können und hier zu ihrem selbstverständlichen Recht kommen.
Michael Genner, Asyl in Not