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[ 15. May 2012 ]

Bericht von der FREE TOPOKE Kundgebung

Demonstrant_Innen mit einen Transparent

Die Kundgebung fand am 15.5.2012 vor dem PAZ Rossauer Lände statt. Patrick musste eine Verwaltungsstrafe absitzen, die er wegen einer spontanen Demo gegen eine Abschiebung erhielt.

 

Um 16.00h waren bereits 30 Kundgebungsteilnehmer_innen vor Ort, sowie
hinter dem Tretgitter vor dem Eingang zum Polizeianhaltezentrum ca. 20
Polizist_innen. Die Menge vor dem Schubgefängnis wuchs rasch auf ca. 50 Personen an.

Ziel der Kundgebung, die dankenswerterweise kurzfristig vom BOEM
organisiert wurde, war es nicht nur, ein Zeichen gegen Schubhaft und
Abschiebung zu setzen. Vielmehr sollte auch darauf aufmerksam gemacht
werden, dass das Demonstrationsrecht mit der Realität der
Abschiebepraxis nicht zusammenpasst. Wenn Aktivist_innen kurzfristig von einer Abschiebung erfahren, haben sie oft keine Möglichkeit mehr, eine Demonstration oder Kundgebung 24 Stunden vorher anzumelden. Es wird daher in Zukunft eher mehr als weniger Demonstrationen geben, die nicht oder zu spät angemeldet wurden. Dass Aktivist_innen bei der Ausübung ihres Demonstrationsrechts behindert oder gar mittels Verwaltungsstrafen und sonstigen Repressalien verfolgt werden, schleicht sich langsam in die Behördenpraxis ein. Und auch die Aktivist_innen selbst sprechen schon von illegalen Demonstrationen. Damit droht das Demonstrationsrecht faktisch insbesondere in all jenen Fällen ausgehebelt zu werden, wo Protest kurzfristig nötig erscheint.

Dies war am 19.1.2011 der Fall, als eine junge Nigerianerin, die als Kronzeugin in einem Prozess gegen die Menschenhändlermafia hätte aussagen sollen, kurzfristig aus Österreich abgeschoben wurde. Was damals wirklich gelaufen ist, ist bis heute nicht aufgeklärt.

Patrick hat damals mit anderen spontan demonstriert und ist in einen
Polizeikessel geraten. Er hat eine Verwaltungsstrafe ausgefasst, wollte diese nicht zahlen und hat am Montag seine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten. Andere Kolleg_innen haben es sich damals angetan, gegen die Verwaltungsstrafe zu berufen. Sie mussten ein Verfahren führen, das von einem Teil der Aktivist_innen auch tatsächlich gewonnen wurde, weil das Versammlungsrecht im Verfassungsrang steht und durch kleine Verwaltungsübertretungen bei der Ausübung nicht eingeschränkt werden darf. Diese Aktivist_innen mussten zwar letztlich gar nichts zahlen, waren aber mit den Unannehmlichkeiten des Verfahrens bei der Polizei belastet. Bei anderen wiederum wurde die Strafe rechtskräftig wie bei Patrick.

Die Aktivist_innen forderten oftmals lautstark FREE TOPOKE. Ihre Stimmen waren allerdings im hinteren Gebäudeteil, wo Patrick eingesperrt ist, nicht mehr zu hören.

Während der Kundgebung wurde auch auf den Fall des gambischen Aktivisten Yaya hingewiesen, dem aufgrund eines höchst bedenklichen Urteils des Asylgerichtshofes die Abschiebung droht. Kundgebung ist am Donnerstag, 24.5. um 17.00h beim Schubgefängnis Hernalser Gürtel. Mehr Information auf :: no-racism.net und bei seiner
:: yayasollbleiben Facebook Seite

Patrick wurde während der Kundgebung von seiner Frau besucht. Es geht
ihm soweit gut. Es hätte die Möglichkeit gegeben, die restlichen Stunden bis zu seiner Entlassung zu bezahlen und ihn sofort freizubekommen. Aber Patrick hat der Kundgebung durch seine Frau ausgerichtet, dass er nicht freigekauft werden möchte. Er wird noch die restliche Zeit der Ersatzfreiheitsstrafe bis morgen Mittwoch um 10.00h absitzen.

Um ca. 17.15h löste sich die Kundgebung langsam auf.